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Verwaltungsgericht sieht Beamte unterversorgt

BeamtenversorgungDas Verwaltungsgericht Braunschweig sieht bei der Beamtenversorgung eine aktuelle Lücke von knapp 25 Prozent gegenüber der allgemeinen Einkommensentwicklung. Das ergibt sich aus dem Vorlagebeschluss für das Bundesverfassungsgericht, der dem WESER-KURIER vorliegt. Den Länderhaushalten drohen möglicherweise milliardenschwere Mehrbelastungen. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts spricht von einer "greifbaren Abkopplung" der Besoldung und beschwört Gefahren für eine rechtsstaatliche Dienstausübung herauf: "Die Bereitschaft des Beamten oder Richters, sich mit ganzem Einsatz seinem Dienst zu widmen, und seine Immunität gegenüber politischer Einflussnahme durch Dritte hängen nämlich maßgeblich davon ab, dass die von ihm geleisteten Dienste adäquat gewürdigt werden."

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Weniger Aufträge im Bauhauptgewerbe

BaustelleIm Juli 2014 sind die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe im Vergleich zum Juli 2013 preisbereinigt um 5,3 % zurückgegangen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank dabei die Baunachfrage im Hochbau um 2,7 % und im Tiefbau um 7,7 %. Ein Grund für den starken Rückgang im Berichtsmonat ist, dass die Auftragseingänge im Juli 2013 außergewöhnlich hoch gewesen waren (höchster Stand seit Juli 2003).

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Kartellamt beobachtet Holzvermarktung

Die Geister schienen bereits eingefangen. Schon vor sechs Jahren, als die Länder Baden-Württemberg, NRW, Rheinland-Pfalz und Thüringen ein Konsenspapier unterzeichneten und damit ein weiteres Vorgehen des Bundeskartellamts gegen ihre Holzvermarktung verhinderten. Die Landesbetriebe Wald und Holz mussten sich über fünf Jahre einem Monitoring unterziehen und ihre Verträge melden. Damit hätte alles gut sein können.

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Bundesregierung will Uber-Streit nicht per Gesetz klären

Die Bundesregierung sieht im Streit der Taxiverbände und Kommunen mit dem US-Fahrdienst Uber keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das berichtet der Berliner "Tagesspiegel". Entgegen anderslautender Berichte planen weder das Justizministerium noch das Wirtschaftsministerium oder das Verkehrsressort, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern.

(ots)

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