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SVR zu sicheren Herkunftsländern: Erweiterung der Liste, aber mit mehr Transparenz

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) unterstützt
grundsätzlich die Idee, Asylmigration von anderen
Zuwanderungsmöglichkeiten zu entkoppeln. So kann die Listung eines Staates
als sicheres Herkunftsland steuerungspolitisch gesehen sinnvoll sein. Wo
Restriktionen gelten, braucht es jedoch auch öffnende Elemente – zum
Beispiel in Form von regulären Zuwanderungswegen; hier hat die jüngste
Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes neue Optionen geschaffen.
Bei der Entscheidung, auf welcher Grundlage Staaten als sicheres
Herkunftsland eingestuft werden, mahnt der SVR mehr Transparenz an.

„Die Einstufung eines Staates als sicheres Herkunftsland ist eine
asylpolitische Maßnahme, die durchaus erfolgversprechend sein kann:
Menschen aus Staaten mit sehr niedrigen Anerkennungsquoten sollen von
einem aussichtslosen Asylantrag abgehalten und die Verfahren beschleunigt
werden. Es gilt, sie frühzeitig darüber zu informieren, dass sich eine
irreguläre Einreise nach Deutschland – eine oftmals gefährliche und
kostspielige Unternehmung – nicht lohnt. Ob das Asylsystem auf diese Weise
entlastet werden kann, hängt aber von den Rahmenbedingungen ab“, erläutert
Prof. Dr. Hans Vorländer, Vorsitzender des SVR.

Nach den Plänen der Bundesregierung, die heute im Bundestag zur Beratung
anstehen, sollen Georgien und die Republik Moldau zu sicheren
Herkunftsländern erklärt werden. Grundlage dafür ist etwa die äußerst
geringe Schutzquote von jeweils 0,1 Prozent für Asylantragstellende aus
den beiden Ländern. Der Asylantrag von Personen aus sicheren
Herkunftsländern kann, sofern keine asylrelevanten Tatsachen vorgetragen
werden, im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens als offensichtlich
unbegründet abgelehnt werden; es folgt die unmittelbare Ausreisepflicht.
„Damit ein steuernder Effekt eintreten kann, müssen abgelehnte
Asylbewerberinnen und -bewerber zügig und wirksam zurückgeführt werden.
Dabei müssen menschen- und asylrechtliche Standards gewahrt bleiben“, so
Prof. Vorländer.

Um mit einer entsprechenden Listung einen positiven Steuerungseffekt zu
erzielen, müssen laut SVR jedoch auch Angebote gemacht werden. „Wo
Restriktionen gelten, braucht es gleichzeitig öffnende Elemente, zumal
beide Länder EU-Beitrittskandidaten sind“, ergänzt der SVR-Vorsitzende. Im
Falle von Georgien und der Republik Moldau gibt es schon etliche
Regelungen, die Mobilität ermöglichen: Staatsangehörige der beiden Länder
können im Rahmen eines Schengen-Visums nach Deutschland reisen. Im Bereich
der Erwerbsmigration eröffnet zudem das im Sommer novellierte
Fachkräfteeinwanderungsgesetz neue Chancen. So müssen Fachkräfte mit
ausländischem Abschluss nicht mehr nachweisen, dass ihre Qualifikation
deutschen Standards entspricht – auch Arbeitskräfte ohne anerkannte
Qualifikationen haben jetzt die Möglichkeit, zur Arbeitssuche oder
Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen. Menschen aus sicheren
Herkunftsländern, die aus Erwerbsgründen migrieren wollen, sollten hier
entsprechend beraten werden. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass
Georgien und die Republik Moldau aufgrund ihres eigenen Fachkräftebedarfs
derzeit kein Interesse an expliziten Migrationsabkommen mit
Öffnungsklauseln für ihre Staatsangehörigen haben. „Daher sollte der
Eindruck vermieden werden, dass Deutschland hier aktiv anwirbt“, so Prof.
Vorländer.

Zugleich betont der Sachverständigenrat, dass Menschen aus einem sicheren
Herkunftsland weiterhin das Recht haben, in einem Asylverfahren angehört
zu werden. „Wer politisch verfolgt wird, bleibt schutzberechtigt“, sagt
Prof. Vorländer. „In der Praxis gilt aber für Menschen aus
Herkunftsländern, die als sicher eingestuft werden, die sogenannte
Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr besteht. Sie müssen daher im
Verfahren selbst darlegen, dass das anders ist. Schutzbedürftige Menschen
aus sicheren Herkunftsländern brauchen deshalb einen verlässlichen Zugang
zu einer unabhängigen Rechtsberatung.“

In punkto Transparenz meldet der SVR Bedenken an. Auf welcher
Entscheidungsgrundlage ein Staat von der Bundesregierung als sicheres
Herkunftsland eingestuft wird, sei bislang zu wenig nachvollziehbar. „Es
wird nicht offengelegt, wie eine Länderbeurteilung zustande kommt, welche
Ereignisse, Daten oder Informationen in die Beurteilung einfließen und wie
diese jeweils gewichtet werden“, erläutert Prof. Dr. Winfried Kluth,
Mitglied im Sachverständigenrat. „Das ist auch aus juristischen
Gesichtspunkten problematisch. Ein Gericht, das nicht weiß, wie eine
Beschlussfassung zustande gekommen ist, kann darauf nicht zurückgreifen;
im Zweifel prüft es stattdessen erneut. Das ist aufwändig und verlangsamt
Prozesse in unserer ohnehin schon überlasteten Justiz“, so Prof. Kluth.

Um mehr Transparenz zu erreichen, könnte etwa eine unabhängige Stelle beim
Bundesverwaltungsgericht geschaffen werden, die entsprechende Grundlagen
für die Einschätzung von Gerichten bundesweit zur Verfügung stellt. Zudem
sollte das Parlament in geeigneter Weise Einsicht in die
Beurteilungsunterlagen erhalten, die der Entscheidung der Bundesregierung
bei der Einstufung von Herkunftsstaaten als sicher zugrunde liegen, zum
Beispiel im Rahmen des Auswärtigen Ausschusses. Dessen Beratungen sind
grundsätzlich nichtöffentlich, ein gewisser Geheimhaltungsschutz ist somit
bei der Behandlung hochsensibler Daten vorauszusetzen. Auch ein
Zusammenwirken des Auswärtigen Ausschusses und des Ausschusses für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist denkbar; ihnen wären die
nationalen und europäischen Lageberichte zugänglich zu machen, auf die
bisher nur behördlich zugegriffen werden kann.

Der SVR erinnert ferner an die Verankerung des Konzepts sicherer
Herkunftsländer im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS). Ein 2016
veröffentlichter Vorschlag der EU-Kommission für eine europäische Liste
sicherer Herkunftsstaaten fand damals keine Zustimmung. „Im Kontext der
aktuell diskutierten EU-Asylreform sollte das Ziel einer verbindlichen
gemeinsamen Liste sicherer Herkunftsländer weiterverfolgt werden. Wenn
Asylverfahren harmonisiert und die Solidarität der Mitgliedstaaten
untereinander gefördert werden soll, macht es langfristig wenig Sinn, hier
an nationalen Listen festzuhalten“, erläutert der SVR-Vorsitzende Prof.
Vorländer. „Die regelmäßige Aktualisierung einer solchen Liste ist
angesichts der vielen innen- wie außenpolitischen Dynamiken, die wir
beobachten, wichtig. Insbesondere bei Regimewechseln oder nach dem
Aufbrechen gewaltsamer inner- oder zwischenstaatlicher Konflikte muss die
Einstufung zum sicheren Herkunftsland überprüft werden. Dies würde die
Transparenz und Legitimation des Instruments stärken.“

Als sicheres Herkunftsland definiert das Grundgesetz (Art. 16a Abs. 3 GG)
solche Länder, in denen grundsätzlich keine staatliche Verfolgung zu
befürchten ist und die jeweilige Staatsgewalt vor nichtstaatlicher
Verfolgung schützen kann. Aufgrund des demokratischen Systems und der
allgemeinen politischen Lage sowie vorhandenen und zugänglichen Rechts-
und Verwaltungsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung gilt die
Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Diese Vermutung
kann jedoch durch das Vortragen asylrelevanter Tatsachen grundsätzlich
widerlegt werden. Sichere Herkunftsstaaten sind nach deutschem Recht neben
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union derzeit auch die
Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo,
Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, sowie Ghana und Senegal.

Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Hans Vorländer (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Leyendecker (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Havva
Engin, Prof. Dr. Birgit Glorius, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr.
Winfried Kluth, Prof. Dr. Steffen Mau, Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., Prof.
Dr. Sieglinde Rosenberger.

Originalpublikation:
https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2023/10/SVR-
Presseinformation_Sichere-Herkunftsstaaten.pdf

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Transfusionsmedizinerin Daniela Krause wechselt als Leitung an die Universitätsmedizin Mainz

Univ.-Prof. Dr. Daniela Krause übernimmt zum 16. Oktober das Amt der
Direktorin des Instituts für Transfusionsmedizin – Transfusionszentrale
der Universitätsmedizin Mainz. Zudem wird sie Inhaberin der neu
eingerichteten W3-Professur für Transfusionsmedizin. Vor ihrem Wechsel
nach Mainz leitete Daniela Krause am Universitätsklinikum Marburg das
Hämatologische Labor  und hatte an der Goethe-Universität Frankfurt eine
W2-Professur für Zell- und Gentherapie inne. Sie forscht schwerpunktmäßig
an innovativen Therapien bei Erkrankungen des blutbildenden Systems mit
einem Fokus auf das Knochenmark. Mit der Amtsübernahme tritt sie die
ruhestandsbedingte Nachfolge von Prof. Dr. Walter Hitzler an.

Neue Direktorin des Instituts für Transfusionsmedizin –
Transfusionszentrale und W3-Professorin für Transfusionsmedizin startet am
16. Oktober

Univ.-Prof. Dr. Daniela Krause übernimmt zum 16. Oktober das Amt der
Direktorin des Instituts für Transfusionsmedizin – Transfusionszentrale
der Universitätsmedizin Mainz. Zudem wird sie Inhaberin der neu
eingerichteten W3-Professur für Transfusionsmedizin. Vor ihrem Wechsel
nach Mainz leitete Daniela Krause am Universitätsklinikum Marburg das
Hämatologische Labor, arbeitete am Deutschen Roten Kreuz-Blutspendedienst
Baden-Württemberg/Hessen und hatte an der Goethe-Universität Frankfurt
eine W2-Professur für Zell- und Gentherapie inne. Sie forscht
schwerpunktmäßig an innovativen Therapien bei Erkrankungen des
blutbildenden Systems wie beispielsweise der Leukämie und an Strategien
zur Stärkung der blutbildenden Stammzellen mit einem Fokus auf das
Knochenmark. Mit der Amtsübernahme tritt Professor Krause die
ruhestandsbedingte Nachfolge von Prof. Dr. Walter Hitzler an.

„Unsere Transfusionszentrale hat unbestritten eine enorme Bedeutung, nicht
nur für die regionale Versorgung mit Blut und Blutprodukten, sondern auch
für ganz Deutschland. Ich freue mich, dass wir Professorin Krause für die
Leitung des Instituts für Transfusionsmedizin – Transfusionszentrale
gewinnen konnten. Als renommierte Expertin ihres Fachs wird sie sowohl die
Herstellung von Blutprodukten auf allerhöchstem Niveau weiter vorantreiben
als auch insbesondere daran arbeiten, neue Zelltherapien einzuführen“, so
Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender und Medizinischer
Vorstand der Universitätsmedizin Mainz und fährt fort: „Wir sind stolz,
dass Frau Prof. Krause sich für uns entschieden hat und gleichzeitig drei
weitere Berufungen, unter anderem an die Charité, abgelehnt hat.“

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz richtet
erstmals eine W3-Professur im Bereich der Transfusionsmedizin ein. „Wir
freuen uns, dass Frau Krause den Ruf angenommen hat. Diese Berufung hat
einen wegweisenden Charakter für die Weiterentwicklung des
Forschungsprofils der Universitätsmedizin Mainz. Daniela Krause verstärkt
den immunologischen Schwerpunkt der Universitätsmedizin; sie bringt ideale
Voraussetzungen mit, um die interdisziplinäre Forschung insbesondere für
die Zelltherapeutika sowohl im grundlagenwissenschaftlichen als auch im
klinischen Bereich voranzutreiben“, unterstreicht der Wissenschaftliche
Vorstand und Dekan der Universitätsmedizin Mainz, Univ.-Prof. Dr. Ulrich
Förstermann.

Zelltherapeutika sind eine innovative Wirkstoffgruppe, die aus Zellen oder
Geweben bestehen. Ihre biologischen Merkmale oder auch ihre
physiologischen Funktionen werden so verändert, dass sie als Wirkstoff
unter anderem für die Behandlung von hämatologischen Erkrankungen, also
bösartigen Erkrankungen des Blutes und der blutbildenden Organe wie
beispielsweise Leukämie, dienen können. Als ein Beispiel sei die Gewinnung
von Blutstammzellen für Transplantationen genannt.

„Ziel meiner Arbeitsgruppe ist es, die Mechanismen im Knochenmark
umfassend zu verstehen. Der Fokus liegt dabei auf dem Mikromilieu des
Knochenmarks, in dem die Zellen des Blutes gebildet werden, denn ich
erachte das Knochenmarkmilieu als unmittelbaren Angriffspunkt für viele
zelluläre und andere Therapien. Wir erforschen, wie Interaktionen zwischen
dem Knochenmark und den gesunden blutbildenden Stammzellen oder den
Leukämiezellen gezielt moduliert und passende Wirkstoffe für
hämatologische Erkrankungen entwickelt werden können“, so Professorin
Daniela Krause.

Als neue Direktorin des Instituts für Transfusionsmedizin –
Transfusionszentrale und W3-Professorin für Transfusionsmedizin an der
Universitätsmedizin Mainz, der Name wurde dahingehend erweitert, möchte
sie die Zelltherapie am Standort ausbauen und diese als feste und
essentielle Entität in der Transfusionsmedizin etablieren. Zudem plant
Professorin Krause den bestehenden Forschungsschwerpunkt Immuntherapie und
die Alternsforschung transfusionsmedizinisch zu unterstützen und dessen
klinische Bedeutung zu stärken. „Im Alter nimmt die Funktion der
Blutstammzellen stetig ab. Dies könnte die Entstehung von Erkrankungen
maßgeblich beeinflussen. Die Blutbildung und ihre mögliche Stärkung, sowie
das Verständnis des Immunsystems, z.B. bei Entzündungsprozessen, ist
deshalb auch von großer Bedeutung für die Alternsforschung. Es ist mein
Ziel, dass die Universitätsmedizin Mainz in diesen Bereichen auf
nationaler und internationaler Ebene zukünftig noch erfolgreicher strahlt.
Die Voraussetzungen für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit für dieses
Ziel sind optimal. Ich werde mein Amt somit erwartungsvoll und freudig
antreten“, betont Daniela Krause.

Im Namen des gesamten Vorstands dankt Professor Pfeiffer dem bisherigen
Leiter der Transfusionszentrale Prof. Dr. Walter Hitzler für seine
wertvolle Arbeit: „Professor Hitzler hat in den letzten 31 Jahren das
immer stärker wachsende Aufgabenspektrum seines Fachs erfolgreich
mitgestaltet. Zudem hat er sich sehr für den Neubau unserer
Transfusionszentrale engagiert und so zur baulichen Neuentwicklung der
Universitätsmedizin Mainz beizutragen.“

Zur Person von Univ.-Prof. Dr. Daniela Krause:

Von 1992 bis 1998 studierte Daniela Krause Humanmedizin an der Freien
Universität Berlin. Sie promovierte an der Medizinischen Fakultät der
Universität des Saarlandes. Nach ihrer Zeit als AiP in der
Hämatologie/Onkologie an der Charité - Universitätsmedizin Berlin forschte
sie von 2000 bis 2014 an der Harvard University in Boston und absolvierte
am Massachusetts General Hospital der Harvard University ihre Ausbildung
zur Labor- und Transfusionsmedizinerin. Nach ihrer Rückkehr aus Boston
2014 leitete sie eine eigene Forschungsgruppe im Georg-Speyer-Haus in
Frankfurt am Main und arbeitete seitdem als Fachärztin für
Transfusionsmedizin auch am Deutschen Roten Kreuz-Blutspendedienst Baden-
Württemberg/Hessen am Institut in Frankfurt. 2015 wurde sie Professorin
für Zell- und Gentherapie am LOEWE Zentrum für Zell- und Gentherapie an
der Medizinischen Fakultät der Frankfurter Johann Wolfgang Goethe-
Universität und Fachärztin im Labor für Molekulare Diagnostik am
Universitätsklinikum der Goethe-Universität. 2021 wechselte sie an die
Universitätsklinik Marburg als Oberärztin in der Laboratoriumsmedizin
sowie als Leiterin des hämatologischen Labors.
Zu den Forschungs- und klinischen Schwerpunkten von Univ.-Prof. Dr.
Daniela Krause zählen das Blut und die blutbildenden Systeme, wie die
Hämatopoese im Knochenmark, die Blutgerinnung, sowie die Behandlung von
hämatologischen Erkrankungen durch Knochenmarktransplantation,
Zelltherapie, sowie die Anwendung von in-vivo Bildgebungsmethoden. Zu
ihren wissenschaftlichen Erfolgen zählen unter anderem viele Publikationen
in renommierten Zeitschriften sowie zahlreiche Preise und Auszeichnungen
für ihre exzellente Forschung. Unter anderem wurde Professorin Krause der
renommierte Langener Wissenschaftspreis des Paul-Ehrlich-Instituts sowie
der Philip-Levine-Preis der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin
und Immunhämatologie (DGTI) verliehen. Darüber hinaus ist es ihr gelungen,
ihre neu entwickelten Methoden zur Behandlung von Leukämie und bei
hämatologischen Komplikationen patentieren zu lassen.

Bildunterschrift: Daniela Krause wird die neue Direktorin des Instituts
für Transfusionsmedizin - Transfusionszentrale der Universitätsmedizin
Mainz und übernimmt ab dem 16. Oktober die erstmalig eingerichtete
W3-Professur für Transfusionsmedizin.

Bildquelle: © Heddergott/ Technische Universität München

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Hochsaison für Atemwegsinfekte: Händewaschen schützt!

In der kalten Jahreszeit verbreiten sich Atemwegsinfektionen wie
Erkältung, Grippe oder COVID-19 besonders leicht. Sorgfältige Hygiene
hilft, sich und andere zu schützen. Zum Internationalen Händewaschtag am
15. Oktober 2023 erinnert die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) an die Bedeutung des Händewaschens und gibt Hygienetipps
zum Schutz der Gesundheit.

Beim Husten und Niesen werden über Speichel und Nasensekret unzählige
Krankheitserreger versprüht, die über die Luft an die Schleimhäute von
Nase, Mund oder Augen anderer Menschen gelangen und eine Erkrankung
hervorrufen können. Auch über die Hände können Krankheitserreger
weitergereicht werden – zum Beispiel durch gemeinsam mit Erkrankten
genutzte Gegenstände oder beim Händeschütteln. Gründliches Händewaschen
mit Seife ist daher eine einfache und wirksame Maßnahme, das Risiko der
weiteren Verbreitung von Krankheitserregern zu senken und sich vor
Ansteckung zu schützen, denn dadurch kann die Anzahl der Keime an den
Händen erheblich verringert werden.

Um sich vor Ansteckung zu schützen, sind neben gründlichem Händewaschen
weitere Hygienemaßnahmen beim Husten und Niesen sowie regelmäßiges Lüften
empfehlenswert:

Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife waschen. Das gilt
insbesondere beim Nachhausekommen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang,
nach dem Naseputzen sowie bei Kontakt mit Erkrankten.

Gründliches Händewaschen dauert 20 bis 30 Sekunden.

Mit ungewaschenen Händen nicht an Mund, Nase und Augen fassen.

Beim Niesen und Husten von anderen Personen abwenden und ein Taschentuch
oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten.

Innenräume regelmäßig stoßlüften.

Oberflächen und Gegenstände, die häufig berührt werden, regelmäßig
reinigen.

Personen, die einer Risikogruppe angehören, beispielsweise für einen
schweren Krankheitsverlauf von COVID-19, Grippe oder RSV-Infektion,
sollten das Tragen einer Maske in möglichen Ansteckungssituationen in
Betracht ziehen.

Wer an Krankheitszeichen einer akuten Atemwegsinfektion wie Schnupfen,
Husten oder Halsschmerzen leidet, sollte bis zur deutlichen Besserung zu
Hause bleiben. Bei engen Kontakten zu anderen, vor allem zu besonders
gefährdeten Personen, die sich nicht vermeiden lassen, sollten Erkrankte
eine Maske tragen.

Übersicht der BZgA-Informationen zum Thema Händewaschen:

Informationen zu Infektionsschutz, Händehygiene und Atemwegsinfekten
unter:
https://www.infektionsschutz.de
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen
https://www.infektionsschutz.de/infektionskrankheiten/krankheitsbilder/atemwegsinfektionen/

Mediathek, Print- und Onlinematerialien zum Thema Händehygiene:
https://www.infektionsschutz.de/mediathek

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung(at)bzga.de

Stellungnahme zur Auffrischimpfung gegen COVID-19 in der Schwangerschaft und Stillzeit

Die DGGG hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für
Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG e.V. (AGG) in der DGPM, der
Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM) sowie der
Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin e.V. (DGPGM) eine
Stellungnahme zur Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 veröffentlicht.

Die SARS-CoV-2-Pandemie scheint vorbei, aber aktuell steigt die 7-Tage-
Inzidenz
wieder deutlich und erreichte Ende September 10 Fälle pro 100.000
Einwohner
(tagesaktuell dem Corona-Pandemieradar zu entnehmen; siehe auch
https://coronapandemieradar.de/inzidenz). Es kann vermutet werden, dass
die tatsächliche Inzidenz höher liegt, als dies die erkannten und
gemeldeten Fälle nahelegen. Zudem kann in den Wintermonaten mit steigenden
Infektionszahlen gerechnet werden.

Die zwischenzeitlich im Verlauf der Pandemie durch Impfung und/oder
Infektion
erworbene Immunkompetenz in der Bevölkerung trägt sicherlich dazu bei,
dass das
individuelle Risiko einer Infektion und eines schweren Verlaufs der
Erkrankung auch bei
weniger aggressiver Virusvariante gering ist. Die Beurteilung des Risikos
für schwangere
und stillende Frauen durch die aktuell zirkulierenden Virusvarianten des
SARS-CoV-2
wird durch eine unzureichende Datenlage erschwert.

Für Deutschland kann in Bezug auf schwangere Frauen auf Daten aus dem
CRONOSRegister zurückgegriffen werden, in dem Daten zu mehr als 8.000
Betroffenen bis Mitte 2022 gesammelt wurden. In dem CRONOS-Satellites
Projekt wurden zudem Daten zu mehr als 1.200 in der Schwangerschaft
geimpften Frauen im gleichen Zeitraum erhoben. Diese belegen ein höheres
Risiko für ungünstige Ereignisse und Krankenhaus Behandlung bei Infektion
mit dem Virus in der Schwangerschaft. Der Schutz durch eine Impfung war
nach den Auswertungen des CRONOS-Registers im Einklang mit internationalen
Daten jedoch auch noch bei der weniger aggressiven Virusvariante Omicron
nachweisbar: Geimpfte Frauen haben ein niedrigeres Risiko für eine
stationäre
Aufnahme und Behandlung wegen COVID-19 als ungeimpfte Frauen (1). Auch
wenn die
Omicron-Virusvariante vergleichsweise mildere Krankheitsverläufe
verursacht, sind die
tatsächliche Auswirkung einer Infektion mit aktuell zirkulierenden
Virusvarianten mangels systematischer Analysen nicht sicher einzuschätzen.
Zusätzlich zum bestehenden Sicherheitsprofil des Impfstoffs (2) belegt
eine neue US-amerikanische Auswertung des Center of Disease Control (CDC)
aus dem Zeitraum März 2022 bis Mai 2023, dass Kinder von Frauen, die in
der Schwangerschaft geimpft wurden, bis zum Alter von 6 Monaten nach der
Geburt weniger häufig wegen COVID-19 stationär aufgenommen werden mussten
(3).

Die aktuelle STIKO-Stellungnahme vom Februar 2023 (4) empfiehlt eine
zusätzliche 2. Auffrischimpfung für schwangeren Frauen mit einer
Grunderkrankung und höherem Risiko wie Adipositas oder Diabetes mellitus /
Gestationsdiabetes. Vor dem Hintergrund der bestehenden Sicherheitsdaten
zum mRNA-Impfstoff Comirnaty® (Biontech) und der grundsätzlichen
Empfehlung zu Impfungen in der Schwangerschaft (2) kommt die
Redaktionsgruppe der mitzeichnenden Fachgesellschaften zu dem Ergebnis,
allen schwangeren Frauen sowie insbesondere Frauen mit Planung / Wunsch
einer Schwangerschaft eine Auffrischimpfung mit einem Omicron-adaptierten
angepassten Impfstoff zur Wintersaison zu empfehlen.

Diese Empfehlung steht im Einklang mit anderen internationalen
Fachgesellschaften wie
der SGGG, CDC, SMFM, RCOG (5, 6, 7, 8) und in Analogie zur Influenza- und
Pertussis-Impfung.