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Sonntagsfrage: Linke und AfD legen leicht zu, SPD und Union verlieren Die Große Koalition büßt zwei Prozentpunkte ein.

Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, geben 35 Prozent der wahlberechtigten Bundesbürger und Bundesbürgerinnen an, CDU/CSU zu wählen. Das ist ein Prozentpunkt weniger als im Vormonat. Auch die SPD kann den Stand vom August nicht halten, verliert einen Prozentpunkt und landet bei 15 Prozent. Somit verliert die Große Koalition zwei Prozentpunkte und erreicht bei der Wahlabsicht der Deutschen im September 50 Prozent. Die Grünen bleiben unverändert bei 18 Prozent, genauso wie die FDP, die bei 5 Prozent der Wählerstimmen bleibt. Die Linke und die AfD können jeweils um einen Prozentpunkt zulegen und landen bei 9 Prozent (Linke) und 12 Prozent (AfD). Die sonstigen Parteien landen bei 6 Prozent der Wählerstimmen.

Das ist das Ergebnis der aktuellen Sonntagsfrage, für die 1.623 Personen unter 2.013 wahlberechtigten Umfrageteilnehmern ihre Wahlabsicht zwischen dem 19.09. und 21.09.2020 abgegeben haben.

Ein Drittel sagt, Armin Laschet gehe gestärkt aus der NRW-Kommunalwahl hervor, nur jeder Siebte hält Laschet als CDU-Parteivorsitzenden für geeignet

Am Sonntag, den 13. September 2020, haben in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen stattgefunden. Die CDU erzielte ein Landesergebnis von 34 Prozent und ist damit stärkste Kraft. Gegenüber den Kommunalwahlen in NRW im Jahr 2014 verlor die CDU 3 Prozentpunkte. Ein Drittel (32 Prozent) der Befragten geht davon aus, dass Ministerpräsident Armin Laschet gestärkt aus der diesjährigen Kommunalwahl hervorgeht. Dass Laschet geschwächt aus der Wahl hervorgehe, ist der Eindruck von 26 Prozent der Befragten. 42 Prozent machten hierzu keine Angabe.

Hat Laschet aber die Kommunalwahl für den Eindruck als Kandidaten für den CDU-Parteivorsitz genützt? Im Rennen um besagtes Amt haben seit Februar 2020 alle drei Bewerber, also auch Armin Laschet, an Überzeugungskraft eingebüßt. Im September halten 14 Prozent der deutschen Wahlberechtigten den Ministerpräsidenten Nordrhein-Westfalens für geeignet, den CDU-Parteivorsitz zu übernehmen. Damit verliert er in der Meinung der Wähler 6 Prozentpunkte im Vergleich zum Februar: Damals gaben 20 Prozent der Befragten an, ihn für geeignet zu halten. Aktuell sagen 23 Prozent, dass Friedrich Merz für das Amt des CDU-Parteivorsitzenden geeignet wäre. Im Februar machten 25 Prozent diese Angabe. Für Norbert Röttgen sprechen sich im September 12 Prozent aus, drei Prozentpunkte weniger als im Februar dieses Jahres.

Für Deutsche ist Markus Söder als Unions-Kanzlerkandidat am geeignetsten

Knapp zwei von fünf deutschen Wahlberechtigten (38 Prozent) halten den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder als Kanzlerkandidaten für CDU/CSU für geeignet. Über Friedrich Merz sagen dies 18 Prozent, über Armin Laschet 12 Prozent. Norbert Röttgen kommt bei der Frage nach der Eignung als Unions-Kanzlerkandidat auf 8 Prozent der Stimmen.

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EU-Migrationspakt ist ein aussichtsreicher Ansatz

Matthias Lücke (https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/matthias-luecke/),
Koordinator des MEDAM-Projekts zu Asyl und Migration und Senior Researcher
am Kieler Institut für Weltwirtschaft, kommentiert den gestern vorgelegten
Vorschlag der EU-Kommission für einen „Neuen Pakt für Asyl und Migration“:

„Der Kommissionsvorschlag ist ein wichtiger Schritt hin zu einem EU-
Asylsystem, das gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten die Zuwanderung
nach Europa nach ihren Vorstellungen gestalten können und gleichzeitig
Flüchtlinge schützen.

Vor allem nimmt der Kommissionsvorschlag die wechselseitige Abhängigkeit
der drei großen Aufgabenfelder ernst: Erstens will die EU eng mit
Herkunfts- und Transitländern zusammenarbeiten, um Flüchtlinge in ihren
Erstaufnahmeländern zu schützen, Menschenschmuggel und irreguläre
Migration zurückzudrängen und legale Migration im gemeinsamen Interesse zu
fördern. Zweitens sollen die EU-Außengrenzen lückenlos überwacht werden,
damit irregulär Zuwandernde identifiziert werden und rasch ein
Asylverfahren durchlaufen. Drittens sollen alle EU-Mitgliedstaaten
verbindlich die Erstankunftsländer entlasten, können dabei aber ihren
Schwerpunkt selbst wählen: Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen oder
Mithilfe bei der Rückführung abgelehnter Asylsuchender.

Viele Einzelheiten müssen die EU-Mitgliedstaaten in den kommenden Monaten
gemeinsam mit Kommission und Europäischem Parlament klären. Insbesondere
hängt der Erfolg des Kommissionsvorschlags davon ab, dass abgelehnte
Asylsuchende tatsächlich reibungslos in ihre Herkunftsländer zurückgeführt
werden. Bisher scheitert dies aber häufig an bürokratischen und
politischen Hemmnissen sowohl in EU-Mitgliedstaaten als auch in
Herkunftsländern.

Trotzdem bleibt der umfassende Vorschlag der Europäischen Kommission der
bislang aussichtsreichste Ansatz, um die derzeitige Praxis von Abschottung
und Abschreckung an vielen EU-Außengrenzen zu überwinden und ein humanes
System der Migrationskontrolle zu entwickeln.“

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Nach 30 Jahren Wiedervereinigung – Ostdeutsche sind häufiger als Westdeutsche stolz darauf, deutsch zu sein

Eine aktuelle YouGov-Umfrage anlässlich 30 Jahre Wiedervereinigung über deutschen Stolz, die Bedeutung des 3. Oktobers als Feiertag und die Frage, für wen die deutsche Einheit mehr Vorteile gebracht habe Am 3. Oktober 2020 feiert Deutschland 30 Jahre Wiedervereinigung – 30 Jahre zuvor wurde am gleichen Tag der Wiedervereinigungsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik rechtskräftig. Die deutsche Teilung war überwunden. Die Identifikation mit Deutschland ist unter Deutschen hoch: 70 Prozent der Befragten geben an, dass sie stolz darauf seien, deutsch zu sein. Häufiger sagen dies in Ostdeutschland Lebende (75 Prozent). Unter den in Westdeutschland Lebenden sagen dies 69 Prozent. 15 Prozent der Deutschen sind nicht stolz darauf, deutsch zu sein.

Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage der internationalen Data & Analytics Group YouGov, für die 2.036 Personen zwischen dem 24. und 26.08.2020 mittels standardisierter Online-Interviews befragt wurden. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Wiedervereinigung häufiger für Ostdeutsche von persönlichem Vorteil

Dass die deutsche Einheit für sie persönlich mehr Vorteile gebracht habe, sagen knapp drei von zehn (29 Prozent) der deutschen Befragten. Dass Vor- und Nachteile sich die Waage halten, geben 38 Prozent an. Für 14 Prozent überwiegen für sie persönlich die Nachteile. Eine genauere Analyse zeigt, dass Ostdeutsche (46 Prozent) viel häufiger angeben, dass ihnen die Wiedervereinigung persönlich Vorteile gebracht habe, als Westdeutsche (24 Prozent).

Dass Mauerfall und deutsche Einheit für Gesamtdeutschland mehr Vorteile gebracht haben, sagen 46 Prozent der Befragten, davon Ostdeutsche (56 Prozent) häufiger als Westdeutsche (44 Prozent). Dass die Vorteile für Westdeutschland überwiegen, sagen 31 Prozent der Gesamtbevölkerung, davon Ostdeutsche häufiger (47 Prozent) als Westdeutsche (27 Prozent). Dass die Wiedervereinigung wiederum mehr Vorteile für Ostdeutschland gebracht habe, sagt die Mehrheit aller Befragten (61 Prozent). Dies sagen Westdeutsche häufiger (65 Prozent vs. 47 Prozent der Ostdeutschen).

Mehrheit der Deutschen kann Hintergründe zur deutschen Teilung benennen

71 Prozent der Deutschen geben an, die historischen Hintergründe der deutschen Teilung und des Mauerbaus benennen zu können, 21 Prozent wiederum sagen, dies nicht zu können. Ostdeutsche geben häufiger an (76 Prozent), die historischen Hintergründe zu kennen, als Westdeutsche (70 Prozent). Der Altersvergleich zeigt, dass Befragte ab 55 Jahren bei dieser Frage am besten informiert sind: 75 Prozent machen die Angabe, die historischen Hintergründe der deutschen Teilung zu kennen. Unter 18- bis 34-Jährigen sagen dies 64 Prozent.

Der Tag der Deutschen Einheit hat für Westdeutsche seltener eine Bedeutung als für Ostdeutsche

Die Hälfte aller Befragten (51 Prozent) gibt an, dass der 3. Oktober als Gedenktag für sie keine besondere Bedeutung habe. Westdeutsche sagen dies häufiger (52 Prozent) als Ostdeutsche (46 Prozent). Dass der Tag der Wiedervereinigung zum Feiertag erklärt wurde, findet ein Großteil der Deutschen richtig (70 Prozent). Knapp weniger als ein Fünftel (18 Prozent) findet es nicht richtig. Für 63 Prozent aller Befragten ist die deutsche Wiedervereinigung das wichtigste deutsche historische Ereignis im 20. Jahrhundert.

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Anstehende Familienrechtsreformen: ein verfassungswidriger Totalausfall,zu den geplanten Reformen im Familienrecht

Lange wurden die überfälligen Reformen im Familienrecht angekündigt. Geliefert werden jetzt nur wenige, dazu noch verfassungswidrige Teilbereiche. Wichtige Reformen im Unterhaltsrecht oder zur Doppelresidenz (Wechselmodell) werden erneut nicht angegangen. Der Koalition droht im Familienrecht eine peinliche Null-Nummer, da sie nicht einmal ihre Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag einhält.


Politiker reden gerne über Kinderschutz, das Kindeswohl und die Kinderrechte und betonen deren Wichtigkeit. Wenn es aber ums konkrete Handeln geht, dann bleibt von solch medienwirksamen Phrasen nicht mehr viel übrig.

So könnte man kurz die vorliegenden Vorschläge aus dem Ministerium von SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zusammenfassen.

„Als wir die Entwürfe zum Abstammungs-, Sorge- und Unterhaltsrecht sahen, glaubten wir erst an einen schlechten Scherz“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. Jedoch stellte sich schnell heraus, dass es durchaus ernst gemeint war, was dort aus dem Justizministerium kam.

Grund für die Empörung sind zahlreiche Gesetzesvorhaben, mit denen das Justizministerium Änderungen im Familienrecht vornehmen möchte – es sei nur eine vorgezogene Teilreform, wie betont wird und es stellt sich unwillkürlich die Frage, wer denn nach einer Wahl im nächsten Jahr sich der noch offenen, unbequemen Themen annehmen soll.

Aktuell soll im Abstammungsrecht, welches bisher die Abstammung eines Kindes von Mutter und Vater regeln soll, die Mit-Mutterschaft geregelt werden – wohl wissend, dass ein Kind nicht von zwei Müttern abstammen kann. Der Vater würde in solchen Fällen zum reinen Samenspender degradiert werden, schwule Väter werden komplett aus den Entwürfen ausgeschlossen.

Und nicht nur das. Während man nicht mit der Mutter verheirateten Vätern das gemeinsame Sorgerecht nur mit Einverständnis der Mutter gewähren will, soll die lesbische Partnerin der Mutter, die mit dieser nicht verheiratet ist, das gemeinsame Sorgerecht mit Anerkennung der Mit-Mutterschaft automatisch erhalten. Das Justizministerium würde mit diesen Vorschlägen die auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erzielten Verbesserungen für unverheiratete Väter zurücknehmen und damit erneut gegen die Menschenrechte von leiblichen Vätern verstoßen. Es würde die nichteheliche Partnerin der Mutter im Sorgerecht besser als die leiblichen Väter stellen. „Wer auch immer im Justizministerium auf solche Ideen gekommen ist: diese sind väterfeindlich, diskriminierend und im völligen Widerspruch zu Grund-, Menschen- und Kinderrechten“, erklärt Witt, weshalb der Verein in seiner Stellungnahme zu den Entwürfen erstmals angekündigt hat, notfalls gegen das Gesetz bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Kritik übt der Verein auch an den Ansätzen, eine einvernehmliche Konfliktlösung zu stärken. „Der Gedanke ist grundsätzlich gut und wird von uns auch ausdrücklich unterstützt. Nur leider sind die Entwürfe wieder einmal so unverbindlich formuliert, dass sie letzten Endes wirkungslos bleiben müssen. Schlimmer noch: mit solchen Änderungen würde man dringend erforderliche Verbesserungen für die nächsten 5 – 10 Jahre blockieren“. So würde man dem Anliegen mehr schaden als nutzen.

Noch schlechter sieht es bei den Themen Doppelresidenz (Wechselmodell) und Unterhaltsrecht aus. Trotz vollmundiger Ankündigungen Anfang 2019 auf substantielle Änderungen, werden diese Punkte erst gar nicht behandelt, sondern in eine unbestimmte Zukunft verschoben. Das zum Unterhaltsrecht Änderungen bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurden und dringender Handlungsbedarf schon seit 2015 gesehen wird, wird völlig ignoriert. Die positiven gesellschaftlichen Entwicklungen hin zur Wahrnehmung gemeinsamer Elternschaft werden so durch den Gesetzgeber wieder einmal blockiert und längst überfällige Reformen verschleppt.

„Wenn Justizministerin Lambrecht jetzt nicht doch noch die Kurve kriegt und notwendige und grundrechtskonforme Reformentwürfe vorlegt, dann bleibt als Fazit aus 8 Jahren großer Koalition nur, dass klientelpolitisches Klein-Klein betrieben und dringend notwendige Reformen verhindert wurden. Das ganze versehen mit einer ordentlichen Portion Väter-Diskriminierung“, meint Witt und weist darauf hin, dass die notwendigen Korrekturen dann wohl durch das Bundesverfassungsgericht oder erneut durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgenommen werden müssten. Vielleicht denken sich die federführenden, SPD-geführten Ministerien Familie und Justiz ja, dass diese Misere dann ja eine andere Koalition auslöffeln muss, wenn die jetzt amtierenden Ministerinnen Giffey und Lambrecht sich, wie angekündigt, bereits anderen Aufgaben zugewandt haben. Auch wenn dies stimmen mag, übersieht eine solche Sicht eines: es sind vor allem die Kinder, die unter dem Totalversagen von Justiz- und Familienministerium im Bereich des Familienrechts zu leiden haben.

Kinderschutz, Kindeswohl und Kinderrechte? Trotz aller Beteuerungen, genau diese scheinen Lambrecht und Giffey völlig aus den Augen verloren zu haben.

Die Referentenentwürfe sowie eine ausführliche Stellungnahme dazu, welche die Auswirkungen der Vorschläge aufzeigt und Vorschläge zu wirkungsvollen, verfassungskonformen Gestaltungsoptionen liefert, hat der Verein auf seiner Homepage veröffentlicht.

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