Bundesregierung rechnet mit Änderungen im Erbschaftsrecht durch Karlsruhe
Die Bundesregierung stellt sich offenbar darauf ein, dass das Erbschaftsrecht nach dem aktuell bevorstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts erheblich geändert werden muss. "Sollte Karlsruhe Änderungen verlangen, muss der Maßstab dafür der Erhalt von Arbeitsplätzen und der unternehmerischen Substanz sein", kündigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf der Cheftagung des Einkaufsverbunds Katag in Bielefeld an. Dies berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische.
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