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Politik

KIT-Experte zu aktuellem Thema: Impfpflicht nur für Risikogruppen könnte helfen, die Corona-Pandemie einzudämmen

Heute (Mittwoch, 26. Januar 2022) debattiert der Bundestag über die
Einführung der Impfpflicht in Deutschland. Dabei geht es vor allem um die
Frage, wie weitreichend sie sein soll. Der Deutsche Ethikrat hatte sich in
einer von der Bundesregierung angeforderten „Ad-hoc-Empfehlung“ im
Dezember dafür ausgesprochen, die Impfpflicht über die bereits
beschlossene für Gesundheitsberufe hinaus auszuweiten. Professor Armin
Grunwald, Experte für Technikfolgenabschätzung des KIT, gehört dem Gremium
an.

Heute (Mittwoch, 26. Januar 2022) debattiert der Bundestag über die
Einführung der Impfpflicht in Deutschland. Dabei geht es vor allem um die
Frage, wie weitreichend sie sein soll. Der Deutsche Ethikrat hatte sich in
einer von der Bundesregierung angeforderten „Ad-hoc-Empfehlung“ im
Dezember dafür ausgesprochen, die Impfpflicht über die bereits
beschlossene für Gesundheitsberufe hinaus auszuweiten. Professor Armin
Grunwald, Experte für Technikfolgenabschätzung des KIT, gehört dem Gremium
an.
Eine Impfpflicht – ob allgemein oder eingeschränkt – bedürfe einer starken
Begründung, da sie in die Persönlichkeitsrechte eingreife, so Grunwald,
der das Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse des KIT
und das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag
leitet. Ein Grund sei eine Notlage, die Grunwald mit Blick auf die
Pandemie und die daraus folgende Bedrohung vieler Menschenleben und
wirtschaftlicher Existenzen, der starken Belastung von Kindern und
Jugendlichen sowie der steigenden Ungleichheit in der Gesellschaft auch im
Grundsatz als gegeben sieht.

Entscheidend für die Einführung der Impfpflicht sei das verfolgte Ziel:
„Der in Deutschland bislang einzige Grund, Freiheitsrechte einzugrenzen,
war die Sorge vor einem Zusammenbruch des Gesundheitssystems. Dies sollte
auch das Hauptargument zur Legitimierung der Impfpflicht sein“, so der
Experte.

Zugleich weist Grunwald ausdrücklich darauf hin, dass bei der
Meinungsbildung die jeweils aktuellen Fakten und Entwicklungen
berücksichtigt werden müssen. Dazu zählten neben virologischen und
rechtlichen Aspekten auch die Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft,
der Schutz der Einzelnen, sowie die Praktikabilität bis hin zu möglichen
Sanktionen. „So können beispielweise eine neu auftretende Virusvariante
oder eine plötzlich stark erhöhte Impfbereitschaft in der Bevölkerung das
Ergebnis dieser Abwägungen verändern.“ Für den Experten ist daher eins
klar: „Eine Impfpflicht wäre immer nur auf Zeit zu rechtfertigen.“

Im Ethikrat hat Grunwald sich für eine bedingte Impfpflicht ausgesprochen,
die für Risikogruppen, wie die über 60-Jährigen, gilt. „Denn bei dieser
Gruppe ist die Wahrscheinlichkeit, wegen einer Corona-Infektion ins
Krankenhaus oder sogar auf die Intensivstation zu müssen, besonders hoch.“
In Deutschland seien immer noch drei Millionen Menschen aus dieser Gruppe
nicht geimpft. Dadurch drohe in jeder Infektionswelle eine Überlastung des
Gesundheitssystems. „Wenn die Impfquote in dieser Gruppe deutlich
ansteigt, steigt auch die Chance auf ein absehbares Ende der Pandemie –
ohne dafür alle Menschen ab 18 Jahren zu einer Impfung zu verpflichten.
Das wäre ein angemessener Weg“, so Grunwald.

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Statement: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft soll Wissen zum Klimaschutz nutzen

10 Punkte-Plan für die Umsetzung von Klima- und Ressourcenschutz in
Ballungsräumen

Im Bewusstsein der Verantwortung für kommende Generationen und vom
Forschergeist getrieben, fordern die Wissenschaftler/-innen des
Frankfurter Forschungsinstituts für Architektur, Bauingenieurwesen,
Geomatik (FFin) die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf, das Wissen
zum Klimaschutz zu nutzen. Weil Klimaschutz zum zentralen Handlungsfeld
geworden ist, hat das FFin der Frankfurt University of Applied Sciences
(Frankfurt UAS) einen Maßnahmenkatalog erstellt. Der „Frankfurter 10
-Punkte-Plan für die Umsetzung von Klima- und Ressourcenschutz in
Ballungsräumen“ umfasst Stadt-entwicklung, Kreislaufwirtschaft,
Gebäudesanierung, Energieplus-Standard bei Neubauquartieren,
Energieerzeugung, Strom- und Wärmespeicher, Nachhaltige Mobilität, Smart
City sowie Bio-Ökonomie.

Stellvertretend für das FFin nehmen Prof. Dr. Martina Klärle, Professorin
für Landmanagement mit dem Forschungsschwerpunkt Erneuerbare Energien und
Vizepräsidentin für Forschung, Weiterbildung und Transfer der Frankfurt
UAS, und Prof. Dr. Hans Jürgen Schmitz, Professor für technische
Gebäudeausrüstung, Stellung zum 10-Punkte-Plan. „Der Plan steht
exemplarisch für die dringende Notwendigkeit, unseren Umgang mit
begrenzten Ressourcen in eine nachhaltige Urbanität zu transformieren. Er
ist für europäische Ballungsräume erstellt und orientiert sich an
Frankfurt/Rhein-Main“, so Klärle. „Eine nachhaltige Entwicklung muss die
Lebensgrundlage der Menschheit sichern und Lebensqualität im Rahmen der
ökologischen Grenzen der Erde gestalten. Die Würde des Menschen und dessen
Überleben sowie die soziale Gerechtigkeit dieser und kommender
Generationen stehen stets im Mittelpunkt“, ergänzt Schmitz. Dafür sei eine
Veränderung von Lebensgewohnheiten in allen Bereichen unerlässlich.
Menschen müssten sensibilisiert und aktiviert werden, Verantwortung für
den persönlichen ökologischen Fußabdruck zu übernehmen und Gewohnheiten zu
ändern. Individuelle Ansprüche müssen sich langfristigen,
gemeinwohlorientierten Zielen unterordnen.

Um bei der Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung den
Ressourcenverbrauch für zukünftige Infrastrukturen zu minimieren, ist der
Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung zu gewähren.
Außenentwicklung ist auf maximal 0,5 Prozent der bebauten Fläche pro Jahr
zu reduzieren. Abzuwägen ist zwischen dem dringend benötigten Wohnraum in
Städten und dem Flächenverbrauch. „Mit kompakten Stadtstrukturen, einer
verträglichen Dichte und attraktiven öffentlichen Räumen kann eine
bauliche, funktionale und soziale Vielfalt mit kurzen Wegen sichergestellt
werden“, betont Klärle. „Eine Effizienzsteigerung allein reicht nicht,
sondern muss mit erheblicher Reduzierung des Bedarfs einhergehen. Da das
Konsumverhalten die Unternehmen beeinflusst, muss den Verbrauchern die
gemeinsame Verantwortung des Tuns und Lassens vor Augen geführt werden“,
so Schmitz. Eine Kreislaufwirtschaft sei für alle genutzten Ressourcen
einzuführen. „Es müssen Anreize geschaffen werden, ressourcenintensive
Prozesse und Produkte durch nachhaltige zu ersetzen. Ein
ressourcensparender Bau und Betrieb von Gebäuden muss durch Förderungen
begünstigt werden“, betont Schmitz. Da bei Industrie, Gewerbe und Verkehr
der Energieverbrauch um ein Vielfaches höher ist als bei privaten
Haushalten, liege hier das höchste Einsparpotenzial. Konzepte zur
Reduzierung des fossilen Energieverbrauchs müssen hier umgesetzt und
vorhandene Technologien konsequent genutzt werden. Für Stadtquartiere und
öffentliche Gebäude sind ganzheitliche Konzepte zur Energiegewinnung und
-einsparung zu entwickeln. Das FFin fordert den massiven Ausbau der
Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien in Bestandsquartieren. „Die
Energetische Gebäudesanierung ist auf fünf Prozent pro Jahr anzuheben“, so
Schmitz.

In Ballungsräumen entstehen weiterhin viele Neubauten. „Diese können durch
gute Dämmung, technisch intelligente Gebäudeenergiesysteme, energieaktive
Gebäudehüllen und gebäudeintegrierte Anlagen ohne überzogenen technischen
Aufwand mehr Energie erzeugen als sie benötigen“, erklärt Klärle. Bei der
Energiebilanz der Plusenergiegebäude kann so auch die Energie kompensiert
werden, die für die Erstellung benötigt wurde. Deshalb sollten Neubauten
in netzdienliche Quartierslösungen eingebunden und alle Neubauten im
Energie-Plus-Standard erstellt werden. Auch in Ballungsräumen müsse die
Energieversorgung auf 100 Prozent Erneuerbare Energien umgestellt werden.
Sie besäßen Potenzial insbesondere zur Produktion von Solarenergie.
Dennoch könnten sich Ballungsräume aufgrund des hohen Energiebedarfs nur
mit großem Aufwand selbst mit Erneuerbaren Energien versorgen. Deshalb
müsse in Kooperation mit den Umlandgemeinden ein regional abgestimmter
Energieleitplan erstellt werden. „Das Umland muss als Energieproduzent der
Ballungsräume fungieren und darüber hinaus die regionale Wertschöpfung
sicherstellen. Standortanalysen bilden dafür die Entscheidungsgrundlage“,
so Klärle. Speicher sind eine der Schlüsseltechnologien für den Ausbau
Erneuerbarer Energien. „Es müssen genügend Speicherkapazitäten an den
richtigen Kopplungspunkten bereitgestellt werden. In den Ballungsräumen
müssen Wärme- und Stromspeicher über ein intelligentes Lastenmanagement in
die vorhandenen Netze integriert werden“, so Schmitz. In naher Zukunft
werde auch der Bedarf an Kältespeichern während der heißen Jahreszeiten
steigen. Strom- und Wärmenetze müssen Bestandteil der Quartiersentwicklung
werden. Für den Ballungsraum sind zwei Prozent des Wärme- und Strombedarfs
als Speicherkapazität bereit zu stellen und intelligent zu vernetzen,
fordert Schmitz.

„Lebenswerte Ballungsräume brauchen Nachhaltige Mobilität. Auch im
Verkehrssektor muss sich von klimaschädlichen fossilen Energieträgern
verabschiedet und auf emissionsfreie Antriebskonzepte gesetzt werden“,
betont Klärle. Notwendig ist eine Verhaltensänderung in der Bevölkerung,
zu Lasten des noch vorherrschenden motorisierten Individualverkehrs. Zu
stärken sind Angebote für Fußgänger/-innen, Radfahrer/-innen, öffentliche
Verkehrsmittel sowie Sharing-Angebote. „Ein 100 Prozent emissionsfreies
Mobilitätskonzept mit jährlich drei Prozent weniger Autoverkehr ist zu
erarbeiten“, so Klärle.

Die teilweise widersprüchlichen Bedarfe gilt es, untereinander gerecht
abzuwägen. Durch Digitalisierung werden Energieströme zwischen Produktion
und Bedarf optimiert, was in der Energiebilanz trotz hohem Strombedarf der
Digitalisierung zu einer deutlichen Einsparung führe. Um maximale
Einsparmöglichkeiten zu erkennen, sind alle Verbrauchs- und
Produktionsdaten gebäudescharf zu erfassen und zu analysieren.
Flächendeckend seien intelligente Stromzähler zur Steuerung der
Energieströme einzuführen. „Ökonomie und eine gerechte Gesellschaft
funktionieren nur auf der Basis einer stabilen Ökologie, deshalb muss
Wachstum im Sinne einer Kreislaufwirtschaft neu verstanden werden. Nach
dem Verursacherprinzip sind alle Kosten, auch die aus Endlagerung und
Klimaschäden, zu benennen. Ein sozial gerechtes Preismodell ist zu
entwickeln, in dem alle Kosten sowie Einnahmen berücksichtigt werden“,
fordern Klärle und Schmitz.

Zur Person Martina Klärle
Prof. Dr. Martina Klärle ist seit 2019 Vizepräsidentin für Forschung,
Weiterbildung und Transfer an der Frankfurt UAS. Die Professorin für
Landmanagement mit dem Forschungsschwerpunkt Erneuerbare Energien lehrt
seit 2007 an der Hochschule. Zuvor hatte sie eine Reihe von Unternehmen
gegründet. Von 2016 bis 2019 war sie vom hessischen Wirtschaftsministerium
mit der Geschäftsführung der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG)
betraut. Sie ist Mitbegründerin des Frankfurter Forschungsinstituts
Architektur, Bauingenieurwesen, Geomatik (FFin) und des Center for Applied
European Studies (CAES).

Zur Person Hans Jürgen Schmitz
Prof. Dr. Hans Jürgen Schmitz ist seit 2010 Professor für technische
Gebäudeausrüstung an der Frankfurt UAS. Zuvor war er als Energieberater
tätig. Seit 2012 ist er stellvertretender Direktor des FFin. Er ist
Mitglied im hochschuleigenen Forschungslabor Baukultur und Siedlungsbau
der Nachkriegsmoderne und forscht in der Fachgruppe Kommunalpolitik als
eGaming.

Informationen zum Frankfurter Forschungsinstitut für Architektur,
Bauingenieurwesen und Geomatik (FFin) unter: <www.frankfurt-
university.de/ffin>. Der 10-Punkte-Plan ist hier öffentlich zugänglich:
<https://www.frankfurt-
university.de/fileadmin/standard/Hochschule/Fachbereich_1/FFin/Bilder
/FFin_FRA-UAS_10_Punkte_Plan.pdf
>.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschulleitung,
Vizepräsidentin, Prof. Dr. Martina Klärle, Telefon: +49 69 1533-2418,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; Fachbereich 1: Architektur • Bauingenieurwesen
• Geomatik, Prof. Dr. Hans Jürgen Schmitz, Telefon: +49 69 1533-2766,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.as.de

Originalpublikation:
https://www.frankfurt-
university.de/fileadmin/standard/Hochschule/Fachbereich_1/FFin/Bilder
/FFin_FRA-UAS_10_Punkte_Plan.pdf

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Statement – Habecks Pläne zum Klimaschutz gehen in richtige Richtung

Dr. Wilfried Rickels (https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/wilfried-
rickels/
), Forschungsdirektor Global Commons und Klimapolitik am IfW Kiel,
kommentiert die heute vorgestellten Pläne zum Klimaschutz von
Bundesumweltminister Robert Habeck:

„Die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Rahmen seiner
Eröffnungsbilanz vorgestellten Pläne zum Klimaschutz gehen grundsätzlich
in die richtige Richtung. Sie sind geeignet, dass Deutschland seine
ambitionierten Klimaziele erreichen kann. Allerdings bleibt Habeck äußerst
vage bei der Frage, wie genau er seine Ziele erreichen will.

Der Fokus auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist alternativlos. Die
Pläne sind daher ein wichtiges Signal, die von Vorgänger Altmaier
angezogene Bremse zu lösen. Bislang wird der Ausbau häufig durch
langfristige Genehmigungsverfahren und rigide Abstandsregeln wie in Bayern
aufgehalten. Habeck will dies ändern, was für den Erfolg seiner Pläne
entscheidend sein wird. Eine Priorisierung des Ausbaus von Wind- und
Solarparks in Abwägungsentscheidungen ist hier ein richtiger Schritt.

Beim Ausbau der Solarfläche ist es richtig, auch Dachflächen in den Blick
zu nehmen, um die Nutzungskonkurrenz auf Freiflächen mit Landwirtschaft,
Tourismus oder Naherholung zu reduzieren. Allerdings ist eine pauschale
Pflicht für Neubauten, ohne Berücksichtigung der Eignung der jeweiligen
Dachflächen, nicht effizient. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund,
dass es in Kombination mit den ambitionierten Plänen zur energetischen
Sanierung in diesem Sektor bereits deutliche Überhitzungserscheinungen und
Fachkräftemangel gibt. Ohne entsprechende Materialien und vor allem
Fachkräfte würden nicht sinnvoll tarierte Pflichtvorgaben nur zu einer
unnötigeren Verteuerung der Klimapolitik führen. Begrüßenswert ist, dass
Habeck die Bedeutung von Gaskraftwerken, die dann auf Wasserstoff
umgerüstet werden können, betont.

Es ist wichtig, nicht aus ideologischen Gründen bestimmte Technologien zu
präferieren oder auszuschließen. Daher müssen in Habecks Pläne auch die
Abscheidung von CO2 und dessen Speicherung sowie der Entzug von CO2 aus
der Atmosphäre, so genannte negative Emissionen, Einzug finden. Ohne diese
Technologien ist das 1,5-Grad-Ziel nicht erreichbar. Bislang findet sich
in Habecks Ausführungen bedauerlicherweise nichts dazu, beides ist
allerdings im Koalitionsvertrag erwähnt.

Bedauerlich ist, dass die Weiterentwicklung der CO2-Bepreisung im
Transport- und Wärmesektor keine Beachtung gefunden hat. Hier wäre ein
früherer Einstieg in einen echten Emissionshandel sinnvoll. Auch gilt
zwingend, dass Deutschland seine Klimapolitik nicht auf eine
energiepolitische Nabelschau reduziert, sondern die europäische und
internationale Anschlussfähigkeit, gerade im Hinblick auf effiziente
Instrumente wie dem europäischen Emissionshandel, nicht aus den Augen
verliert.“

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Minister Buschmanns enttäuschende Ankündigung zur Familienrechtsreform: REFORMBEDARF FÜR GETRENNTE ELTERN UND KINDER VÖLLIG AUSGEKLAMMERT

Die „größte Familienrechtsreform der letzten Jahrzehnte“ kündigte Bundesjustizminister Buschmann am Wochenende an. Die lange überfälligen und von der Vorgängerregierung liegengelassenen Reformen des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts sowie die Regelungen zum Wechselmodell / Doppelresidenz werden jedoch mit keinem Wort erwähnt. Die Ankündigung ist eine herbe Enttäuschung für getrennte Eltern und deren Kinder 

 
Buschmann zu Reformen des Familienrechts ein Schlag ins Gesicht – sie werden völlig ignoriert. Offenbar will auch die Ampel-Koalition hier in die Fußstapfen der großen Koalition treten und die längst überfälligen Reformen des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts aussitzen oder verschleppen und schweigt sich im ersten Schritt dazu aus“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V., welcher sich seit über 30 Jahren für zeitgemäße Reformen des Familienrechts einsetzt. Eigeninitiative der Politik, für Trennungseltern positive Veränderungen anzustoßen, gab es in der Zeit kaum.

 
Man erwarte eine zeitnahe Stellungnahme des Bundesjustizministers Buschmann, ob und wie er die überfälligen Reformen für Trennungseltern und deren Kinder umsetzen und damit auch den Koalitionsvertrag erfüllen wird. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn Tag für Tag werden Kinder in Deutschland in einem streitfördernden familienrechtlichen System zerrieben.

 
„Um es ganz deutlich zu sagen: Es geht nicht nur um zeitgemäße Reformen und die Anpassung an die Lebenswirklichkeit von Trennungsfamilien und deren Kindern, es geht hier um aktiven Kinderschutz“, fasst Witt es, sichtbar verärgert, zusammen. Man habe klare Erwartungen, dass auch die Reformen für Trennungseltern und deren Kinder „historisches Format“ haben und nicht wieder, wie so oft, nur kleinste, meist wirkungslose, Schritte mit Alibifunktion unternommen werden.

 
Buschmanns Vorgängerin Christine Lambrecht hatte die lange überfälligen Reformen des Familienrechts für Trennungseltern noch im Herbst 2020 mit der Begründung, dass in 8 Jahren großer Koalition nicht genügend Zeit gewesen wäre, vertagt. Der Koalitionsvertrag blieb zu den Reformvorhaben in kritischen Bereichen noch vage, strittige Punkte wurden gekonnt umschifft, auch wenn es vorsichtige Andeutungen zu einer positiven Veränderung im Sorge- und auch im Unterhaltsrecht gab.

 
Die 2015 einstimmig angenommene Resolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates, welche das Wechselmodell als familienrechtliches Leitbild in allen 47 Mitgliedsstaaten fordert, ist in Deutschland bisher nicht umgesetzt.

 
Die vom Bundesfamilienministerium 2015 in Auftrag gegebene Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht wurde bis heute trotz Fertigstellung im Jahr 2019 nicht veröffentlicht. Die bisherige Regierung zeigte kein Interesse und politische Manipulationen wurden immer offensichtlicher. Ein im Februar 2021 aufgedeckter und in den Medien breit beleuchteter Skandal zu dem Thema bestätigte dies. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass anscheinend auch eine weitere Studie zu Betreuungsmodellen nach einer Trennung (Familienmodelle in Deutschland, FAMOD) eher politisch motivierte statt wissenschaftlich belegbare Ergebnisse liefert.

 
Die Frage, wie Kinder nach einer Trennung betreut werden, ist in Deutschland seit Jahrzehnten hoch umstritten und wird leider häufig ideologisch geführt. In Bezug auf gleichberechtigte und gleichverantwortliche Elternschaft auch nach einer Trennung ist Deutschland ein Entwicklungsland.

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