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Einladung zur Befragung und zu Anhörungen des Deutschen Ethikrates zum Thema "wohltätiger Zwang”

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Der Deutsche Ethikrat lädt ein zur Teilnahme an einer öffentlichen Online-
Befragung zum Thema „wohltätiger Zwang“ und möchte auf zwei Anhörungen
aufmerksam machen, die der Ethikrat zum Thema Zwang in der Kinder- und
Jugendhilfe am 18. Mai 2017 sowie zum Thema Zwang in der Pflege und
Behindertenhilfe am 19. Mai 2017 in Berlin durchführen wird.

Interessenten können die Anhörungen auch per Audio-Livestream mitverfolgen
und online kommentieren.

Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu
Zwangsmaßnahmen, die mit der Begründung des Selbstschutzes der Betroffenen
durchgeführt werden (sog. "wohltätiger Zwang"). In Praxisfeldern wie der
Psychiatrie, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Pflege und
Behindertenhilfe sind insbesondere in stationären Einrichtungen Maßnahmen
zu beobachten, die aufgrund ihres Zwangscharakters einen schwerwiegenden
Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person darstellen, sodass sie
in besonderem Maße ethisch und rechtlich rechtfertigungspflichtig sind.
Dazu gehören u. a. die freiheitsentziehende Unterbringung von Personen in
Kliniken und anderen stationären Einrichtungen, die unfreiwillige
Behandlung psychischer und somatischer Erkrankungen, die medikamentöse
Ruhigstellung bei herausforderndem Verhalten sowie freiheitsentziehende
Maßnahmen wie der Einsatz von Bettgittern oder Fixierungsgurten und
strukturelle Zwänge.

Der Deutsche Ethikrat interessiert sich dafür, welche Formen von Zwang
identifizierbar sind, welche Rolle Zwangsmaßnahmen in den ausgewählten
Praxisfeldern spielen, inwiefern dies ethisch und rechtlich problematisch
ist und welcher Veränderungsbedarf für die Praxis und deren gesetzliche
Regulierung besteht.

Bereits am 23. Februar hatte der Deutsche Ethikrat eine erste Anhörung zum
Thema Zwang in der Psychiatrie durchgeführt
(http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/anhoerungen/zwang-in-der-
psychiatrie). Die Anhörungen am 18. und 19. Mai widmen sich den anderen
beiden vom Ethikrat untersuchten Praxisfeldern - der Kinder- und
Jugendhilfe sowie der Pflege und Behindertenhilfe.

Die Online-Befragung läuft ab sofort bis 31. Mai und eröffnet ergänzend
allen Personen und Institutionen mit Interesse am Thema die Möglichkeit,
sich zu allen drei Praxisfeldern zu äußern. Die Teilnahmeunterlagen zur
Online-Befragung finden Sie unter: http://www.ethikrat.org/arbeitsprogramm
/oeffentliche-befragung
.

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„Wohltätiger Zwang“ in der Kinder- und Jugendhilfe

Öffentliche Anhörung

18. Mai 2017, 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften/Leibniz-Saal
Jägerstraße 22/23
10117 Berlin

Zum Thema

Diese öffentliche Anhörung wird sich besonders mit Zwangsmaßnahmen
befassen, die in der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden, und
hierbei die Expertise aus Erziehungswissenschaft, Recht, Verwaltungspraxis
und Beispieleinrichtungen einholen. Kinder und Jugendliche sind Zwang z.
B. in Form freiheitsentziehender Maßnahmen ausgesetzt, aber auch in
Gestalt von Zwangsmedikation oder anderen Zwangsbehandlungen,
Kontaktverboten sowie dem Einsatz von Belohnungs- und Bestrafungssystemen
und ähnlichen restriktiven pädagogischen Maßnahmen.

Im Rahmen der Anhörung möchte der Deutsche Ethikrat Erfahrungen mit Formen
des wohltätigen Zwangs in der Kinder- und Jugendhilfe erfragen, den Stand
der Forschung in diesem Bereich erörtern und Maßnahmen zur Förderung der
Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie Kontrollmechanismen
für Zwangsmaßnahmen und mögliche Alternativen diskutieren.

Der Deutsche Ethikrat wird hierzu auch betroffene Jugendliche befragen.
Zum Schutz der Betroffenen wird deren Anhörung nicht öffentlich erfolgen.

Anmeldung unter
http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/anhoerungen/anmeldung
Die Anhörung kann auch im Livestream unter http://www.ethikrat.org
verfolgt werden.