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Was ist zu tun, wenn es gekracht hat?

Verkehrsunfall Symbolbild
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Verkehrsunfall Symbolbild
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Im Straßenverkehr kann es schnell zu einem Unfall kommen. Ob kleine Kratzer beim Ausparken oder Auffahrunfall mit Totalschaden. Die Beteiligten finden sich in einer Ausnahmesituation wieder und wissen oft nicht genau, was zu tun ist. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren. Nur so gelingt die stressfreie Abwicklung im Anschluss.



Es braucht nicht immer die Polizei


Nicht nach jedem Verkehrsunfall muss automatisch die Polizei benachrichtigt werden. Handelt es sich lediglich um einen Blechschaden, können Sie sich auch direkt mit dem Unfallgegner einigen. Die Einsatzkräfte sind aber in jedem Fall zu verständigen, wenn es Verletzte gibt. Dann muss das Unfallgeschehen von der Exekutive ermittelt werden. Die Polizei muss auch verständigt werden, wenn Verkehrsschilder, Leitplanken und Co. beim Unfall beschädigt wurden. Behindert der Unfall den Verkehr oder stehen die Fahrzeuge an einer unübersichtlichen Stelle, sollten die Einsatzkräfte ebenfalls verständigt werden. Im Zweifelsfall gilt: Die Polizei lieber einmal zu oft als einmal zu wenig verständigen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn Sie sich mit einem Unfallgegner nicht einigen können. Kommt es nach einem Verkehrsunfall zu einem Gerichtsprozess, kann der Rechtsanwalt in Aschaffenburg auf die Beweisaufnahme der Polizei zurückgreifen. Die Exekutive braucht es übrigens auch bei Fahrerflucht. Selbst bei einer kleinen Schramme am Parkplatz dürfen Sie nicht einfach davonfahren. Auch einen Zettel mit Telefonnummer und Namen am Unfallort zu hinterlassen, gilt bereits als Fahrerflucht.



Unfallstelle absichern und im Anschluss säubern


Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall nicht verletzt sind, muss die Unfallstelle im ersten Schritt abgesichert werden. Bevor Sie das Fahrzeug verlassen, muss die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Warnweste angezogen werden. Das Pannendreieck muss zwischen 50 und 100 Metern entfernt platziert werden. Ist das Auto noch fahrtüchtig, sollte es möglichst auf den Seitenstreifen gelenkt werden. Bevor die Fahrzeuge bewegt werden, sollten Beweisfotos gemacht werden. Dies kann im Streitfall einen nennenswerten Unterschied machen. Wenn Glassplitter oder Fahrzeugteile auf der Fahrbahn liegen, müssen diese in der Regel von Ihnen selbst entfernt werden. Die Feuerwehr ist nur zuständig, wenn Flüssigkeiten auslaufen oder Fahrzeugteile nicht bewegt werden können. Muss das Auto abgeschleppt werden, ist der Pannendienst zu verständigen. Um die Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen, darf das Auto in der Regel nur bis zur nächsten Werkstatt gebracht werden. Wenn Sie sich mit dem Unfallgegner einig sind, sollte ein entsprechender Unfallbericht ausgefüllt werden. Dieser sollte stets im Handschuhfach mitgeführt werden. Darin werden die Daten und der Unfallhergang festgehalten.



Versicherung verständigen: So gehen Sie nach dem Unfall vor


Ob die eigene Versicherung verständigt werden muss, hängt von der Schuldfrage ab. Haben Sie den Unfall verursacht, ist Ihre Versicherung umgehend in Kenntnis zu setzen. Im Idealfall telefonieren Sie hierzu kurz mit dem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens. Wenn der Unfallgegner schuldig ist, muss die eigene Versicherung nicht informiert werden. In den meisten Fällen kümmert sich die Werkstatt direkt um die gesamte Abwicklung. Bei Schäden bis 1.000 Euro werden Fotos vom Fahrzeug gemacht und gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung eingereicht. Sobald diese die Reparatur bewilligt, kann auch schon losgelegt werden. Bei teureren Reparaturen muss vorab ein Gutachter das Fahrzeug besichtigen. Auch diesen Termin vereinbart in der Regel die Werkstatt. Alle Leistungen werden dabei von der gegnerischen Versicherung getragen. Übrigens besteht kein Zwang zur Reparatur. Den ermittelten Schaden können Sie sich von der gegnerischen Versicherung auch einfach auszahlen lassen.