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Stadt Bochum Infos:Ab sofort, Anleinpflicht für Hunde in Bochumer Naturschutzgebieten

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Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum weist darauf hin, dass Hunde in den Naturschutzgebieten im Stadtgebiet nur angeleint auf den befestigten oder gekennzeichneten Wegen mitgeführt werden dürfen. Die Anleinpflicht ist eine notwendige Maßnahme, um die in den Schutzgebieten ansässige heimische Tierwelt während ihrer Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie in ihrer Ruhezeit vor erheblichen Störungen durch freilaufende Hunde zu schützen. Diese stellen einen gravierenden Störfaktor insbesondere für die am Boden lebende Tierwelt dar. Ab November kontrolliert die Stadt in
Naturschutzgebieten verstärkt, ob Hunde angeleint sind. Festgestellte Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld belegt.

Viele heimische Vogelarten bauen ihre Nester und Gelege in Bodennähe, so dass freilaufende Hunde die Brutvögel von ihren Nestern aufschrecken, was zu einer Aufgabe des Brutgeschäftes führen kann. Aus diesem Grunde bittet das Umwelt- und Grünflächenamt alle Hundehalterinnen und -halter um ein verantwortungs- und rücksichtsvolles Verhalten in diesen sensiblen Bereichen, damit das eigentliche Ziel der Naturschutzgebiete, nämlich der Schutz der bedrohten heimischen Tier- und Pflanzenwelt, auch effektiv umgesetzt werden kann.