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Duisburg,Ab 1. Juli kostenfreier Eintritt in die städtischen Bäder für Empfänger von Sozialleistungen

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Ab dem 1. Juli 2023 können Empfängerinnen und Empfänger von
Sozialleistungen kostenfrei bis 31. Dezember die städtischen Bäder nutzen.
Bislang gab es für sie einen reduzierten Eintrittspreis. Der freie Eintritt gilt für
das Allwetterbad Walsum, das Freibad Homberg, das Hallenbad Neudorf,
das Hallenbad Toeppersee und das Rhein-Ruhr-Bad.
Die hierfür notwendigen Gelder finanziert die Stadt Duisburg aus dem
Stärkungspakt NRW. Bekanntermaßen hat das Land NRW der Stadt
Duisburg für 2023 einen Betrag in Höhe von 6,6 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, die finanzielle Mehrbelastung
(steigende Preise für Energie und Lebensmittel) für Menschen mit geringem
Einkommen abzufangen.
„Mit diesen Mitteln ermöglichen wir einkommensschwachen Familien an
entsprechenden Freizeitaktivitäten teilzunehmen“, freut sich Michael
Fechner, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen.
Auch diese Ermäßigung erfolgt wie bisher durch die Vorlage eines
Leistungsbescheides mit Bewilligung/Ausstellung ab dem 1. Januar 2023 und
eines Lichtbildausweises. Geringverdienende erhalten von Seiten der Stadt
eine entsprechende Bescheinigung. Hierzu ist ein Antrag beim Amt für
Soziales und Wohnen erforderlich. Ergänzend wird der letzte Steuer- oder
Rentenbescheid benötigt. Sofern bei Erwerbseinkommen kein
Steuerbescheid vorliegt, kann alternativ eine Lohnbescheinigung vorgelegt
werden.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen gibt es auf der städtischen
Homepage unter www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/staerkungspakt-
nrw.php (Stichwort Ermäßigungen). Wer sich persönlich oder telefonisch
beraten lassen möchte, kann sich an das Amt für Soziales und Wohnen,
Schwanenstraße 5-7, wenden. Als Ansprechpartner stehen Stephan Andre
(0203/283-3030) sowie Thomas Hönicke (0203/283-7697) zur Verfügung (4.
Etage, Zimmer 406, E-Mail Einzelfallhilfe-staerkungspakt@stadt-
duisburg.de).