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Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz in Kraft getreten

Am 1. September 2021 ist der länderübergreifende Raumordnungsplan des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für den
Hochwasserschutz nach eingehenden Voruntersuchungen und nach umfassender
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher Stellen in Kraft getreten.

Am 1. September 2021 ist der länderübergreifende Raumordnungsplan des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für den
Hochwasserschutz nach eingehenden Voruntersuchungen und nach umfassender
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher Stellen in Kraft getreten.

Dr. Markus Kerber, Staatssekretär im BMI: „Die jüngste Flutkatastrophe in
Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass es beim
Hochwasserschutz nicht nur um herkömmliche Flusshochwasser gehen darf. Es
sind auch Hochwasserereignisse in den Blick zu nehmen, die durch
Starkregen hervorgerufen werden. Diese Ereignisse werden durch den
Klimawandel weiter zunehmen. Daher müssen wir dem Wasser mehr Raum geben,
und das Wasser muss überall so gut wie möglich im Boden versickern
können.“

Entsprechend trifft der Raumordnungsplan neben Regelungen zum
Hochwasserrisikomanagement, insbesondere im Hinblick auf
Siedlungsentwicklung und Kritische Infrastrukturen, auch Regelungen zur
Gewinnung und Freihaltung von Retentionsflächen sowie zur Erhaltung und
Verbesserung des Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögens des
Bodens.

Der Raumordnungsplan wurde vom BMI in Zusammenarbeit mit dem
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entwickelt. Er
soll das für den Hochwasserschutz primär zuständige Wasserrecht, aber auch
die unterschiedliche Hochwasservorsorge der einzelnen
Landesraumordnungsplanungen unterstützen.

Dr. Markus Eltges, Leiter des BBSR: „Hochwasser macht nicht an
Landesgrenzen halt, daher müssen Schutzmaßnahmen die Flussgebiete als
Ganzes erfassen. Mithilfe des länderübergreifenden Raumordnungsplans
setzen wir erstmals bundesweit einheitlich geltende raumordnerische
Standards in der Hochwasservorsorge. Jetzt kommt es darauf an, dass die
Regelungen des Raumordnungsplans in den Ländern und vor Ort
schnellstmöglich aufgegriffen und von der Wasserwirtschaft flankiert
werden.“

Der länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz ist ein
Vorhaben des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD. Weitere
Informationen finden Sie unter: www.bmi.bund.de und www.bbsr.bund.de

Neue Studie zeigt: Auch ältere Menschen profitieren von einer strikteren Blutdrucksenkung

Ende August wurde im „The New England Journal of Medicine“ eine Studie [1]
publiziert, die aufhorchen lässt. Demnach erleiden ältere Menschen weniger
Herz- und Gefäßerkrankungen, wenn ihr systolischer Blutdruckwert
konsequent unter 130 mm Hg gesenkt wird. Im Vergleich zu Gleichaltrigen,
deren Blutdruckwerte darüber lagen, war in der Gruppe der strikt
eingestellten Patientinnen und Patienten die kardiovaskuläre Sterblichkeit
um ein Viertel geringer und die Schlaganfallrate konnte sogar um ein
Drittel gesenkt werden. Das Brisante an dem Ergebnis: Die europäischen
Leitlinien der EHS/ESC empfehlen, bei über 65-Jährigen die systolischen
Werte nicht unter 130 mm Hg zu senken. Zeit für ein Update?

Eine große chinesische Studie [1] mit mehr als 8.500 Teilnehmenden im
Alter zwischen 60 und 80 Jahren verglich den Effekt einer strikteren
Blutdrucksenkung (systolische Werte zwischen 110-130 mm Hg) mit dem einer
weniger konsequenten (Werte zwischen 130-150 mm Hg) im Hinblick auf
verschiedene kardiovaskuläre Endpunkte, darunter die kardiovaskuläre
Sterblichkeit, das akute Koronarsyndrom, akute dekompensierte
Herzinsuffizienz, Vorhofflimmern und Schlaganfall. Während des Follow-ups
(im Median 3,34 Jahre) erlebten 147 Patientinnen und Patienten in der
intensiv behandelten Gruppe einen der kardiovaskulären Endpunkte, in der
Placebogruppe waren es lediglich 196 (p=0,007). Die HR (Hazard Ratio)
betrug 0,74: Die striktere Blutdruckeinstellung konnte also jedes viertes
Ereignis verhindern.

Betrachtetet man die einzelnen Endpunkte gesondert, war der Effekt bei
einigen deutlich größer als bei anderen. Die Rate akuter Dekompensation
der chronischen Herzinsuffizienz, ein u.U. lebensbedrohlicher Notfall, bei
dem der Körper nicht mehr in der Lage ist, die Herzschwäche auszugleichen,
war in der Gruppe der strikt eingestellten Patientinnen und Patienten auf
ein Drittel reduziert (HR: 0,27) – zwei von drei kardialen
Dekompensationen konnten also verhindert werden. Auch der Effekt der
strikteren Blutdruckeinstellung auf die Schlaganfallrate und Rate des
akuten Koronarsyndroms war beträchtlich. Die HR betrug für beide 0,67, es
konnte also fast jeder dritte Schlaganfall und fast jedes dritte akute
Koronarsyndrom verhindert werden.

„Dieser große Effekt ist insofern erstaunlich, da die Gruppen hinsichtlich
ihrer real erreichten Zielwerte gar nicht so weit auseinanderlagen. Die
mittleren systolischen Blutdruckwerte betrugen 126,7 mm Hg in der intensiv
behandelten Gruppe und 135,9 mm Hg in der Vergleichsgruppe.  Das bedeutet,
dass selbst die weniger strikt behandelten Patientinnen und Patienten
systolische Blutdruckwerte unter 140 mm Hg hatten, das ist die rote Linie,
ab der die europäischen Leitlinien des ESC/ESH [2] erst generell eine
medikamentöse Therapie empfehlen “, kommentiert Prof. Ulrich Wenzel,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Hochdruckliga. „Doch gerade bei
älteren Patienten sind wir großzügiger und tolerieren auch systolische
Werte bis zu 140 mm Hg. Bei den über 65-Jährigen empfehlen die
europäischen Leitlinien [2], die systolischen Werte nicht unter 130 mm Hg
zu senken.“ Als Gründe führt der Experte an, dass es bei einer zu
schnellen und zu tiefen Senkung zu Unwohlsein und Schwindel und in Folge
zu Stürzen kommen kann und die Datenlage bislang so aussah, dass die
Risiken den Nutzen zu überwiegen schienen. Auch in der vorliegenden Studie
traten in der intensiv behandelten Gruppe mehr Fälle von Hypotonie auf
(3,4% vs. 2,6%, p=0,03). Kritisch muss außerdem angemerkt werden, dass es
sich in dieser Studienpopulation nicht wirklich um hochbetagte Menschen
handelte. Zwar konnten Patientinnen und Patienten zwischen 60 und 80
Jahren eingeschlossen werden, das Durchschnittsalter betrug in dieser
Studie aber letztlich „nur“ 66,2 Jahre.

„Mit den vorliegenden Daten müssen wir nun wahrscheinlich umdenken und
zumindest die Altersgrenze von 65 Jahren für eine intensivere Therapie
hinterfragen, denn der kardiovaskuläre Nutzen der strikteren
Blutdruckeinstellung war doch erheblich“, so das Fazit von Professor
Wenzel. Die amerikanischen Leitlinien [3] empfehlen ohnehin seit längerem
auch bei älteren Patientinnen und Patienten eine konsequente
Blutdrucksenkung auf Werte unter 130 mm Hg.

Referenz
[1] Zhang W, Zhang S, Deng Y et al. Trial of Intensive Blood-Pressure
Control in Older Patients with Hypertension. NEJM, August 30, 2021. DOI:
10.1056/NEJMoa2111437
[2] Williams B, Mancia G, Spiering W et al.; ESC Scientific Document
Group. 2018 ESC/ESH Guidelines for the management of arterial
hypertension. Eur Heart J. 2018 Sep 1;39(33):3021-3104
[3] Whelton PK, Carey RM, Aronow WS et al.
ACC/AHA/AAPA/ABC/ACPM/AGS/APhA/ASH/ASPC/NMA/PCNA Guideline for the
Prevention, Detection, Evaluation, and Management of High Blood Pressure
in Adults: A Report of the American College of Cardiology/American Heart
Association Task Force on Clinical Practice Guidelines. J Am Coll Cardiol
2018; 71: e127-e248.

Tagung zu Ehren von Karl-Fritz Daiber zu den Herausforderungen der Pastoralsoziologie

Am 8. und 9. September 2021 lädt das Sozialwissenschaftliche Institut der
EKD (SI) zur digitalen Jahrestagung zum Thema „Herausforderungen und
Perspektiven der Pastoralsoziologie – 50 Jahre PSA/PSI/SI & 90 Jahre Karl-
Fritz Daiber“ ein. Es werden Einblicke, Rückblicke und Ausblicke auf die
Pastoralsoziologie gegeben.

Im Jahr 1971 hatte Karl-Fritz Daiber mit der Initiative zur Gründung einer
Pastoralsoziologischen Arbeitsstelle in der Ev.-luth. Landeskirche
Hannovers für eine empirisch fundierte Ausbildung der Vikare Neuland
betreten. Seinen 90. Geburtstag am 6. August 2021 nehmen wir zum Anlass,
nicht nur das Lebenswerk Daibers und die mit ihm verbundene
pastoralsoziologische Innovation zu würdigen, sondern auch einen Blick auf
gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen der Pastoralsoziologie zu
werfen.
Daiber hat im Umbruch der 1960er-Jahre deutlich gesehen, dass auf die
kirchliche Organisation und pastorale Praxis große Veränderungen zukommen.
Weil sie stark durch gesellschaftliche Entwicklungen getrieben waren,
hielt er deshalb eine neue, eben die pastoralsoziologische Perspektive für
notwendig. Heute stellen sich vergleichbare Fragen. Vor welchen
Herausforderungen steht die pastorale Praxis in der mobilen,
singularisierten, digitalen Gesellschaft, nicht zuletzt gerade jetzt
angesichts der Corona-Pandemie? Veränderungen wer-den insbesondere im
Blick auf digitale Kommunikationsformen sichtbar, es gibt neue
Herausforderungen, welche hinsichtlich ihrer Kontexte, Formen und Fragen
pastoraler Praxis und religiöser Kommunikation neu in den Blick genommen
werden sollen. Mit den Referent*innen und Teilnehmer*innen wird dies und
die Rolle der Pastoralsoziologie im Kontext von Kirchenentwicklung,
Sozialraumorientierung, ehrenamtlichem Engagement, Partizipation und
multiprofessionellen Teams diskutiert.

Es erwarten Sie unter anderem Vorträge von Prof. Dr. Matthias Koenig,
Prof. Dr. Matthias Sellmann und Prof. Dr. Gerhard Wegner und aus dem SI.
Es diskutieren außerdem Prof. Dr. Arnd Bünker, Prof. Dr. Lutz Friedrichs
und Prof. Dr. Regina Sommer sowie Prof. Dr. Kristian Fechtner, Prof. Dr.
Ilona Nord und Prof. Dr. Thomas Schlag. Der SI-Direktor Prof. Dr. Georg
Lämmlin führt als Moderator durch die Tagung und referiert zusammen mit
seinem Team aus dem SI. „Wir freuen uns, dass Prof. Karl-Fritz Daiber bei
der Tagung dabei sein wird!“, so Georg Lämmlin.
Anmeldungen zur Veranstaltung am 8. und 9. September 2021 sind willkommen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Gern lassen wir Ihnen zudem im Nachgang an die Tagung
weiteres Material zukommen.

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Menschen selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen

Der interdisziplinäre Master-Studiengang Inclusive Design der Frankfurt UAS ermöglicht eine zusätzliche Zertifizierung zur Case Managerin bzw. zum Case Manager.  Kevin Rupp/Frankfurt UAS
Der interdisziplinäre Master-Studiengang Inclusive Design der Frankfurt UAS ermöglicht eine zusätzliche Zertifizierung zur Case Managerin bzw. zum Case Manager. Kevin Rupp/Frankfurt UAS

Interdisziplinärer Master-Studiengang „Inclusive Design“ ermöglicht
Zertifizierung zum Case Manager/Bewerbung zum Studium noch bis 15.
September möglich

Menschen mit komplexem Hilfe- und Pflegebedarf ein möglichst
selbstbestimmtes und selbstständiges Leben unter Berücksichtigung
digitaler Lösungen, barrierefreier Wohnkonzepte sowie assistiver
Technologien zu ermöglichen: das ist das Ziel von Studierenden im
interdisziplinären Master-Studiengang Inclusive Design an der Frankfurt
University of Applied Sciences (Frankfurt UAS). Der Studiengang vermittelt
Studieninhalte aus drei Fachrichtungen: Architektur (Studienschwerpunkt
„Inklusive Architektur“), Informatik und Ingenieurwissenschaften
(Studienschwerpunkt „Intelligente Systeme“) sowie Soziale Arbeit und
Gesundheit (Studienschwerpunkt „Digital Health und Case Management). Um
die komplexe individuelle Versorgung von Klientinnen und Klienten optimal
koordinieren zu können, erhalten Absolventinnen und Absolventen der
Fachrichtung „Digital Health und Case Management“ ab sofort die
Möglichkeit, sich als Case Manager bzw. Case Managerin zertifizieren zu
lassen. Die Zertifizierung erfolgt nach den Weiterbildungs-Standards der
Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC).

„Case Managerinnen bzw. Case Manager“, erklärt Prof. Dr. Ruth Schwerdt,
Professorin für Pflegewissenschaft – Theorie und Praxis der Pflege der
Frankfurt UAS sowie Ansprechpartnerin für die DGCC-Zertifizierung im
Studiengang Inclusive Design, „koordinieren und steuern die Versorgung und
Unterstützung von Personen mit Hilfebedarf, indem sie Leistungen des
Gesundheits- und Sozialwesens und informelle Ressourcen, z. B. familiäre,
nachbarschaftliche und ehrenamtliche, mit deren Einverständnis
zusammenführen und so effizienter und bedürfnis- und bedarfsgerechter
gestalten. Über- und Unterversorgung und Fehlversorgung werden so
vermieden.“ Im Studiengang werden fall- und systembezogene Kompetenzen in
Seminaren, Fallarbeit und Arbeitsgruppen praxisnah vermittelt. Nach dem
Masterexamen wird ein mehrtägiges Aufbaumodul angeboten, nach dessen
Abschluss das Zertifikat beantragt werden kann. Das Zertifikat wird
vergeben durch das Forschungszentrum FUTURE AGING an der Frankfurt UAS.
Mit dem renommierten DGCC-Zertifikat können die Absolventinnen und
Absolventen in vielfältigen attraktiven Arbeitsfeldern im Gesundheits- und
Sozialwesen tätig werden und erhöhen ihre Anstellungschancen erheblich.

Alleinstellungsmerkmal des viersemestrigen, interdisziplinären Master-
Studiengangs Inklusive Design, vormals Barrierefreie Systeme (BaSys), ist
seine fachbereichsübergreifende Ausrichtung. Im sogenannten
Interdisziplinären Projekt (IPR) erarbeiten, entwickeln und erforschen die
Studierenden aller drei Fachrichtungen beispielsweise gemeinsam inklusive
Lösungen. Diese sollen Menschen unabhängig von Alter und möglicher
funktionaler Einschränkung eine selbstbestimmte und selbstständige
Lebensführung ermöglichen. Für die Gestaltung lebenswerter Umgebungen
werden somit räumliche, technische und soziale Aspekte gleichermaßen
berücksichtigt. Das IPR umfasst etwas mehr als ein Drittel des Studiums.
Die anderen zwei Drittel sind fachspezifische Module in den einzelnen
Fachrichtungen. Eine Bewerbung zum Wintersemester 2021/22 ist noch bis 15.
September möglich.

Kontakt: Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 4: Soziale
Arbeit und Gesundheit, Prof. Dr. Michaela Zeiss, <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
uas.de> (Studiengangsleitung), Prof. Dr. Ruth Schwerdt, Telefon: +49 69
1533-2574, E-Mail: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.> (Ansprechperson für die
Zertifizierung)

Weitere Informationen zum interdisziplinären Master-Studiengang Inclusive
Design unter <www.frankfurt-university.de/inclusivedesign>.