Keuchhusten – Gesundheitsamt Duisburg rät zur Kontrolle des Impfschutzes
Im ersten Halbjahr 2024 sind in Duisburg vermehrt Fälle von Keuchhusten
aufgetreten. Bislang wurden dem Gesundheitsamt 56 Keuchhustenfälle
gemeldet. In den letzten Jahren waren es in Duisburg im gesamten Jahr nur
knapp über 20 Fälle. Dass die Erkrankung derzeit nicht nur in Duisburg sehr
präsent ist, bestätigt auch die Statistik des RKI.
Keuchhusten ist ein hartnäckiger, langwieriger und anfallsweise auftretender
Husten. Er kann mit Atemnot und in schlimmen Einzelfällen, besonders bei
jungen Kindern, sogar zu einem Atemstillstand führen und ist zudem sehr
ansteckend. Die Erkrankung muss mit Antibiotika behandelt werden.
Da es sich um eine sehr ansteckende Erkrankung handelt, dürfen erkrankte
Personen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen nicht
besuchen. Dies gilt natürlich auch für Erwachsene, die in diesen
Einrichtungen arbeiten.
Eine von der STIKO empfohlene Impfung schützt wirksam gegen die
Erkrankung. „Oft ist nicht bekannt, dass auch Erwachsene den Impfschutz
alle 10 Jahre auffrischen lassen müssen und eine bereits durchgemachte
Erkrankung langfristig keinen Schutz vor einer Neuerkrankung bietet“, so Dr.
Charlotte Weber, Ärztin für den Bereich Gesundheitsschutz beim
Gesundheitsamt. Es ist daher sinnvoll, den Impfschutz beim Haus- oder
Kinderarzt kontrollieren und gegebenenfalls auffrischen zu lassen.