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Patientenschutz gestärkt - TK begrüßt Implantatpass und fordert verpflichtendes Endoprothesenregister

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Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass ein zentrales Register für künstliche Gelenke dabei hilft, Qualitätsmängel abzustellen. Dazu eine Pressemeldung der Techniker Krankenkasse in NRW.

Patientenschutz gestärkt - TK begrüßt Implantatpass und fordert verpflichtendes Endoprothesenregister

Düsseldorf, 11. November 2015. Seit dem 1. Oktober 2015 müssen Kliniken und ambulante Zentren, die medizinische Implantate einsetzen, ihren Patienten einen Implantatpass aushändigen. "Im Falle von Produktrückrufen sollen so künftig betroffene Patienten schnell ausfindig gemacht werden. Diesen ersten Schritt zu mehr Patientenschutz begrüßen wir ausdrücklich", erklärt Günter van Aalst, Leiter der Landesvertretung NRW der Techniker Krankenkasse. "Darüber hinaus muss für die Kliniken aber auch die Teilnahme am Endoprothesenregister (EPRD) verpflichtend werden", fordert van Aalst. Bisher beteiligen sich 64 Prozent der Kliniken im Land an dem Register, das den Einsatz künstlicher Hüft- und Knie-Gelenke dokumentiert.

Rund 70.000 künstliche Hüft- und Kniegelenke wurden 2014 in NRW implantiert. In fast 10.000 Fällen mussten die künstlichen Gelenke oder Teile davon ausgetauscht werden. "Dafür gibt es mehrere Gründe: Wie die natürlichen Gelenke verschleißen auch die künstlichen im Laufe der Jahre. Ein Austausch kann aber auch aufgrund von Qualitätsmängeln beim Implantat oder durch Mängel bei der Erstoperation notwendig werden. Das Endoprothesenregister leistet damit einen zusätzlichen, wichtigen Beitrag zu mehr Patientensicherheit. Das Register kann aber nur funktionieren, wenn alle Kliniken mitmachen, da es sich um ein lernendes System handelt", betont Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung in Düsseldorf.

Hintergrund
Ein Implantatpass muss künftig für alle aktiven Implantate, beispielsweise Herzschrittmacher, sowie für Herzklappen, bestimmte Gefäßprothesen und - stützen (z. B. Stents), Gelenkersatz für Hüfte und Knie, Wirbelkörperersatzsysteme ,Bandscheibenprothesen und Brustimplantate ausgestellt werden. Weitere Informationen zum Implantatausweis finden sie unter www.tk.de, Webcode 463530.

 

Bei den Angaben zur Endoprothetik bezieht sich die TK auf Auswertungen der Geschäftsstelle Qualitätssicherung NRW zur Erstimplantation bzw. zu Wechseloperationen bei Hüft- und Knie-Totalendoprothesen.

Im Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) sind inzwischen mehr als 100.000 Operationen dokumentiert. Der überwiegende Teil davon entfällt mit rund 61.000 Eingriffen auf Hüftoperationen, weitere rund 47.000 auf Operationen des Knies. Seit dem Start des Registers haben sich mit bundesweit knapp 600 Kliniken zurzeit gut die Hälfte aller infrage kommenden Krankenhäuser zur Teilnahme am EPRD angemeldet. Ziel des EPRD ist es, in Deutschland alle rund 390.000 endoprothetischen Eingriffe jährlich zu erfassen. In Schweden beispielsweise konnte mit der Einrichtung eines Prothesenregisters die Revisionsrate halbiert werden, weil etwa qualitativ schlechte Implantate vom Markt genommen wurden.