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Tipps für besseres Zähneputzen

Tipps für besseres Zähneputzen Symbolfoto
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Bewusstes Zähneputzen ist wichtig
Die Mundhygiene ist bei Groß und Klein ein wichtiges Thema. Auf der einen Seite geht es um die Zahngesundheit bis ins hohe Alter hinein, auf der anderen Seite möchte man einen frischen Atem haben. Je früher man mit der richtigen und intensiven Mundhygiene beginnt, desto weniger Probleme hat man wahrscheinlich im Alter mit seinen Zähnen. Doch worauf sollte man beim Zähneputzen achten? Wir stellen heute einige Tipps vor.

Welche Zahnbürste ist die richtige?
Wenn man auf der Suche nach einer neuen Zahnbürste ist, dann hat man viel Auswahl und wird mit der Bandbreite an Angeboten geradezu überhäuft. Die meisten Menschen nutzen noch immer die klassische Handzahnbürste, Zahnärzte empfehlen allerdings eher elektrische Zahnbürsten. Besonders beliebt ist die Schallzahnbürste. Hier werden sehr viele Borstenbewegungen erreicht, wodurch die Zähne intensiv gereinigt werden. Zwar sind diese Modelle recht teuer, aber die Investition lohnt sich langfristig. Am besten ist es, wenn man sich von seinem Zahnarzt beraten lässt, welches Modell sich für einen eignet. Es gibt auch spezielle kleinere Modelle für Kinder, sodass die ganze Familie auf die Schallzahnbürsten umsteigen könnte.

Die Köpfe regelmäßig wechseln
Ein weiterer Tipp, wenn es um das richtige Zähneputzen geht, ist das Wechseln des Bürstenkopfes. Hier sammeln sich zahlreiche Bakterien und auf Dauer kann das Putzen mit demselben Bürstenkopf die Reinigungskraft beeinträchtigen und sogar zu Entzündungen führen.
Bei einer elektrischen Zahnbürste wird empfohlen, den Kopf am besten alle drei Monate auszuwechseln. Auch die klassischen Modelle sollte man nach etwa drei Monaten ersetzen. Es kommt häufig vor, dass Menschen ihre Zahnbürsten viel zu lange benutzen. Daher kann es sinnvoll sein, sich das Wechseln zum Beispiel in den Kalender einzutragen. Einige elektrische Zahnbüsten haben sogar die Funktion, dass sie einen daran erinnern, wann es Zeit fürs Wechseln ist.

Mit einer App zusammenarbeiten
Das Zähneputzen ist etwas, wobei die meisten Menschen auf ihr eigenes Gefühl achten. Allerdings kann es sinnvoll sein, die Putzaktivität und die Leistung auszeichnen und auswerten zu lassen. Moderne Modelle von elektrischen Schallzahnbürsten können in Kombination mit einer App genutzt werden. Dabei werden unter anderem die Dauer und die Gründlichkeit des Putzens aufgezeichnet. Außerdem lassen sich Timer einstellen und die App kann sogar daran erinnern, welche Bereiche im Mund man noch besser reinigen sollte. Hilfreich ist es auch, dass man sich in der App personalisierte Tipps und Hinweise anzeigen lassen kann. Die App ist also eine professionelle Hilfestellung, die das Zähneputzen personalisiert verbessern kann.

Zahnseide und Spülungen benutzen
Als letzten Tipp wollen wir mit auf den Weg geben, dass das Zähneputzen alleine häufig nicht ausreicht, um eine gute Mundhygiene zu haben. Am besten nutzt man daneben Zahnseide und regelmäßig Mundspülung. Das sind auch die beiden effektivsten Wege, um gegen unangenehmen Mundgeruch vorzugehen. Durch die Zahnseide werden die Zahnzwischenräume gereinigt und die Mundspülung wirkt effektiv gegen Bakterien. Vor allem bei der Spülung gibt es verschiedene Varianten und je nach Beschwerden oder Bedürfnissen sollte man sich eine von seinem Zahnarzt empfehlen lassen. Wichtig ist außerdem, dass Kinder nur speziell für sie geeignete Spülung verwenden, da in den meisten für Erwachsene Alkohol enthalten ist.

 

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Aktualisierte S3-Leitlinie zu Leber- und Gallenblasenkrebs: neue Empfehlungen zur Systemtherapie

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie zum Hepatozellulären
Karzinom (HCC) und zu biliären Karzinomen aktualisiert. Die nunmehr fünfte
Version der Leitlinie zu diesen beiden Tumorentitäten beinhaltet beim HCC
insbesondere Aktualisierungen bei der Diagnostik und Systemtherapie.
Aktualisierungen bei den biliären Karzinomen betreffen die Risikofaktoren
und ebenfalls Empfehlungen zur Systemtherapie.

Die Leitlinie entstand unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für
Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und
unter Mitwirkung von 36 Fachgesellschaften und Organisationen. Finanziert
wurde sie von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms
Onkologie.

Das Hepatozelluläre Karzinom (HCC) ist die häufigste Form von Leberkrebs
und zählt mit rund 9.800 Neuerkrankungen pro Jahr zu den seltenen
Krebserkrankungen. Mit zugleich schlechter Prognose und fast 8.200
Todesfällen gehört Leberkrebs zu den häufigsten Krebstodesursachen. Zu den
wichtigsten Risikofaktoren gehören die Leberzirrhose und eine chronische
Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus.

Neuerungen in der Systemtherapie des Hepatozellulären Karzinoms

„Für nicht operable Patient*innen stehen verschiedene medikamentöse
Therapien zur Erstlinienbehandlung zur Verfügung, die in der
aktualisierten Leitlinie aufgrund neuer Studiendaten angepasst wurden“,
sagt Prof. Nisar Malek, Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen.
Zusammen mit Prof. Michael Bitzer und Dr. Sabrina Groß – beide ebenfalls
vom Universitätsklinikum Tübingen – sowie Prof. Peter Galle,
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, ist er
Koordinator der S3-Leitlinie. Er führt weiter aus: „Bei den Wirkstoffen
handelt es sich um Checkpoint-Inhibitoren, VEGF-Inhibitoren und
Tyrokinase-Inhibitoren, die in unterschiedlichen Kombinationen oder auch
als Monotherapie zur Anwendung kommen.“ Zudem betont Malek, dass
Patient*innen mit einem Hepatozellulären Karzinom vor einer Behandlung und
auch bei Änderung der Therapiestrategie in einer interdisziplinären
Tumorkonferenz vorgestellt werden sollen.

Eine weitere Neuerung in der aktualisierten Leitlinie betrifft die
Terminologie: Hier wurde die neue Nomenklatur zur MASLD (Metabolic
Dysfunction Associated Steatotic Liver Disease; metabolische Dysfunktion
assoziierte steatotische Lebererkrankung) anstelle der nicht-alkoholischen
Fettlebererkrankung umgesetzt und die NASH wurde dementsprechend zu MASH
(metabolic dysfunction-associated steatohepatitis). „Die neuen
Fachbegriffe ermöglichen exaktere Diagnosen, und die vorherigen
Bezeichnungen, die als stigmatisierend empfunden werden könnten, werden
dadurch vermieden“, erläutert Galle.

Biliäre Karzinome: Epidemiologie und Neuerungen in der Systemtherapie

Zu biliären Karzinomen (auch Cholangiokarzinome, CCA) zählen
Gallenblasenkarzinome und Tumoren der Gallenwege. In Deutschland gibt es
etwa 7.000 Neuerkrankungen pro Jahr, wobei Frauen häufiger erkranken als
Männer. Der wichtigste Risikofaktor für die Entwicklung eines
Gallenblasenkarzinoms sind Gallensteine. Neben weiteren Risikofaktoren
wurden neu in der Leitlinie bestimmte erbliche Veranlagungen wie das
Vorliegen eines Lynch-Syndroms und BRCA-Keimbahnmutationen als
Risikofaktoren benannt. Die langfristige Prognose des
Gallenblasenkarzinoms ist insgesamt sehr schlecht, mit einer 5-Jahres-
Überlebensrate zwischen fünf bis 15 Prozent. Wenn der Krebs jedoch in
einem frühen Stadium erkannt und angemessen behandelt wird, können 5
-Jahres-Überlebensraten von 75 Prozent erreicht werden. Aktuell bietet die
komplette chirurgische Resektion den einzigen kurativen Therapieansatz.
Postoperativ sollte eine adjuvante Therapie erfolgen.

Die Empfehlungen zur systemischen Erstlinientherapie wurden erneut
modifiziert und um eine Kombinationstherapie mit einem weiteren Antikörper
erweitert. „Wenn eine Erstlinientherapie nicht anschlägt oder nicht
vertragen wird, sollte spätestens vor Beginn einer Zweitlinientherapie
eine molekulare Charakterisierung des Tumors erfolgen und Patient*innen
sollten in einem molekularen Tumorboard vorgestellt werden“, so Malek.
„Denn diese Tumorentität eignet sich – je nach Art der Veränderungen – in
besonderem Maße für eine Behandlung mit einer molekular gerichteten
Therapie.“

Die S3-Leitlinie zum Hepatozellulären Karzinom (HCC) und zu biliären
Karzinomen ist auf dieser Webseite abrufbar: https://www
.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome

Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert.
Weitere Informationen unter: https://www.leitlinienprogramm-
onkologie.de/app/

Das Leitlinienprogramm Onkologie
Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für
Leistungserbringer und Patient*innen zur angemessenen Vorgehensweise bei
speziellen Gesundheitsproblemen. Sie stellen ein wesentliches Instrument
zur Förderung von Qualität und Transparenz medizinischer Versorgung dar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die
Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem im Februar 2008 gestarteten
Leitlinienprogramm Onkologie das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung
und Fortschreibung sowie den Einsatz wissenschaftlich begründeter und
praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen.
Mittlerweile umfasst das Leitlinienprogramm 34 S3-Leitlinien, die zu einem
großen Teil auch als laienverständliche Patientenleitlinien vorliegen.
Mehr unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/home

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und
Stoffwechselkrankheiten (DGVS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und
Stoffwechselkrankheiten wurde 1913 als wissenschaftliche Fachgesellschaft
zur Erforschung der Verdauungsorgane gegründet. Heute vereint sie mehr
fast 7000 in Klinik und Forschung tätige Ärztinnen und Ärzte unter einem
Dach. Die DGVS fördert sehr erfolgreich wissenschaftliche Projekte und
Studien, veranstaltet Kongresse und Fortbildungen und unterstützt aktiv
den wissenschaftlichen Nachwuchs. Ein besonderes Anliegen ist der DGVS die
Entwicklung von Standards und Behandlungsleitlinien für die Diagnostik und
Therapie von Erkrankungen der Verdauungsorgane – zum Wohle der
Patientinnen und Patienten. https://www.dgvs.de/

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Von moralischen Herausforderungen in Zeiten der Hochleistungsmedizin: aktuelle Fragen der Sterbekultur

Interview mit FAU-Medizinethiker Prof. Dr. Andreas Frewer

Die Corona-Pandemie hat die Kostbarkeit und Endlichkeit des Lebens neu ins
Bewusstsein gebracht. Zugleich stellte sie etablierte Formen der
Begleitung am Lebensende auf die Probe. Die Notwendigkeit einer neuen
Sterbekunst (Ars moriendi nova) wurde deutlich. Derzeit wird nach dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 die gesetzliche Neuregelung des
Suizids diskutiert. Damit verbunden sind intensive (medizin-)ethische und
gesellschaftliche Diskurse. Andreas Frewer, Professor am Institut für
Geschichte und Ethik der Medizin der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg (FAU), thematisiert aktuelle Fragen der Sterbekultur.
Seine Forschungsschwerpunkte sind Ethik und Menschenrechte in der Medizin,
Lebensende und „Euthanasie“, Medizingeschichte des 20. Jahrhunderts sowie
Ethikberatung.

Welche Facetten des Lebensendes müssen in den Blick genommen werden, wenn
wir uns mit dem Thema „Sterbekultur“ auseinandersetzen?

Dies betrifft ein weites Spektrum des Handelns in Kliniken, Stationen für
Palliativmedizin und Hospizen, aber natürlich auch die Betreuung in
niedergelassenen Praxen und viele soziale Umgangsformen. Letztlich ist die
gesamte „Kultur“ einer Gesellschaft relevant, ob wir sowohl bei der
fachlichen Seite wie Schmerztherapie, Suizidprävention und
Sterbebegleitung wie auch im sozialen Miteinander von ehrenamtlichem
Engagement der Bürgerschaft bis hin zur „letzten Hilfe“ professionelle
Kompetenz und differenzierte Angebote haben. Auch deswegen beschäftigt
sich ein neues Buch, das wir gemeinsam mit Dorothee Arnold-Krüger,
Philosophin am Zentrum für Gesundheitsethik in Hannover und Daniel
Schäfer, Professor am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin an der
Universität zu Köln, herausgebracht haben, mit den Herausforderungen der
Sterbekultur und möchte eine „neue Kunst“ am Lebensende stärken: „Ars
moriendi nova“.

Welche aktuellen Fragestellungen beeinflussen die Sterbekultur im Jahr
2024?

In der Gegenwart ist gerade die schwierige Phase der Covid-19-Pandemie
einigermaßen bewältigt, da steht mit den gesellschaftlichen Debatten und
der parlamentarischen Entscheidung zur Regelung des „assistierten Suizids“
eine weitere große Herausforderung an. Das Bundesverfassungsgericht hat
mit seinem Urteil vom Februar 2020 eine Neugestaltung angemahnt, zwei
parteiübergreifende Gesetzesentwürfe haben im Sommer 2023 jedoch keine
Mehrheit erhalten. Aus diesem Grund steht die Neuregelung des Paragrafen
217 in Kürze an.

Welche besonderen moralischen Herausforderungen sind damit verbunden?

Die ärztliche Profession sollte aus ethischer Sicht per se für das Leben
und eine Unterstützung bei Krankheit und Leiden stehen. Die Möglichkeit
von „ärztlich assistiertem Suizid“ könnte hier eine schwierige Änderung
der Grundwerte in der Medizin mit sich bringen. Kranke sollten sich
eigentlich immer darauf verlassen können, dass die Ärzteschaft alles für
Lebenserhalt und Leidensminderung tut. Wenn das Angebot von
Lebensverkürzung eine Option ist, stellen sich manche Betroffene und vor
allem Menschen in vulnerablen Situationen womöglich viel schneller die
Frage, ob sie für andere eine „Last“ darstellen und nicht den „Freitod“
wählen sollten. Auch die Aktivitäten von Suizidhilfe-Organisationen sind
aktuell in einem Wandel begriffen mit größerer Ausbreitung von Angeboten.
Hier ist die gesamte Gesellschaft stark herausgefordert, denn alle
Entwicklungen in diesen Gebieten sind womöglich nicht mehr so leicht oder
schnell zu revidieren.

Braucht es hierzulande eine neue Sterbekultur in Zeiten der
Hochleistungsmedizin, zunehmender kultureller Diversität etc.?

Das Themenfeld hat in der Tat noch weitere Facetten. Mit der Entwicklung
einer immer vielfältigeren und inklusiven Gesellschaft müssen auch mehr
interkulturelle Kompetenzen in der Medizin realisiert und neue Fragen
beantwortet werden: Wie möchten andere Religionsgemeinschaften bestimmte
Rituale am Lebensende gestalten? Welche Handlungen sind in Kliniken und
Hospizen für Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen sinnvoll und
erforderlich? Wie kann in der Hochleistungsmedizin nicht nur „High Tech“,
sondern „High Care“ gewährleistet werden? Und wie sollte man manchmal auch
bewusst „Low Tech“ umsetzen, um der direkten menschlichen Begegnung mehr
Raum zu geben?

Man sieht schon in der Gegenwart bei einem wichtigen Instrument wie der
Patientenverfügung, wie komplex die sich dabei stellenden Fragen in der
klinischen Praxis sind und wie wenig Zeit etwa in der hausärztlichen
Praxis für wichtige Hintergrundgespräche bleibt. Wie soll der Drang nach
immer mehr Selbstbestimmung bis hin zum (assistierten) Suizid durch
kompetente Beratung differenziert beantwortet werden, wenn schon kaum Zeit
für Beratungen im Sinne eines „Advance Care Planning“ bleibt?

Gibt es postmoderne Konzepte des Sterbens und welche normativen Inhalte
tragen sie in sich?

Eine dieser Ideen ist der Transhumanismus: Durch Technik soll der Tod
nicht nur bekämpft, sondern langfristig sogar abgeschafft werden. Mittels
Kryonik, also dem Einfrieren bis zum erneuten Wiederbeleben, wird auf
diese Weise der alte Menschheitstraum der Unsterblichkeit angestrebt.
Technikorientierung bis zum unkritischen Optimismus eines möglichen
„Uploading“ von Bewusstsein führt zu Lebensmodellen, die unserer
Gesellschaft durchaus gefährlich werden können. Sie sind ungerecht und
verändern menschliches (Zusammen-)Leben grundlegend. Schon der antike
Mythos der Sibylle von Cumä, die sich 1.000 Lebensjahre wünschte, aber
dann am unweigerlichen Verfall nur noch mehr litt, zeigen alten Wünsche
und gleichzeitig anthropologische Gefahren. Der Tod gibt dem menschlichen
Leben Sinn, denn wenn man unendlich leben würde, wäre jede Handlung egal
oder könnte auf später verschoben oder revidiert werden. Sterblichkeit ist
kostbar, der Tod etwas sehr Besonderes.

Die gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids wird intensiv
diskutiert, ein diesbezügliches Gesetz mit Spannung erwartet. Ist der
assistierte Suizid in die gegenwärtige Sterbekultur integrierbar oder
stellt er gar deren Kontrapunkt dar?

Hier stellen sich grundsätzliche Fragen. Aspekte der ärztlichen Rolle und
der Profession mit ihren normativen (Selbst-)Verpflichtungen werden hier
neu zu bewerten sein. Aus meiner ärztlichen Erfahrung in verschiedenen
Bereichen der Berliner Universitätsmedizin, aber auch nach 20 Jahren
Ethikberatung in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
rate ich hier zu großer Vorsicht. Schon die Sprache kennt dies: Man kann
zwar getötet oder gar ermordet werden, man kann jedoch nicht „gestorben
werden“. Der Tod ist etwas höchst individuelles, das Sterben persönlich zu
gestalten.

Der „gute Tod“, ein „humanes Sterben“ wird immer wieder angestrebt, aber
nicht nur die Pervertierung der „Euthanasie“ im NS-Staat hat dieses
Konzept grundsätzlich in Frage gestellt. Die fehlgeleiteten Ideen dazu
waren durchaus schon deutlich früher zu sehen, etwa in Büchern wie „Die
Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ des Psychiaters Hoche und
des Juristen Binding in einer ersten Auflage 1920 sowie einer zweiten
1922. Die menschenverachtenden Bewertungen und Rassismen sind keineswegs
nur eine Erfindung der Nazis. Auch in Zukunft stellen sich große
Herausforderungen, etwa durch Altersdiskriminierung oder wenn durch
Expertensysteme wie Künstliche Intelligenz Lebensentscheidungen und
Ressourcenzuteilungen (Triage) dominiert werden könnten.

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Bilder eines Jahrhunderts: Gesellschaft für Geriatrie unterstützt Klinik- Ausstellung mit Porträts von Hundertjährigen

Am Mittwoch startet eine ganz besondere Fotoausstellung mit Unterstützung
der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG): Die Universitätsmedizin
Göttingen gewährt bewegende Einblicke in das Leben jener Menschen, die ein
Jahrhundert Zeitgeschichte erlebt haben. Die Porträts des renommierten
Fotografen Karsten Thormaehlen reflektieren die Vielfalt und
Einzigartigkeit des Alterns. Sie zeigen die Lebensfreude, Weisheit und
Herausforderungen, die das Erreichen eines so hohen Alters mit sich
bringt.

In einer Zeit, in der kognitive Beeinträchtigung und Demenz im Alter
zunehmend in den Fokus der Gesellschaft rücken, bietet diese Ausstellung
eine wertvolle Gelegenheit, über das Thema Altern nachzudenken und den
Wert des Erinnerns zu würdigen. In den nächsten Monaten sind die
Fotografien in Göttingen zu sehen.

Erstmals gezeigt wurde diese Bilderzusammenstellung unter dem Titel
„Altern ohne Grenzen“ beim gerade zu Ende gegangenen Gerontologie- und
Geriatrie-Kongress an der Universität Kassel. Dass diese Schau auch jetzt
in Göttingen zu sehen ist, dafür hat Professorin Christine von Arnim
gesorgt. Die Sprecherin der Arbeitsgruppe Neurologie der Deutschen
Gesellschaft für Geriatrie, Vorstandsmitglied des Deutschen Netzwerks
Gedächtnisambulanzen und Direktorin der Klinik für Geriatrie an der
Universitätsmedizin Göttingen hat zusammen mit Fotograf Thormaehlen den
Bildband „Young at Heart“ mit Portraits von Hundertjährigen herausgegeben.
Gemeinsam haben die beiden jetzt auch diese Ausstellung konzipiert, die
von der DGG sowie der Universitätsmedizin Göttingen gemeinsam unterstützt
wird.

Ausstellung will Bewusstsein für die Arbeit der Gedächtnisambulanzen
schärfen

Die Bilder werden an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) im Rahmen des
Weltalzheimertages ab dem 25. September zu sehen sein. Die UMG-
Arbeitsgruppe Demenz- und Delirsensibles Krankenhaus sowie der diesjährige
Kongress des Deutschen Netzwerks Gedächtnisambulanzen laden in Göttingen
dazu ein, sich von den Geschichten dieser beeindruckenden, portraitierten
Persönlichkeiten inspirieren zu lassen und sich mit der Frage
auseinanderzusetzen, wie wir das Altern in all seinen Facetten gemeinsam
gestalten können.

Die Ausstellung ist eng verbunden mit der Arbeit der Gedächtnisambulanzen
der Klinik für Geriatrie und der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
der UMG. Diese Ambulanzen bieten Diagnostik und Therapie für Menschen mit
Gedächtnisstörungen an. Ziel ist dabei die frühzeitige Erkennung und
Behandlung von Demenzerkrankungen sowie anderen kognitiven
Beeinträchtigungen. Beide Kliniken behandeln und forschen gemeinsam, um
eine ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten und Demenz und Delir früh zu
erkennen und die zugrundeliegenden Mechanismen zu verstehen. Die
Ausstellung „Altern ohne Grenzen“ will das Bewusstsein für die Arbeit der
Gedächtnisambulanzen schärfen und zugleich die Bedeutung eines würdevollen
Alterns betonen.

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