Stadt Bochum Infos:Einrichtung einer zentralen NRW-Landesaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum
Bochum wird Standort einer zentralen Landesaufnahmeeinrichtung (LEA) in Nordrhein-Westfalen für Flüchtlinge.
Das Land NRW wird dazu die landeseigene Liegenschaft „Gersteinring 52“ umbauen und nach der baulichen Sanierung ab Sommer 2016 betreiben. In der LEA wird das Land mit eigenem Personal rund um die Uhr in jedem Einzelfall feststellen, um Wen es sich handelt und Wo die jeweiligen Personen in Deutschland das eigentliche Asylverfahren zu durchlaufen haben (EASY-Verfahren).
In Gesprächen mit dem Innenministerium und der Bezirksregierung hat die Verwaltung der Stadt Bochum im Gegenzug für die Standortwahl vereinbart, dass sie als Standortkommune für diese Landeseinrichtung eine nach der anstehenden Novelle des Flüchtlings-Aufnahme-Gesetzes (FlüAG) mögliche pauschale Maximalzahl von 1.000 Plätzen auf das reguläre Zuweisungskontingent für Flüchtlinge angerechnet erhält. Darüber hinaus ist in Verbindung mit der LEA neben den 500 Plätzen der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in der Unterstrasse ein weiterer komplett landesfinanzierter ZUE-Standort mit zusätzlich 500 Plätzen unter voller Anrechnung auf das aufzunehmende Kontingent vereinbart.
Die auf dem Stadtgebiet betriebenen Notunterkünfte des Landes Lewackerstrasse (140 Plätze) und Harpener Feld (230 Plätze) werden aufgegeben. Danach können sie wieder als kommunale Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden.
Mitarbeiter der Stadt Bochum sind weder in Bezug auf die bauliche Herrichtung der Einrichtung noch für den Funktionsablauf in der Einrichtung betroffen. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt Bochum ist ausgeschlossen. Für diejenigen, bei denen etwaige Gesundheitsprobleme festgestellt werden, werden seitens des Landes private Rahmenverträge mit den Kliniken und Krankentransportunternehmen der Region direkt vereinbart.
Die Flüchtlinge werden künftig über die sogenannten NRW-Drehscheiben (z.B.: Düsseldorf) außerhalb des Bochumer Stadtgebietes direkt per Bus in die LEA gefahren. Nach erfolgter Registrierung verlassen die Flüchtlinge das Gelände der LEA ebenfalls wieder per Bus. Der Aufenthalt in der LEA wird nur wenige Stunden dauern, so dass gesonderte Betten in der Einrichtung nicht vorgehalten werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg steuert den Zulauf so, dass er sich optimal über den Tagesverlauf in den Verkehrsfluss hinein verteilen lässt bzw. zu verkehrstechnisch ungünstigen Zeiten, z. B. im zeitlichen Umfeld von Spielen des VfL Bochum im benachbarten Stadion, gänzlich vermieden wird. Auch bei einem möglichen Zulauf von ca. 1.500 Personen pro Tag (verteilt über 24 Stunden) werden keine größeren Beeinträchtigungen erwartet. Daneben werden individuelle Anreisen von Personen erwartet, die eine Registrierung als Asylsuchende in NRW beantragen wollen.
Die Einrichtung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum ist ein entscheidender Schritt, um die Registrierung und Aufnahme von Flüchtlingen in NRW effektiver zu gestalten. Hier werden Entscheidungswege verkürzt und notwendige Registrierungsprozesse zentralisiert. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird die Einrichtung daher auch rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche besetzt sein. Durch die neue Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) wird es möglich, die Identität aller in NRW eintreffenden Flüchtlinge schnell und ohne Umwege mit der bundesweit verfügbaren Flüchtlingsdatenbank abzugleichen. So werden mögliche Mehrfachregistrierungen vermieden. Auch eine erste medizinische Voruntersuchung ist im Verlauf dieses Verfahrens vorgesehen. Insgesamt sollen diese Vorgänge so effektiv gestaltet werden, dass die Menschen nur wenige Stunden in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) verbringen. Darüber hinaus ermöglicht die zentrale Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für ganz Nordrhein-Westfalen eine zielgerichtete Steuerung der Flüchtlinge und damit eine gleichmäßige Auslastung der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes.
Diese Systemumstellung bietet mehr Planungssicherheit für die Helfer vor Ort. Die bestehenden Abläufe werden darüber hinaus auch für die Flüchtlinge vereinfacht. Wenn sie besonderen Schutzbedarf haben, weil sie z.B. als allein reisende Minderjährige oder in krankem Zustand ankommen, kann für sie Unterstützung organisiert werden.
Die geografische Lage der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) mitten in NRW und mit direkter Anbindung an die wichtigsten Autobahnen war wichtig für die Standortwahl und hilft dabei, die Ziele einer effektiven Registrierung umzusetzen.