Die Bundesregierung will für mehr Steuergerechtigkeit zwischen Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern sorgen, die beide berufstätig sind. Für die Partner soll es künftig attraktiver werden, den Steuervorteil des Ehegattensplittings gerechter auf beide Partner zu verteilen. "Wir werden für berufstätige Eheleute und Lebenspartner das Verfahren beim Lohnsteuerabzug vereinfachen", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Schon seit 2010 sei es möglich für Eheleute, sich für die "Steuerklassenkombination IV mit Faktor" zu entscheiden. Das so genannte "Faktorverfahren" des Finanzamtes führt zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern. Das Verfahren muss bisher aber jedes Jahr neu beantragt werden und soll in Zukunft zwei Jahre gelten.
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