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Forschung zur digitalen Lehre - Ergebnisse des BediRa-Barcamps veröffentlicht

Am 21. Juli 2022 fand das Virtuelle Summer Barcamp „Building Bridges -
Promoting Digital Relationships in the Study of Social Work, Education,
and Health Care” an der Evangelischen Hochschule Dresden (ehs) statt.
Gegenstand des Barcamps war das Ausloten von Möglichkeiten,
Beziehungsarbeit im digitalen Raum innerhalb der Hochschullehre zu
ermöglichen und zu gestalten. Die Beiträge des Barcamps wurden nun in
einem Herausgeberband mit dem Titel „Building Bridges“ veröffentlicht.

Das Virtual Summer Barcamp verstand sich mit einem Mix aus synchronen und
asynchronen Formaten als Rahmen für unterschiedlichste Ansätze digitaler
und hybrider Lehr-Lern-Arrangements, die die reflexive Professionalität in
den Blick nehmen. Von der ersten Idee über Initiativen, Konzepte und
Strategien bis hin zu bereits veröffentlichten Forschungsergebnissen wurde
zwei Tage lang rund um das Thema Beziehungsarbeit in der digitalen
Hochschullehre gesprochen. Der Schwerpunkt lag dabei auf den sozialen,
personenbezogenen Studiengängen. Die Beiträge des nun erschienenen
Tagungsbandes fokussieren auf diese Studiengänge, die mit Blick auf
digitale Settings an Hochschulen noch wenig reflektiert oder erforscht
sind.
Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom Team des ehs-Hochschulprojektes
„Beziehungsarbeit im digitalen Raum – reflexive Professionalität durch ein
Konzept für digitale Lehre fördern“, kurz „BediRa“. BediRa wird im Rahmen
der ersten Förderrunde "Hochschullehre durch Digitalisierung stärken.
Präsenzlehre, Blended Learning und Online-Lehre innovativ weiterdenken,
erproben und strukturell verank

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BWL-Studium und Karrierewege als Inspiration: ISM lädt zum digitalen Infoabend ein

Die eigene Karriere hängt nicht zuletzt von Kompetenzen und
Kontakten ab. Beides fördert die International School of Management (ISM)
vom Studieneinstieg bis zum Abschluss und auch darüber hinaus. Immer mit
der Philosophie im Hinterkopf: International-Individual-Inspiring. Wie,
das erfahren Interessierte beim Studieninformationsabend am 21. März um
18:00 Uhr. Bei der bundesweiten Online-Veranstaltung erhalten alle
Orientierung, die noch den passenden Studiengang suchen. Die ISM bietet
Bachelor- und Master-Studiengänge in Vollzeit, berufsbegleitend, dual und
als Fernstudium an.

„International – Individual – Inspiring“ – diese Begriffe beschreiben die
Vision der ISM. Zugleich stehen sie für Studienprogramme, welche die
Vermittlung von fundiertem BWL-Fachwissen mit einem Auslandaufenthalt,
einem Praktikum und diversen individuellen Serviceangeboten (u.a. Career
Center, Entrepreneurship Institut) verbinden. 30 Jahre Bildungserfahrung
und Lehrende mit breitem Praxisbezug sind die Basis dazu, wie ISM
Präsident Ingo Böckenholt hervorhebt: "Wir wollen Absolventinnen und
Absolventen auf den Markt bringen, die eine Bereicherung für künftige
Arbeitgeber sind. Ob in Vollzeit, berufsbegleitend, im Dualen oder im
Fernstudium - wir fördern unsere Studierenden so, dass sie: international
aufgestellt, individuell begleitet und in innovativer Lernatmosphäre ihren
Abschluss erreichen.“

Gründergeschichten und Berufsperspektiven

Die Online-Informationsveranstaltung am 21. März gibt einen konkreten
Einblick dazu: Im Inputvortrag zeigt ISM-Gründungsberaterin Christina
Vlachantonis vom Entrepreneurship Institut, wie Absolvent*innen mit einer
eigenen Gründung aufgestiegen sind.

Die Bandbreite der Bachelor- und Masterstudienprogramme aus den Bereichen:
International Management, Finance, Fashion, Sports, Data Science, Real
Estate, Logistik und Sustainability werden in separaten Online-Räumen
vorgestellt. Außerdem erhalten die Studieninteressierten Informationen zu
berufsbegleitenden Studienprogrammen mit seinen verschiedenen
Vertiefungsmöglichkeiten und dem dualen Studium an der ISM. Auch ISM-
Studierende berichten dabei von ihren Erfahrungen an der privaten
Wirtschaftshochschule und stellen sich den Fragen des Publikums.

Bilder, die häufig mehr sagen können, als Worte, zeigt parallel der neue
Imagefilm der ISM: https://youtu.be/15Ug5s7hvSI

Dem Informationsabend am 21. März von 18:00 – 19:00, folgt eine weitere
Onlineveranstaltung unter dem Titel „Inspiring“ am 3. Mai, ebenfalls von
18:00 – 19:00.

Zum kostenfreien Studieninformationsabend können sich Interessierte unter
ism.de/formular-sit-infoabend verbindlich anmelden.

Hintergrund:
Die International School of Management (ISM) ist eine staatlich
anerkannte, private Hochschule in gemeinnütziger Trägerschaft und zählt zu
den führenden privaten Hochschulen in Deutschland. An Standorten in
Dortmund, Frankfurt/Main, München, Hamburg, Köln, Stuttgart und Berlin
wird in kompakten und anwendungsbezogenen Studiengängen der
Führungsnachwuchs für international orientierte Wirtschaftsunternehmen
ausgebildet. Zum Studienangebot gehören Vollzeit-Programme,
berufsbegleitende und duale Studiengänge sowie das komplett digitale
Fernstudium. In Hochschulrankings schafft es die ISM mit hoher
Lehrqualität, Internationalität und Praxisbezug regelmäßig auf die
vordersten Plätze. Das internationale Netzwerk umfasst rund 190
Partnerhochschulen.

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Post-COVID - die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) rät derzeit von Apheresetherapien ab

Studien gehen davon aus, dass bis zu 10 Prozent aller COVID-19-Erkrankten
Post-COVID-Symptome davontragen könnten. Häufig handelt es sich um
neurologische Beschwerden wie Konzentrationsstörungen, Fatigue oder
Schmerzen. Weder ist die Ursache geklärt, noch gibt es kausale
Therapieoptionen, deren Nachweis belegt ist. Auch Aphereseverfahren
(Blutwäsche) können nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
(DGN) zum jetzigen Zeitpunkt nicht außerhalb von klinischen Studien
empfohlen werden. Denn letztlich handele es sich um ein invasives
Verfahren, das nicht frei von Risiken ist.

Post-COVID geht oft mit neurologischen Symptomen einher – von
Kopfschmerzen über Konzentrationsschwäche, auch „brain fog“ genannt, bis
hin zum Fatigue-Syndrom. Die Betroffenen werden bei Neurologinnen und
Neurologen vorstellig und suchen Hilfe. Ursächliche Therapien mit
wissenschaftlichem Wirksamkeitsnachweis fehlen jedoch bislang.

Ein Therapieansatz, der immer wieder diskutiert wird, ist die
Apheresetherapie. Es gibt zwei unterschiedliche Formen dieser Blutwäsche.
Bei der Lipidapherese werden primär Blutfette entfernt, bei der
Immunadsorption (Auto-)Antikörper. Beide Therapieformen werden bei Post-
COVID diskutiert und praktiziert, obwohl es bislang noch keine
randomisierten kontrollierten Studien zu einer der beiden Apherese-Formen
gibt. Solche Studien sind aber zwingend erforderlich, um die Wirkung und
Sicherheit der Therapien nachzuweisen.

Mit der Immunadsorption hat die Neurologie gute Erfahrungen. Diese
Therapie kommt bei verschiedenen neuroimmunologischen Erkrankungen, z.B.
Neuromyelitis optica, Myasthenia gravis oder dem Guillain-Barré-Syndrom,
zur Anwendung und führt dort nachweislich zu Symptomreduktion und
Verkürzung der Erkrankungsdauer, da die „krankmachenden“ Autoantikörper
mit dem Verfahren aus dem Blut gefiltert werden. „Allerdings heißt das
nicht, dass diese Therapie auch bei Post-COVID hilft“, erklärt DGN-
Generalsekretär und -Pressesprecher Prof. Dr. Peter Berlit, „bislang ist
nicht erwiesen, ob Autoantikörper die neurologischen Post-COVID-Symptome
tatsächlich auslösen.“ Andere Krankheitsursachen, die diskutiert werden,
sind u.a. eine Viruspersistenz, die Aktivierung anderer Viren (z.B. EBV),
ein Kortisonmangel oder eine psychische Erschöpfung. Eine Apherese könnte
in diesen Fällen wenig ausrichten, womöglich sogar schaden.

Und selbst wenn Post-COVID autoantikörpervermittelt sein sollte, müssten
zunächst Studien zeigen, dass die Immunadsorption hierbei wirkt und einer
medikamentösen Immuntherapie überlegen ist. Für den Wirkungsnachweis sind
randomisierte, kontrollierte Studien erforderlich. Um einen Placeboeffekt
auszuschließen, muss dabei die Kontrollgruppe einem invasiven
Scheinverfahren unterzogen werden. Solche Studien sind aufwendig, wurden
nun aber an verschiedenen neurologischen Zentren gestartet. „Solange die
Ergebnisse dieser Studien nicht vorliegen, können wir die Immunadsorption
nicht empfehlen“, erklärt Berlit.

Der Experte betont, dass es sich schließlich um ein invasives Verfahren
handelt, das nicht risikofrei ist: Die Betroffenen werden bei dem
Verfahren mit Heparin behandelt, damit das Blut nicht außerhalb des
Körpers gerinnt, was in Folge zu Blutungskomplikationen führen kann. Auch
allergische Reaktionen sind nicht ausgeschlossen. „Selbst bei
neuroimmunologischen Krankheiten, bei denen Studien einen Wirkungsnachweis
erbracht haben, wägen wir Nutzen und Risiken immer sorgfältig ab. Die
Immunadsorption stellt auch bei einigen dieser Indikationen nicht immer
die erste Therapie der Wahl dar, sondern kommt oft erst dann zum Einsatz,
wenn die Betroffenen auf andere Behandlungen nicht angesprochen haben.“

Die DGN spricht sich dafür aus, mit der gleichen Sorgfalt und
Wissenschaftlichkeit bei Post-COVID-Erkrankten vorzugehen. Von
Apheresebehandlungen außerhalb von klinischen Studien rät sie zum jetzigen
Zeitpunkt ab.

Pressekontakt
Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
c/o Dr. Bettina Albers, albersconcept, Jakobstraße 38, 99423 Weimar
Tel.: +49 (0)36 43 77 64 23
Pressesprecher: Prof. Dr. med. Peter Berlit
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN)
sieht sich als wissenschaftliche Fachgesellschaft in der
gesellschaftlichen Verantwortung, mit ihren über 11.500 Mitgliedern die
neurologische Krankenversorgung in Deutschland zu sichern und zu
verbessern. Dafür fördert die DGN Wissenschaft und Forschung sowie Lehre,
Fort- und Weiterbildung in der Neurologie. Sie beteiligt sich an der
gesundheitspolitischen Diskussion. Die DGN wurde im Jahr 1907 in Dresden
gegründet. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. www.dgn.org

Brennpunkt Onkologie: Ambulante Krebsberatung – mehr als „nur“ Beratung

Ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen (KBS) bieten
Krebspatient*innen und ihren Angehörigen ein niedrigschwelliges
Beratungsangebot an und unterstützen sie dabei, weitere für sich passende
Angebote zu finden. Die Sicherstellung der psychoonkologischen Versorgung
ist ein konkretes Ziel im Nationalen Krebsplan. Seit drei Jahren werden
die KBS durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gefördert. Beim
Brennpunkt Onkologie, einer politischen Diskussionsveranstaltung der
Deutschen Krebsgesellschaft, wurde die aktuelle Umsetzug der
Regelfinanzierung kritisch diskutiert und ein Blick in die Zukunft
geworfen.

Zu Ziel 9 des Nationalen Krebsplans (NKP) gehört ausdrücklich die
Sicherstellung der notwendigen psychoonkologischen Versorgung im
stationären und ambulanten Bereich. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der
Paragraf 65e ins Sozialgesetzbuch V eingeführt und somit die Grundlage für
eine dauerhafte Finanzierung der ambulanten Krebsberatungsstellen
geschaffen. Die gesetzlichen Vorgaben sehen eine anteilige Förderung der
KBS durch die GKV und PKV von 80 Prozent vor. Die weitere Finanzierung
soll durch Länder und Kommunen sowie durch Spenden erfolgen.
„Das Ziel des Nationalen Krebsplans haben wir erreicht: Durch die
eingeführte Regelfinanzierung für ambulante Krebsberatungsstellen müssen
Krebsberatungsstellen nicht mehr um ihre Existenz bangen“, sagt Sabine
Dittmar, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für
Gesundheit. „Mit der im Gesetz vorgegebenen maximalen Fördersumme können
sowohl die bestehenden Strukturen gefördert als auch ein weiterer Ausbau
ermöglicht werden. Das gilt insbesondere für Regionen, in denen bisher
noch vergleichsweise wenige Krebsberatungsstellen vorhanden sind“.
Nach drei Jahren dieser Förderumsetzung werden jedoch auch kritische
Stimmen laut – auf dem Brennpunkt Onkologie wurde das Für und Wider, der
aktuelle Stand und der Ausblick intensiv besprochen.

Mehr als „nur“ Beratung – was wird finanziert?

Die GKV förderte im Jahr 2022 bundesweit 104 Krebsberatungsstellen. „Wir
beobachten, dass die Förderung gut angenommen wird. Das Verfahren ist
inzwischen eingespielt“, so Kathleen Lehmann, Referentin im Bereich
Ambulante Versorgung im GKV-Spitzenverband. „Gleichzeitig sehen wir weiter
Herausforderungen, beispielsweise in Bezug auf die inhaltliche Abgrenzung
der KBS von anderen Versorgungsangeboten.“ Sie stellte in der
Diskussionsveranstaltung die Erfahrungswerte der Förderumsetzung aus Sicht
der Krankenkassen dar.

„Wir sind dankbar für die Förderung und begrüßen sie. Aber wir sehen auch
Bedarf, die aktuellen Fördergrundsätze anzupassen“, sagte Hanna
Bohnenkamp, geschäftsführende Leiterin der Krebsberatungsstellen der
Hessischen Krebsgesellschaft e.V. und Vorstandsmitglied der
Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante psychosoziale
Krebsberatungsstellen (BAK) e.V. „Unter anderem macht uns das
‚Windhundprinzip‘ Sorgen – die Fördermittel werden nach
Eingangsreihenfolge der Anträge vergeben. Das kann dazu führen, dass
bereits etablierte Beratungsstellen in der nächsten Förderperiode
plötzlich nicht mehr finanziert werden. Auch für die Vorgaben der
Wirtschaftlichkeitsprüfung sehen wir Änderungsbedarf.“ Das Angebot der KBS
für Patient*innen und Angehörige geht weit über reine Beratungsleistungen
hinaus. Aktuell werden von der GKV für die Wirtschaftlichkeitsprüfung
allerdings nur die Beratungsleistungen herangezogen. Das könnte dazu
führen, dass Angebote der KBS in Zukunft nicht beibehalten werden können.

Rechtsgrundlage der Finanzierung: Wie geht es weiter?

Eine rechtliche Einschätzung der derzeitigen Förderpraxis gab Prof. Dr.
Peter Wigge, Partner der Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Wigge und Fachanwalt
für Medizinrecht: „Die Regelförderung der Krebsberatungsstellen befindet
sich im Spannungsfeld der vom Gesetzgeber intendierten
einrichtungsbezogenen Unterstützung und der rechtlich definierten Aufgaben
der Gesetzlichen Krankenversicherung.“ Bei der Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben seien insbesondere die Empfehlungen der Arbeitsgruppe KBS des
Nationalen Krebsplans zu berücksichtigen.

Nach Ansicht des BMG sei die Finanzierung der ambulanten
Krebsberatungsstellen fürs Erste gesichert. Während die GKV einen
Überblick zum aktuellen Stand der Förderumsetzung gab, machten
Vertreter*innen der KBS deutlich, dass für sie weiterhin Herausforderungen
durch die aktuelle Förderpraxis bestehen. Inwiefern sich zukünftig
Änderungen an den Rahmenbedingungen der Förderung ergeben, bleibt daher
offen.

Die Deutsche Krebsgesellschaft
Die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG) – eine Nachfolgeorganisation
des 1900 gegründeten „Comité für Krebssammelforschung“ – ist die größte
wissenschaftlich-onkologische Fachgesellschaft im deutschsprachigen Raum.
Die rund 8.100 Einzelmitglieder in 25 Arbeitsgemeinschaften, die 16
Landeskrebsgesellschaften und 35 Fördermitglieder sind in der Erforschung
und Behandlung von Krebserkrankungen tätig. Die DKG engagiert sich für
eine Krebsversorgung auf Basis von evidenzbasierter Medizin,
Interdisziplinarität und konsequenten Qualitätsstandards, ist
Mitinitiatorin des Nationalen Krebsplans und Partnerin der „Nationalen
Dekade gegen Krebs“. https://krebsgesellschaft.de

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