Duisburger Bürger- und Ordnungsamt informiert über Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen
Auch Kinder und Jugendliche sollen gemeinsam mit den Erwachsenen
ausgelassen Karneval feiern dürfen. Damit die heitere und fröhliche
Stimmung nicht getrübt wird, sollten die Erwachsenen mit darauf achten, dass
Kinder und Jugendliche nüchtern bleiben.
Leider endet die Karnevalsparty jedes Jahr für einige Kinder und Jugendliche
beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus. In den
vergangenen Jahren wurden bei den Kontrollen schon Kinder im Alter ab
zwölf Jahren alkoholisiert angetroffen. Obwohl die in der Vergangenheit
durchgeführten Kontrollen positive Wirkungen feststellen ließen, wird das
Bürger- und Ordnungsamt anlässlich der Duisburger Karnevalsumzüge,
sowie bei den großen Altweiberfeiern am Kometenplatz in Duisburg-Walsum
und am Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte auch in diesem
Jahr wieder Jugendschutzkontrollen durchführen.
Das Jugendschutzgesetz untersagt aber besonders den Gewerbetreibenden
die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren. Wer für seine Stimmung gar hochprozentige Begleiter, wie
beispielsweise Whiskey, Wodka, Alkopops, beschaffen will, muss
mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist zu beachten, dass
auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder
Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt. Die Einhaltung
dieser Bestimmungen wird auch in diesem Jahr durch gezielte Kontrollen
überwacht.
Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter
der jungen Kunden durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze
Schafe“ haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Im
Wiederholungsfall droht sogar eine Gewerbeuntersagung.
Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften
der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur
Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Karnevalsbesucher,
und Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Duisburger Karnevalsumzüge
präsent.
Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle
Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und auftretenden
Gefahren, sowie die Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen
zuständig. Zu den städtischen Aufgaben gehören aber nicht die von der
Polizei wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten.
Die Präsenz des städtischen Außendienstes erfolgt in diesem Jahr wieder
durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Die Außendienstmitarbeiter
stehen für Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und
werden die Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen
informieren.
Der städtische Außendienst (SAD) des Bürger- und Ordnungsamtes ist
aufgrund der umfangreichen Kontrollen an Altweiber, 8. Februar, sowie von
Karnevalsamstag, 10. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 12. Februar,nicht zu erreichen. Am Freitag, 9. Februar, ist der SAD nur eingeschränkt in
der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter (0203) 283 3900 erreichbar.
Weitere Informationen rund Karneval in Duisburg und den Streckenverläufen
gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/duisburger-karneval