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BZgA informiert zum „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ über die Risiken von Alkoholkonsum werdender Mütter

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Trinken Schwangere Alkohol, kann das zu bleibenden Schädigungen ihrer
ungeborenen Kinder führen. Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten
Kindes am 09. September 2021 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) auf ihre Präventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“
hin: Unter http://www.kenn-dein-limit.de bietet sie Informationen und
Beratung sowie Unterstützung an, um werdende Eltern für die Risiken und
Folgen des Konsums von Alkohol in der Zeit der Schwangerschaft zu
sensibilisieren.

Trinken Schwangere Alkohol, kann das zu bleibenden Schädigungen ihrer
ungeborenen Kinder führen. Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten
Kindes am 09. September 2021 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) auf ihre Präventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“
hin: Unter http://www.kenn-dein-limit.de bietet sie Informationen und
Beratung sowie Unterstützung an, um werdende Eltern für die Risiken und
Folgen des Konsums von Alkohol in der Zeit der Schwangerschaft zu
sensibilisieren.

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 10 000 Kinder mit sogenannten
Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) geboren. Sie weisen
Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und
Sprachprobleme auf. Etwa 3 000 dieser Kinder leiden unter dem Fetalen
Alkoholsyndrom (FAS), der schwersten Form, bei der Fehlbildungen des
Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder
Herzfehler hinzukommen können.

Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, erklärt: „Kein Baby
sollte heutzutage noch mit einer Alkoholspektrumstörung geboren werden!
FAS und FASD sind vermeidbare, aber unheilbare Erkrankungen, die Kinder
ein Leben lang einschränken. Teilweise in einem sehr erheblichen Ausmaß,
so dass sie ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen sind. Daher:
Verzichten Sie unbedingt auf Alkohol während der Schwangerschaft und am
besten auch während der Stillzeit – sich selbst und Ihrem Kind zuliebe!“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, betont: „Diese gravierenden Gesundheitsschäden
der Kinder, die ein Leben lang bleiben, sind vermeidbar durch
Alkoholverzicht in der Schwangerschaft. Deshalb ist es ist wichtig, dass
werdende Mütter und Väter sich der Risiken von Alkoholkonsum in der
Schwangerschaft bewusst sind. Alkohol ist ein Zellgift, das schon in
kleinen Mengen die Entwicklung des Fötus beeinträchtigen kann. Die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert und berät zum
Thema alkoholfreie Schwangerschaft und unterstützt werdende Mütter mit der
IRIS-Online-Beratungsplattform.“

Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ bietet im Internetangebot
http://www.kenn-dein-limit.de vielfältige Informationen für Schwangere
sowie für Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen und Geburtshelfer zur
Beratung von werdenden Müttern und ihres Umfeldes. Schwangere, denen der
Konsumverzicht schwerfällt, können sich mit dem BZgA-Online-Programm
„IRIS“ unter http://www.iris-plattform.de kostenlos, anonym und persönlich
begleitet von geschulten Therapeutinnen und Therapeuten beim Stopp ihres
Alkoholkonsums unterstützen lassen.

Übersicht der BZgA-Angebote zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft

Printmaterialien:

„Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner“
http://www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention/alkohol-kenn-dein-
limit-erwachsene/informationen-zum-thema-alkohol-fuer-schwangere-und-ihre-
partner/


„Informationen über Alkohol. Für Schwangere und ihre Partner“ (Faltblatt
in Leichter Sprache)
http://www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention/informationen-ueber-
alkohol-fuer-schwangere-und-ihre-partner-ein-faltblatt-in-leichter-
sprache/


„Andere Umstände – neue Verantwortung. Informationen und Tipps zum
Alkoholverzicht während der Schwangerschaft und Stillzeit“
http://www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention/andere-umstaende-
neue-verantwortung/


„Lecker & gesund hoch zwei – Alkoholfreie Drinks nicht nur für Schwangere“
http://www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention/lecker-gesund-hoch-
zwei-alkoholfreie-drinks-nicht-nur-fuer-schwangere/


BZgA-Praxismodule zur Beratung von Schwangeren:

„Bewusst verzichten: Alkoholfrei in der Schwangerschaft“
http://www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention/bewusst-verzichten-
alkoholfrei-in-der-schwangerschaft-praxismodule-fuer-die-beratung-von-
schwanger/


Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: http://www.bzga.de/infomaterialien sowie unter:
http://www.kenn-dein-limit.de/alkoholberatung/downloads-und-broschueren/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Informationsangebote der BZgA für Schwangere und ihr Umfeld:
http://www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/alkohol-in-der-
schwangerschaft/
http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/

Beratungsplattform für Schwangere zur Konsumreduzierung IRIS:
IRIS steht für „Individualisierte, risikoadaptierte, internetbasierte
Intervention zur Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums bei
Schwangeren“
http://www.iris-plattform.de

Telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung:
Unter der Telefonnummer 0221 - 89 20 31 Montag bis Donnerstag von 10 bis
22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr zum Preis entsprechend
der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das deutsche
Festnetz.