DDG: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz darf nicht zum Versorgungs- Killer werden!
Vor der 2. Und 3. Lesung des GKV-Beitragsstabilisierungsges
Bundestag warnt die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) vor
weitreichenden Folgen durch das Reformpaket für die über 9 Millionen
Menschen mit Diabetes in Deutschland. Ihre Versorgung darf nicht zum
politischen Spielball werden – weder Praxen in ländlichen Regionen noch in
Kliniken der Maximalversorgung.
Aktuelle Insolvenznachrichten aus dem Krankenhausbereich zeigen: Der
massive, wirtschaftliche Druck, ausgelöst durch das desaströs wirkende und
weiterhin nicht reformierte Fallpauschalensystem, betrifft nicht mehr nur
kleinere Häuser in ländlichen Regionen. Auch große, versorgungsrelevante
Kliniken in Ballungsräumen können in Schieflage kommen. Damit geraten
genau jene Einrichtungen unter Druck, die durch die Krankenhausreform
eigentlich gestärkt werden sollten: Häuser mit Erfahrung, Fachabteilungen
und Versorgungsauftrag für komplexe Behandlungen.
Für Menschen mit Diabetes ist das besonders relevant. Denn die Erkrankung
begleitet viele von ihnen über Jahre und betrifft fast alle Bereiche der
Medizin: Notaufnahmen, Stationen, Operationssäle, Geburtshilfe,
Nierenmedizin, Gefäßmedizin und Rehabilitation. Viele Betroffene haben
Begleiterkrankungen oder akute Komplikationen. Wird die diabetologische
Expertise in Kliniken geschwächt, kann das die Behandlung an vielen
Stellen verschlechtern. „Wenn Kliniken und Praxen unter Sparzwang geraten,
trifft das nicht abstrakte Strukturen. Es trifft Menschen, die auf
eingespielte Teams, Erfahrung und sichere Abläufe angewiesen sind“, betont
DDG Präsidentin Professorin Dr. med. Julia Szendrödi.
„Menschen mit Diabetes dürfen in der aktuellen Finanzdebatte nicht unter
die Räder kommen“, ergänzt DDG Vizepräsident Dr. med. Tobias Wiesner.
„Beitragssatzstabilität darf nicht dazu führen, dass Patientinnen und
Patienten schwerer Zugang zu Behandlung, Schulung und moderner Technik
bekommen.“
Qualität ist messbar – und darf nicht verloren gehen
Wie wichtig spezialisierte Strukturen sind, zeigen kürzlich
veröffentlichte Daten zur stationären Diabetesversorgung in zertifizierten
und nicht-zertifizierten Klinken1: Es ergab sich eine höhere Mortalität
für Menschen mit Diabetes, die in Kliniken ohne Diabeteszertifizierung
behandelt wurden. Wären sie alle in DDG zertifizierten Kliniken behandelt
worden, könnten pro Jahr etwa 1.140 Leben gerettet werden. Gerade bei
akuten Diabeteskomplikationen wie diabetischer Ketoazidose – einer
gefährlichen Übersäuerung des Körpers durch Insulinmangel – und schweren
Unterzuckerungen zeigte sich ein Vorteil zertifizierter Kliniken. „Die
aktuellen Daten zeigen, dass qualitätsgesicherte diabetologische
Strukturen wirksam sind. Die Aufgabe der Gesundheitspolitik muss daher
sein, diese nachweislich erfolgreichen Versorgungsmodelle nicht nur zu
erhalten, sondern gezielt weiter auszubauen.“, so Szendrödi. „Sie kann
darüber entscheiden, ob Komplikationen rechtzeitig erkannt werden, ob
Menschen mit Diabetes sicher durch einen Klinikaufenthalt kommen und ob
nach der Entlassung die weitere Versorgung gelingt.“
Die Reform muss Versorgung stärken – nicht ihre Grundlage schwächen
Der Bundesrat und zahlreiche Fachverbände haben im Gesetzgebungsverfahren
auf die Gefahr einer Unterfinanzierung hingewiesen. Die DDG teilt die
Sorge, dass kurzfristige Einsparungen die Versorgung chronisch kranker
Menschen schwächen könnten. Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit,
wenn sie spezialisierte Teams vorhalten, Behandlungswege koordinieren und
Komplikationen früh erkennen sollen.
Die Krankenhausreform sollte Versorgungsqualität bündeln und
spezialisierte Standorte stärken. Wenn nun auch solche Einrichtungen
wirtschaftlich unter Druck geraten, entsteht ein Widerspruch: Einerseits
sollen leistungsfähige Strukturen mehr Verantwortung übernehmen.
Andererseits drohen neue finanzielle Vorgaben genau diese Strukturen zu
schwächen. „Menschen mit Diabetes brauchen verlässliche Anlaufstellen – in
der Fläche ebenso wie in Kliniken der Maximal- und Schwerpunktversorgung“,
fordert Wiesner. „Es darf nicht von der Postleitzahl abhängen, ob
Patientinnen und Patienten Zugang zu diabetologischer Kompetenz haben.“
GKV-Reform muss nachgeschärft werden
Die DDG fordert deshalb, das GKV-Beitragsstabilisierungsges
auf die Versorgung chronisch kranker Menschen nachzuschärfen und die
Versorgung von Menschen mit Diabetes gezielt zu schützen. Pauschale
Sparvorgaben dürfen spezialisierte Praxen, Klinikambulanzen,
Diabeteszentren und zentrale Krankenhäuser nicht schwächen. Auch die
Ambulantisierung kann nur gelingen, wenn der ambulante Bereich dafür
ausreichend finanziert und personell ausgestattet ist. Mit ihren
zertifizierten Einrichtungen zeigt die DDG bereits heute, wie
qualitätsgesicherte Diabetesversorgung gelingen kann. Wer diese Strukturen
stärkt, verhindert Komplikationen und spart langfristig Kosten.
Die konkreten Forderungen:
1. Qualitätsgesicherte Diabetesversorgung schützen: Praxen,
Medizinische Versorgungszentren, Klinikambulanzen und Diabeteszentren
brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, damit pauschale Sparvorgaben die
Versorgung nicht ausbremsen.
2. Patientinnen und Patienten entlasten: Höhere Zuzahlungen dürfen
nicht dazu führen, dass Menschen mit Diabetes aus Kostengründen auf
Verordnungen für Insulin, Sensoren, Teststreifen, Pumpenzubehör oder
Schulungen und Termine verzichten.
3. Digitalisierung und Innovation sichern: Digitale
Diabetesprogramme, Telemedizin, kontinuierliche Glukosemessung und neue
sektorenübergreifende Versorgungsmodelle dürfen nicht durch Kürzungen und
Mengenabschläge ausgebremst werden.
4. Weiterbildung stärken: Praxen und Kliniken müssen Diabetologinnen
und Diabetologen sowie Diabetesberaterinnen und Diabetesberater ausbilden
und langfristig binden können.
5. Qualität gezielt fördern: Nachweislich qualitätsgesicherte
diabetologische Versorgungsstrukturen müssen bei der Krankenhaus- und
Vergütungsreform gezielt berücksichtigt und weiterentwickelt werden.
Die Stellungnahme der DDG zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-BStabG) können Sie hier nachlesen:
https://www.ddg.info/politik/s
bstabg
Literatur
1Auzanneau M, Fritsche A, Eckert AJ, Seidel-Jacobs E, Heni M and Lanzinger
S (2026) In-hospital outcomes of adults with diabetes treated in certified
vs. non- certified hospitals: a nationwide analysis of German DRG
statistics. Front. Health Serv. 6:1782882. doi:
10.3389/frhs.2026.1782882publi
(https://www.frontiersin.org/j
services/articles/10.3389/frhs
https://doi.org/10.3389/frhs.2
