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Stadt Bochum Infos:Standesamt ist ab sofort wieder eingeschränkt geöffnet

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Das Standesamt ist ab sofort wieder eingeschränkt geöffnet, jedoch können ausschließlich Besucherinnen und Besucher mit einem Termin die Diensträume betreten. Buchungen von Terminen für die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen können online auf www.bochum.de oder telefonisch unter 02 34 / 910 – 19 51 erfolgen. Ein beauftragter Sicherheitsdienst kontrolliert den Zugang. Besucherinnen und Besucher, die einen barrierefreien Zugang benötigen, sollten sich vorher telefonisch beim Standesamt melden.

 

Die Bearbeitung aller sonstigen Anliegen wie die Anmeldungen zur Eheschließung, Beurkundung von Geburten, Ausstellung von Personenstandsurkunden oder die Reservierung von Trau-Terminen erfolgt weiterhin schriftlich. Für Urkundenbestellungen stehen die Online-Dienste im Bürgerserviceportal unter www.bochum.de zur Verfügung. Alle wichtigen Informationen des Standesamtes sind im Internet unter www.bochum.de/standesamt abrufbar. Dort gibt es auch die Informationen und Unterlagen für die schriftliche Anmeldung der Eheschließung.

 

Persönliche Vorsprachen ohne Termin sind aufgrund der Covid-19-Pandemie weiterhin nicht möglich. Das Standesamt ist ausschließlich über den Eingang B im Rathausinnenhof, Willy-Brandt-Platz 2–6, erreichbar. Wegen der hygienischen Schutzmaßnahmen gibt es ein Leitsystem für Besucherinnen und Besucher.

 

Da es im Frühjahr einige Absagen von Trauungen gab, verzeichnet das Standesamt zurzeit eine hohe Nachfrage nach Ersatzterminen. Daher wurden in Abstimmung mit den Partnern vor Ort Zusatztermine für den Kubus im Schlosspark Weitmar, für das Dampfgebläsehaus an der Jahrhunderthalle und am Uemminger Hof abgestimmt. Die Termine sind auf der Internetseite des Standesamtes unter www.bochum.de/standesamt/Dienstleistungen-und-Infos/Anmeldung-zur-Eheschliessung/Unsere-Trauzimmer abrufbar.

 

Das Standesamt weist darauf hin, dass die bestehenden Regelungen zu Kontaktbeschränkungen auch für Hochzeitsgesellschaften gelten. die Brautpaare erhalten für jeden Trauort durch das Standesamt ein Merkblatt, in dem alle wichtigen Informationen für Brautpaar und Gäste erläutert sind.