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Ford verkündet Führungswechsel in der Ford-Werke GmbH

Wolfgang Kopplin verlässt zum 31. August 2018 das Unternehmen,obs FordWerke GmbH
Wolfgang Kopplin verlässt zum 31. August 2018 das Unternehmen,obs FordWerke GmbH

- Hans-Jörg Klein mit Wirkung zum 1. September zum neuen
Geschäftsführer Marketing und Verkauf in die Geschäftsführung der
Ford-Werke GmbH berufen

- Wolfgang Kopplin, Geschäftsführer Marketing und Verkauf und
stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke
GmbH, verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch

Der Aufsichtsrat der Ford-Werke GmbH hat Hans-Jörg Klein mit Wirkung
zum 1. September 2018 zum neuen Geschäftsführer der Ford-Werke GmbH
bestellt. Er wird für den Geschäftsbereich Marketing und Verkauf
verantwortlich sein. Klein folgt auf Wolfgang Kopplin, der das
Unternehmen verlassen wird.

In seiner neuen Rolle hat Klein die operative Verantwortung für den
gesamten Geschäftsbereich Marketing und Verkauf in Deutschland.

Zuletzt hatte Klein die Position des Verkaufsdirektors von Ford
Deutschland inne. Zuvor war er als Direktor Produktmarketing bei Ford
Europa für alle aktuellen und zukünftigen Produktprogramme zuständig.

Hans-Jörg Klein hat 1991 seine berufliche Laufbahn bei Ford begonnen.
Seitdem hat er verschiedene Führungspositionen in der
Produktentwicklung, der Fahrzeugfertigung sowie im Bereich Marketing
und Vertrieb der europäischen und deutschen Ford-Organisation
bekleidet. Weitere frühere berufliche Stationen waren die des
Verkaufsleiters von Ford in Deutschland, Brand Managers für große Pkw
und Performancefahrzeuge bei Ford Europa und die des Leiters
Nutzfahrzeuge in der deutschen Organisation.

Wolfgang Kopplin wird bis 31. August 2018 in seiner Funktion bei der
Ford-Werke GmbH tätig sein. Er war seit April 2014 Geschäftsführer
Marketing und Verkauf der Ford-Werke GmbH und zusätzlich seit Januar
2017 stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der
Ford-Werke GmbH. In dieser Funktion verantwortete er erfolgreich das
operative Geschäft und den Wachstumskurs der letzten Jahre für Ford
in Deutschland.

"Wir danken Wolfgang Kopplin für sein mehr als 22-jähriges Engagement
für Ford. In dieser Zeit hat er maßgeblich zum Wachstum unseres
Geschäfts beigetragen. Wir wünschen ihm alles Gute", sagte Steven
Armstrong, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Ford-Werke GmbH und
Group Vice President and President of Europe, Middle East and Africa,
Ford Motor Company. "Gleichzeitig sind wir uns sicher, dass Hans-Jörg
Klein aufgrund seiner Fähigkeiten und Erfahrungen die erfolgreiche
Entwicklung von Ford in Deutschland fortsetzen wird. Er ist ein
begeisterter Autoenthusiast und Verkaufsstratege mit einem profunden
Fachwissen. Ferner verfügt er über ein detailliertes Wissen über
Trends in der Branche und über technisches Fachwissen zu unseren
Produkten. Hans-Jörg ist eine erfahrene Führungskraft und wird zum
weiteren Wachstum in Deutschland beitragen."

Ford ist in Deutschland die drittstärkste Marke unter allen
Automobilherstellern und darum ein Schlüsselmarkt für Ford in Europa.
Seit Anfang des Jahres wurden in Deutschland 128.000 Neufahrzeuge
verkauft und ein kumulierter Marktanteil von 7.8 Prozent erzielt.

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Tankmonat Juni 2018: Kraftstoffpreise schießen weiter in die Höhe

Clever-tanken
Clever-tanken

Tankmonat Juni 2018: Kraftstoffpreise schießen weiter in die Höhe

  • Super E10 so teuer wie seit Juli 2015 und Diesel wie seit November 2014 nicht mehr
  • Super E10 und Diesel rund 1 Cent pro Liter teurer als im Mai
  • Super E10 am günstigsten in Hamburg, Nürnberg und Hannover
  • Diesel am günstigsten in Hamburg, Hannover und Dresden
  • Super E10 am teuersten in Berlin, Bochum und Wuppertal
  • Diesel am teuersten in Frankfurt am Main, Stuttgart und Wuppertal 

 

Nürnberg, 2. Juli 2018. Die erste Jahreshälfte hat sich mit den bisher saftigsten Kraftstoffpreisen 2018 verabschiedet. Durchschnittlich 1,4382 Euro pro Liter Super E10 und 1,2795 Euro pro Liter Diesel zahlten Autofahrer im Juni – je rund 1 Cent mehr als noch im Mai und so viel wie in keinem anderen Monat des bisherigen Jahres. Gegenüber dem Vorjahresmonat haben sich Super E10 und Diesel sogar um rund 13 beziehungsweise 18 Cent verteuert. Zu diesen Ergebnissen kommt die aktuelle Monatsauswertung des Verbraucherinformationsdienstes clever-tanken.de. „Die Durchschnittspreise für beide Kraftstoffsorten sind auf hohem Niveau in den Juni gestartet. Obwohl sie anschließend wöchentlich leicht gesunken sind, ist das monatliche Gesamtniveau das höchste des bisherigen Jahres. Nicht zuletzt die aktuell deutschlandweit startenden Sommerferien dürften den Preisanstieg im Juli befeuern“, sagt Steffen Bock, Gründer und Geschäftsführer von clever-tanken.de.

Der Liter Super E10 kostete im Juni im bundesweiten Schnitt 1,4382 Euro – ein Anstieg gegenüber dem Vormonat um 0,0089 Euro. Teurer war der Kraftstoff zuletzt im Juli 2015 (1,4541 Euro). Für vier Tankfüllungen à 60 Liter Super E10 zahlten Autofahrer im Juni rund 345,17 Euro. Das waren etwa 2,14 Euro mehr als im Vormonat und etwa 30 Euro mehr als im Vorjahresmonat. Gegenüber März, dem bisher preisgünstigsten Monat 2018, ist der Preis um rund 29 Euro gestiegen.

Diesel kostete im Juni im Mittel 1,2795 Euro – 0,0106 Euro mehr als im Mai. Teurer war er zuletzt im November 2014 (1,2897 Euro). Vier Tankfüllungen à 60 Liter kosteten im Juni 307,08 Euro. Das waren etwa 2,54 Euro mehr als im Vormonat, rund 42 Euro mehr als im Vorjahresmonat und 25 Euro mehr als im März, dem bis dato preisgünstigsten Monat für Dieselkraftstoff 2018.

Der Preisunterschied zwischen beiden Kraftstoffsorten lag im Juni wiederholt bei rund 16 Cent pro Liter. Teuerster Tanktag war zum Ende der Pfingstferien in Bayern und Baden-Württemberg sowie dem langen Fronleichnam-Wochenende in sechs Bundesländern Sonntag, der 3. Juni. 1,4580 Euro kostete an diesem Tag im Schnitt der Liter Super E10, 1,3000 Euro der Liter Diesel. Am günstigsten war Super E10 am 25. sowie am 27. Juni (1,4250 Euro pro Liter). Diesel war ebenfalls am günstigsten am 27. Juni (1,2650 Euro). 

Städteranking: Hamburg zum sechsten, Nürnberg zum siebenten Mal
in Folge unter den TOP 2 der günstigsten Tankstädte

Die ersten drei Plätze der preisgünstigsten Super-E10-Städte beim monatlichen Vergleich der 20 größten deutschen Städte von clever-tanken.de gingen im Juni an Hamburg (1,4167 Euro pro Liter), Nürnberg (1,4185 Euro) und Hannover (1,4211 Euro). Hamburg ist damit zum sechsten, Nürnberg zum siebenten Mal in Folge unter den TOP 2 in dieser Kategorie. Am teuersten war Super E10 hingegen wiederholt in Berlin (1,4442 Euro) sowie in Bochum (1,4427 Euro) und ebenfalls wiederholt in Wuppertal (1,4415 Euro). Damit zahlten die Berliner für vier Tankfüllungen à 60 Liter Super E10 rund 346,61 Euro – 6,60 Euro mehr als die Hamburger.

Die vordersten Plätze der günstigsten Dieselstädte belegten Hamburg (1,2525 Euro), Hannover (1,2563 Euro) und Dresden (1,2597 Euro). Am meisten zahlten Dieselfahrer hingegen erneut in Frankfurt am Main (1,2869 Euro) sowie in Stuttgart (1,2818 Euro) und Wuppertal (1,2809 Euro).

Beim Preisvergleich Tagesschwankungen beachten

Steffen Bock warnt: „Zwar sind die Ölpreise weltweit ins Rutschen geraten, nachdem die Organisation der Erdöl exportierenden Länder (OPEC) und Nicht-OPEC-Mitglieder wie Russland am 22. Juni in Wien beschlossen haben, ihre Ölfördermengen in der zweiten Jahreshälfte um eine Million Barrel pro Tag zu erhöhen. Allerdings: Weltweite Krisenherde sowie der Handelskrieg zwischen den USA, der EU und China befeuern die Rohöl- und damit auch die Kraftstoffpreise weiter. Dazu starten aktuell die bundesweiten Sommerferien. Erfahrungsgemäß werden viele Mineralölkonzerne ihre Preise in dieser Zeit anziehen.“ Der Experte rät Urlaubern und Pendlern daher, die Angebote an den Zapfsäulen entlang der geplanten Routen besonders aufmerksam zu vergleichen. Dabei sollten sie auch die regelmäßigen, teils deutlichen Schwankungen im Tagesverlauf beachten. Am günstigsten ist das Tanken nach den Beobachtungen von clever-tanken.de aktuell nachmittags zwischen 15 und 17 Uhr sowie abends zwischen 19 und 22 Uhr. Teuer hingegen ist es insbesondere am frühen Morgen von 6 bis 9 Uhr, mittags ab 12 Uhr und am frühen Abend ab 17 Uhr.

 

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Diesel-Fahrverbote ab 2019 in Düsseldorf: Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckungsverfahren für „Saubere Luft“ ein

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet ignoriert weiterhin das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einhaltung der Luftqualitätswerte beim Dieselabgasgift NO2 – Deutsche Umwelthilfe will mit dem Vollstreckungsverfahren für Düsseldorf saubere Luft ab spätestens 1.1.2019 gerichtlich durchsetzen – Dazu führt kein Weg an Diesel-Fahrverboten vorbei

Berlin, 21.6.2017: Die Deutsche Umwelthilfe hat (DUH) heute einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Ziel ist die Umsetzung des bereits ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Verfahren um „Saubere Luft“ in Düsseldorf aus dem Jahr 2016 (3 K 7695/16), das durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 (BVerwG 7 C 26.16) rechtskräftig ist. Die DUH hat beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Androhung eines Zwangsgeldes zur Vollstreckung des Urteils beantragt. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für „Saubere Luft“ der DUH.

Der Antrag der DUH sieht vor, bis zum 30. September 2018 die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Düsseldorf unter Beteiligung der Öffentlichkeit einzuleiten. Der Luftreinhalteplan müsse, so die DUH, ab dem 1. Januar 2019 Fahrverbote für alle betroffenen Diesel-Pkw unterhalb der Emissionsklasse Euro 5 enthalten. Ab dem 1. September 2019 soll das Fahrverbot dann auf alle Euro 5-Diesel-Pkw ausgedehnt werden.

Die DUH fordert, anders als in Hamburg durch die dortigen Behörden umgesetzt, die Einbeziehung aller belasteten Straßen. Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht zwei Wege ermöglicht: Die Fahrverbote können für alle belasteten Straßenabschnitte gelten. Sollte dies zu Umfahrungsverkehr führen, der auch auf den Umfahrungsstrecken zu Grenzwertüberschreitungen führt, wären auch diese Straßen einzubeziehen. Der andere Weg ist die Einbeziehung der gesamten bestehenden Umweltzone. Dies ist auch aus Sicht der DUH der beste Weg.

Ebenfalls verfolgt der Antrag der DUH das Ziel, das bis zum Jahresende 2018 verbindlich geregelt ist, welche zeitlichen und sachlichen Ausnahmen für ein Fahrverbot festgelegt werden.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist von Fahrverboten nur dann abzusehen, wenn es andere Maßnahmen gibt, mit denen man den Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwert ebenso schnell einhalten kann. Bis heute hat kein Bundesland vergleichbar wirksame Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Luftqualitätswerte vorgestellt. Auch eine vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium erstellte und bereits seit Mai 2017 vorliegende Wirkungsabschätzung unterschiedlicher Maßnahmen war für Düsseldorf zu dem Ergebnis gekommen, dass nur mit Diesel-Fahrverboten eine kurzfristige Einhaltung des Grenzwertes möglich ist.

„Vor Kurzem erst hat das Verwaltungsgericht Aachen mit seinem Urteil vom 8. Juni 2018 für saubere Luft in Aachen verdeutlicht, dass NRW-Ministerpräsident Armin Laschet die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten falsch interpretiert. Anstatt sich weiterhin als Erfüllungsgehilfen der kriminell agierenden Autokonzerne zu betätigen, muss sich die NRW-Landesregierung endlich um die Millionen betroffenen Bürger, die den giftigen Dieselabgasen täglich in ihren Städten ausgesetzt sind, kümmern. Leider sind die Regierungspolitiker weder auf Bundes- noch Landesebene stark genug, sich den Wünschen der Konzernzentralen von Audi, BMW, Daimler und VW zu widersetzen. Aus diesem Grund müssen wir die ‚Saubere Luft‘ für die Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen einer gerichtlichen Zwangsvollstreckung durchsetzen“, erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im September 2016 das Land NRW dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan Düsseldorf von 2013 so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µ/m3 im Stadtgebiet der Stadt Düsseldorf enthält. Das Gericht hatte deutlich gemacht, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aufzunehmen sind, sofern keine anderen Maßnahmen, die ebenso schnell zu einer Grenzwerteinhaltung führen, zur Verfügung stehen. Fahrverbote, so das Gericht, seien zulässig und rechtskonform gestaltbar. Diese Auffassung war mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2018 im Wesentlichen bestätigt worden. Damit wurde das Land verurteilt, den Luftreinhalteplan entsprechend zu ändern.

Dementgegen hatte jedoch im März 2018 Ministerpräsident Armin Laschet der Presse gegenüber Fahrverbote als „unverhältnismäßig und rechtswidrig“ bezeichnet und eine Umsetzung des rechtsverbindlichen Urteils damit faktisch abgelehnt. Diese Haltung habe er auch den für die Luftreinhalteplanung zuständigen Bezirksregierungen unter Hinweis auf den Umstand mitgeteilt, dass diese ihm gegenüber weisungsgebunden sind. Auch Umweltministerin Ursula Heinen-Esser verkündete in der vergangenen Woche vor dem Düsseldorfer Landtag, das Bundesverwaltungsgericht erwarte eine Einhaltung der Grenzwerte erst im Jahr 2020. Auch dies ist eine durchsichtige Fehlinterpretation. Das Bundesverwaltungsgericht spricht vielmehr von einer schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung, zu der Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge sogar ab sofort möglich und erforderlich sind. 

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt sagt: „Ich habe für die DUH vor Stellung des heutigen Antrags mehrfach die Umsetzung der Gerichtsentscheidungen von der zuständigen Bezirksregierung eingefordert. In mehreren Schreiben konnte man bis heute noch nicht einmal ein Datum für den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Änderung des Luftreinhalteplans nennen, obwohl man noch im März 2018 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums ankündigte, dass der neue Plan schon zum 1. Juli 2018 in Kraft treten werde. Wir werden dieses offenkundige Zeitspiel, welches auf Kosten der Gesundheit der Menschen geht, nicht länger hinnehmen.“

Mit heutigem Datum hat die DUH daher den Antrag auf Durchsetzung des rechtskräftigen Urteils im Rahmen der Zwangsvollstreckung gestellt. In einem ersten Schritt soll ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro angedroht werden. Dies ist der erste Schritt, der nach der Verwaltungsgerichtsordnung zulässig ist. Sollte dies nicht zu einer Einhaltung des Urteils führen, können härtere Maßnahmen, als ultima ratio die Zwangshaft gegen die Umweltministerin oder den Ministerpräsidenten beantragt werden.

Ugo Taddei, Rechtsanwalt von ClientEarth sagt: „Das Bundesverwaltungsgericht hatte das letzte Wort, aber die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, allen voran Ministerpräsident Armin Laschet, verweigert noch immer die Umsetzung des Urteils, obwohl sie rechtlich dazu aufgefordert sind. Diese Verweigerung ist ein ernster Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit. Es werden weitere Gerichtsentscheidungen für ‚Saubere Luft‘ in Deutschland folgen. Auch die anderen betroffenen regionalen Behörden müssen solange nachbessern, bis auch sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die Menschen vor schädlicher Luftverschmutzung zu schützen, nachkommen.“

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Marder machen Jagd auf Kabel und Schläuche

Viele Laternenparker können ein Lied davon singen: Immer wieder vergreifen sich Marder im Sommer an den Brems- oder Kühlwasserschläuchen ihres Autos. Foto: HUK-COBURG.
Viele Laternenparker können ein Lied davon singen: Immer wieder vergreifen sich Marder im Sommer an den Brems- oder Kühlwasserschläuchen ihres Autos. Foto: HUK-COBURG.

Ab jetzt wird zugebissen: Im Juni beginnt die Paarungszeit der Steinmarder. Die Männchen verteidigen dann heftig ihr Revier. Unsichere Zeiten für Autofahrer. Besonders für alle, die zwischen Orten hin- und herpendeln, an denen unterschiedliche Marder den Motorraum heimsuchen. Die kleinen Raubtiere lieben den engen Platz unter der Motorhaube: Eine kuschelige Höhle zum Wohlfühlen. Allein der Geruch eines vermeintlichen Konkurrenten, der seine Duftmarke hinterlässt, kann ihr Wohlgefühl trüben. In diesem Moment sind wilde Beißattacken vorprogrammiert.

Autofahrer mit Straßengarage müssen damit rechnen, dass sich Marder zum Beispiel an den Kabeln ihrer Zündkerzen oder an den Brems- und Kühlwasserschläuchen ihrer Pkw vergehen. Das kann, wie die HUK-COBURG mitteilt, teuer werden. 46.000 Schäden verursachten Marder an den Pkw ihrer Kunden im vergangenen Jahr. Die Regulierung kostete mehr als 13 Mio. Euro.

Aber es kann nicht nur teuer, sondern auch gefährlich werden. Oft bleiben die Schäden unentdeckt, da die spitzen, kleinen Zähne der Raubtiere oft nur stecknadelgroße Einstiche hinterlassen. Während der Fahrt kann es recht schnell zu Folgeschäden, zum Beispiel am Motor, kommen. Ein Blick auf die Temperaturanzeige des Kühlwassers hilft: Geht der Zeiger in den roten Bereich, ist ein Blick unter die Motorhaube unerlässlich.

Einziger Trost: Marderschäden sind oft, aber nicht immer, in der Teilkasko mitversichert. Zudem schützen manche Policen auch nur vor den unmittelbaren Schäden, also den zerbissenen Schläuchen. Teuer werden jedoch meist die Folgeschäden, wenn der Motor oder die Bremsen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Manche Versicherer, wie zum Beispiel bei der HUK-COBURG, versichern diese Folgeschäden bis zu einer Summe von 3.000 Euro mit. Wer unsicher ist, sollte bei seinem Kfz-Versicherer nachfragen.

Hat sich das kleine Raubtier an den Schläuchen und Kabeln von Autos, Campingfahrzeugen oder Krafträdern vergangen, greift natürlich auch die Vollkasko-Versicherung. Allerdings gilt hier: Wer einen Schaden meldet, wird in seinem Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft.

Vorbeugen ist besser als reparieren

Ein Wundermittel, das den Marder vom Motorraum fernhält, gibt es nicht. Autobesitzer, die sich den ganzen Ärger mit Panne und Reparatur ersparen wollen, können dem Marder das Zubeißen aber zumindest erschweren. Wirkungsvoll und günstig sind stabile Kabelummantelungen für gefährdete Bauteile aus dem Fachhandel. Zudem verderben spezielle Vorrichtungen zum Abschotten des Motorraums – wie sie manche Autofirmen anbieten – dem kleinen Raubtier den Spaß mit Kabeln, Dämmmatten und Wasserschläuchen. Auch gelegentliche Motorwäschen sollen helfen. Sie entfernen alle Geruchsspuren, die andere Marder anlocken, aus dem Motorraum.

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