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Gesundheit

Pflege? Damit kann ich mich (nicht) sehen lassen

Zum Image von Pflegeberufen und seiner Bedeutung für die Berufswahl
Jugendlicher

Pflegekräfte sind schon heute rar in Deutschland. Die steigende
Lebenserwartung sowie ein daraus resultierender vermehrter
Versorgungsbedarf wird die Fachkräftenachfrage weiter erhöhen. Auch die
Coronapandemie hat den Pflegebereich verstärkt ins öffentliche Bewusstsein
gerückt. Seit 2020 ist viel unternommen worden, um das Ansehen von
Pflegeberufen zu stärken und das Interesse der Jugendlichen an einer
Ausbildung in diesem Bereich zu steigern.

Eine aktuelle Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
unter nordrhein-westfälischen Schülerinnen und Schülern zum Image von
Pflegeberufen zeigt, dass sich derzeit jede/-r Fünfte (19 Prozent) der
befragten Jugendlichen eine Pflegeausbildung vorstellen kann. Jede/-r
Zweite (52 Prozent) schließt sie hingegen für sich aus. Differenziert man
nach Schulformen und -stufen, tendieren Jugendliche von Hauptschulen am
häufigsten zu einer Pflegeausbildung, Jugendliche der Oberstufe am
seltensten. Befragt wurden im Herbst 2021 rund 2.400 Schülerinnen und
Schüler aus 66 allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Ob sich die Schülerinnen und Schüler eine Pflegeausbildung vorstellen
können, hängt nicht zuletzt davon ab, welches Image Pflegekräfte bei ihnen
haben. Gehören die statusbezogenen Eigenschaften Bildung, Intelligenz,
Vermögen oder Ansehen aus Sicht der Jugendlichen dazu, neigen sie eher
dazu, sich den Beruf vorstellen zu können, weil sie dann verstärkt damit
rechnen, mit einer Pflegeausbildung bei Eltern oder Freundinnen und
Freunden punkten zu können. Die in der Studie abgefragten Eigenschaften
wie Fleiß, Geschick, Kontaktfreude oder Uneigennützigkeit wirken sich
dagegen kaum auf die erwartete soziale Anerkennung aus. Diese
Eigenschaften sind damit auch für das Interesse oder Desinteresse junger
Menschen an einer Pflegeausbildung weniger bedeutsam.

„Um mehr junge Menschen für den Pflegebereich zu gewinnen, kommt es darauf
an, an der Wahrnehmung der professionellen Pflegeausbildung anzusetzen“,
erklärt BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. „Dazu müssen wir
verdeutlichen, dass Pflegeberufe nicht nur gesellschaftlich überaus
relevante, sondern vor allem auch sehr anspruchsvolle Berufe sind, die von
den Beschäftigten ein hohes Maß an Kompetenzen und Qualifikationen
erfordern. Hilfreich wäre es zudem, ein bundesweit gültiges
Berufslaufbahnkonzept in der Pflege zu entwickeln, durchlässig
auszurichten und umzusetzen.“

Zum Stichtag 31.12.2021 befanden sich nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes insgesamt rund 105.000 Personen in einer
Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann. Eine
Ausbildung in diesem Beruf angefangen haben im Jahr 2021 rund 61.500 junge
Menschen. Das waren 7 Prozent mehr als 2020. Fast drei Viertel der
Auszubildenden (74 Prozent), die 2021 ihre Ausbildung antraten, sind
weiblich.

Weitere Informationen in BIBB REPORT, Heft 1/2022: „Pflege? Damit kann ich
mich (nicht) sehen lassen. Zum Image von Pflegeberufen und seiner
Bedeutung für die Berufswahl Jugendlicher“. Download unter
<www.bibb.de/bibbreport>

Empfehlungen für eine künftige Ausgestaltung der Berufsbildung im Bereich
der Pflege enthält auch das Wissenschaftliche Diskussionspapier des BIBB:
„Zukunftsfähig bleiben! 9+1 Thesen für eine bessere Berufsbildung“, Seite
33ff. Download unter
<https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/17769>

Wie der künftige Fachkräftebedarf am Beispiel des Handwerks gesichert und
die Attraktivität der beruflichen Bildung insgesamt weiter gesteigert
werden kann, sind auch Fragestellungen, die beim BIBB-Kongress „Future
Skills – Fortschritt denken“ am 27. und 28. Oktober 2022 in Bonn
diskutiert werden. Informationen, Programm und Anmeldung unter
<www.bibb.de/kongress2022>

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Krankenhäuser wollen den Patienten wieder in die Tasche greifen

Das Expertenforum Ambulantisierung am 6. Juli 2022 in Berlin sollte Wege skizzieren, wie im deutschen Gesundheitswesen das ambulante Operieren endlich den Stellenwert bekommen kann, den es in einem modernen Gesundheitssystem haben sollte. Doch statt zukunftsfähige Lösungen aufzuzeigen, geriet das Forum zum Offenbarungseid einer nur noch kaputten Krankenhausfinanzierung.

Nach dem Expertenforum Ambulantisierung am 6. Juli 2022 ist in jedem Satz zu spüren, wie Stefan Elmshäuser, Geschäftsführer der Deutschen Praxisklinikgesellschaft PKG, um Fassung ringt. „Die Dreistigkeit, mit der sich Krankenhäuser in Deutschland einem echten medizinischen Wettbewerb entziehen und sich den dringend notwendigen Reformen verweigern, kennt offenbar keine Grenzen“, so Elmshäuser. Eigentlich sollte es auf der von der RS Medical Consulting GmbH organisierte Veranstaltung darum gehen, wie in Deutschland das ambulante Operieren in Zukunft endlich ausgebaut und angemessen vergütet werden könne.

Vorreiter sind hier seit Jahren privatwirtschaftliche Praxiskliniken, die im Bereich des ambulanten und kurzstationären Operierens eine Expertise aufgebaut haben, welche den aktuellen Stand der OP-Technik und der möglichst minimalinvasiven Patientenversorgung widerspiegelt, während Krankenhäuser immer noch auf die einnahmenstarke stationäre Belegung ihrer Betten aus sind, selbst, wenn eine ambulante Versorgung möglich wäre. So war es auch in der Ankündigung des Expertenforums Ambulantisierung zu lesen: „Im deutschen Gesundheitswesen setzt man nach wie vor stark auf die stationäre Leistungserbringung und auf die ambulant-stationäre Sektorengrenze. In den meisten Ländern findet dagegen die fachärztliche Versorgung sektorenfrei statt.

In Deutschland ist die stationäre Behandlung für ein Krankenhaus jedoch wirtschaftlich interessanter als die ambulante. Millionenfache Fehlbelegungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst sind die Folge, die vielleicht wirklich schneller oder gleich ambulant hätten erbracht werden können.“
Umso erstaunter waren Elmshäuser und weitere Vertreter der PKG, die seit Jahren für das ambulante und kurzstationäre Operieren werben, dass ausgerechnet die Praxiskliniken, welche in diesem Bereich über die größte wirtschaftliche und organisatorische Expertise verfügten, auf dem Podium gar nicht vertreten waren. Stattdessen durfte die Krankenhaus-Lobby ihre Pläne skizzieren, wie sich die Krankenhäuser das Wegbrechen ihres einträglichen stationären Geschäfts möglichst großzügig entlohnen lassen wollen.

So gab der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß unumwunden zu, dass Krankenhäuser eine ambulante Versorgung nicht mit der gleichen Effizienz wie niedergelassene Ärzte in Praxiskliniken leisten könnten und forderte daher, niedergelassene Ärzte bei der Einführung sogenannter Hybrid-DRGs erst einmal außen vorzulassen. Für die PKG ist das ein Skandal. „Seit Jahren reden wir darüber, dass ein Arzt, der ambulant dieselbe medizinische Leistung erbringt, wie ein Krankhaus mit einer stationären OP, dafür eine angemessene Vergütung bekommen soll. Und nun, wo sich das Gesundheitssystem mit den Hybrid-DRGs endlich in die richtige Richtung bewegt, sollen ausgerechnet die niedergelassenen Ärzte für ihr Eintreten für das ambulante Operieren bestraft werden? An dieser Stelle verstehe ich die Welt nicht mehr.“

Noch immer müssen sich die meisten Praxiskliniken um Direktverträge mit den Krankenkassen bemühen, da es insbesondere für krankenhausersetzende OPs, die ambulant oder kurzstationär in einer Praxisklinik erfolgen, keinen verbindlichen Vergütungskatalog gibt. „Seit Jahren werden die niedergelassenen Fachärzte in den Praxiskliniken allein gelassen. Und dass, obwohl sie zeigen, dass medizinischer Fortschritt und Patientenwohl Hand in Hand gehen und die schlanken-effizienten Praxisklinik-Strukturen auch im Bereich der Pflege massiv entlasten könnten“, zeigt sich Elmshäuser enttäuscht. „Wenn unser Gesundheitsminister es wirklich ernst meint, die Sektorengrenze endlich abzubauen, müssen die Hybrid-DRGs ohne jegliche Verzögerung auch an niedergelassene Ärzte gezahlt werden.“ Der „Schutzzaun“, wie ihn die reformunwilligen Krankenhäuser für sich fordern, würde nur wieder wertvolle Zeit bei der so dringend notwendigen Umstrukturierung des Gesundheitswesens kosten.

Was Elmshäuser und die PKG auch ärgert: „Gerade erst haben die Krankenkassen die Beiträge für ihre Mitglieder erhöht, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufangen. Doch statt Geld sinnvoll zu investieren, reklamieren es die Krankenhäuser sofort für sich, um noch länger an einem Status quo festzuhalten, von dem jeder Experte weiß, dass er weder für die Ärzte, das Pflegepersonal und schon gar nicht für die Patienten sinnvoll ist. Wir müssen endlich wieder zu einer Medizin finden, die den Menschen in den Fokus rückt, den Menschen in und am Krankenbett. Ob man es glaubt oder nicht, aber es ist möglich, eine Klinik zu einem Ort zu machen, an dem Menschen sich den Umständen entsprechend wohl fühlen.“ Doch genau daran hätten die Krankenhäuser vermutlich kein Interesse.

Was bislang dabei jedoch nicht bedacht wurde, ist die Rechtswidrigkeit des Vorhabens, lediglich durch Krankenhäuser die Ambulantisierung voranzureiben. „Allein die Zweckentfremdung von Fördergeldern ist ein Thema, welches derzeit beim Bundesrechnungshof, sowie beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorliegt. Verschiedene Staatsanwaltschaften haben hierzu bereits „gesetzgeberisches Versagen“ attestiert“, meint der Gesundheitsrechtler Prof. Dr. Thomas Schlegel. „Sollte der Gesetzgeber den Kurs der DKG verfolgen wollen, muss man sich auf einen Klagenhagel einstellen. Die Ambulantisierung muss von denjenigen vorangetrieben werden, welche wissen, was sie medizinisch und wirtschaftlich tun. Den Bock zum Gärtner zu machen, verschlechtert und verteuert die Versorgung – immerhin haben Krankenhäuser bislang auch die Möglichkeit, MVZ zu gründen und im regulären Wettbewerb mit niedergelassenen Angeboten zu konkurrieren. Alle anderen Maßnahmen sind versorgungsfeindlich und verfassungswidrig.“

Über Patientenwohl und welche Auswirkungen eine Ambulantisierung für PatientInnen hätte, wurde auf dem Expertenforum kein einziges Mal gesprochen. „Alles, worüber die Krankenhaus-Vertreter geredet haben, war Geld.“

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V.
Die Praxisklinikgesellschaft setzt sich seit Jahren dafür ein, das deutsche Gesundheitssystem nachhaltig zu modernisieren. Eines der wichtigsten Ziele ist der Aufbau einer verbindlich geregelten sektorenübergreifenden Patientenversorgung, die Planungssicherheit für Patienten und Gesundheitseinrichtungen schafft. Gleiche Rechte und Pflichten, gleiche und hohe Qualitätsanforderungen und ein gemeinsames Vergütungssystem sind die hierzu nötigen Schritte.
Weitere Informationen finden Sie unter www.pkgev.de

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Nach NRW-Urteil zu Investitionskosten: Viele Heime fordern zu Unrecht rückwirkend höhere Entgelte

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in NRW sollten derzeit besonders vorsichtig bei Entgelterhöhungen sein. In der Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes häufen sich aktuell Berichte über Träger, die rückwirkend erhöhte Investitionskosten fordern. Hintergrund ist ein Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 18.11.2021 (L 5 P 66/18), wonach Einrichtungsträger in bestimmten Konstellationen höhere Investitionskosten abrechnen dürfen. „Allerdings gilt das nicht automatisch auch für die Vergangenheit. Solche rückwirkenden Forderungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam und sollten daher unbedingt juristisch geprüft werden“, mahnt die leitende BIVA-Rechtsexpertin Ulrike Kempchen.

Das Urteil des Landessozialgerichtes NRW vom 18.11.2021 erlaubt es Einrichtungsträgern, bei der Berechnung von Investitionskosten die Verkehrs- und freistehenden Flächen (Verkehrswege) in vollem Umfang zu berücksichtigen. Diese Flächen wurden bisher von den Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen bei der Festsetzung nur zur Hälfte berücksichtigt. Einrichtungen konnten daher in der Vergangenheit nur einen geringeren Investitionskostenbetrag gegenüber den Bewohnern geltend machen.

In der BIVA-Rechtsberatung mehren sich nun Fälle, in denen die Einrichtungen aufgrund des Urteils eine rückwirkende Erhöhung von Investitionskosten geltend machen. Eine solche rückwirkende Forderung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die häufig nicht eingehalten werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Gültigkeit ist der Zeitpunkt der Forderung: „Wurde die Entgelterhöhung nicht vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Eintritts ordnungsgemäß schriftlich angekündigt, ist sie nach § 9 WBVG nicht wirksam und muss auch nicht akzeptiert werden“, erläutert Kempchen.

Diese und weitere Bedingungen an die Erhöhungsschreiben sind für den betroffenen Laien meist nicht ersichtlich. Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet hier Unterstützung: Heimbewohnerinnen und -bewohner in NRW, die rückwirkende Entgelterhöhungsforderungen erhalten haben, können diese von den BIVA-Rechtsberatern prüfen lassen unter: https://www.biva.de/ruckwirkende-erhohung-von-investitionskosten-oft-unzulassig

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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.

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Sommerurlaub: Wie man die Augen vor Schäden durch UV-Strahlung schützt

Die Sommerferien beginnen und damit auch die Reisezeit. Viele Familien
machen sich auf den Weg ans Meer, ins Grüne oder in die Berge. Doch
Vorsicht: Wer sich ungeschützt in die Sonne begibt, riskiert gutartige und
bösartige Erkrankungen am Auge, die bis zum Sehverlust führen und das
Leben bedrohen können. Besonders empfindlich für Schäden durch UV-
Strahlung sind die Augen von Kindern und Jugendlichen, warnen Experten der
Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). Sie klären auf, wie man
sich richtig verhält, worauf bei UV-Index und Sonnenbrille zu achten ist
und welchen Einfluss die Umgebung hat.

Ausgedünnte Ozonschicht, geringere Bewölkung, aber auch weniger
Luftverschmutzung: All diese Umweltfaktoren tragen dazu bei, dass die UV-
Strahlung, die die Erdoberfläche erreicht, deutlich zugenommen hat – vor
allem in den hohen und mittleren Breitengraden. Damit steigt auch die
Gefahr von Sonnenschäden an und in den Augen. „UV-Licht kann verschiedene
gutartige und bösartige Erkrankungen am Auge auslösen“, erklärt Professor
Dr. med. Dr. phil. Ludwig M. Heindl vom Zentrum für Augenheilkunde am
Universitätsklinikum Köln. „Besonders empfindlich sind die Augen von
Kindern und Jugendlichen“, ergänzt Privatdozent Dr. med. Vinodh Kakkassery
von der Klinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Schleswig-
Holstein, Campus Lübeck. Die beiden Augenärzte sind Delegierte der DOG im
UV-Schutzbündnis, einer Initiative von 28 Institutionen zur Prävention von
UV-bedingten Erkrankungen.

Schäden an Hornhaut, Bindehaut, Netzhaut und Augenlinse

Zu den Schäden durch UV-Licht zählen unter anderem gutartige und bösartige
Tumoren an Lidern und Bindehaut wie auch eine schmerzhafte Entzündung der
Binde- und Hornhaut („Keratoconjunctivitis photoelectrica“). Sehr selten,
insbesondere bei Kindern, können Hitzeschäden an der Netzhaut die
Sehschärfe dauerhaft reduzieren. UV-Strahlung kann bei Erwachsenen zudem
ein Pterygium auslösen, eine Gewebeveränderung an der Bindehaut, die zu
Hornhautverkrümmung, trockenen Augen und Sehminderung führen kann. Starke
Sonnenreflexion des Bodens etwa in den Tropen oder der Arktis kann
schließlich eine Ablagerung von gelblichen Proteinen in der Hornhaut
bewirken („klimatische Tröpfchenkeratopathie“).

Auf den UV-Index achten

Um sich zu schützen, raten die DOG-Experten, auf den UV-Index zu achten.
„Der tagesaktuelle UV-Index lässt sich online beim Deutschen Wetterdienst
einsehen, auch zahlreiche Wetter-Apps weisen diesen Wert aus“, erläutert
Kakkassery. Der UV-Index, von der WHO definiert und weltweit einheitlich
gültig, beschreibt den am Boden erwarteten Tagesspitzenwert der
sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung auf einer Skala von 1 bis 11; die
Vorhersage teilt zugleich das gesundheitliche Risiko in fünf
Gefahrenbereiche von „gering“ bis „extrem“ ein. In Deutschland werden im
Sommer Werte von 8 bis 9, in den Hochlagen der süddeutschen
Gebirgsregionen sogar bis 11 erreicht. Von April bis August gibt zudem das
Zentrum für Medizin-Meteorologische Forschung (ZMMF) in Freiburg UV-
Warnungen heraus.

Bei praller Sonne in den Schatten oder ins Haus

Bereits ab UV-Index 3 sollten Sonnenschutzmaßnahmen ergriffen werden.
„Konkret bedeutet das: Sonnenschutzmittel mit ausreichendem
Lichtschutzfaktor verwenden, Kopfbedeckung und Sonnenbrille tragen und in
den zwei Stunden vor und nach Sonnenhöchststand möglichst den Schatten
aufsuchen“, erläutert Heindl. Die Sonnenhöchststände variieren in Europa
Anfang August je nach Land zwischen knapp 13.00 Uhr und 14.30 Uhr. Ab UV-
Index 8 ist verschärfter Schutz erforderlich. „Dann sollte man in den zwei
Stunden vor und nach Sonnenhöchststand möglichst gar nicht mehr draußen
sein“, warnt Kakkassery. „Darüber hinaus sind Kleidung, Sonnencreme auch
unter der Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille dringend empfohlen.“

Sonnenbrille mit Filterkategorie 3 für Meer und Berge

Sonnenbrillen, die man in Deutschland kaufen kann, tragen die CE-
Zertifizierung, entsprechen damit der EU-Norm DIN EN ISO 12312 und
garantieren wirksamen UV-Schutz. Noch sicherer können Kaufinteressierte
sein, wenn die Brille die Aufschrift „UV400“ oder „100 Prozent UV-Schutz“
trägt – ein solches Modell filtert alle UV-Strahlen bis zu einer
Wellenlänge von 400 Nanometern heraus. Darüber hinaus spielt der
Blendungsfilter eine Rolle: Er reicht von Kategorie 1 bis 4 und gibt an,
wieviel Prozent an Sonnenstrahlung absorbiert wird. „Kategorie 1 eignet
sich für bewölkte Tage“, sagt Heindl. „Urlauber am Meer und in den Bergen
sind mit der höheren Schutzkategorie 3 gut beraten.“ Daneben gibt es auch
selbsttönende Gläser, die für Brillenträger eine Option darstellen. „Sie
sind allerdings nicht unbedingt für den Autoverkehr geeignet“, ergänzt
Kakkassery.

Wasser, Sand und Schnee erhöhen den UV-Index

Spiegelnde Oberflächen wie Wasser, Sand und Schnee reflektieren das
ultraviolette Licht und erhöhen den vorhergesagten UV-Index. So steigern
Gras oder Wasser den UV-Wert um bis zu zehn Prozent, Sand am Meer um etwa
15 Prozent, Meeresschaum um 25 Prozent. Am stärksten reflektiert Schnee:
Er erhöht den UV-Gesamtwert um rund 50 Prozent. Da die UV-Strahlung zudem
alle 1000 Höhenmeter etwa zehn Prozent zunimmt, ist im Hochgebirge oder
auf Gletschern besondere Vorsicht angebracht. „Aufgrund der starken
Blendung sollte man dort Sonnenbrillen mit Filterkategorie 4 tragen, die
bis zu 97 Prozent des Lichts absorbieren“, rät Heindl.

Neuerdings werden auch Kontaktlinsen mit UV-Schutz angeboten. „Aber
Achtung: Sie bieten keinen ausreichenden UV-Schutz für die Augenlider und
die Bindehaut, weshalb eine zusätzliche Sonnenbrille ratsam ist“, fügt der
Kölner Augenexperte hinzu.

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