"Stadt Duisburg Infos: Aufsichtsratsvorsitzende Astrid Neese zum heutigen Gerichtstermin in Sachen „Werkstatt für Menschen mit Behinderung“:
„Das Landgericht Duisburg hat heute sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass es deutliche Anzeichen für Veruntreuung sieht. Das überhöhte Gehalt der damaligen Geschäftsführerin kam ohne Beschlusslage des Aufsichtsrats zustande. Vielmehr haben die Beklagten bewusst am Aufsichtsrat vorbei gehandelt, um die überhöhten Bezüge durchzusetzen. Was die geltend gemachten Schadensersatzansprüche angeht, sind wir nach dem heutigen Termin sehr optimistisch.“