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KI-Lösungen für autonome Fahrzeug­flotten

Fraunhofer IAO untersucht Potenziale Künstlicher Intelligenz für Autonomes
Fahren in Flotten

Welche Möglichkeiten ergeben sich durch die Nutzung von Künstlicher
Intelligenz (KI) in Fahrzeugflotten? Wie können autonome Fahrzeuge in
Carsharing-IKT-Systeme integriert werden? Das Fraunhofer IAO untersucht im
Projekt »KI4ROBOFLEET« die Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von KI im
Bereich des autonomen Fahrens.

Künstliche Intelligenz (KI) bildet die Grundlage für autonome Systeme.
Selbstlernende Systeme und KI-Anwendungen erfahren momentan eine
dynamische Entwicklung. Damit rücken Lösungsansätze und
Anwendungsszenarien speziell im Bereich des autonomen Fahrens in den Fokus
der angewandten Forschung. Kombiniert mit den bereits gesammelten
Erfahrungen aus Forschungsprojekten rund um Fahrzeugflotten, Carsharing
und Elektromobilität erschließen die Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und
Organisation IAO nun das Einsatzpotenzial von KI in diesem Bereich.

Autonome Fahrzeuge in Flotten: tagsüber Personentransport, nachts
Paketlieferant
Forschungsgegenstand ist das vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
im Rahmen der Mittelstandsoffensive Mobilität (MOM) geförderte Projekt
»KI4ROBOFLEET«. Das Forschungsteam geht der Frage nach, wie autonome
Fahrzeuge für Carsharing-oder in Fahrzeugflotten in Zukunft eingesetzt
werden können. Zudem möchte das Projektteam anhand von erweiterten
Anwendungsszenarien technische, wirtschaftliche und verkehrsökologische
Aspekte unter die Lupe nehmen.

Das Projektkonsortium aus Fraunhofer IAO, der Hochschule Esslingen und den
mittelständischen Unternehmen Stadtmobil Rhein-Neckar AG sowie PAN GEO
nimmt mit »KI4ROBOFLEET« zwei große Fragestellungen in den Blick: Welche
neuen Anforderungen ergeben sich aus der Nutzung von autonomen Fahrzeugen
in Fahrzeugflotten? Und welche Anforderungen (technischer Art) ergeben
sich aus der Integration solcher Fahrzeuge in Carsharing-IKT-Systeme? »Wir
möchten herausfinden, wie Fahrzeuge und Flotten auch außerhalb des
Personentransports effektiv eingesetzt werden können. Denkbar wäre es das
autonome Fahrzeug als mobilen Energieträger einzusetzen, der
Energiespitzen bei Unternehmen dynamisch ausgleicht, oder als
selbständiges Transportmittel in der Logistik, beispielsweise als
nächtlicher Paketlieferant«, erläutert Ilko Hoffmann, Projektleiter am
Fraunhofer IAO.

Mobilitätsanalysen und Simulationen erlauben Bewertung von KI-Technologien
Dafür werden im Rahmen des zweijährigen Projekts bis Ende 2020 unter
anderem Mobilitätsanalysen bei Carsharing-Anbietern wie Stadtmobil
durchgeführt, mögliche Anwendungsszenarien identifiziert und
klassifiziert. Des Weiteren untersucht das Projektteam
Einsatzmöglichkeiten von geeigneten, selbstlernenden Algorithmen und KI-
Technologien und führt Verkehrssimulationen durch, um bestimmte
Anwendungsszenarien analysieren und bewerten zu können. Aus der
Überführung der Ergebnisse und Anforderungen geht zudem ein Systementwurf
hervor, der aufzeigt, welche KI-Technologien bei der Integration von
autonomen Fahrzeugen in Flotten im Carsharing-Bereich einsetzbar sind.
Nicht zuletzt werden die Analyse- und Bewertungsergebnisse der
Anwendungsszenarien am Ende der Projektzeit in einer Studie
zusammengefasst und veröffentlicht.

Ziel ist es, spannende Zukunftsszenarien sowohl zu entwickeln als auch auf
ihre mögliche Anwendung und technische Machbarkeit hin zu prüfen.

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Fast jeder 6. LKW-Fahrer fährt alkoholisiert Das Blaue Kreuz in Deutschland fordert ein höheres Bewusstsein für die Gefahren erhöhten Alkoholkonsums von Gesellschaft und Politik

Fast jeder 6. LKW-Fahrer fährt alkoholisiert Foto seb-creativo/unsplash.com
Fast jeder 6. LKW-Fahrer fährt alkoholisiert Foto seb-creativo/unsplash.com

Schlimmste Befürchtungen wurden wahr, als in einer großen Aktion rund 250 Polizisten aus Hessen insgesamt 1.200 LKW-Fahrer auf Parkplätzen entlang der hessischen Autobahnen kontrollierten. Mit erschreckendem Ergebnis: 190 Fahrer hatten Alkohol getrunken, 79 Berufskraftfahrer darunter gar so viel, dass ihnen die Weiterfahrt untersagt wurde. Das bedeutet: Fast jeder 6. LKW-Fahrer fährt alkoholisiert oder mit Restalkohol im Blut. Jeder 15. LKW-Fahrer ist mit mehr als 0,5 Promille unterwegs, viele davon kommen aus osteuropäischen Ländern. Vor allem Trucker aus Rumänien, Lettland, Bulgarien und Polen fielen durch hohe Atemalkoholwerte auf.

Jürgen Naundorff, Bundessekretär der Sucht-Selbsthilfeorganisation Blaues Kreuz in Deutschland e. V.: „Nicht nur Alkoholkonsum, sondern auch Alkoholmissbrauch wird in unserer Gesellschaft und in den Ländern Osteuropas bagatellisiert. Es gibt kaum ein Bewusstsein für die damit verbundenen Gefahren. Obwohl die Zahl alkoholbedingter Todesfälle seit Jahrzehnten erschreckend hoch ist, weigern sich politische Entscheidungsträger, endlich die Verfügbarkeit von Alkoholika spürbar einzuschränken, den Preis zu erhöhen, die Werbung zu verbieten und Warnhinweise auf Alkoholika-Produkten anbringen zu lassen. So werden wohl erst weitere menschliche Tragödien folgen, bis unsere Gesellschaft aufwacht und die Politik handelt.“

Entgegen der meisten Fahrer aus Deutschland müssen die Trucker aus den osteuropäischen Ländern die Wochenenden auf dem Rastplatz verbringen. Sie sind die Arbeitsnomaden Europas – immer allein unterwegs auf der Fernstrecke, weit weg von zuhause, immer am Limit der erlaubten Fahrzeiten. Schon längst nicht mehr genießt diese Berufsgruppe hohes Ansehen, früher nannte man sie die „Highway Heros“, die dem Sonnenuntergang entgegenfuhren. Heute bedeutet Berufskraftfahrer zu sein: häufig geringer Arbeitslohn, Bewegungsmangel und schweres Heben und Tragen. Auch psychische Belastungen dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Da die Rastplätze wegen des hohen LKW-Aufkommens überfüllt sind, können Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten häufig nicht einhalten. Hinzu kommen ein enormer Zeitdruck und aufwendige Lade- und Wartezeiten. Am allerschlimmsten aber ist die Einsamkeit, so berichten überlastete Fernfahrer immer wieder. Während der Rastzeiten an einen Rastplatz gekettet zu sein, ohne Freunde, Familie oder Unterhaltung lässt viele zur Flasche greifen. Claudia Dammasch, Vorstandsmitglied des Blaukreuz-Ortsvereins Wuppertal: „Viele Fernfahrer, die ein abstinentes Leben begonnen haben, lassen sich im Nahverkehr einsetzen – auch, um regelmäßig an Selbsthilfegruppen teilnehmen zu können. Sie berichten, dass das Zusammenleben in der Familie dann oft ungewohnt und schwierig wird. Vielen ‚juckt‘ es nach kurzer Zeit erneut im Fuß und sie bekommen Fernweh, so paradox es ist, und hängen dann leider oft wieder am ‚Sprit‘. Eine Maßnahme könnte sein, Selbsthilfegruppen auf Rastplätzen anzubieten.“


Wir freuen uns, wenn unsere Mitteilung auf Ihr Interesse stößt. Sie finden diese auch auf unserer Webseite: https://www.blaues-kreuz.de/de/blaues-kreuz/neuigkeiten-und-presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/news/fast-jeder-6-lkw-fahrer-faehrt-alkoholisiert/. Wir freuen uns über ein Belegexemplar oder einen Hinweis auf Ihre Veröffentlichung.

Blaues Kreuz in Deutschland e. V.
Das Blaue Kreuz in Deutschland unterstützt suchtgefährdete und suchtkranke Menschen sowie ihre Angehörigen. An über 400 Standorten mit über 1.100 Gruppen- und Vereinsangeboten engagieren sich ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende für abhängige Menschen und Angehörige. Außerdem macht sich das Blaue Kreuz stark für Suchtprävention. Es setzt sich dafür ein, die Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen so zu stärken, dass ein Leben ohne Abhängigkeit gelingen kann. Mit seinen fachlichen Suchthilfe-Einrichtungen bietet das Blaue Kreuz weitere Angebote, damit Menschen ihr Ziel erreichen: befreit leben lernen.

 

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Projekt prüft verkehrliche Auswirkungen von Forschungsvorhaben auf Testfeld Autonomes Fahren

Forschungsprojekt
Forschungsprojekt "bwirkt" FZI Forschungszentrum Informatik

Projektstart der Begleit- und Wirkungsforschung zum automatisierten Fahren
/ Wissenschaftler prüfen verkehrliche, technologische, gesellschaftliche
und rechtliche Auswirkungen / Handlungsempfehlungen an Politik,
Gesellschaft und Wirtschaft

Karlsruhe, 11.02.2019 – Seit der Inbetriebnahme des Testfelds Autonomes
Fahren Baden-Württemberg (TAF BW) im Mai vergangenen Jahres nutzen
Forschungsprojekte und -konsortien selbiges, um wertvolle Erkenntnisse für
die Entwicklung des automatisierten Fahrens unter Realbedingungen zu
erhalten. Doch welche Wirkungen auf Verkehr und Technologie haben die
Anwendungen auf dem Testfeld? Welche Bedeutung hat ein in den realen
Straßenverkehr integriertes Testfeld für die Gesellschaft? Welche
rechtlichen Fragestellungen ergeben sich aus der Entwicklung des
automatisierten Fahrens? Mit diesen Themen befasst sich das Projekt
„bwirkt“, eine zum Beginn des Jahres gestartete Forschungsinitiative, die
die Begleit- und Wirkungsforschung zum automatisierten und vernetzten
Fahren auf dem baden-württembergischen Testfeld genauer beleuchtet und aus
den Erkenntnissen Handlungsempfehlungen für Wissenschaft, Industrie und
Politik ableitet.

Als Koordinator von „bwirkt“ übernimmt das FZI Forschungszentrum
Informatik die Aufgabe, für die Begleit- und Wirkungsforschung ein
Evaluationskonzept zu entwickeln. Zudem wird das FZI technologische,
organisatorische und datenschutzrechtliche Aspekte des Testfelds
analysieren und bewerten. FZI-Vorstand Prof. Dr.-Ing. J. Marius Zöllner
erklärt: „Aus den daraus resultierenden Erkenntnissen werden wir
Forschungs- und Ausbaubedarfe ableiten und als zielgruppenspezifische
Empfehlungen in die Öffentlichkeit bringen.“ Mit der Evaluierung der
Testfeldforschung wird zudem ein Wissenstransfer in Richtung Politik,
Wirtschaft und Gesellschaft sichergestellt. Dafür führt das FZI gemeinsam
mit der e-mobil BW, die ebenso wie das Karlsruher Institut für Technologie
Teil des Projektkonsortiums ist, Statusseminare mit allen am Testfeld
beteiligten Akteuren durch. „Die Kombination der unterschiedlichen
Kompetenzen der Projektpartner und der bereits laufenden Projekte auf dem
Testfeld ermöglichen eine effiziente Koordinierung der
Forschungsaktivitäten des Landes Baden-Württemberg im Bereich des
Autonomen Fahrens.“, so Zöllner, der auch die Rolle des Sprechers des
Testfelds bekleidet.

„Wenn in Zukunft mehr und mehr autonome Fahrzeuge unterwegs sind, wirkt
sich das voraussichtlich auf das Verkehrsverhalten der Menschen und auf
den Straßenverkehr selbst aus. Diese Entwicklung müssen wir abschätzen und
darauf reagieren können“, sagt Dr. Martin Kagerbauer vom Institut für
Verkehrswesen, der das Projekt seitens des KIT leitet. „Deshalb
untersuchen wir anhand der laufenden Projekte auf dem Testfeld die Folgen
des automatisierten und vernetzten Fahrens für die Verkehrsnachfrage und
den Verkehrsfluss.“ Unter anderem wollen die Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler des IfV herausfinden, ob sich das automatisierte Fahren
auf die Zahl der Fahrten und Fahrtweiten auswirkt, ob sich die Fahrtziele
oder die Wahl der Verkehrsmittel verändern. Dazu nutzen sie die am IfV
entwickelte Software mobiTopp, mit der sich die Personen-Verkehrsnachfrage
simulieren lässt. Die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss untersucht das
Team beispielsweise anhand der Daten der Sensoren des TAF BW zu
Abstandsverhalten, Kapazität und Zeitlücken. Dazu kommen weitere Messungen
auf dem TAF BW.

„Als Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive Baden-
Württemberg werden wir gemeinsam mit unseren Forschungspartnern FZI und
KIT das TAF BW und die Projekte im Rahmen des Forschungsprogramms Smart
Mobility inhaltlich begleiten.  In diesem starken Netzwerk mit unseren
Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand können wir
eines der zentralen Zukunftsthemen der Mobilität voranbringen. Technologie
darf jedoch kein Selbstzweck sein, daher werden wir in bwirkt zu einem
frühen Zeitpunkt die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer automatisierter
und vernetzter Mobilitätslösungen einbeziehen“, sagt Dr. Wolfgang Fischer,
Leiter der Projekt- und Clusteraktivitäten der Landesagentur für neue
Mobilitätslösungen und Automotive e-mobil BW GmbH. „Im Dialog werden die
unterschiedlichen Bedürfnisse und Anforderungen erfasst und
zielgruppengerechte Kommunikationsformate entwickelt.“ Im Rahmen des
Projektes wirken wir in verschiedenen Arbeitspaketen mit und kümmern uns
vor allem um die gesellschaftlichen Wirkungen sowie die
Öffentlichkeitsarbeit.

Das Projekt „Begleit- und Wirkungsforschung zum automatisierten und
vernetzten Fahren auf dem Testfeld Autonomes Fahren Baden-Württemberg (TAF
BW) mit Schwerpunkt auf verkehrlichen Wirkungen“ – kurz „bwirkt“ – hat
eine Laufzeit von 36 Monaten und endet am 31.12.2021. Es wird vom
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit 300.000 Euro gefördert. Das
FZI Forschungszentrum Informatik übernimmt die Leitung des
Forschungsvorhabens und arbeitet in dem Projekt gemeinsam mit dem
Karlsruher Institut für Technologie und der Landesagentur für Neue
Mobilitätslösungen und Automotive Baden-Württemberg e-mobil BW.

Über das FZI Forschungszentrum Informatik

Das FZI Forschungszentrum Informatik mit Hauptsitz in Karlsruhe und
Außenstelle in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung für Informatik-
Anwendungsforschung und Technologietransfer. Es bringt die neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisse der Informationstechnologie in Unternehmen
und öffentliche Einrichtungen und qualifiziert junge Menschen für eine
akademische und wirtschaftliche Karriere oder den Sprung in die
Selbstständigkeit. Betreut von Professoren verschiedener Fakultäten
entwickeln die Forschungsgruppen am FZI interdisziplinär für ihre
Auftraggeber Konzepte, Software-, Hardware- und Systemlösungen und setzen
die gefundenen Lösungen prototypisch um. Mit dem FZI House of Living Labs
steht eine einzigartige Forschungsumgebung für die Anwendungsforschung
bereit. Das FZI ist der Innovationspartner des Karlsruher Instituts für
Technologie (KIT).

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Tipps für den Alltag Neues Outfit für Versicherungskennzeichen Stichtag: 1. März – Versicherungsschutz nur mit gültigem grünen Kennzeichen

lle Jahre wieder: Kleinkrafträder brauchen ab 1. März ein neues Versicherungskennzeichen. Foto: HUK-COBURG
lle Jahre wieder: Kleinkrafträder brauchen ab 1. März ein neues Versicherungskennzeichen. Foto: HUK-COBURG

Grün ist die Farbe des Jahres 2019: Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst aus der Garage holt, wenn es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen auch später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer erst ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Wo es die Kennzeichen gibt? Direkt bei der Versicherung.

Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch häufig gestohlen. Beides zeigt: Ein umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt insbesondere bei Personenschäden. Wird z.B. ein gut verdienender, junger Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld des Rollerfahrers schwer verletzt und behält bleibende Schäden, sind Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch. Im Bereich der Kleinkrafträder bietet die HUK-COBURG eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen € Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab 37 € und die Teilkasko-Versicherung mit 150 € Selbstbeteiligung ab 26 € an.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways  oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Weniger bekannt ist, dass es Pedelecs gibt, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen: Die sogenannten S-Pedelecs. Bei diesen schnellen Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt. Hier bietet die HUK-COBURG eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen € Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab 29 € und die Teilkasko-Versicherung mit 150 € Selbstbeteiligung bei Totalentwendung) ab 29 € an.

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