Arbeitsmarkt bereitet sich auf allgemeinen Mindestlohn vor
In den Niedriglohnsektor ist in den vergangenen Monaten Bewegung gekommen. Angestoßen durch die geplante Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes wurden in einigen Niedriglohnbranchen tarifliche Stufenpläne zur Anhebung der untersten Tarifvergütungen auf mindestens 8,50 Euro vereinbart. Die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne, die es aktuell in 14 Branchen gibt, sind teilweise angehoben worden und der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wurde ausgeweitet. Das zeigt eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. „In 11 von 14 Branchen bestehen Mindestlöhne von zum Teil weit über 8,50 Euro. Die Begleitforschung im Auftrag der Bundesregierung hat ergeben, dass es durch Branchenmindestlöhne nicht zu Arbeitsplatzverlusten gekommen ist", sagt Dr. Reinhard Bispinck, der Leiter des WSI-Tarifarchivs. „Das und die stufenweise tarifliche Annäherung in Niedriglohnbranchen lassen erwarten, dass der allgemeine gesetzliche Mindestlohn sein Ziel ohne kritische Nebenwirkungen erreichen wird." Problematisch sei es vielmehr, wenn Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen der Anspruch auf den Mindestlohn verwehrt werde: „Das ist unnötig, rechtlich höchst fragwürdig und es kann Drehtür- und Verdrängungseffekte auf dem Arbeitsmarkt provozieren", erklärt der Wissenschaftler.
- Aufrufe: 259