Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz in Kraft getreten
Am 1. September 2021 ist der länderübergreifende Raumordnungsplan des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für den
Hochwasserschutz nach eingehenden Voruntersuchungen und nach umfassender
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher Stellen in Kraft getreten.
Am 1. September 2021 ist der länderübergreifende Raumordnungsplan des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für den
Hochwasserschutz nach eingehenden Voruntersuchungen und nach umfassender
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher Stellen in Kraft getreten.
Dr. Markus Kerber, Staatssekretär im BMI: „Die jüngste Flutkatastrophe in
Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass es beim
Hochwasserschutz nicht nur um herkömmliche Flusshochwasser gehen darf. Es
sind auch Hochwasserereignisse in den Blick zu nehmen, die durch
Starkregen hervorgerufen werden. Diese Ereignisse werden durch den
Klimawandel weiter zunehmen. Daher müssen wir dem Wasser mehr Raum geben,
und das Wasser muss überall so gut wie möglich im Boden versickern
können.“
Entsprechend trifft der Raumordnungsplan neben Regelungen zum
Hochwasserrisikomanagement, insbesondere im Hinblick auf
Siedlungsentwicklung und Kritische Infrastrukturen, auch Regelungen zur
Gewinnung und Freihaltung von Retentionsflächen sowie zur Erhaltung und
Verbesserung des Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögens des
Bodens.
Der Raumordnungsplan wurde vom BMI in Zusammenarbeit mit dem
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entwickelt. Er
soll das für den Hochwasserschutz primär zuständige Wasserrecht, aber auch
die unterschiedliche Hochwasservorsorge der einzelnen
Landesraumordnungsplanungen unterstützen.
Dr. Markus Eltges, Leiter des BBSR: „Hochwasser macht nicht an
Landesgrenzen halt, daher müssen Schutzmaßnahmen die Flussgebiete als
Ganzes erfassen. Mithilfe des länderübergreifenden Raumordnungsplans
setzen wir erstmals bundesweit einheitlich geltende raumordnerische
Standards in der Hochwasservorsorge. Jetzt kommt es darauf an, dass die
Regelungen des Raumordnungsplans in den Ländern und vor Ort
schnellstmöglich aufgegriffen und von der Wasserwirtschaft flankiert
werden.“
Der länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz ist ein
Vorhaben des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD. Weitere
Informationen finden Sie unter: www.bmi.bund.de und www.bbsr.bund.de