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Regional

Leben im Alter: Sprechstunde des Beirats im Seniorenbüro Wattenscheid

Die Mitglieder des Beirats „Leben im Alter“ – dem ehemaligen Seniorenbeirat der Stadt Bochum – bieten jetzt auch Bürgersprechstunden in den Seniorenbüros vor Ort an. Der nächste Termin findet statt im Seniorenbüro Wattenscheid, Probst-Hellmich-Promenade 29, am Mittwoch, 9. August, um 15 Uhr.

 

Wie kann das Leben von älteren Menschen in unserer Stadt verbessert werden? Welche Probleme und Herausforderungen erleben sie? Welche Anregungen und Wünsche haben sie?

Zu all diesen Themen können Seniorinnen und Senioren gerne in die Bürgersprechstunde des Beirats „Leben im Alter“ kommen. Der Beirat vertritt die Anliegen und Interessen aller Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren in Bochum. In den Sprechstunden haben die Mitglieder ein offenes Ohr für die aus Ihrer Sicht wichtigen Themen und Anliegen, die ein gutes „Leben im Alter“ in Bochum betreffen.

 

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Chancengerechtigkeit: Stadt Bochum erneut mit „TOTAL E-QUALITY“-Prädikat ausgezeichnet

TEQ-Urkunden
TEQ-Urkunden

Die Stadt Bochum wird in diesem Jahr zum zweiten Mal in Folge mit dem „TOTAL E-QUALITY“-Prädikat für vorbildliche Personalpolitik und Organisationskultur im Bereich Gleichstellung und Diversity ausgezeichnet. Der Verein „TOTAL E-QUALITY Deutschland“ e. V. verleiht das Prädikat für beispielhaftes Handeln im Sinne einer an Chancengerechtigkeit ausgerichteten Organisationskultur. Das Prädikat wird für die Dauer von drei Jahren vergeben.  Im Bewerbungsprozess werden grundsätzliche Haltungen, Strategien, Maßnahmen und deren Monitoring abgefragt. Hier konnte Bochum erneut punkten – in der Begründung der Jury heißt es: „Bochum versteht Strukturwandel als Chance. So wurde bereits 2017 die ‚Bochum Strategie‘ auf den Weg gebracht, die sich in ihrer inhaltlichen Grundausrichtung auf Offenheit und Solidarität orientiert und in diesem Sinne Antworten auf Fragen der Zukunftsgestaltung der Stadt sucht und entwickelt.“ Lobend erwähnt der Verein beispielsweise den Gleichstellungsplan der Stadt, die Anti-Diskriminierungs-Initiative „Besser miteinander!“ und den generell hohen Stellenwert, den das Thema Diversität bei der Personalverwaltung der Stadt genießt.

 

Die Verleihung des Prädikats findet am 19. Oktober 2023 statt. Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://www.total-e-quality.de/de/

 

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Duisburg,Neue Mietobergrenzen für Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe

Für Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe in Duisburg, werden zum 1. August die
Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft an die Mietpreisentwicklung und die
Lage am Wohnungsmarkt angepasst. In der Regel werden für Empfangende von
Bürgergeld bzw. Sozialhilfe maximal diese Kosten von der Stadt Duisburg
übernommen. Was angemessen ist bezieht sich dabei auf die Verhältnisse des
lokalen Mietwohnungsmarktes.
„Auch wenn in Duisburg nach wie vor ein günstiges Mietniveau herrscht, so haben
die Mieten in den letzten zwei Jahren doch spürbar angezogen. Auch in Folge des
Ukrainekrieges ist der Markt für preiswerte Wohnungen zudem enger geworden.
Beides wird bei der Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen berücksichtigt“,
versichert Sozialdezernentin Astrid Neese.
So hätte eine reine Indexanpassung je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft
zwischen 3,5 Prozent und 3,7 Prozent, bezogen auf die Brutto-Kaltmiete, gelegen.
Die Anpassung unter Berücksichtigung des Mietangebotes am Wohnungsmarkt fällt
höher aus.
Die Bestimmung der Angemessenheitsrichtwerte für die Indexfortschreibung wurde
durch die Analyse & Konzepte immo.consult GmbH im Auftrag der Stadt Duisburg
durchgeführt.
Anträge müssen nicht gestellt werden. Für Leistungsempfangende, welche
beispielsweise die bisherigen Mietobergrenzen überschritten haben, erfolgt die
Umstellung automatisch durch das Jobcenter bzw. das Sozialamt.
Bisherige und neue Angemessenheitsgrenzen (Bruttokaltmiete ohne Heizung):
Falko Firlus
Personenanzahl
in der Bedarfs-
gemeinschaft
Angemessene
Bruttokaltmiete
ab 1.8.2023
Angemessene
Bruttokaltmiete
ab 1.8.2021
Erhöhungs-
betrag
(absolut)
Erhöhungs-
betrag
(v. H.)
1 425,00 € 396,00 € 29,00 € 7,3 %
2 495,30 € 471,90 € 23,40 € 5,0 %
3 608,80 € 564,00 € 44,80 € 7,9 %
4 735,30 € 687,80 € 47,50 € 6,9 %
5 892,10 € 819,50 € 72,60 € 8,9 %

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Mietspiegel: Stadt Duisburg erinnert an Rückmeldungen

Rund 4.000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen in
Duisburg wurden im Mai angeschrieben und um Auskunft zu den von ihnen
erhobenen Mieten gebeten. Grund hierfür ist die der neue Mietspiegel, der
Ende dieses Jahres erscheinen soll.
Da bislang noch nicht alle Rückmeldungen vorliegen, wird die Stadt Duisburg
in den nächsten Tagen eine Erinnerung an all diejenigen Eigentümerinnen
und Eigentümer versenden, wo eine Auskunft noch aussteht. Eine solche ist
gesetzlich vorgeschrieben. Der Einsendeschluss wurde nun bis zum 31.
August verlängert.
Der qualifizierte Mietspiegel liefert ein wissenschaftlich abgesichertes,
differenziertes Bild der bestehenden Mieten in Duisburg und gibt
Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete und Spannen an den
unterschiedlichen Standorten. Damit bildet er die Basis für die Gestaltung der
Mieten vor Ort. Als neutrales und kostenfreies Vergleichsinstrument für
Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltung sowie Eigentümerinnen und
Eigentümer trägt der Mietspiegel dazu bei, Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Befragung hat das Ziel, eine repräsentative Datenbasis für die
Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit den neuen
Mietspiegel für die Stadt Duisburg zu schaffen. Jede einzelne Rückmeldung
leistet hierfür einen wichtigen Beitrag

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