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Abgasskandal: Mercedes-Fahrer erstreiten erste Urteile jetzt auch gegen Daimler - Hersteller muss manipulierte C-Klasse und Vito zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

Im Abgasskandal muss jetzt auch Daimler erste gerichtliche
Niederlagen gegen betrogene Kunden einstecken, die für Volkswagen
bereits seit Langem Alltag geworden sind: Das Landgericht Hanau (Az.
9 O 76/18) hat der Klage eines Vito-Fahrers auf Schadenersatz
stattgegeben. Das Gericht entschied: Daimler muss das manipulierte
Fahrzeug wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zurücknehmen
und den Kaufpreis in Höhe von 59.500 EUR abzüglich einer
Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer erstatten. Auch
das Landgericht Karlsruhe (Az. 18 O 24/18) hat Daimler bereits
verurteilt, einen manipulierten Mercedes-Benz C200 d T-Modell
zurückzunehmen.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen aus der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig,
die bereits Dutzende betrogene Mercedes-Fahrer vertritt: "Urteile
gegen Daimler wie die aus Hanau und Karlsruhe waren absehbar. Daimler
steht vor einer Klagewelle, die Volkswagen längst überrollt hat."

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bislang im Transporter Vito mit
1,6-Liter-Diesel, der C-Klasse mit 220d-Motor und dem GLC (ebenfalls
220d) verbotene Abschalteinrichtungen entdeckt und amtliche Rückrufe
angeordnet. Darüber hinaus stehen noch weitere Modelle im Verdacht,
manipuliert zu sein. Das KBA untersucht gegenwärtig noch die
G-Klasse, E-Coupé, S-Klasse, GLE und die C-Klasse mit Renault-Motor.

Die rechtliche Ausgangsposition ist für Daimler-Kunden sogar besser
als sie es anfänglich für Volkswagen-Kunden war. Als der
VW-Abgasskandal Ende 2015 bekannt wurde, mussten Geschädigte erst
mühsam eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung erkämpfen.
Allein diese Hürde hat bereits Tausende Autofahrer von einer
erfolgversprechenden Klage gegen VW abgehalten. Anschließend mussten
noch die Gerichte davon überzeugt werden, dass Volkswagen in der
Pflicht ist, die Schummel-Diesel zurückzunehmen. Heute gewähren alle
Verkehrsrechtsschutzversicherungen in Abgasstreitigkeiten
unproblematisch Deckung. Und auch vor Gericht gewinnt Volkswagen
heute kaum noch Prozesse. Weiteren Rückenwind haben zahlreiche
Oberlandesgerichte bereits signalisiert und nachdem Volkswagen jetzt
auch in Deutschland ein Milliarden-Bußgeld akzeptiert hat, steigen
die Erfolgsaussichten geschädigter VW-Kunden nahezu auf 100%.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Die VW-Fahrer haben den
Mercedes-Fahrern den Klageweg geebnet und praktisch alle Ampeln auf
Grün gestellt. Auch für Mercedes-Fahrer gibt es keinen Grund, sich
betrügen zu lassen. Und erst recht gibt es keinen Grund, sich unter
staatlicher Androhung von Zwangsstilllegungen fragwürdige
Software-Updates aus der Hand des betrügenden Herstellers aufdrängen
zu lassen. Ob diese eilig entwickelten Updates überhaupt
funktionieren, ist fraglich und dass sie erhebliche Folgeschäden an
den teuren Autos verursachen können, ist aus den VW-Fällen
hinlänglich bekannt."

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier ist
eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Sie berät und vertritt
bundesweit bereits über 1.000 Geschädigte im VW-Abgasskandal. Die
Kanzlei hat am 28.05.2018 vor dem OLG Köln (Az. 27 U 13/17) die
bundesweit erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts zugunsten
eines VW-Fahrers erstritten, die Signalwirkung hat, und zwar auch für
Mercedes-Fahrer. Die Kanzlei bietet Autokäufern eine kostenlose und
unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles unter
www.lehnen-sinnig.de

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VW-Abgasskandal: Sensationsentscheidung vor dem OLG Köln - Erstes deutsches Oberlandesgericht zwingt Händler zur Rücknahme eines Schummel-Diesels / VW und Händler geben Verteidigung auf

Es ist der Dammbruch, den Volkswagen im Abgasskandal unbedingt
verhindern wollte: eine bindende Entscheidung eines deutschen
Oberlandesgerichts zugunsten eines betrogenen Autokäufers.

Das OLG Köln hat als erstes deutsches Oberlandesgericht einen
ortsansässigen Autohändler in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen &
Sinnig geführten Klageverfahren zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI
gezwungen. In dem Fahrzeug war eine verbotene Abschalteinrichtung
verbaut. Die Richter am Oberlandesgericht bestätigten das
erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln mit Beschluss vom
28.05.2018 (Az. 27 U 13/17). Die Berufung des verurteilten Händlers,
die von der Volkswagen AG unterstützt wurde, hat das OLG Köln sogar
ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das ist nur ausnahmsweise
möglich, wenn die Richter übereinstimmend davon überzeugt sind, dass
die Berufung des Händlers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolgt
hat. Der Händler muss nun den Schummel-Diesel zurücknehmen und dem
betrogenen Käufer den Kaufpreis abzüglich einer geringen
Entschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer erstatten.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Es hat lange gedauert bis zu
dieser ersten obergerichtlichen Entscheidung, weil die VW-Anwälte
ähnliche Verfahren durch prozessuale Tricks ohne formelle
gerichtliche Entscheidung beenden konnten. Die von uns erstrittene
Entscheidung ist richtungsweisend und hat für viele geschädigte
Autokäufer auch in anderen Gerichtsverfahren bundesweit
Signalwirkung."

Viele deutsche Oberlandesgerichte hatten in Verhandlungen, Hinweisen
und sogar Pressemitteilungen bereits angekündigt, im Abgasskandal
zugunsten betrogener Autokäufer entscheiden zu wollen. Weil der
Konzern im Anschluss an eine solche Entscheidung und insbesondere vor
der Verjährung Ende 2018 eine Klageflut befürchtet, hat Volkswagen
bislang immer alles daran gesetzt, eine solche obergerichtliche
Entscheidung unbedingt zu verhindern.

Bisher haben die VW-Anwälte dieses Ziel mit verschiedenen Kniffen
auch erreicht: teilweise hat Volkswagen die eigene Berufung
zurückgenommen wie etwa vor dem OLG Braunschweig, teilweise hat
Volkswagen schlicht den vollen Kaufpreis und die vollen
Gerichtskosten gezahlt wie etwa vor dem OLG Naumburg und teilweise
wurden auch Einigungen mit den Klägern erreicht, wie sich einer
Pressemitteilung des OLG Koblenz entnehmen lässt. In all diesen
Fällen erledigen sich die Prozesse nämlich ohne richterliche
Entscheidung, auf die sich andere Geschädigte berufen könnten. Die
Oberlandesgerichte dürfen dann nicht mehr gegen Volkswagen
entscheiden, auch wenn sie es wollten.

In dem jetzigen Verfahren vor dem OLG Köln wurde die Berufung
überraschend nicht zurückgenommen. Mehr noch: Händler und Volkswagen
AG habe sich gegen Ende des Verfahrens nicht einmal mehr aktiv
verteidigt. Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Wir gehen davon aus,
dass Volkswagen diesen Prozess einfach aus den Augen verloren hat.
Kein Wunder, denn schließlich sind tausende Prozesse zum Abgasskandal
anhängig und nahezu alle entwickeln sich zugunsten der geschädigten
Autokäufer."

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier ist
eine der führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal und berät und
vertritt bundesweit über 1.000 Geschädigte im VW-Abgasskandal. Die
Kanzlei bietet Autokäufern eine kostenlose und unverbindliche
Ersteinschätzung ihres Falles unter www.lehnen-sinnig.de

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Studierende der Hochschule Karlsruhe präsentieren selbst gebauten Rennwagen

Feierlicher Moment: Die Studierenden enthüllen den neuen Rennwagen  Foto: Norma Pralle/HsKA
Feierlicher Moment: Die Studierenden enthüllen den neuen Rennwagen Foto: Norma Pralle/HsKA

Studierende der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft präsentieren
selbst gebauten Rennwagen mit zahlreichen technischen Neuerungen –
Teilnahme an studentischen Konstruktionswettbewerben auf dem
Hockenheimring, in Tschechien und Spanien geplant

Auch in diesem Jahr haben sich wieder ca. 50 Studierende der Hochschule
Karlsruhe – Technik und Wirtschaft zusammengefunden, um einen einsitzigen
Formelrennwagen zu konstruieren und anschließend selbst zu fertigen. Die
Studierenden aus den Studiengängen Fahrzeugtechnologie, Maschinenbau,
Mechatronik, Elektrotechnik sowie Wirtschaftsingenieurwesen und
International Management haben ein großes gemeinsames Ziel: den Bau eines
eigenen Rennwagens für die diesjährige Teilnahme an studentischen
Konstruktionswettbewerben der „Formula Student“. Wie in den letzten Jahren
wird das Team wieder an verschiedenen Wettbewerben teilnehmen. Neben den
beiden „Klassikern“ auf den Rennstrecken in Hockenheim und Barcelona kommt
dieses Jahr noch das Autodrom Most in Tschechien hinzu.

Nach neun Monaten Entwicklung, Konstruktion und Fertigung haben die
Studierenden nun mit dem Rollout am 30. Mai 2018 ihr erstes großes
Etappenziel erreicht und können das Resultat ihrer Projektarbeit mit dem
neuen Rennwagen „F-112“ erstmals der Öffentlichkeit präsentieren.

Die Hauptaufgabe der internationalen Konstruktionswettbewerbe der Formula
Student besteht darin, einen Rennwagen herzustellen, der für eine
Produktion in Kleinserie geeignet wäre. Geschwindigkeit ist jedoch nur ein
Aspekt, bewertet wird das Gesamtkonzept, zu dem auch Beschleunigungs- und
Bremsleistung sowie Konstruktion, Gewicht und die kalkulierten
Produktionskosten zählen. Um also einen schnellen, wendigen, sicheren,
sparsamen und zuverlässigen sowie kostengünstigen Rennwagen zu entwickeln,
ist für die Studierenden eine genaue Projektplanung und Koordination samt
Marketingstrategie, Business Plan und Cost Report notwendig. Gefragt sind
demnach viele ingenieurspezifische Fähigkeiten wie auch umfangreiche
Wirtschafts- und Marketingkompetenzen. Das Konzept hinter diesem
Wettbewerb ist es, den Studierenden eine attraktive Möglichkeit zu bieten,
das im Studium angeeignete Wissen in die Praxis umzusetzen.

In der neuen Saison tritt das Team mit einem vollständig neuen Fahrzeug
an: Zur neuen Karosserie aus Kohlefasern (CFK) kommt ein komplett neu
entwickeltes Fahrwerk mit geänderten Feder-Dämpferelementen. Um die
Strömungsverhältnisse des Fahrzeugs zu verbessern, wurden in langen
Sitzungen viele rechnergestützte Simulationen durchgeführt, die – im
Vergleich zum Vorjahresauto – zu einem aufwendigeren Aeropaket führten. Um
die Leistung des Motors zu steigern, wird er nicht mit Superbenzin,
sondern mit E85 betrieben. Gleichzeitig wird die Brennraumtemperatur
gesenkt und dadurch die Kühlung des Fahrzeuges erleichtert.

Durch die Umstellung auf ein elektronisches Gaspedal wird das Fahrzeug für
die Fahrer leichter steuerbar. Die Steuerelektronik kann jetzt direkt auf
die Drosselwinkel der Luftansaugung zugreifen, um etwa das Drehmoment des
Motors an die Stellung des Gaspedals anzupassen oder ein Durchdrehen der
Räder zu verhindern.

Das neue Dash Panel – ein Kombiinstrument im Lenkrad, mit dem der Fahrer
alle nötigen Informationen über das Fahrzeug auf einen Blick sehen und
sofort reagieren kann –wurde um einige weitere Funktionen erweitert. So
kann nun etwa die Reifentemperatur für jedes Rad oder eine Blockierwarnung
für diese angezeigt werden. So werden dem Fahrer direkt die Einflüsse
seiner Fahrweise auf das Fahrzeug zurückgemeldet. Zusätzlich abrufbare
Informationen über den jeweiligen Zustand der Teilbereiche des Rennwagens
sind vor allem in der Testphase hilfreich, da die Daten nicht mehr über
einen PC ausgelesen werden müssen.

Wie in jedem modernen Entwicklung- und Produktionsprozess wurde das
komplette Fahrzeug mit Hilfe von CAD-Systemen (Computer Aided Design) als
Modell im Rechner erzeugt. So wurden auch die benötigten Fertigungsdaten
generiert und ermöglichten zudem die Simulation und Berechnung der
verschiedenen Bauteile und Funktionen. Anschließend werden bestimmte Teile
individuell hergestellt und – teilweise bis zur Zerstörung – getestet.

Nach dem Rollout des „F-112“ beginnt für die Studierenden die kurze
Testphase, um den Boliden für die Wettbewerbe der Formula Student „fit“ zu
machen. Ende Juli 2018, also kurz nach dem Ende der Prüfungen, geht es
dann auch schon los mit dem ersten Event in Tschechien.

„Der jedes Jahr weiterentwickelte Rennwagen der Studierenden ist für uns
immer wieder aufs Neue ein beeindruckender Beleg für die Kombination von
Fachwissen und ausgeprägtem Praxisbezug unserer Lehre und auch dafür, wie
gut es unsere Studierenden schaffen, ein solch umfangreiches Projekt zu
planen und umzusetzen“, betont Prof. Dr. Frank Artinger, Rektor der
Hochschule Karlsruhe, „alle Schritte werden dabei von den Studierenden
selbst organisiert bis hin zur hochkomplexen Fertigung mit Hilfe
verschiedener Sponsoren und zum größten Teil auch am hochschuleigenen
Institute of Materials and Processes.“

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Hochschule Koblenz setzt auf Elektro-Mobilität

Die neuen E-Autos der Hochschule Koblenz  Hochschule Koblenz
Die neuen E-Autos der Hochschule Koblenz Hochschule Koblenz

An der Hochschule Koblenz werden nicht nur zukunftsorientierte Lehre und
Forschung großgeschrieben, sondern auch eine ökologische Ausrichtung im
Sinne der Nachhaltigkeit. Daher wurden nun zwei Elektro-Hybrid-Fahrzeuge
und vier E-Bikes für umweltschonende, emissionsfreie Transporte im
Stadtgebiet und zwischen den drei Standorten der Hochschule angeschafft.
Nach der Erweiterung des Semestertickets und der damit verbundenen
Stärkung des ÖPNV ist dies ein weiterer Schritt der Hochschule, das
Mobilitätsmanagement ökologischer zu gestalten.

KOBLENZ/REMAGEN/HÖHR-GRENZHAUSEN. An der Hochschule Koblenz werden nicht
nur zukunftsorientierte Lehre und Forschung großgeschrieben, sondern auch
eine ökologische Ausrichtung im Sinne der Nachhaltigkeit. Daher wurden nun
zwei Elektro-Hybrid-Fahrzeuge und vier E-Bikes für umweltschonende,
emissionsfreie Transporte im Stadtgebiet und zwischen den drei Standorten
der Hochschule angeschafft. Nach der Erweiterung des Semestertickets und
der damit verbundenen Stärkung des ÖPNV ist dies ein weiterer Schritt der
Hochschule, das Mobilitätsmanagement ökologischer zu gestalten.
Die Elektro-Hybrid-Fahrzeuge fahren bis zu 50 Kilometer mit elektrischem
Antrieb und schalten bei Bedarf auf Benzinbetrieb um. So kombinieren sie
die Vorzüge eines Elektroantriebs mit den Stärken eines Benzinmotors. Die
Fahrräder unterstützen mit ihrem elektrischen Antrieb und sorgen so
ebenfalls für eine schnelle und umweltschonende Fahrt. Besonders auf
innerstädtischen Strecken ist das Fahrrad im Hinblick auf die Fahrzeit dem
Auto klar überlegen und dank des Hilfsmotors lässt sich sogar die Steigung
zur Koblenzer Karthause ohne Weiteres meistern.  Derzeit sind an den
Standorten der Hochschule Koblenz vier Sonderparkplätze mit Ladesäulen für
Fahrzeuge mit Elektroantrieb in Planung, die voraussichtlich im Sommer
2018 fertig gestellt werden.

Mit der Einführung der Elektro-Mobilität schafft die Hochschule Koblenz
einen neuen Beitrag, um über die gesetzlichen Anforderungen hinaus mehr
für den Klimaschutz zu tun und ein Umweltbewusstsein in der Hochschule zu
verankern. Bereits Anfang des Jahres wurde die Hochschule Koblenz, die im
Jahr 2012 bereits zum ersten Mal das Ökoverkehrssiegel der Stadt Koblenz
in Silber erhalten hatte und seit 2016 das goldene Siegel trägt, zum
wiederholten Male als ÖKOPROFIT-Betrieb ausgezeichnet. ÖKOPROFIT-Betriebe
engagieren sich, über das vom Gesetzgeber geforderte Maß hinaus, für den
betrieblichen Umweltschutz. Sie erfüllen zusätzlich die Kriterien, welche
im Rahmen der ÖKOPROFIT-Prüfung an sie gestellt werden und wodurch ein
hoher Standard garantiert wird.

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