Mindestlohn-Ausnahme für Zeitungszusteller
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will eine Sonderregelung für den Mindestlohn bei Zeitungszustellern in das Gesetz einbringen. Nach aktuellen Informationen der Ostthüringer Zeitung sollen zum einen die Austräger den Mindestlohn erhalten, zum anderen aber die Zeitungsverlage bei den Steuer- und Sozialabgaben entlastet werden. Hintergrund sei, auf diesem Wege die Pressefreiheit zu bewahren. Demnach soll bei den Minijobbern die gleiche Regelung angewandt werden, die auch bei Hilfen in Privathaushalten gilt. Während Unternehmen normalerweise für Minijobber Steuer- und Sozialabgaben in Höhe von 30 Prozent der Lohnzahlung entrichten müssen, sind es bei haushaltsnahen Dienstleistungen nur 13,6 Prozent. Dies führe zu einer Entlastung der Verlage, heißt es aus Koalitionskreisen.
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