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Aktueller BfR-Corona-Monitor: Bevölkerung schränkt ihr Freizeitverhalten weniger ein

Befragung zur Risikowahrnehmung beschreibt den aktuellen Umgang der
Bevölkerung mit den Risiken des neuartigen Coronavirus

Nach fast eineinhalb Jahren Pandemie sind für viele Personen die Maßnahmen
zum Schutz vor einer Ansteckung ein fester Bestandteil des Alltags
geworden. So geben im aktuellen BfR-Corona-Monitor des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR) 96 Prozent der Befragten an, weiterhin eine Maske zu
tragen. Auch auf Abstand zu anderen Personen achten weiterhin 75 Prozent.
„Die überwiegende Mehrheit der Befragten bewertet sowohl die
Abstandsregelung als auch die Quarantänemaßnahmen nach wie vor als
angemessen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die
Anzahl derer, die angeben, ihr Zuhause seltener zu verlassen, ist jedoch
in den letzten Wochen merkbar zurückgegangen und liegt derzeit bei 40
Prozent. Nur noch 54 Prozent treffen sich seltener mit Freunden und
Familie.“

Link zu den Ergebnissen: BfR-Corona-Monitor | 20. - 21. Juli 2021

<https://www.bfr.bund.de/cm/343/210720-bfr-corona-monitor.pdf>

Die Tendenz zu mehr Kontakten und zunehmenden Aktivitäten außer Haus ist
nicht mit einem erhöhten Sicherheitsempfinden verbunden. Obwohl immer mehr
Menschen vollständig geimpft sind, fühlen sich laut der aktuellen Erhebung
nur noch 53 Prozent der Befragten sicher oder sehr sicher, dass sie sich
vor einer Corona-Infektion schützen können. Anfang Juni, als die
Infektionszahlen stetig fielen, lag der Anteil bei 62 Prozent.

Die Akzeptanz der Maßnahmen, mit denen die Verbreitung des Coronavirus
eingedämmt werden soll, bleibt trotz der steigenden Impfquote hoch: Die
überwiegende Mehrheit der Befragten bewertet beispielsweise die
Abstandsregelung (88 Prozent) und Quarantänemaßnahmen (88 Prozent) als
angemessen - mit lediglich geringen Unterschieden zwischen den
Altersgruppen. Beim Thema Kontaktbeschränkungen sind hingegen Unterschiede
erkennbar: 59 Prozent der 40- bis 59-Jährigen halten die
Kontaktbeschränkungen für angebracht, in der Gruppe der 14- bis
39-Jährigen finden das 66 Prozent. Dass weiterhin Veranstaltungen abgesagt
werden, finden 78 Prozent der Befragten passend.

Das BfR hat Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus veröffentlicht:

<https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html>

Über den BfR-Corona-Monitor

Der BfR-Corona-Monitor ist eine wiederkehrende (mehrwellige)
repräsentative Befragung zur Risikowahrnehmung der Bevölkerung in
Deutschland gegenüber dem neuartigen Coronavirus. Zwischen dem 24. März
und 26. Mai 2020 wurden dazu jede Woche rund 500 zufällig ausgewählte
Personen per Telefon unter anderem zu ihrer Einschätzung des
Ansteckungsrisikos und zu ihren Schutzmaßnahmen befragt. Seit Juni 2020
wird die Befragung im Zwei-Wochen-Rhythmus mit jeweils rund 1.000
Befragten fortgeführt. Eine Zusammenfassung der Daten wird regelmäßig auf
der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung veröffentlicht. Mehr
Informationen zur Methode und Stichprobe finden sich in den
Veröffentlichungen zum BfR-Corona-Monitor.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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Maritime Research Forum 2021 – Call for Papers

Wie kann die maritime Branche dazu beitragen kann, die Klimaziele zu
erreichen und Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit in
Einklang zu bringen?
Senden Sie uns Ihr Abstract bis zum 17.9.2021

Das Deutsche Maritime Zentrum hat 2018 das Maritime Research Forum ins
Leben gerufen. Es handelt sich um ein Veranstaltungsformat, mit dem wir
den unmittelbaren Dialog zwischen Wissenschaft und Wirtschaft über
Zukunftsthemen und neue Technologien (im maritimen Sektor) befördern
möchten.

Gemeinsam mit unserem diesjährigen Kooperationspartner, dem Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), organisieren wir derzeit das dritte
Maritime Research Forum. Es soll am 26. November 2021 in Hamburg
stattfinden. Das Thema lautet: Wie kann die maritime Branche zur
Erreichung der Klimaziele beitragen?

Der Klimaschutz ist die zentrale Herausforderung unserer Zeit. Mit dem
Pariser Abkommen hat sich die internationale Staatengemeinschaft im Jahr
2015 dazu verpflichtet, den Anstieg der durchschnittlichen Erderwärmung
deutlich unter 2° C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten. Die
Einigung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die seit 1988 im
Rahmen des Weltklimarates (IPCC) in internationaler Kooperation erarbeitet
werden und die Auswirkungen des menschgemachten Klimawandels für Umwelt,
Gesellschaft und Wirtschaft dokumentieren. Deutschland selbst will bis
2045 den Klimaschutz massiv vorantreiben. So sollen etwa die
Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990
reduziert werden. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent
gemindert und bis 2045 eine Treibhausgasneutralität erreicht werden.

Was bedeutet dies für die maritime Branche? Wir rufen Sie auf, zu zeigen,
wie die maritime Branche dazu beitragen kann, die Klimaziele zu erreichen
und Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang
zu bringen.

Wir möchten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die
Möglichkeit geben, ihre Arbeiten/Ideen der maritimen Wirtschaft
vorzustellen, Kontakte zu knüpfen und ggf. Projekte in die Umsetzung zu
bringen. Denn die ehrgeizigen Klimaziele werden wir nur erreichen, wenn
die Ergebnisse aus der Wissenschaft für Wirtschaft, Politik und
Gesellschaft nutzbar gemacht werden können. Mit dem Maritimen Research
Forum möchten wir einen Beitrag dazu leisten.

Themenfeld
Zeigen Sie uns Ihre Arbeit, die die maritime Branche auf der Reise zur
Erreichung der Klimaziele voranbringt! Reichen Sie schon fortgeschrittene
Forschungsarbeiten zum Thema „Wie kann die maritime Branche zur Erreichung
der Klimaziele beitragen?“ ein.

Themenfelder können sein:
Meereskunde
Innovative Technologien, Materialien und Komponenten
Schiffskonstruktion und -fertigung
Intelligente Verkehrsmanagementsysteme
Verkehrsinfrastruktur (Stichwort: Hinterlandanbindung)
Vernetzter und automatisierter Schiffstransport

Organisatorisches
Wenn Sie Ihre aktuellen Forschungsergebnisse als Posterpräsentation auf
dem Maritime Research Forum im Rahmen eines World Cafés vorstellen
möchten, senden Sie uns bitte bis zum 17. September 2021 eine Kurzfassung
Ihrer Arbeit (Abstract, maximal 1.500 Zeichen) an folgende Adresse: MRF
@dmz-maritim.de
Reichen Sie diesen Call gerne auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen
weiter.

Eine Jury, bestehend aus Expertinnen und Experten des Bundesamts für
Seeschifffahrt und Hydrographie und des Deutschen Maritimen Zentrums, wird
auf Basis der eingereichten Beiträge die Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aussuchen, die ihre Arbeit im Rahmen des World Cafés
präsentieren dürfen.

Für die von der Jury ausgewählten Präsentierenden des World Cafés können
die Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse) erstattet und ein Zuschuss zu den
Übernachtungskosten gewährt werden.

Zielgruppe
Der Zielgedanke des Maritime Research Forum ist: Wissenschaft trifft
Wirtschaft. Jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern soll die
Möglichkeit gegeben werden, sich mit Akteuren der maritimen Branche
auszutauschen.

Der Aufruf richtet sich vornehmlich an Forschende aus den Bereichen:

Schiffbau und Meerestechnik
Meereskunde
Logistik
Verkehrsinfrastruktur
Wasserbau
Schifffahrt
Materialwissenschaften
Biochemie
Physik
Maschinenbau
Umweltwissenschaften

Veranstaltungsort und Zeit
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation werden wir den Veranstaltungsort
kurzfristig bekannt geben. Nach derzeitigem Stand soll das Forum als
Präsenz-Veranstaltung mit rund 100 Personen am 26. November 2021 in
Hamburg stattfinden.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Ihre Ansprechpartner*innen beim Deutschen Maritimen Zentrum sind:

Für inhaltliche Fragen:
Runa Jörgens (Referentin Schifffahrt)
Telefon: +49 40 9999 698 - 71
E-Mail: Joergens[at]dmz-maritim.de

Ralf Plump (Referent Schiffs- und Meerestechnik)
Telefon: +49 40 9999 698 81
E-Mail:  Plump[at]dmz-maritim.de

Ihre Ansprechpartner beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
für inhaltliche Fragen sind:

Dr. Bernd Brügge (Abteilungsleiter Meereskunde und Vizepräsident des BSH)
Telefon: +49 40 31903000
E-Mail:  Bernd.Bruegge[at]bsh.de

Jörg Kaufmann (Abteilungsleiter Schifffahrt)
Telefon: +49 40 31907000
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Green Human Resource Management: Die ökologische Seite des nachhaltigen Personalmanagements

Während in den letzten Jahrzehnten der Fokus im Personalmanagement auf der
Steigerung der Unternehmensgewinne lag, führt die gesellschaftlich immer
relevantere Nachhaltigkeitsdebatte auch in Personalabteilungen zu einem
stärkeren Fokus auf die soziale und ökologische Seite der Triple Bottom
Line (TBL). Diese bedeutet, dass unter dem Begriff der Nachhaltigkeit die
ökonomische, ökologische und soziale Leistung berücksichtigt werde sollte.
Green Human Resource Management (Green HRM) zeigt auf, wie das
Personalmanagement einen Beitrag leisten kann, um negative ökologische
Folgen der Unternehmenstätigkeit zu minimieren.

Michael Müller-Camen, Professor für Human Resource Management an der WU
Wien und Leiter des dortigen Instituts für Personalmanagement,
veranschaulicht am Beispiel von drei HRM-Feldern, wie dies konkret
gelingen kann.

Green HRM beginnt bei der Rekrutierung und dem Onboarding
Wie die Coronakrise gezeigt hat, geht Rekrutierung auch digital. Ziel des
Employer Brandings, mit dem sich das Unternehmen als attraktiver
Arbeitgeber darstellt, muss es sein, umweltbewusste Bewerbende
anzusprechen und Personen mit entsprechenden Kompetenzen auszuwählen.

Führung und Personalentwicklung spielen eine wichtige Rolle
Im Rahmen der internen Kommunikation und der Personalentwicklung geht es
darum, ökologische Einstellungen und Verhalten von Beschäftigten positiv
zu beeinflussen. Hier haben Führungskräfte eine Vorbildfunktion. Auch in
der Aus- und Weiterbildung geht es um die Vermittlung von entsprechender
Methoden- und Fachkompetenz.

Anreize können eine nachhaltige Wirkung haben
Flexible Gehaltsbestandteile können nicht nur mit ökonomischen, sondern
auch mit ökologischen Zielen verbunden werden. Diese können bei der
Berechnung von Boni einfließen. Anreize im betrieblichen Vorschlagswesen
können Mitarbeitende motivieren, grüne Ideen einzubringen, und die Nutzung
alternativer Verkehrsmittel kann finanziell gefördert werden. Daneben
können auch hybride Arbeitsmodelle und die Nutzung von Co-sharing Plätzen
in der Nähe des Wohnorts helfen, Treibhausgasemissionen zu vermindern.

Professor Müller-Camen ist einer von über 170 VHB experts des Verbands der
Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (VHB). Mit rund 2.800
Mitgliedern ist der Verband eine wachsende, lebendige Plattform für
wissenschaftlichen Austausch, Vernetzung und Nachwuchsförderung in allen
Bereichen der BWL und darüber hinaus.

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Erstmals S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patient*innen“ erschienen

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat unter Federführung der Deutschen
Krebsgesellschaft (DKG), der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und
Medizinische Onkologie (DGHO), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie
und Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie
(DEGRO) die S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von
onkologischen Patient*innen“ erarbeitet. Es wurden 155 Empfehlungen bzw.
Statements formuliert, die nicht nur Onkolog*innen, sondern allen Haus-
und Fachärzt*innen, die Krebsbetroffene begleiten und behandeln, wichtige
Empfehlungen und Informationen zur vorliegenden Evidenz bieten.

In der S3-Leitlinie werden die wichtigsten zur komplementären und
alternativen Medizin zählenden Methoden, Verfahren und Substanzen, die
aktuell in Deutschland von Patient*innen genutzt werden bzw. ihnen
angeboten werden, nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin
bewertet. In der S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von
onkologischen Patient*innen“ wurden diese in vier thematische Blöcke
unterteilt:

• Medizinische Systeme
• Mind-Body-Verfahren
• Manipulative Körpertherapien
• Biologische Therapien

Damit soll für alle in der Onkologie Tätigen (Ärzt*innen, Pflegekräfte,
Psycholog*innen und andere Berufsgruppen) ein präzises Nachschlagewerk
geschaffen werden, das es ermöglicht, Fragen von Krebsbetroffenen
evidenzbasiert zu beantworten und ggf. aktiv Empfehlungen auszusprechen
bzw. von konkreten Maßnahmen und Verfahren abzuraten.

Die umfangreiche Dokumentation in dieser Leitlinie zeigt, dass für die
meisten Methoden der komplementären Medizin nur wenig wissenschaftliche
Daten vorliegen. Hinzu kommt, dass viele Studien eine kleine
Proband*innenzahl aufweisen oder eine adäquate Vergleichsgruppe fehlt.
Solche Studien sind methodisch kritisch zu betrachten und die
Interpretation der Ergebnisse ist damit eingeschränkt. Während einige
Studien zeigen, dass sich die Anwendung komplementärmedizinischer Methoden
günstig auf bestimmte Nebenwirkungen der onkologischen Therapie oder auf
die Lebensqualität der Betroffenen auswirken kann, gibt es nur in wenigen
Studien systematisch erfasste Daten zu potenziellen Schäden in Form von
Nebenwirkungen und Interaktionen komplementärer oder alternativer
Methoden.

Jedoch ist insbesondere die Berücksichtigung potenzieller
Arzneimittelinteraktionen in der Onkologie von hoher Bedeutung:
Interaktionen können unter anderem zu einer Verminderung der Wirksamkeit
der Tumortherapie oder der supportiven Therapie führen oder umgekehrt auch
verstärkte Nebenwirkungen zur Folge haben, z. B. durch eine Erhöhung der
Bio-Verfügbarkeit. Hinzu kommen Nebenwirkungen, z. B. von
Phytotherapeutika, die sich in einer Organtoxizität äußern können. Diese
werden ggf. nicht als primäre Folge der komplementären Therapie, sondern
als Folge der Tumortherapie gedeutet. All dies kann zu
Therapieentscheidungen führen, die für die Krebsbetroffenen erhebliche
Konsequenzen haben, wenn z. B. Tumortherapien geändert, reduziert oder
abgesetzt werden. Die Häufigkeit von Interaktionen ist schwer zu
bestimmen, da es zu wenig systematische Erfassungen zu diesem Thema gibt.
Es existieren nur wenige Untersuchungen, in denen die von Patient*innen
angegebenen komplementären Mittel in Datenbanken auf potenzielle
Interaktionen mit der Tumortherapie abgeglichen wurden. Diese
Untersuchungen zeigen jedoch, dass solche Wechselwirkungen bei einem
Drittel aller Patient*innen wahrscheinlich sind. Hinzu kommt ein weiteres
Drittel, bei denen eine Interaktion zumindest möglich erscheint.

Deshalb empfiehlt die Leitlinie, dass alle Krebsbetroffenen frühestmöglich
und im Verlauf wiederholt zur aktuellen und geplanten Anwendung von
komplementären Maßnahmen befragt, bei Interesse auf verlässliche
Informationsquellen verwiesen und gezielt auf mögliche Interaktionen
zwischen diesen Anwendungen und der Krebstherapie hingewiesen werden
sollen.

An der S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von
onkologischen Patient*innen“ waren insgesamt 72 ehrenamtlich arbeitende
Fachexpert*innen aus 46 Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt.
Die Leitlinie ist auf dieser Webseite abrufbar: https://www
.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin/

Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert.
Android-Smartphone- und iPhone-Nutzer können die Leitlinien-App hier
herunterladen: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/

Das Leitlinienprogramm Onkologie (OL)
Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für
Leistungserbringer und Patient*innen zur angemessenen Vorgehensweise bei
speziellen Gesundheitsproblemen. Sie stellen ein wesentliches Instrument
zur Förderung von Qualität und Transparenz medizinischer Versorgung dar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und
die Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem im Februar 2008 gestarteten
Leitlinienprogramm Onkologie das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung
und Fortschreibung sowie den Einsatz wissenschaftlich begründeter und
praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen.
Mittlerweile umfasst das Leitlinienprogramm 31 S3-Leitlinien, die zu einem
großen Teil auch als laienverständliche Patientenleitlinien vorliegen.
Mehr unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/home/

Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
Die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG) – eine Nachfolgeorganisation
des 1900 gegründeten „Comité für Krebssammelforschung“ – ist die größte
wissenschaftlich-onkologische Fachgesellschaft im deutschsprachigen Raum.
In der DKG vertreten sind rund 8.000 Einzelmitglieder in 25
Arbeitsgemeinschaften, die sich mit der Erforschung und Behandlung von
Krebserkrankungen befassen; dazu kommen 16 Landeskrebsgesellschaften und
36 Fördermitglieder. Die DKG engagiert sich für eine Krebsversorgung auf
Basis von evidenzbasierter Medizin, Interdisziplinarität und konsequenten
Qualitätsstandards, ist Mitinitiatorin des Nationalen Krebsplans und
Partnerin der „Nationalen Dekade gegen Krebs". Mehr:
https://www.krebsgesellschaft.de/

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Die DGGG e. V. ist eine der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften
in Deutschland und hat sich der Stärkung der Fachgebiete der
Frauenheilkunde und Geburtshilfe verschrieben. Sie fördert das gesamte
Fach und seine Subdisziplinen, um die Einheit des Faches Frauenheilkunde
und Geburtshilfe weiter zu entwickeln. Als medizinische Fachgesellschaft
engagiert sich die DGGG fortwährend für die Gesundheit von Frauen und
vertritt die gesundheitlichen Bedürfnisse der Frau auch in diversen
politischen Gremien. Mehr: https://www.dggg.de/

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V.
Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V.
(DGHO) besteht seit über 80 Jahren und hat heute mehr als 3.600
Mitglieder, die in der Erforschung und Behandlung hämatologischer und
onkologischer Erkrankungen tätig sind. Mit ihrem Engagement in der Aus-,
Fort- und Weiterbildung, dem Onkopedia-Projekt, mit der Wissensdatenbank
und der Durchführung von Fachtagungen und Fortbildungsseminaren sowie mit
ihrem gesundheitspolitischen Engagement fördert die Fachgesellschaft die
hochwertige Versorgung von Patient*innen im Fachgebiet. In mehr als 30
themenzentrierten Arbeitskreisen engagieren sich die Mitglieder für die
Weiterentwicklung der Hämatologie und der Medizinischen Onkologie.
Informationen unter: https://www.dgho.de/

Die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e. V.
Die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e. V. (DEGRO) wurde als die
wissenschaftliche Gesellschaft der in der Radioonkologie tätigen Ärzte,
Medizinphysiker und Strahlenbiologen Deutschlands 1995 gegründet. Seitdem
fördert die Gesellschaft die wissenschaftlichen Bereiche der
Strahlenphysik, der Strahlenbiologie und der Klinischen Forschung
insbesondere im Bereich der Onkologie, um eine immer weiter verbesserte
und damit zukunftsfähige wissenschaftliche Grundlage der Radioonkologie
sicherstellen zu können. Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, die
ethischen Normen sowie gesetzliche Regelungen bilden hierbei die Basis.
Mehr: https://www.degro.org/

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