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Politik

Bundesregierung sollte Atompläne der EU nicht rundheraus ablehnen

Dr. Wilfried Rickels (https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/wilfried-
rickels/
), Direktor des Forschungszentrums Global Commons und Klimapolitik
am Kiel Institut für Weltwirtschaft, kommentiert die Reaktion der
Bundesregierung auf die strittigen Pläne der EU-Kommission, Kernkraft in
die EU-Taxonomie für nachhaltige Energien aufzunehmen:

„Es könnte klimapolitisch ein Fehler sein, dass die Bundesregierung den
EU-Vorschlag zur Kernenergie rundheraus ablehnt. Vielmehr sollte sie
darauf dringen, dass im Gegenzug die Fitfor55-Klimaschutzpläne der EU
weitreichend anerkannt werden. Insbesondere wäre es ein Gewinn für den
Klimaschutz, wenn die im Rahmen des europäischen Emissionshandels erlaubte
Maximalmenge wie von der EU vorgesehen über die nächsten Jahre stärker als
bisher geplant linear sinkt. Dann kann die kontroverse Einstufung der
Kernkraft unterm Strich einen wichtigen Beitrag für geringere
CO2-Emissionen liefern, ohne dass es am Ende zu einer Renaissance der
Kernenergie kommen wird.

Dass Gaskraftwerke, die dann auf Wasserstoff umgerüstet werden können
beziehungsweise Kohlenstoffabscheidung und -lagerung (CCS) einsetzen, Teil
der EU-Taxonomie sein sollen, ist richtig. Denn ein beschleunigter Ausbau
wetterabhängiger erneuerbarer Energien braucht flankierend die regelbare
Stromerzeugung. Diese kann zwar auch die Kernenergie CO2-arm liefern, aber
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es nicht effizient, dass sie
einen großen Beitrag zur CO2-neutralen Stromerzeugung beiträgt. Gleichwohl
besteht ein starkes Interesse von einer Gruppe europäischer Staaten, diese
Technologie aufzunehmen. Dass die Bundesregierung dies anerkennt und im
Gegenzug andere Zugeständnisse erreicht, wäre für den Klimaschutz am Ende
wahrscheinlich nützlicher.“

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Besuche im Pflegeheim um und an Weihnachten – Die häufigsten Fragen und Antworten

Dürfen Angehörige ihre Lieben über oder nach Weihnachten aus dem Pflegeheim nach
Hause holen?

Ulrike Kempchen: Selbstverständlich dürfen Pflegeheimbewohnerinnen und
Pflegeheimbewohner die Feiertage bei ihren Angehörigen verbringen. Sie dürfen die
Einrichtung uneingeschränkt verlassen und zurückkehren, es sei denn es gibt eine konkrete
Quarantäneanordnung, die für sie gilt. In einzelnen Bundesländern, etwa in Rheinland-Pfalz,
ist lediglich vorgesehen, dass wiederkehrende Bewohnerinnen oder Bewohner häufiger als
ohnehin üblich auf das Corona-Virus getestet werden.

Müssen Betroffene nach einem Besuch zu Hause in Quarantäne?

Kempchen: Eine Quarantäne nach einem Aufenthalt außerhalb der Einrichtung ist nicht
automatisch notwendig, sondern nur dann, wenn ein konkreter Verdachtsfall besteht.
Allerdings stellt eine Quarantäne einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen
dar und hat aus gutem Grund besonders hohe Hürden. Die Auswirkungen sozialer Isolation
in Pflegeheimen sind gravierend und müssen dabei mit bedacht werden.

Zur Sicherheit aller empfehlen wir, dass sich alle Beteiligten vor und während der Besuche
regelmäßig testen, auf Krankheitssymptome achten, Kontakte minimieren,
Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln einhalten und im Zweifel eher vorsichtig sind.

Wird ein Bürgertest für den Besuch im Pflegeheim anerkannt?

Kempchen: Der Gesetzgeber hat zum einen den Einrichtungen den Auftrag gegeben, Tests
anzubieten, und zum anderen den Nachweis eines negativen Testergebnisses für den
Besuch vorgeschrieben. Das meint aber nicht, dass nur der Test in der Einrichtung zum
Eintritt berechtigt. Auch das Ergebnis eines aktuellen Bürgertests ist ausreichend. Das ist
auch deswegen interessant, weil die Einrichtung oftmals kein Zertifikat ausstellt und
Getestete das Ergebnis nicht andernorts nutzen können. Eine Ausnahme stellt das Land
Baden-Württemberg dar. Dort müssen Ungeimpfte in Regionen mit hoher Inzidenz einen
PCR-Test vorlegen.

Kann die ganze Familie ins Heim kommen?

Kempchen: Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig zu Besuch kommen können, hängt von
der jeweiligen Landesverordnung ab. Zahlenmäßige Einschränkungen gibt es aber nur in
wenigen Bundesländern. In Brandenburg dürfen derzeit nur zwei Besucherinnen oder
Besucher pro Tag empfangen werden; in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl an den
lokalen Inzidenzwert gekoppelt.

Ist ein Besuch mit den Enkelkindern geplant, sollte man genau nachschauen, denn teilweise
gibt es für Besuche von Kindern besondere Regeln. Wir empfehlen kurz vorher noch einmal
in der aktuellen Corona-Verordnung nachzusehen und im Vorfeld mit der Einrichtung in
Kontakt zu treten und Kontakte zu reduzieren sowie die allgemeinen Hygieneregeln zu
beherzigen.

Gelten im Zimmer Maskenpflicht und Mindestabstand?

Kempchen: Einige Corona-Verordnungen schreiben aktuell eine Maskenpflicht auf dem
Zimmer der Bewohnerin bzw. des Bewohners vor. Auch finden sich dort teilweise
verbindliche Regelungen für einen Mindestabstand. Es gibt in manchen Verordnungen aber
auch sogenannte Soll-Vorschriften. Das meint eine eindrückliche Empfehlung, die man
berücksichtigen sollte, aber nicht zwingend ist. Zudem gelten Ausnahmetatbestände für alle,
die aufgrund von Behinderung oder Pflegebedarf Probleme mit diesen Regeln haben. In
früheren Verordnungen war dies nicht so und es gab massive Probleme. Beispielsweise
hatten viele Menschen mit Demenz Probleme ihre Angehörigen mit Maske zu erkennen und
konnten Abstandsregeln nicht begreifen. Hier hilft es nur, sich im Vorfeld genau über die
aktuell gültigen Bestimmungen zu informieren, etwa unter
https://www.biva.de/corona-im-
pflegeheim/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona/

Was kann man tun, wenn in der Einrichtung andere Regeln gelten, die den
Verordnungen widersprechen?

Kempchen: Es kann im Einzelfall sein, dass für eine Einrichtung besondere Regeln gelten.
Allerdings nur dann, wenn eine zuständige Behörde, etwa das Gesundheitsamt oder die
Heimaufsicht, einschränkende Maßnahmen lokal angeordnet hat. Man sollte sich daher bei
den örtlichen Behörden über die aktuellen Bestimmungen in der betreffenden Einrichtung
erkundigen.

Wir hören aber immer wieder auch von Einrichtungen, die eigenmächtig strengere Regeln
umsetzen. Bei solchen Problemen ist wiederum die Heimaufsicht der richtige
Ansprechpartner, denn zu ihren Aufgaben gehört auch, die Würde und Selbstbestimmtheit
der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen.

An Weihnachten wird man aber in den meisten Behörden niemanden antreffen. Daher gilt
der Rat: Rechtzeitig den Kontakt zur Heimleitung suchen und sich über die konkreten
Anforderungen zu informieren. Dann kann man sich darauf einstellen und ggf.
Ungereimtheiten vorab klären.

Sollte man nicht eher auf Weihnachtsbesuche im Pflegeheim verzichten?

Kempchen: Auch wenn Besuche momentan mit besonderen Schwierigkeiten verbunden
sind, gilt es gerade jetzt seine Angehörigen im Pflegeheim zu besuchen.
Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner waren ohnehin die Hauptleidtragenden der
Pandemie und sollten nicht das zweite Weihnachten in Folge allein verbringen. Unter
Beachtung der gegebenen Regelungen und allgemeinen Schutzvorschriften sind Besuche
und auch Feiern zu Hause möglich.

..........

Der BIVA
-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im
Alter Wohn
- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist
gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für

Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.

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Vom Hörsaal der EHB ins Rote Rathaus

Professorin Dr. Lena Kreck wird neue Justizsenatorin in Berlin. An der
Evangelischen Hochschule Berlin verabschiedete sie Rektor Prof. Dr.
Sebastian Schröer-Werner.

Mit der heutigen Unterzeichnung des Berliner Koalitionsvertrags und der
Wahl von Franziska Giffey zur Regierenden Bürgermeisterin steht die neue
Rot-Grün-Rote Regierung in Berlin. Damit wird als eine von sieben neuen
Regierungsmitgliedern die Professorin für Recht und Gesellschaft im
Studiengang Soziale Arbeit an der EHB, Prof. Dr. Lena Kreck, als neue
Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung für die Partei „Die
Linke“ in die Berliner Landesregierung wechseln. Die promovierte
Volljuristin Kreck wird dafür für zunächst fünf Jahre von ihren Ämtern an
der Evangelische Hochschule Berlin freigestellt.

Prof. Dr. Lena Kreck ist seit 2019 Professorin für Soziale Arbeit mit dem
Schwerpunkt Recht und Gesellschaft an der EHB. Neben ihrer Professur
bekleidete sie auch verschiedene Ämter an der Hochschule: "Ich bin mit
großer Leidenschaft Hochschullehrerin“, sagt Professorin Dr. Kreck. „Und
trotzdem habe ich mich dazu entschieden, die Aufgabe der Justiz- und
Antidiskriminierungssenatorin mit nicht minderem Tatendrang anzugehen, um
Berlin lebenswerter, gerechter und freier zu gestalten. Die Soziale Arbeit
wird mit meiner zukünftigen Aufgabe Berührungspunkte haben, und ich freue
mich auf den produktiven Austausch."

Vom Rektor der EHB, Prof. Dr. Sebastian Schröer-Werner, wurde sie im Namen
der Hochschulleitung und der Kolleg*innen der Hochschule verabschiedet:
"Die EHB verliert für die nächsten Jahre eine hervorragende
Wissenschaftlerin und engagierte Kollegin. Als Professorin, Vorsitzende
des Konzils und Mitglied der Arbeitsgruppe ‚Offene Hochschule‘ wird sie
uns fehlen. Andererseits bin ich überzeugt, dass sie ihr neues Amt mit
ihrer Kompetenz zum Wohle der Stadt und des Landes Berlin ausfüllen wird."

Lena Kreck studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu
Berlin und arbeitete nach dem ersten Staatsexamen für zwei Jahre in einer
Kanzlei mit sozialrechtlichem Schwerpunkt. Ihren Masterabschluss in
Medizin-Ethik-Recht erwarb sie an der Martin-Luther-Universität Halle-
Wittenberg und wurde am Zentrum für Europäische Rechtspolitik der
Universität Bremen mit der Arbeit „Exklusionen/Inklusionen von
Umweltflüchtlingen“ promoviert. Ihr Rechtsreferendariat beim Kammergericht
und das zweite juristischen Staatsexamen absolvierte sie in Berlin,
letzteres unter anderem mit Station bei der Landesstelle für
Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung. Danach arbeitet sie bei der
Fachstelle für LSBTI* Geflüchtete bei der Schwulenberatung Berlin. Nach
einer Vertretungsprofessur im Fach Recht der SozialeArbeit an der
Hochschule Koblenz folgte dann der Ruf an die Evangelische Hochschule
Berlin.

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Corona-Maßnahmen: Neue Bestimmungen stoßen auf breite Akzeptanz

Die Mehrheit der Bevölkerung unterstützt die neuen Kontaktbeschränkungen
und die Home-Office-Regelung

Seit einigen Wochen infizieren sich jeden Tag wieder mehrere zehntausend
Personen in Deutschland mit dem neuartigen Coronavirus. Um die weitere
Ausbreitung des Virus einzudämmen, wurden bundesweit neue Regelungen
eingeführt. Diese finden in der Bevölkerung breite Zustimmung. Das zeigt
der aktuelle BfR-Corona-Monitor, eine regelmäßige Befragung des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). So schätzen 94 Prozent der
Befragten die wieder eingeführte Home-Office-Pflicht als angemessen ein,
und 74 Prozent unterstützen die Kontaktbeschränkungen für Personen, die
weder geimpft noch genesen sind. „In der Bevölkerung steigt auch der
Rückhalt für bereits bestehende Maßnahmen“, sagt BfR-Präsident Professor
Dr. Dr. Andreas Hensel. „Nach unseren Daten akzeptieren 94 Prozent die
Testpflicht für Reiserückkehrende und 82 Prozent befürworten das Absagen
von Veranstaltungen.“

Link zu den Ergebnissen: BfR-Corona-Monitor | 7. - 8. Dezember 2021

<https://www.bfr.bund.de/cm/343/211207-bfr-corona-monitor.pdf>

Auch die Zugangsbeschränkungen zu unterschiedlichen Orten werden von der
Bevölkerung mehrheitlich akzeptiert - wenn auch in unterschiedlichem
Ausmaß. So befürworten 87 Prozent der Befragten die Umsetzung der 3G-
Regel, nach der in bestimmten Situationen nur geimpften, genesenen oder
negativ getesteten Personen Zutritt gewährt wird. Deutlich geringer fällt
dagegen die Zustimmung zur 2G-Regel aus (71 Prozent), bei der ein
negativer Test nicht mehr ausreichend ist. Die mancherorts geltende 2G-
Plus-Regel, bei der zusätzlich zum Impf- oder Genesungsnachweis ein
negativer Testnachweis erbracht werden muss, wird mit 60 Prozent in einem
noch etwas geringeren Ausmaß akzeptiert.

Die aktuelle Lage wirkt sich auch auf die Besorgnis darüber aus, wie
Bereiche des eigenen Lebens durch das Coronavirus beeinflusst werden. So
stieg im Vergleich zur letzten Befragung der Anteil der Personen, die
angaben, über ihre wirtschaftliche Situation beunruhigt zu sein, auf 26
Prozent. Der Anteil derer, die um ihre psychische Gesundheit beunruhigt
sind, vergrößerte sich im gleichen Zeitraum auf 28 Prozent. Rund ein
Drittel der Bevölkerung ist weiterhin um die sozialen Beziehungen besorgt
und etwa ein Viertel über die Auswirkungen des Coronavirus auf die
körperliche Gesundheit.

Das BfR hat Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus veröffentlicht:

<https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html>

Über den BfR-Corona-Monitor

Der BfR-Corona-Monitor ist eine wiederkehrende (mehrwellige)
repräsentative Befragung zur Risikowahrnehmung der Bevölkerung in
Deutschland gegenüber dem neuartigen Coronavirus. Zwischen dem 24. März
und 26. Mai 2020 wurden dazu jede Woche rund 500 zufällig ausgewählte
Personen per Telefon unter anderem zu ihrer Einschätzung des
Ansteckungsrisikos und zu ihren Schutzmaßnahmen befragt. Seit Juni 2020
wird die Befragung im Zwei-Wochen-Rhythmus mit jeweils rund 1.000
Befragten fortgeführt. Eine Zusammenfassung der Daten wird regelmäßig auf
der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung veröffentlicht. Mehr
Informationen zur Methode und Stichprobe finden sich in den
Veröffentlichungen zum BfR-Corona-Monitor.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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