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Regional

POL-BO: Versuchter Wohnungseinbruch - Täter ergreift die Flucht

Bochum (ots) Nach einem versuchten Wohnungseinbruch am Donnerstag, 26. Januar, in Bochum sucht die Polizei Zeugen.

Gegen 16.45 Uhr hatte ein unbekannter Tatverdächtiger versucht, sich gewaltsam Zutritt zu einem Wohnhaus an der Schinkelstraße (zwischen Heintzmannstraße und Semperstraße) zu verschaffen.

Durch die lauten Geräusche wurde eine Anwohnerin des Hauses aufmerksam. Als sie nachschaute, bemerkte sie den Tatverdächtigen und machte sich lautstark bemerkbar, woraufhin der Unbekannte die Flucht ergriff.

Der Mann wird beschrieben als circa 170 - 175 cm groß; er soll zur Tatzeit eine dunkle Jogginghose, eine hellgraue Jacke und eine dunkle Wollmütze getragen haben.

Das Kriminalkommissariat 13 hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet unter der Rufnummer 0234 909-4135 oder -4441 (Kriminalwache) um sachdienliche Hinweise.

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POL-BO: "Wohnungs-Einbruchs-Radar" - das Polizeipräsidium Bochum informiert wieder über die Verteilung der Wohnungseinbrüche

Bochum, Herne, Witten (ots) "Wohnung sichern, aufmerksam sein, ,110' wählen!" Das sind die entscheidenden Handlungsempfehlungen für alle Bürgerinnen und Bürger im Kampf gegen die Wohnungseinbrecher.

Die Polizei Bochum möchte, dass sich die Menschen in unserem Revier in ihren eigenen vier Wänden sicher fühlen. Dazu gehört, dass Sie über die fortlaufende Entwicklung der Einbruchskriminalität in Bochum, Herne und Witten informiert sind.

Wir stellen Ihnen heute wieder drei Übersichtskarten zur Verfügung, in der die Wohnungseinbrüche (inklusive Versuche) der zurückliegenden Woche in den einzelnen Stadtteilen verzeichnet sind. Auch aus Gründen des Datenschutzes verzichten wir darauf, die genauen Örtlichkeiten der Einbruchstatorte, sprich die Straßen samt Hausnummern, kartenmäßig zu erfassen.

Wir hoffen, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger noch stärker mit dem Thema "Wohnungseinbrüche" beschäftigen, wenn sie sehen, dass in ihrem "Viertel" eingebrochen worden ist.

Informationen zu allen Belangen rund um den Schutz vor Wohnungseinbruch erhalten Sie kostenlos beim Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz unter der Rufnummer 0234/909-4040.

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Stadt Bochum Infos: FBS hat noch freie Plätze bei einem Tanz-Kurs für Frauen

„Alleine - Gemeinsam Spaß haben“ ist das Motto eines „Tanz-Fit“-Kurses der städtischen Familienbildungsstätte (FBS), der sich an Frauen richtet. Ab dem 9. Februar können die Teilnehmerinnen an sieben Terminen donnerstags, jeweils von 19.30 bis 20.15 Uhr in den Räumen an der Zechenstraße 10 in Reihen vor- und nebeneinander in eine Richtung tanzen und Spaß ohne Tanzpartner haben. Das Entgelt beträgt 14 Euro. Interessentinnen können sich unter den Rufnummern 02 34 / 910 – 51 10 oder – 51 18 sowie im Internet unter www.familienbildungsstaette.bochum.de anmelden. Dort gibt es auch weitere Informationen.

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Bochum,Rechtsprechung: Stadt und Amtsgericht suchen Schöffinnen und Schöffen

2023 ist Schöffenwahl – auch in Bochum. Schöffinnen und Schöffen wirken an der Strafrechtspflege mit. Sie sind wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt nicht an Weisungen gebunden. In der Hauptverhandlung urteilen sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten. Sie tragen somit die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Bestrafung und – im Falle einer Verurteilung – die Entscheidung, ob eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder eine Maßregel der Sicherung und Besserung zu verhängen ist.

 

Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden in Bochum insgesamt 756 Frauen und Männer gesucht, die als Schöffin oder Schöffe wirken möchten.

 

Gefragt sind Bewerberinnen und Bewerber, die in Bochum wohnen und zum 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, kann sich zur Wahl stellen lassen. Anwärterinnen und Anwärter sollten nicht nur über soziale Kompetenz verfügen, sondern ebenfalls über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis. Dabei kann die Lebenserfahrung sowohl aus beruflichem als auch aus gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

 

Schöffinnen und Schöffen bekleiden ein verantwortungsvolles Amt, das in einem hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils aber auch geistige Flexibilität verlangt. Der Sitzungsdienst ist durchaus fordernd: auch die gesundheitliche Eignung ist daher wichtig. Zwar sind keine juristischen Kenntnisse erforderlich, dennoch müssen die Anwärterinnen und Anwärter ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über ihre Rechte und Pflichten informiert sein. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen im Verfahren Beweise würdigen, das heißt, ein bestimmtes Geschehen anhand der vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten zu können. Zusätzlich sollten sie sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Denn: Wer in das Amt berufen wird, beeinflusst durch sein Urteil das Leben anderer Menschen. Daher müssen Verantwortungsbewusstsein, Objektivität und Unvoreingenommenheit – auch in schwierigen Situationen – an oberster Stelle stehen. Auch Faktoren wie mangelnde Sympathie oder die öffentliche Meinung dürfen die Rechtsprechung nicht beeinflussen.

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Durch ihre Rolle bei Gerichtsverhandlungen verantworten Schöffinnen und Schöffen jedes Urteil mit, da es dafür einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf. In der Beratung mit den Berufsrichterinnen und -richtern müssen sie ihren Urteilsvorschlag standhaft und sachlich vertreten. Zudem steht ihnen in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Unerlässlich ist daher die Kommunikations- und Dialogfähigkeit.

 

Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen, also für Verhandlungen gegen Erwachsene, bis zum 30. April 2023 und für das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen bis zum 10. April 2023 beim Rechtsamt der Stadt Bochum. Das Bewerbungsformular und weitere Informationen gibt es online unter www.bochum.de/schöffenwahl. Rückfragen beantwortet das Rechtsamt telefonisch unter 02 34 / 910 – 64 43 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

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