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Politik

Moderne Forschungspolitik in Sicht: Position des RatSWD zum Koalitionsvertrag auf Bundesebene

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung setzt aus Sicht des Rats für
Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) neue und positive Akzente. Die
Digitalisierung soll ressortübergreifend vorangetrieben werden und eine
vertiefte Zusammenarbeit zwischen Politik und Wissenschaft wird
angestrebt. Besonders begrüßt wird das Ziel, ein Forschungsdatengesetz zu
erarbeiten und Daten insgesamt für die Wissenschaft besser zugänglich zu
machen. Der RatSWD wird die Umsetzung der Vorhaben eng begleiten und
unterstützen.

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) setzt sich schon seit
Langem für den Zugang zu administrativen und wissenschaftlichen Daten ein.
In seinem Positionspapier (siehe auch
https://www.konsortswd.de/aktuelles/pressemitteilungen/01102021/)
anlässlich der Bundestagswahl definierte er diesbezüglich in sieben
Handlungsfeldern konkrete Empfehlungen an die Politik – darunter auch die
Verbesserung der Datenbereitstellung sowie die Erarbeitung eines
Forschungsdatengesetzes. Der RatSWD bewertet es als große Chance für die
Wissenschaft in Deutschland, dass viele der RatSWD-Forderungen in den
Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung aufgenommen wurden.
Besonders hervorzuheben sind folgende Punkte:

- Ein Forschungsdatengesetz soll den Zugriff für Forschende auf Daten
umfassend verbessern und vereinfachen. Forschungsklauseln sollen
eingeführt werden.

- Der Registermodernisierung wird Priorität eingeräumt. Durch ein
Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll der Zugang zu
Daten für die Wissenschaft erleichtert werden.

- Ein Digital Service Act zielt auf den Zugang zu Daten großer Plattformen
für Forschende ab.

- Die nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) in Deutschland soll
weiterentwickelt werden und eine Stärkung des europäischen
Forschungsdatenraums wird angestrebt.

- Die neue Bundesregierung möchte gemeinsam mit den Ländern die
Aussagekraft der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken nachhaltig
verbessern.

- Ein geplantes Institut für empirische Steuerforschung soll eine aktuelle
und bessere Datenlage schaffen, etwa für die Evaluierung von
Steuerregelungen und als Grundlage für evidenzbasierte Gesetzgebung.

- Forschungsbedarfe sollen ressortübergreifend wirksamer adressiert und
Wissenschaft soll insbesondere in Krisensituationen beschleunigt und
effektiver gefördert werden.

Die angestrebten Initiativen bewertet der RatSWD sehr positiv, zuvorderst
das geplante Forschungsdatengesetz. Nichtsdestotrotz gilt es, an dieser
Stelle darauf hinzuweisen, dass eine erfolgreiche Verbesserung der
Forschungsdatenlage in Deutschland nur in Kooperation mit der Wissenschaft
gelingen kann. Dies trifft im Besonderen auf die Registermodernisierung,
die Weiterentwicklung der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken und
den Aufbau eines Steuerforschungsinstituts zu. Für den Forschungsstandort
Deutschland ist es zudem von zentraler Bedeutung, allen Forschenden die
gleichen Rechte beim Datenzugang zu gewähren. Dem RatSWD ist es daher
wichtig, dass diskriminierungsfreie Datenzugänge für die
Wissenschaftsgemeinschaft eingerichtet werden. Entscheidend wird jeweils
die genaue Umsetzung der Vorhaben sein, die der RatSWD gern eng begleiten
und unterstützen wird.

Der Koalitionsvertrag verspricht einen wissenschaftspolitischen Aufbruch
und eine Modernisierung der Kooperation zwischen Wissenschaft und Politik.
Evidenzbasierte politische Entscheidungen können nur auf der Grundlage
freier, unabhängiger, aber auch handlungsfähiger Forschung getroffen
werden. Die Handlungsfähigkeit der Wissenschaft könnte durch die Novellen
der neuen Bundesregierung erheblich verbessert werden.

Als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung
freut sich der RatSWD auf die Zusammenarbeit und bietet auch in der 20.
Legislaturperiode seine Unterstützung bei der Weiterentwicklung des
deutschen Wissenschaftssystems an.

--
Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) berät seit 2004 die
Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der
Forschungsdateninfrastruktur für die empirischen Sozial-, Verhaltens- und
Wirtschaftswissenschaften. Im RatSWD arbeiten zehn durch Wahl legitimierte
Vertreterinnen und Vertreter der sozial-, verhaltens- und
wirtschaftswissenschaftlichen Fachdisziplinen mit zehn Vertreterinnen und
Vertretern der wichtigsten Datenproduzenten zusammen.

Der RatSWD ist Teil des Konsortiums für die Sozial-, Verhaltens-,
Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften (KonsortSWD) in der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Er versteht sich als
institutionalisiertes Forum des Dialoges zwischen Wissenschaft und
Datenproduzenten und erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen. Dabei
engagiert er sich für eine Infrastruktur, die der Wissenschaft einen
breiten, flexiblen und sicheren Datenzugang ermöglicht. Diese Daten werden
von staatlichen, wissenschaftsgetragenen und privatwirtschaftlichen
Akteuren bereitgestellt. Derzeit hat der RatSWD 40 Forschungsdatenzentren
(Stand: Juni 2021) akkreditiert und fördert deren Kooperation.

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Statement – Koalitionsvertrag: Richtige Ansätze für eine moderne Migrationspolitik

Prof. Dr. Tobias Heidland (https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/tobias-
heidland/
), Direktor Internationale Entwicklung am IfW Kiel, kommentiert
die Pläne der Ampel-Koalition zur Migration:

„Die Pläne der Ampel im Bereich Migration, Flucht und Integration sind ein
großer Schritt in Richtung einer stärker auf wissenschaftliche
Empfehlungen aufbauenden Politik.

Die Pläne im Koalitionsvertrag lassen auf eine deutlich gezieltere,
widerspruchsärmere und wirksamere deutsche Asylpolitik hoffen. Es sollen
mehr positive Anreize zur Integration gesetzt werden. Zugleich enthalten
die Pläne aber auch nötige Maßnahmen wie schnellere Ablehnungen
unbegründeter Asylanträge und effektivere, genauer auf Problemgruppen
zielende Abschiebungen. Diese Aspekte lassen sich nur gemeinsam mit
anderen EU-Mitgliedsstaaten lösen; der Plan, mit einer Koalition der
aufnahmebereiten Mitgliedsstaaten voranzugehen, ist daher begrüßenswert.
Gemeinsam könnten klarere Signale an Menschen im Ausland gesendet und
zugleich eine höhere Akzeptanz in der deutschen Gesellschaft erzielt
werden.

Der Koalitionsvertrag enthält außerdem wichtige neue Regelungen zur
Steuerung und Erhöhung qualifizierter Zuwanderung – also der
wirtschaftlich entscheidenden Säule der Migrationspolitik. Veränderungen
sind dringend nötig, denn das Wirtschaftswachstum wird zunehmend durch die
Alterung der Gesellschaft gebremst. Auch auf andere EU-Länder als
Herkunftsländer von Arbeitsmigranten werden wir uns nicht langfristig
stützen können, denn auch diese altern, und die Lohnunterschiede zwischen
den EU-Ländern werden geringer. Es werden daher Reformen bei der
qualifizierten Zuwanderung aus dem Nicht-EU-Ausland nötig.

Dazu plant die Koalition, neben dem bestehenden Einwanderungsrecht eine
„Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems“ als zweite Säule der
Fachkräftezuwanderung zu etablieren. Durch dieses transparente und
politisch gut steuerbare Modell können gezielt Fachkräfte mit gewissen
Eigenschaften wie Integrationsfähigkeit und -willigkeit nach Deutschland
gelockt werden. Gleichzeitig werden dadurch Anreize für potenzielle
Zuwanderer geschaffen, in in Deutschland nachgefragte Fähigkeiten und
Qualifikationen zu investieren.

Insgesamt sind die Reformpläne im Bereich Migration ein Weg, es weniger
dem Zufall zu überlassen, wer nach Deutschland kommt, um hier zu arbeiten.
Integration wird stärker in den Fokus genommen und stärkere Anreize
gesetzt. Auch der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft winkt, so dass für
Migrantinnen und Migranten mehr Planbarkeit entsteht. Und obwohl die
Politik stärker an deutschen Interessen ausgerichtet werden soll, heißt
dies nicht, dass legitime Asylmigration behindert wird.“

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„Offener Brief“: #1von14Mio: Appell aus der Jugend – Eure Zukunft. Heute schon da.

Sehr geehrte Erwachsene in politischer Verantwortung,
dies ist ein offener Brief. Und darum sind wir auch einfach mal ganz offen:
Wir, die wir hier schreiben, sind ganze 13,75 Millionen Bürger*innen dieses Landes
– das ist ’ne Menge, oder? – aber wir haben das Gefühl, von der letzten Regierung
irgendwie vergessen und übersehen worden zu sein. Doch wird sind keine Bür-
ger*innen zweiter Klasse.
Wir sind die Kinder und Jugendlichen der Bundesrepublik Deutschland. Und wir
haben Rechte, die Ihr alle in der UN-Kinderrechtskonvention nachlesen könnt.
Vor allem das Recht auf Beteiligung, das Recht auf gesundes Aufwachsen, das
Recht auf Bildung und das Recht auf Freizeit und Spiel habt Ihr zu wenig bei all den
Corona-Regeln beachtet.
Mal so als Beispiel: Wenn Ihr nach einer Bahnfahrt oder nach dem Einkaufen Eure
Maske wieder abnehmen könnt, seid Ihr echt froh, oder? Weil das Atmen mit
Maske nämlich echt unangenehm ist. Vielleicht denkt Ihr dann auch mal an uns:
Wir sitzen jeden Tag mit Maske in der Schule, stundenlang. Unter der Maske wird
es heiß und stickig und hinter den Ohren drückt es. Warum gibt es eigentlich eine
Maskenpflicht für Schüler*innen, aber nicht für alle Erwachsenen im Job?
Versteht uns nicht falsch: Wir sind froh, dass die Schulen überhaupt wieder offen
sind. Wisst Ihr eigentlich, wie das für uns war, als zwar in Fabriken und Büros wei-
tergearbeitet wurde, wir aber monatelang zu Hause bleiben mussten? Oder wie es
sich für die Jahrgänge angefühlt hat, die dann immer noch zu Hause bleiben muss-
ten, als die Jüngeren und Älteren schon wieder in den Unterricht durften?
Solche Fragen stellen wir uns. Und Euch.
Aber wir wollen nicht nur meckern, sondern auch Verbesserungsvorschläge ma-
chen:In den Schulen brauchen wir endlich saubere Toiletten (glaubt uns: Ihr würdet da
nicht draufgehen), besseres Schulessen, besser ausgestattete Sportplätze, zuverläs-
siges WLAN – und wir fänden es gut, wenn der Unterricht erst um 9:00 Uhr starten
würde (weil wir dann besser lernen können, das ist wissenschaftlich bewiesen). Toll
wäre es, wenn es wie in Hogwarts (Ihr wisst schon: Harry Potter) Turniere mit ande-
ren Schulen geben würde – überhaupt mehr mit anderen Schulen zu machen, wäre
super z. B. Kunstprojekte.
Wir fordern natürlich mehr Klimaschutz bzw. dass Ihr die gesetzten Klimaziele wirk-
lich einhaltet. Ein guter Anfang wäre z. B., dass es mehr Mülleimer gibt und Busse
und Bahnen häufiger fahren. Die Klima-Krise ist wirklich ernst, vergesst das nicht!
Wir brauchen auch mehr Kindergeld bzw. mehr Hartz IV, damit es endlich zum Le-
ben reicht und man auch mal ins Kino gehen kann.
Projekte gegen Mobbing und Rassismus sind uns wichtig – und dass zu uns Ge-
flüchtete Unterschlupf bekommen.
Wir wünschen uns, dass Ihr auf alle Menschen achtet. Egal, woher sie kommen.
Und egal, wie alt sie sind. Wir Kinder und Jugendlichen haben Rechte – und auch
ein Recht auf Euren Respekt.
Wir finden es richtig gut, dass es einen Beauftragten für missbrauchte Kinder gibt,
aber was ist mit den anderen? Wir brauchen eine*n Beauftragte*n für alle Kinder.
Und damit Ihr uns nicht wieder überseht, fordern wir ein Wahlrecht ab 16 Jahren.
Denn wir sind Eure Zukunft. Aber heute schon da.

 

 

Mentoren:

Deutsche Kinderschutzstiftung       Prof. Dr. Kathinka Beckmann          Innocence in Danger e.V.

Hänsel+Gretel                                        Hochschule Koblenz                           Julia von Weiler

Jerome Braun                                                                                                                 

 

 

 

Kampagnenseite: https://haensel-gretel.de/projekte/appell-aus-der-jugend

 

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Koalition setzt bei Bauen und Wohnen auf die falschen Instrumente

Experten drängen auf Reform der Mietregulierung, um bezahlbares Wohnen für
alle zu ermöglichen

Die Maßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen im gestern vorgelegten
Koalitionsvertrag sind kein großer Wurf. Dies ist das Urteil von drei
Experten der Universitäten Regensburg und Mannheim, Prof. Dr. Jürgen
Kühling, Prof. Dr. Siegloch und Prof. Dr. Steffen Sebastian, die zudem
auch für das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
(Siegloch und Sebastian) und die Monopolkommission der Bundesregierung
(Kühling) tätig sind.

Ihr Hauptkritikpunkt: Die bisherigen Werkzeuge der Marktregulierung –
ortsübliche Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und Mietpreisbremse –, die
laut Koalitionsvertrag verschärft bzw. verlängert werden sollen, sind
sozial ungerecht, da sie nicht nur Bedürftige subventionieren, sondern
auch Bestandsmieter und Luxuswohnungen. Nicht ein Mangel an Wohnraum sei
das Problem, sondern die heterogene Entwicklung der Nachfrage: Stehen in
ländlichen Gebieten Häuser leer, ist bezahlbarer Wohnraum in den
Ballungsgebieten Mangelware. Und gerade für Wohnungssuchende ist es dort
schwierig, bezahlbare Wohnungen zu finden – nicht zuletzt deshalb, weil
Bestandsmieter keinen Anreiz haben, ihre womöglich überdimensionierten
doch durch Subventionen günstigen Wohnungen zu verlassen.

Um sicherstellen zu können, dass alle Bevölkerungsgruppen bezahlbaren
Wohnraum finden, schlagen Kühlung, Siegloch und Sebastian andere
Regulierungsmechanismen vor: Die Reform der ortsüblichen Vergleichsmiete,
die Anhebung von Bestandsmieten auf das Niveau der Marktmiete und die
stärkere Besteuerung der Vermieter; die höheren Steuereinnahmen können
dann für eine Förderung der tatsächlich Bedürftigen inklusive Haushalte
mit mittlerem Einkommen genutzt werden.

Eine Förderung, die sowohl schnell als auch bedarfsgerecht wirkt, ist nur
durch die individuelle finanzielle Unterstützung von betroffenen
Haushalten zu erreichen. Die derzeitige Unterstützung durch Wohngeld und
Kosten der Unterkunft reicht nicht aus und ist in der Umsetzung zu
kompliziert. Kühling, Sebastian und Siegloch schlagen vor, beide
Instrumente – Kosten der Unterkunft und das Wohngeld – zu einer
Transferleistung zusammenzulegen und Einkommensgrenze höher anzusetzen. So
könnten in Ballungsräumen auch Haushalte mit mittlerem Einkommen von der
Förderung profitieren.

*Finanzierung*
Die Finanzierung der neuen wohnungspolitischen Transferleistung soll nach
Ansicht der Experten ohne zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes
erfolgen: durch eine stärkere Besteuerung der Vermieter. Diese soll sich
an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vermieters orientieren,
also idealerweise als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
Idealerweise ist diese wohnungspolitische Maßnahme haushaltsneutral.

Ungerechte Subventionen, die gleichermaßen Wohlhabende wie Bedürftige
begünstigen, sollten abgeschafft werden, empfehlen die Professoren. Die
Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete sollte in den jeweiligen
Mietspiegeln so reformiert werden, dass diese näher an der Marktmiete
liegt. Zudem sieht der Reformvorschlag vor, die Kappungsgrenze
abzuschaffen, da diese nicht nur Bedürftige sondern auch Wohlhabende
begünstigt und damit sozial nicht gerecht ist. Auch nach dem Vorschlag der
Experten wird von Vermietern zu Mietern umverteilt, jedoch sozial
gerechter, da sich die Förderung an der tatsächlichen Bedürftigkeit und
die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert. Die
Unterstützung Bedürftiger käme wesentlich schneller und zielgerichteter an
als eine rein marktwirtschaftliche Lösung. So kann bezahlbares Wohnen für
nahezu alle möglich werden – und zwar sofort.

Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL. M., Universität Regensburg
Jürgen Kühling ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht,
Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht, Universität
Regensburg. Er ist zudem Vorsitzender der Monopolkommission und Mitglied
der gif-Mietspiegelkommission. Mit seiner Zugehörigkeit zur Fakultät für
Rechtswissenschaft sowie seiner Anbindung an das IREBS-Institut für
Immobilienwirtschaft ist sein Lehrstuhl interdisziplinär ausgerichtet.
Kühling forscht seit vielen Jahren zu Regulierungsfragen und besonders zu
den rechtlichen Rahmenbedingungen der Immobilienmärkte und insbesondere
den Anforderungen an eine sinnvolle Mietenregulierung. Er berät die
öffentliche Hand umfassend in seinen Forschungsgebieten.

Prof. Dr. Sebastian Siegloch, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
(ZEW) und Universität Mannheim
Sebastian Siegloch ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der
Universität Mannheim und Leiter des Forschungsbereich “Soziale Sicherung
und Verteilung” am benachbarten ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung. Sieglochs Forschungsschwerpunkt liegt auf der
Schnittstelle zwischen Finanzwissenschaften, Arbeitsmarkt- sowie
Regionalökonomik. In seinen aktuellen Arbeiten beschäftigt er sich etwa
mit den Effizienz- und Verteilungswirkungen regionaler Steuern und
Subventionen.

Prof. Dr. Steffen Sebastian, Universität Regensburg und Zentrum für
Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW)
Steffen Sebastian ist Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an
der IREBS International Real Estate Business School der Universität
Regensburg. Er ist zudem Research Associate des ZEW und dort in
immobilienbezogenen Forschungs- und Beratungsprojekten tätig. Professor
Sebastian ist Mitglied des Vorstands und Past President der European Real
Estate Society (ERES) sowie Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für
Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. Seit 2017 ist er Vorsitzender der
Mietspiegelkommission der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche
Forschung e.V. Er berät Verbände, Abgeordnete und Kommunen in Fragen der
Wohnungspolitik.

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