Millionen Bürger ausgespäht - Handy-Ortung: PIRATEN wollen’s wissen! PIRATEN starten bundesweite Aktion ‚Handy-Ortung: Wir wollen's wissen!’zu Funkzellenabfragen
Handy-Ortungen durch Funkzellenabfragen sind sehr beliebt bei den Ermittlern von Polizei und Staatsanwaltschaften. Alleine in Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr statistisch gesehen 13 Millionen Mobilfunknutzer dadurch ins Visier der Ermittler gerückt – ohne darüber informiert worden zu sein. „Bisher behaupten die Staatsanwaltschaften einfach, die Bürger hätten kein Interesse daran, von einer Ortung ihres Handys benachrichtigt zu werden. Mit der Initiative ‚Handy-Ortung: Wir wollen's wissen!’ treten wir diesem Irrglauben nun entgegen. Wann sich unverdächtige Bürger wo aufhalten, betrifft unsere Privatsphäre und geht niemanden etwas an!“, betont Dr. Patrick Breyer, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag von Schleswig-Holstein und Sprecher für Datenschutz und Privatsphäre der Piratenpartei Deutschland.
- Formulare "Handy-Ortung: Wir wollen's wissen!"
- Gesamtübersicht: www.piratenpartei.de/aktionen/handy-ortung-wir-wollens-wissen/
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- Baden-Württemberg - Stuttgart Link zum PDF-Formular
- Bayern - Nürnberg Link zum PDF-Formular
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- Sachsen Link zum PDF-Formular
- Schleswig-Holstein Link zum PDF-Formular
- Thüringen Link zum PDF-Formular
- Statistik für 2016
www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2017/03/drucksache-18-5172.pdf - Statistik für 2013-2015
www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2017/03/drucksache-18-4032.pdf - Statistik für 2009-2012
www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2017/03/drucksache-18-1021.pdf -
Große Anfrage der Piratenfraktion SH: www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0200/drucksache-18-0244.pdf
- Richtlinie der Staatsanwaltschaft zur Benachrichtigung von Funkzellenabfragen:
www.patrick-breyer.de
www.patrick-breyer.de/?p=560424
www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2016/03/Richtlinien-Funkzellenabfragen.pdf
In diesem Zusammenhang kritisieren die PIRATEN bereits seit Jahren generell, dass viele Handynetzbetreiber Bewegungsdaten ihrer Kunden auf Vorrat speichern, ohne dass dies technisch für die Abrechnung erforderlich ist. Die Netzbetreiber speichern Nutzerdaten in einer ausufernden und grundrechtsverletzenden Weise, die den gläsernen Bürger Realität werden lässt, und der Gesetzgeber unternimmt nichts dagegen. Dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Anbieter einzeln auf Nichtspeicherung verklagen müssten, ist für PIRATEN ein unhaltbarer Zustand. Nicht nur anlassbezogene Funkzellenabfragen, sondern ebenso die Bewegungserfassung durch die Anbieter muss sofort gestoppt werden. Mit letzterem entfällt zudem die Grundlage für die umstrittenen rückwirkenden Massenabfragen der Polizei. So lange es keine funktionierenden Kontrollmechanismen gibt, die verhindern, dass Menschen ohne ihr Wissen in ein Überwachungsraster fallen, sind Funkzellenabfragen eine systematische Grundrechtsverletzung und ein Einbruch in unsere informationelle Selbstbestimmung in ganz großem Stil
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