Zum Hauptinhalt springen

Endlich „Saubere Luft“ in Aachen – Deutsche Umwelthilfe erzielt richtungsweisendes Urteil für Diesel-Fahrverbote ab 1.1.2019

Deutsche Umwelthilfe siegt im Streit um „Saubere Luft“ vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen das Land Nordrhein-Westfalen – Bezirksregierung Köln muss Diesel-Fahrverbote in Luftreinhalteplan unverzüglich aufnehmen und bis zum 1.1.2019 umsetzen – Gericht urteilt klar: Gesundheitsschutz hat Vorrang – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Das heutige Urteil beflügelt die notwendige Verkehrswende in deutschen Städten: hin zu weniger Autos und mehr Bus und Bahn

Berlin/Aachen, 8.6.2018: Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit heutigem Urteil (AZ 6 K 221 1/15) faktisch beschlossen, dass Diesel-Fahrverbote in Aachen ab 1.1.2019 umgesetzt werden müssen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wertet dies als Erfolg ihres Einsatzes für die „Saubere Luft“. Dieses erste Urteil nach dem Grundsatzbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig ist für die Klageverfahren der DUH in 27 weiteren, unter dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) leidenden Städten richtungsweisend. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt diese Klage für „Saubere Luft“ der DUH.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung kritisierte das Gericht die auf Verzögerung ausgerichtete Politik von Land und Stadt massiv. Eine Grenzwerteinhaltung selbst bis 2020 sei zu spät. Das Verwaltungsgericht hat das Land dazu verurteilt, dass die NO2-Grenzwerte in Aachen spätestens zum 1.1.2019 zwingend einzuhalten sind. „Es ist aktuell nicht erkennbar, dass dies ohne Diesel-Fahrverbote gelingen wird“, sagte der Vorsitzende Richter Roitzheim in der heutigen mündlichen Verhandlung. Und weiter: „Es müssen die Maßnahmen zum 1.1.2019 ergriffen werden“.

Wir fordern die für die Luftreinhaltung zuständigen Landesregierungen dazu auf, nun unmittelbar für alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die ebenfalls unter Grenzwertüberschreitungen beim Dieselabgasgift NO2 leiden, entsprechende Diesel-Fahrverbote umzusetzen. Andernfalls wird die DUH Stadt für Stadt die ‚Saubere Luft‘ gerichtlich durchsetzen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Wir hoffen insbesondere, dass der mit Aachen privat verbundene Landeschef Achim Laschet nun einsehen wird, dass die Fahrverbote segensreich für die Lebensqualität in seiner Stadt und gleichzeitig verhältnismäßig sind, was er bisher einfach nicht einsehen wollte. Das örtliche Verwaltungsgericht hat ihm dies nun ins Aufgabenheft geschrieben.“

Die DUH fordert die NRW-Landesregierung nun dazu auf, dieses Urteil schnellstmöglich umzusetzen, um weitere Todesfälle und Erkrankungen durch das Dieselabgasgift NO2 in Aachen zu verhindern.

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Kanzlerin Angela Merkel und dem Vertreter der Autokonzerne im Bundeskabinett Andreas Scheuer. Spätestens mit der Aachener Entscheidung weiß die Bundesregierung, wie auch die 27 weiteren Klagen der DUH für ‚Saubere Luft‘ in Deutschland ausgehen werden. Wann wagt es diese Regierung, Recht und Gesetz auch gegen die in einem kriminellen Kartell zusammengeschlossenen Dieselkonzerne durchzusetzen? Diese haben über zehn Millionen Diesel-Pkw mit auf der Straße nicht funktionstüchtiger Abgasreinigungstechnik verkauft. Merkel muss die technische Nachrüstung der Betrugsdiesel auf Kosten der Hersteller endlich durchsetzen“, so Resch weiter.

Die DUH hält die komplette Nachrüstung aller circa zehn Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 5 und 6 mit neuen Katalysatoren für unverzichtbar. Nur wenn als Ergebnis einer solchen Nachrüstung das jeweilige Fahrzeug den Euro 6 Grenzwert auch auf der Straße einhält, ist dieses von den Diesel-Fahrverboten ausgenommen. „Eine Nachrüstung der Dieselflotte mit wirksamer Hardware könnte verhindern, dass zahlreiche Menschen ihr Fahrzeug nicht mehr in den Innenstädten nutzen können. Dazu muss sich der Bundesverkehrsminister Scheuer endlich durchringen und die Hersteller in die Pflicht nehmen“, so Resch.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertreten hat, sagt: „Wir werden auch in den noch anhängigen Verfahren auf eine schnelle Entscheidung und Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils aus Leipzig drängen. Die heutige Entscheidung hat klargestellt, dass die Grenzwerte spätestens zum 1.1.2019 einzuhalten sind.“

Die heutige Verhandlung war die erste nach der bahnbrechenden Entscheidung des BVerwG vom 27. Februar 2018 zur Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten. Das BVerwG hatte mit schriftlichem Urteil vom 18. Mai 2018 seine in der mündlichen Urteilsbegründung dargelegte Rechtsauffassung nochmals präzisiert und erklärt, dass straßenbezogene Fahrverbote zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte auf den Hauptverkehrsstraßen ohne Übergangsfrist für alle Dieselfahrzeuge (bis einschließlich Euro 5) schon jetzt zulässig und erforderlich sind. Dies gilt ebenfalls für Fahrverbote, die in einer gesamten Umweltzone gelten, soweit es alle Dieselfahrzeuge angeht, die schlechter als Euro 5 (insbesondere solche der Euro 4) sind.

Das Verwaltungsgericht Aachen ist in seiner Rechtsprechung einem Antrag der DUH auf einstweilige Anordnung gefolgt und verpflichtet die Bezirksregierung Köln, zur schnellstmöglichen Einhaltung des seit 2010 geltenden Luftqualitätsgrenzwertes für das Diesel-Abgasgift NO2 weitgehende Fahrverbote zu verhängen.

ClientEarth Geschäftsführer James Thornton sagt: „Der Dominoeffekt setzt nun ein. Angesichts der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind die regionalen Gerichte nun davon überzeugt, dass Diesel-Fahrverbote möglich und vor allem nötig sind. Auch regionale Behörde erkennen, dass Diesel-Fahrverbote die einzige Lösung sind, die Luftverschmutzung schnell und effektiv zu reduzieren. Wir erwarten ähnliche Gerichtsentscheidungen in den kommenden Monaten. Vor allem die Bundesregierung muss jetzt proaktiv sein. Es braucht jedoch einheitliche Regelungen und keinen undurchsichtigen und verwirrenden Flickenteppich. Dafür braucht Deutschland ein einheitliches System, wie die blaue Plakette. Ohne starker Federführung, dauert das Dieseldebakel noch länger.“

Neueste Untersuchungen des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen haben am Beispiel Düsseldorf gezeigt, dass mit Einfahrverboten für Dieselfahrzeuge kurzfristig eine deutliche Annäherung an den seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwert in Höhe von 40 µg/m3 erreicht werden kann. Die Ausgangslage am Aachener Adalbertsteinweg 60 mit 57,3 µg NO2/m3 in 2017 ist mit der Corneliusstraße in Düsseldorf (58 µg NO2/m3) vergleichbar.

Die gewonnenen Klagen der DUH zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte in Düsseldorf, Stuttgart und Aachen zeigen, dass ein Handeln dringend notwendig ist.

Wie dringlich der Handlungsdruck ist, hat auch die EU-Kommission mit ihrer im Mai 2018 eingereichten Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte deutlich gemacht. Die Klage ist ein eindeutiges Signal an die Bundesregierung, die ihre Bemühungen bislang darauf konzentriert hat, der Automobilindustrie keinerlei Lasten aufzuerlegen.

Hintergrund:

Derzeit führt die DUH in 28 Städten, in denen der Jahresmittelgrenzwert für NO2 überschritten wird, Klageverfahren für „Saubere Luft“. Im November 2015 hat die DUH Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte in Aachen eingereicht. Selbst die seit August 2015 geltende Fortschreibung des Luftreinhalteplans prognostiziert eine Grenzwerteinhaltung erst ab 2020.

Im Jahr 2017 wiesen die amtlichen Messungen Überschreitungen des Jahresmittelwertes für NO2 von 40µg/m³ an zwei Messstellen in Aachen auf: 42 µg/m³ am Adalbertsteinweg sowie 46 µg/m³ an der Wilhelmstraße. Messstationen der Stadt haben sogar noch wesentlich höhere Werte ergeben. So lagen an der Messstation Adalbertsteinweg 60 im Jahresmittel 2017 die Werte bei 57,3 µg/m3 vor, an der Jülicher Straße bei 51,0 µg/m3, an der Peterstraße bei 52,4 µg/m3 und an der Monheimsallee bei 51,2 µg/m3. Die bisher umgesetzten Maßnahmen reichen nicht aus, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.

Links:

Mehr über das Projekt “Right to Clean Air”: http://right-to-clean-air.eu/

  • Aufrufe: 241

"Share The Road" - mittels Virtual Reality fördert Ford die Harmonie zwischen Auto- und Fahrradfahrern

"Share The Road" - mittels Virtual Reality fördert Ford die Harmonie zwischen Auto- und Fahrradfahrern

Das Ford-Projekt "Share The Road" soll dazu beitragen, den
Verkehr im urbanen Raum sicherer zu machen.

- Mittels Virtual Reality werden Perspektiven gewechselt, um das
Verständnis zwischen Auto- und Fahrradfahrern zu verbessern und mehr
Empathie zu erzeugen

- Ford stellt überdies eine Technologie vor, die zum Schutz von
Radfahrer automatisch bremsen kann, wenn eine unmittelbare Kollision
droht

Immer häufiger kommt es in Städten zu Konflikten zwischen Auto- und
Fahrradfahrern. Während die Beschaffenheit von innerstädtischen
Straßen die verschiedenen Verkehrsteilnehmer üblicherweise
voneinander trennt, startet Ford nun eine Kampagne, die dazu
beitragen soll, die Sicherheit im urbanen Raum durch mehr
Gemeinschaftlichkeit zu erhöhen. Darüber hinaus zielt das
Ford-Projekt "Share The Road" auch darauf, Umweltverschmutzung und
Staus zu reduzieren.

Zu diesem Zweck hat Ford eine ganz besondere
Virtual-Reality-Erfahrung konzipiert. Das sogenannte "WheelSwap"
ermöglicht Autofahrern und Radfahrern, rücksichtsloses Verhalten im
Straßenverkehr aus der jeweils gegenüberliegenden Perspektive zu
betrachten. Auf diese Weise lassen sich gefährliche Situationen
simulieren, die im echten Leben sogar tödlich enden könnten. Erste
Studien zeigen, dass nach dieser drastischen Erfahrung fast alle
Teilnehmer angaben, ihr Fahrverhalten künftig ändern zu wollen. "Es
gibt kein wirksameres Mittel, um den Standpunkt eines anderen zu
würdigen, als in seinen Blickwinkel einzunehmen oder in diesem Fall
in die Pedale zu treten. Empathie ist eine ungemein starke Emotion",
sagt der Verhaltensforscher Dan Berry, der dieses Konzept
mitentwickelt hat.

"WheelSwap" ermöglicht es Autofahrern, aus der Sicht eines Radfahrers
zu erleben, wie erschreckend es sein kann, wenn Autos zu dicht
überholen, ohne zu blinken die Spur wechseln oder etwa Türen öffnen,
ohne auf Fahrräder zu achten. Radfahrer können ihrerseits erleben,
wie es für Autofahrer ist, wenn sie rote Ampeln überfahren,
Einbahnstraßen in der falschen Richtung befahren oder riskant
manövrieren.

Mehr als 1.200 Menschen nahmen an den ersten Terminen in fünf
europäischen Ländern teil. 70 Prozent der "WheelSwap"-Probanden
zeigten nach dem virtuellen Erlebnis eine größere Empathie gegenüber
den jeweils anderen Verkehrsteilnehmern. Außerdem planten 91 Prozent,
ihre Gewohnheiten auf der Straße zu überdenken, nur zwei Wochen nach
"WheelSwap" hatten 60 Prozent ihr Verhalten gemäß eigenen Angaben
tatsächlich verändert.

"Als jemand, der häufig auf zwei und vier Rädern unterwegs ist, habe
ich selbst schon viele Gefahren erlebt, denen Auto- und Fahrradfahrer
heutzutage auf unseren Straßen ausgesetzt sind", sagt Steven
Armstrong, President and CEO, Ford of Europe, Middle East & Africa.
"Eine gelungene Integration aller Verkehrsteilnehmer ist der
Schlüssel dazu, wie wir unsere Städte für alle Menschen sicherer und
die Mobilität insgesamt effektiver machen können. Aber neue
Infrastrukturen wie Radwege benötigen Zeit, es besteht
Handlungsbedarf".

In Europa gibt es etwa 250 Millionen Radfahrer. Viele Städte fördern
das Radfahren, mit nachgewiesenen Vorteilen für Gesundheit,
Luftqualität und Verkehrsfluss. Doch machen Radfahrer auch rund zwölf
Prozent aller Verkehrstoten aus.

Auch deshalb unterstützt Sir David Brailsford, Chef des britischen
Radsport-Teams Sky, die Ford-Kampagne: "Das ist eine sehr zeitgemäße
Initiative von Ford. In Europa gibt es einige der größten
Radsportgemeinden der Welt, und die zunehmende Inanspruchnahme von
Straßenraum erhöht das Bedürfnis nach Sicherheit immer weiter", sagt
Brailsford. "Bei dieser Kampagne geht es nicht nur um die Einführung
neuer Technologien, sondern auch um Verantwortung. Wenn sowohl
Radfahrer als auch Autofahrer die Bedürfnisse des jeweils anderen
besser verstehen, werden wir eine Veränderung der Einstellungen und
der Verhaltensweisen feststellen, die letztlich die
Verkehrssicherheit für alle erhöhen könnten. Ford kann bei der
Förderung von notwendigem Verständnis eine wichtige Rolle spielen".

VR-Videos und weitere Infos zu "Share The Road" gibt es online unter:
www.ford.de/share-the-road

Die Mobilitätsstrategie von Ford bietet bereits eine breite Palette
von Produkten und Dienstleistungen, die Transport-Systeme,
Infrastruktur, Konnektivität und digitale Dienste verbessern sollen.
Konkret gehören dazu die Bike-Sharing-Kooperation zwischen Ford und
der Deutschen Bahn Connect GmbH, einer Tochtergesellschaft der
Deutschen Bahn AG, sowie weitere Pilotprojekte wie etwa Car-Sharing
oder der Chariot-Pendler-Shuttle für Stadtbewohner in London, die in
Gebieten mit schlechter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
leben sowie die ebenfalls in London aufgestellten, intelligenten
Sitzbänke mit Internet-Hotspots, an denen Fußgänger ihre mobilen
Endgeräte kostenlos nutzen und aufladen können. Mit seiner Vision
"City of Tomorrow" beschreibt der Ford-Konzern überdies, wie zum
Beispiel autonome Fahrzeuge und Elektromobile sowie vernetzte
Verkehrsangebote wie Mitfahrservices oder Fahrtenvermittlung bereits
in naher Zukunft mit der Verkehrsinfrastruktur interagieren können.

Ford integriert nun die Virtual-Reality-Erfahrung in sein kostenloses
Fahrsicherheitstraining für 17- bis 24-jährige Führerscheinneulinge
"Vorfahrt für Deine Zukunft". Ford of Europe hat seit 2013 insgesamt
20 Millionen US-Dollar in dieses Ausbildungsprogramm investiert. Bei
"Vorfahrt für Deine Zukunft" handelt es sich um ein
Sicherheitstraining, bei dem junge Autofahrer durch Experten geschult
werden insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Unfallgefahren:
Dazu zählen neben der grundsätzlichen Gefahrenerkennung und dem
Fahrzeug-Handling vor allem die Geschwindigkeit, die räumliche
Einschätzung im Straßenverkehr sowie potenzielle Gefahren durch
Alkohol- oder Drogenkonsum und Ablenkung vom Verkehrsgeschehen, zum
Beispiel durch Handynutzung.

Erst vor rund einem Monat hat Ford den neuen Ford Focus mit einer
Technologie auf den Markt gebracht, die Radfahrer in der Nähe des
Fahrzeugs erkennen kann. Der Pre-Collision Assist mit Fußgänger- und
Radfahrererkennung aktiviert zudem automatisch die Bremsen, wenn er
eine mögliche Kollision identifiziert und der Fahrer nicht auf
entsprechende Warnungen des Systems reagiert. Dank der optional
erhältlichen 180 Grad-Weitwinkel-Kamera mit "Split View"-Technologie
macht der neue Ford Focus den Fahrer darüber hinaus auf Gefahren
aufmerksam, die um die Ecke lauern. Beim Einlegen des Rückwärtsgangs
erscheint auf dem Touchscreen des Audio- oder Navigationssystems
automatisch das von der Rückfahrkamera übertragene Bild. Der Fahrer
kann somit Hindernisse oder Verkehrsteilnehmer wie etwa andere
Kraftfahrzeuge, Fußgänger oder Radfahrer auf beiden Seiten hinter dem
eigenen Fahrzeug wahrnehmen. Auf der Monitor-Anzeige werden zudem
spezielle grafische Symbole für die Breite und Mittellinie des
Fahrzeugs angezeigt, die unter Berücksichtigung des Lenkwinkels
errechnet werden - somit wird das Manövrieren sicherer und einfacher.

Zu was Konflikte auf der Straße führen können, zeigt dieses
YouTube-Video:

https://www.youtube.com/watch?v=Xic8W48LxUc

Weitere Informationen gibt es online unter:

https://ecf.com/what-we-do/cycling-all-policies/european-level

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-2762_en.htm

  • Aufrufe: 511

Medikamente können Sekundenschlaf begünstigen Allergiker sind im Frühjahr besonders gefährdet

Medikamente können zu Müdigkeit hinter dem Steuer führen (Foto: DVR).
Medikamente können zu Müdigkeit hinter dem Steuer führen (Foto: DVR).

Mit Beginn des Frühlings wirbeln vermehrt Pollen durch die Luft. Laut des Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) leiden rund 16 Prozent der Bevölkerung an einer Pollenallergie mit Symptomen wie Fließschnupfen oder juckenden Augen. Viele Betroffene müssen Antihistaminika einnehmen. Diese können jedoch müde machen, damit die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen und einen Sekundenschlaf begünstigen.

Nicht nur Antihistaminika, sondern auch viele andere Arzneimittel können einen solchen Einfluss haben. Laut Angaben der Hersteller beeinträchtigen zwischen 15 und 20 Prozent aller zugelassenen Medikamente die Fahrtüchtigkeit. Dazu gehören vor allem auch Antiepileptika, Psychopharmaka und einige Schmerzmittel, die oft die kognitive Leistungsfähigkeit einschränken und latente Müdigkeit hervorrufen. Trotzdem unterschätzen viele, wie sehr sich solche Medikamente auf die Fähigkeit, ein Fahrzeug konzentriert zu führen, auswirken können. „Ausgehend von diversen Expertenmeinungen und wissenschaftlichen Schätzungen gehen wir davon aus, dass viele Verkehrsunfälle unter der Beteiligung von Arzneimitteln, insbesondere Psychopharmaka, stattfinden", so Dr. Hans-Günter Weeß, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM), im Rahmen der Kampagne „Vorsicht Sekundenschlaf!".

Wer verschreibungspflichtige oder frei verkäufliche Arzneimitteln einnimmt, sollte mögliche Einflüsse auf die eigene Fahrtüchtigkeit mit einem Arzt bzw. einer Ärztin oder in der Apotheke abklären. Dies ist speziell vor der ersten Anwendung, bei einer Dosissteigerung, bei einer Umstellung oder beim Absetzen der Medikamente wichtig. „Auch Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sollten berücksichtigt werden, da sie mögliche Nebenwirkungen wie etwa eine verminderte Konzentration und vermehrte Schläfrigkeit noch verstärken können", ergänzt Dr. Weeß. Wer beim Autofahren erste Anzeichen wie häufiges Gähnen oder schwere Augenlider bemerkt, sollte dringend eine Pause einlegen. Diese empfiehlt sich mit etwas Bewegung zur Kreislaufaktivierung oder mit einem Kurzschlaf von zehn bis 20 Minuten zu kombinieren.


Hier gibt es weitere Informationen zu „Vorsicht Sekundenschlaf! Die Aktion gegen Müdigkeit am Steuer"

Hintergrund zur Kampagne: Müdigkeit am Steuer ist ein unterschätztes Unfallrisiko im Straßenverkehr. In der Unfallstatistik wird Übermüdung für nur 0,5 Prozent aller schweren Unfälle als Ursache deklariert. Die Dunkelziffer liegt laut Experten jedoch weitaus höher. Jeder übermüdete Fahrzeugführer und jede übermüdete Fahrzeugführerin ist somit potenziell der Gefahr des Sekundenschlafs ausgesetzt. Der DVR hat deshalb gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Dezember 2016 eine Aufklärungskampagne mit dem Titel „Vorsicht Sekundenschlaf! Die Aktion gegen Müdigkeit am Steuer." gestartet. Ziel der Kampagne ist es, alle Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen für die Gefahren von Müdigkeit am Steuer zu sensibilisieren und präventive sowie akute Maßnahmen dagegen aufzuzeigen.

 

  • Aufrufe: 330

Kooperation zwischen der Hochschule Kaiserslautern und der KST Motorenversuch GmbH u. Co. KG

Bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Hochschule Kaiserslautern und der KST Motorenversuch GmbH u. Co. KG  KST Motorenversuch GmbH u. Co. KG
v

Die Kooperation zwischen der Hochschule Kaiserslautern und der KST
Motorenversuch GmbH u. Co. KG bringt Studierenden praxisbezogenes Know-how
im Bereich E-Mobilität.

Zwischen der Hochschule Kaiserslautern und der KST Motorenversuch GmbH u.
Co. KG wurde am 24.04.2018 eine Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung
eines Zentrums für E-Mobilität in den Räumen der Willy Wolf-Akademie auf
dem Betriebsgelände der KST in Bad Dürkheim unterzeichnet.

Die rasanten Veränderungen und Entwicklungen in der E-Mobilität fordern
von den Engineering- und Testdienstleistern wie KST eine schnelle und
effiziente Anpassung der technischen und personellen Ressourcen.
Gleichzeitig ist es für Hochschulen eminent wichtig in diese
Veränderungsprozesse frühzeitig eingebunden zu sein um die Lehr- und
Forschungspläne entsprechend justieren zu können. Durch die regionale Nähe
und die Ausrichtung des Studienplans bietet sich die Hochschule
Kaiserslautern für eine gemeinsame Vorgehensweise an. Mit dem Zentrum für
E-Mobilität an der KST- eigenen Willy Wolf-Akademie wollen die zukünftigen
Partner diesen Anforderungen gemeinsam Rechnung tragen.

„Mit praxisnahen Lehrveranstaltungen und gemeinsamen Entwicklungs- und
Forschungsvorhaben wollen wir die nächsten Schritte der individuellen
Mobilität begleiten und gleichzeitig junge Menschen für diese spannenden
Entwicklungen begeistern“, so Prof. Dr. Gerhard Reiff, Vorsitzender der
Geschäftsführung von KST.

In der Willy Wolf-Akademie werden dem Zentrum Seminarräume zur Verfügung
gestellt und Laborräume den jeweiligen Projektanforderungen entsprechend
gemeinsam ausgestattet. In den nahe gelegenen Testeinrichtungen von KST
wird den Studierenden gleichzeitig die Möglichkeit zur Einsicht in den
harten Testalltag der zukünftigen Antriebslösungen gegeben.

„Ab dem Sommersemester werden wir in den Laboren der Willy Wolf-Akademie
unter anderem den EMotor für den 2018er Formula Student Rennwagen der
Kaiserlauterer Hochschulen mit unserem gemeinsamen Know-How optimal und
siegfähig abstimmen. Studierenden bieten wir damit spannende und
realitätsnahe Aufgaben für Praktika und Abschlussarbeiten“, sagt Prof. Dr.
Ing. Hartmut Opperskalski der Leiter des Instituts für energieeffiziente
Systeme an der Hochschule Kaiserslautern. Im Rahmen einer feierlichen
Veranstaltung wurde die Kooperationsvereinbarung für die Hochschule
Kaiserslautern von dessen Vizepräsidenten Herrn Prof. Dr. Ing. Albert Meij
unterzeichnet.

KST Motorenversuch ist als Engineering- und Testdienstleister mit rund 180
Mitarbeitern seit mehr als 50 Jahren im Automotive Markt unterwegs und
wächst im Umfeld der neuen Herausforderungen überdurchschnittlich.

Die Hochschule Kaiserslautern legt in Ihrem Portfolio einen deutlichen
Schwerpunkt auf die Elektromobilität unter anderem mit dem Institut für
energieeffiziente Systeme.

KST Motorenversuch GmbH & Co. KG
Bruchstraße 24 - 32
D-67098 Bad Dürkheim

  • Aufrufe: 402