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Herzstillstand: Deutsches Reanimationsregister erfasst erstmals Wirkung von Ersthelfer-Apps und Telefonreanimation

Das Deutsche Reanimationsregister, das unter der Trägerschaft
der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V.
(DGAI) steht, hat seine Datenerhebung maßgeblich erweitert: Zwei neue
Module erfassen künftig erstmals standardisiert die Wirkung von
Smartphone-basierten Ersthelfenden-Alarmierungssystemen (SbEA) sowie mehr
Informationen zur Telefonreanimationen (T-CPR). Ziel ist es, die Rolle von
Leitstellen und Ersthelfenden bei der Reanimation noch präziser zu
analysieren – und so neue Ansätze zur Verbesserung der Notfallversorgung
zu entwickeln.

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Kostenloses Lungenkrebsscreening startet bundesweit – DGIM informiert: Lange geraucht? Jetzt zur Früherkennung

Für Millionen Menschen in Deutschland, die rauchen oder viele Jahre
geraucht haben, gibt es ab dem 1. April 2026 ein neues kostenloses
Früherkennungsangebot: das bundesweite Lungenkrebsscreening der
gesetzlichen Krankenkassen. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin
e. V. (DGIM) stellt das neue Screening in einer digitalen Pressekonferenz
am 9. April 2026 vor – mit Antworten auf die zentralen Fragen: Wer kann
teilnehmen? Wie läuft die Untersuchung ab? Wie wirksam ist sie? Auch der
öffentliche Patiententag am 18. April 2026 im Wiesbadener Rathaus wird
unter anderem über das Lungenscreening informieren.

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Demenzen: Aktualisierte S3-Leitlinie ordnet neue Antikörpertherapien ein

Die Living Guideline Demenzen der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
(DGN) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) ermöglicht den etwa 1,8
Millionen Menschen, die in Deutschland erkrankt sind, eine adäquate
Diagnostik und optimale Therapie nach dem neuesten Stand der Wissenschaft.
Die S3-Leitlinie wurde jetzt aktualisiert und enthält erstmals auch einen
Vorschlag zur Behandlung von Alzheimer-Frühstadien mit den neu
zugelassenen Antikörpern Lecanemab und Donanemab – auch wenn die Frage der
Übernahme der Behandlungskosten für diese Therapien noch nicht
letztendlich geklärt ist.

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