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Zusatzstoffe und Aromen in Lebensmitteln besser nachweisen

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Neues Nationales Referenzlabor für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen am
Bundesinstitut für Risikobewertung eingerichtet

Steckt echte Bourbon-Vanille in der Eiscreme oder nur Ethylvanillin?
Welche und wie viel Farbstoffe sind in Softdrinks enthalten? Welche
Süßungsmittel süßen das alkoholfreie Erfrischungsgetränk oder den
zuckerfreien Kuchen – ist wirklich nur drin, was auf der Verpackung steht?
Für die Beantwortung solcher Fragen benötigen die Labore der
Lebensmittelüberwachung geeignete Methoden. „Das neue Nationale
Referenzlabor entwickelt Analysenverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe
und Aromen und wirkt bei deren Standardisierung mit“, sagt BfR-Präsident
Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Damit unterstützen wir die
Überwachungsbehörden der Bundesländer.“ Zudem wird geprüft, ob Aromen, die
den Geschmack eines Lebensmittels bestimmen, natürlichen oder
synthetischen Ursprungs sind. Aber auch die Verwendung von nicht
zugelassenen Zusatzstoffen und Aromen soll mit analytischen Methoden
nachgewiesen werden, um nicht autorisierte Anwendungen aufzudecken und die
Lebensmittelsicherheit zu erhöhen.

Rund 320 Lebensmittelzusatzstoffe dürfen die Lebensmittelhersteller in der
Europäischen Union zu technologischen Zwecken einsetzen. Und mit etwa 2500
Aromastoffen dürfen sie Lebensmitteln den gewünschten Geschmack verleihen.
Häufig werden dabei verschiedene Stoffe einem Lebensmittel zugesetzt, wie
ein Blick auf das Etikett vieler Lebensmittel zeigt. Bisher gibt es jedoch
nur vergleichsweise wenige standardisierte Analysenverfahren für
Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen. Eine systematische Überwachung des
Einsatzes von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen ist in Deutschland und
im gesamten EU-Raum daher bisher nur eingeschränkt möglich.

Die Bereitstellung validierter und standardisierter Analysenverfahren über
ein nationales Referenzlabor ist ein wichtiger Schritt für die Etablierung
eines Monitorings zur Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen.
Die EU-Verordnungen für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen schreiben ein
solches Monitoring vor. Deutschland ist in der Europäischen Union der
erste Mitgliedstaat, der ein solches Referenzlabor nach den Vorgaben der
Kontrollverordnung eingerichtet hat.

Die große Anzahl der Zusatzstoffe, die in unterschiedlichen Kombinationen
zugesetzt werden können, erfordert eine Priorisierung bei der Entwicklung,
Validierung und Standardisierung von Nachweismethoden. Diese wird
risikoorientiert erfolgen. Ganz oben auf der Prioritätenliste stehen
Zusatzstoffe, für die eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI)
festgesetzt ist. Dazu gehören zum Beispiel Konservierungsstoffe,
Farbstoffe, Süßstoffe und Emulgatoren. Bei diesen Stoffen geht es darum,
auf Basis der Gehaltsdaten sowie vorhandenen Daten zu Verzehrmengen
verschiedener Lebensmittel möglichst präzise zu ermitteln, wie weit die
akzeptablen täglichen Aufnahmemengen von den verschiedenen Altersgruppen
ausgeschöpft werden. Um diese Aufgabe zu bewältigen, benötigen die
Überwachungsbehörden auch sogenannte Multianalytverfahren, die es
erlauben, verschiedene Zusatzstoffe einer Funktionsgruppe in einer
Lebensmittelprobe und in einem Analysendurchlauf quantitativ zu bestimmen.

Das BfR wird für die neue Aufgabe einerseits auf eigene Erfahrungen
zurückgreifen, die etwa bei der Weinanalytik, der Analytik von
Futterzusatzstoffen und in früheren Projekten zur Prüfung der Echtheit von
Lebensmitteln gewonnen wurden. Andererseits ist es sowohl national als
auch international gut vernetzt und wird auf das bei den nationalen und
internationalen Partnern vorhandene Wissen bei der Entwicklung von
Analysenverfahren zurückgreifen. Die etablierten Analysenverfahren sollen
u. a. in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) durch Standardsetzung im Rahmen der amtlichen
Sammlung von Untersuchungsverfahren gemäß § 64 Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB) oder über Datenbanken nicht nur den
Überwachungsbehörden, sondern auch den Wirtschaftsbeteiligten zur
Verfügung stehen.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.