Duisburg,Neue Mietobergrenzen für Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe
Für Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe in Duisburg, werden zum 1. August die
Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft an die Mietpreisentwicklung und die
Lage am Wohnungsmarkt angepasst. In der Regel werden für Empfangende von
Bürgergeld bzw. Sozialhilfe maximal diese Kosten von der Stadt Duisburg
übernommen. Was angemessen ist bezieht sich dabei auf die Verhältnisse des
lokalen Mietwohnungsmarktes.
„Auch wenn in Duisburg nach wie vor ein günstiges Mietniveau herrscht, so haben
die Mieten in den letzten zwei Jahren doch spürbar angezogen. Auch in Folge des
Ukrainekrieges ist der Markt für preiswerte Wohnungen zudem enger geworden.
Beides wird bei der Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen berücksichtigt“,
versichert Sozialdezernentin Astrid Neese.
So hätte eine reine Indexanpassung je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft
zwischen 3,5 Prozent und 3,7 Prozent, bezogen auf die Brutto-Kaltmiete, gelegen.
Die Anpassung unter Berücksichtigung des Mietangebotes am Wohnungsmarkt fällt
höher aus.
Die Bestimmung der Angemessenheitsrichtwerte für die Indexfortschreibung wurde
durch die Analyse & Konzepte immo.consult GmbH im Auftrag der Stadt Duisburg
durchgeführt.
Anträge müssen nicht gestellt werden. Für Leistungsempfangende, welche
beispielsweise die bisherigen Mietobergrenzen überschritten haben, erfolgt die
Umstellung automatisch durch das Jobcenter bzw. das Sozialamt.
Bisherige und neue Angemessenheitsgrenzen (Bruttokaltmiete ohne Heizung):
Falko Firlus
Personenanzahl
in der Bedarfs-
gemeinschaft
Angemessene
Bruttokaltmiete
ab 1.8.2023
Angemessene
Bruttokaltmiete
ab 1.8.2021
Erhöhungs-
betrag
(absolut)
Erhöhungs-
betrag
(v. H.)
1 425,00 € 396,00 € 29,00 € 7,3 %
2 495,30 € 471,90 € 23,40 € 5,0 %
3 608,80 € 564,00 € 44,80 € 7,9 %
4 735,30 € 687,80 € 47,50 € 6,9 %
5 892,10 € 819,50 € 72,60 € 8,9 %