Duisburg,Jugendamt: Wahl der Jugendschöff*innen – jetzt bewerben!
Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden in unserer Stadt insgesamt 274
Duisburgerinnen und Duisburger als Jugendschöff*innen gesucht. Das
Ehrenamt wird an den Amtsgerichten Duisburg-Hamborn, Duisburg-Mitte,
Duisburg-Ruhrort und dem Landgericht ausgeübt. Die nächste Amtszeit
beginnt am 1. Januar 2024.
Für die zukünftigen Jugendschöffen ist die Bewerbungsphase nun
angelaufen. Bewerbungen bis zum 14. April 2023 an das Jugendamt der
Stadt Duisburg, per E-Mail an jugendschoeffenwahl@stadt-duisburg.de oder
telefonisch unter 0203 283-90585, zu richten.
Aus den eingegangenen Bewerbungen und den Vorschlägen von Parteien
und Verbänden wird im Amtsgerichtsbezirk je eine Vorschlagsliste erstellt,
über die dann im Jugendhilfeausschuss der Stadt Duisburg abgestimmt wird.
Neben der Identifikation mit demokratischen Grundwerten und der
Anerkennung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik
Deutschland sind unabdingbare Voraussetzungen für die Aufnahme in die
Vorschlagsliste u. a.: Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, Mindestalter:
25 Jahre, Höchstalter: 69 Jahre, in Duisburg wohnhaft, Beherrschung der
deutschen Sprache in Wort und Schrift, Erfahrungen im Umgang mit Kindern
und Jugendlichen sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (kann
nur durch Richterspruch aberkannt werden) .
Ausführliche Informationen sind online abrufbar auf der der Internetseite der
Stadt Duisburg, www.duisburg.de (Suchbegriff: Jugendschöffen) sowie
www.schoeffenwahl.de