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Klageverfahren für „Saubere Luft“ in Düsseldorf – Deutsche Umwelthilfe reicht Beschwerde beim OVG in Münster gegen Ablehnung des Vollstreckungsantrags ein

Rechtskräftiges Urteil des VG Düsseldorf nach Ansicht der DUH auch vollstreckbar: Maßnahmen für die „Saubere Luft“ müssen nicht nur geprüft, sondern auch umgesetzt werden – Bürger in Düsseldorf dürfen nicht länger auf die „Saubere Luft“ in der NRW-Landeshauptstadt warten müssen

Berlin/Düsseldorf, 6.9.2018: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 6. September 2018 bekannt gegeben, den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 21. Juni 2018 auf Zwangsvollstreckung im Klageverfahren für „Saubere Luft“ in Düsseldorf gegen das Land Nordrhein-Westfalen abzulehnen. Die DUH wird gegen den heute ergangenen Beschluss unverzüglich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster einreichen. Das von der DUH erstrittene Urteil für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans und das Ergreifen schnellstmöglicher wirksamer Maßnahmen für die „Saubere Luft“ ist weiterhin gültig und durch das Land NRW umzusetzen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist in seinem Beschluss darauf hin, dass die Frage der Rechtmäßigkeit der im Luftreinhalteplanentwurf vorgelegten Maßnahmen in einem gesonderten Verfahren zu prüfen ist. Der Beschluss berührt nicht die Gültigkeit des Hauptsacheurteils aus dem Jahr 2016 und die geforderte Umsetzung schnellstmöglich wirksamer Maßnahmen für saubere Luft. Das Gericht stellt in dem Beschluss nicht fest, dass die vorgesehenen Maßnahmen des Luftreinhalteplans ausreichend sind. Diesen Hinweis werden wir aufgreifen und sofort das Hauptsacheverfahren anhängig machen und zugleich beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschwerde einreichen, um die Frage der Durchsetzung der wirkungsvollen Maßnahmen, wie die Einführung von Diesel-Fahrverboten, zu klären. Dieser erneute rechtliche Schritt führt bedauerlicherweise zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung, so dass die Bürger in Düsseldorf noch länger auf die ‚Saubere Luft‘ in der Landeshauptstadt warten müssen.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt: „Das Verwaltungsgericht hat keine Sachentscheidung über die Notwendigkeit eines Fahrverbots getroffen. In dem Beschluss führt das Verwaltungsgericht aus, sein Urteil enthielte nur einen Prüfauftrag und geprüft habe das Land das Fahrverbot. Ob die Prüfung auch zu einem rechtmäßigen Ergebnis geführt hat, müsste in einem neuen Klageverfahren geklärt werden. Wir legen gegen diesen Beschluss Beschwerde ein, da das Verwaltungsgericht verkannt hat, dass sein Urteil durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 fortgeschrieben wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Land verurteilt, den Luftreinhalteplan Düsseldorf ‚unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsverboten‘ fortzuschreiben. Das Bundesverwaltungsgericht spricht nicht von einem bloßen Prüfauftrag, sondern von einer Verpflichtung zur Einführung von Fahrverboten, wenn andere Maßnahmen nicht ebenso schnell in der Lage sind, die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid einzuhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht verkannt. Das Land ist durch das Bundesverwaltungsgericht nicht verurteilt worden, nur zu prüfen, ob es derartige Maßnahmen gibt, es muss sie auch in den Plan aufnehmen. Wir bedauern es, dass das Verwaltungsgericht keine materielle Entscheidung darüber getroffen hat, ob Diesel-Fahrverbote zu verhängen sind.“

Die DUH hofft, dass das Oberverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren weitere rechtliche Auseinandersetzungen unnötig machen wird.

Mit dem Antrag vom 21. Juni 2018 zielt die DUH auf die Umsetzung des bereits ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Verfahren um „Saubere Luft“ in Düsseldorf aus dem Jahr 2016 (3 K 7695/16), das durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 (BVerwG 7 C 26.16) rechtskräftig ist. Den am 21. August 2018 veröffentlichten Luftreinhalteplan bewertetet die DUH als rechtswidrig. Denn dieser enthält trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts keine Diesel-Fahrverbote. Zudem sollen die Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2 nicht ‚schnellstmöglich‘, sondern erst in sechs Jahren eingehalten werden. Zu dem Luftreinhalteplan hat die DUH am 24. August 2018 eine zwölfseitige Stellungnahme eingereicht.

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Hessens Ministerpräsident und Frankfurts Oberbürgermeister wollen mögliche Fahrverbote durch Hardware-Nachrüstung verhindern

Am 5. September verhandelt das Verwaltungsgericht über den Luftreinhalteplan für Frankfurt

- Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge können die Folge sein

- Hessens Ministerpräsident, Frankfurts Oberbürgermeister, die Handwerkskammer Rhein-Main und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe wollen Fahrverbote verhindern

Die Baumot Group AG, Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, hat im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung in Frankfurt am Main mit dem Oberbürgermeister der Stadt Peter Feldmann (SPD), der Handwerkskammer Rhein-Main sowie dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZdK) ihr technologisch führendes BNOx-System zur Stickoxidreduktion vorgestellt.

Anlass für das Treffen ist die am kommenden Mittwoch, den 5. September, anstehende Verhandlung am Verwaltungsgericht Wiesbaden über den Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt. Hintergrund ist, dass auch in Frankfurt Stickoxidgrenzwerte deutlich überschritten werden. Die Verantwortlichen der Stadt sind sich deshalb sicher, dass es zu Fahrverboten kommen wird, möchten diese jedoch verhindern. Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann sprach sich deshalb auch für einen hessischen Diesel-Gipfel aus. Man müsse Lösungen suchen, mit denen sich Fahrverbote verhindern ließen. «Was wirklich hilft, ist der Zwang zur Nachrüstung der Diesel-Fahrzeuge», sagte er. Die Politik müsse den Problemen durch «konsequente Entscheidungen begegnen», so Feldmann. Unterstützung findet er dabei bei Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). «Vernünftige Maßnahmen» könnten Fahrverbote verhindern, zeigte er sich überzeugt. «Ein entscheidender Schritt ist die Hardware-Nachrüstung der Diesel-Fahrzeuge. Mit dieser Hardware-Nachrüstung sind wir dann auch in der Lage, die Grenzwerte einzuhalten.»

Ähnliche Töne schlagen Vertreter der Wirtschaft an. Der Präsidenten der Handwerkskammer Rhein-Main Bernd Ehinger befürchtet, dass Fahrverbote «der Region, der Bevölkerung und der Wirtschaft» schaden. «Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiter dürfen nicht für Fehler von Politik und Herstellern haftbar gemacht werden», sagte Ehinger. Auch ZdK-Präsident Jürgen Karpinski erwartet schwere Auswirkungen für Mittelständler durch Fahrverbote. Angesichts der bei den Händlern stehenden Euro5-Dieselfahrzeuge, die kaum oder nur mit hohen Abschlägen zu verkaufen seien, seien viele mittelständische Familienbetriebe schon jetzt «schuldlos in wirklich existenzbedrohender finanzieller Bedrängnis». Die Hardware-Nachrüstung kostet je nach Fahrzeugtyp etwa 1.500 bis 2.500 Euro und ist in kürze lieferbar.

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Verkehrsministerium Baden-Württemberg will Diesel-Pkw mit Hardware-Nachrüstung von Fahrverboten ausnehmen - Baumot unterstützt Initiative zur Nachrüstung von Diesel-Pkw

Verkehrsministerium Baden-Württemberg bestätigt Ausnahme von Fahrverboten für Diesel-Pkw mit Hardware-Nachrüstung
- Baumot startet gemeinsam mit Partnern aus Politik und Zivilgesellschaft eine Initiative zur Nachrüstung von Diesel-Pkw in Baden-Württemberg
- Hauptversammlung in Königswinter erfolgreich abgehalten.Die Baumot Group AG, Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über die Ankündigung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, dass Diesel-Pkw mit einer Hardware-Nachrüstung dauerhaft von Fahrverboten in Baden-Württemberg ausgenommen werden sollen. Damit nimmt das von der Baumot erwartete Modell Formen an, nach dem die Hardware-Nachrüstung über regionale Entscheide vorangetrieben wird. Baumot unterstützt eine Initiative mit Partnern aus Politik und Zivilgesellschaft zur Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw. Im Rahmen der Initiative sollen Vorbestellungen des BNOX Systems per Crowd-Funding ermöglicht und nach erfolgter Nachrüstung die Kosten von den jeweiligen Herstellern eingeklagt werden.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium äußerte gegenüber AUTO BILD, dass Diesel-Pkw mit nachgerüstetem SCR-System künftig dauerhaft freie Fahrt in die Fahrverbotszonen des Bundeslandes haben. Damit wird die Einschätzung des Vorstands der Baumot bestätigt, dass die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw stufenweise nach Emissionsklassen und regionalen Hotspots eingeführt wird.

Über diese aktuellen Vorgänge sowie über das zurückliegende Geschäftsjahr 2017 informierte die Baumot Group am 13. August 2018 auf ihrer Hauptversammlung in Königswinter. Alle Anträge von Vorstand und Aufsichtsrat wurden mit großer Mehrheit angenommen. Ebenso wurden Vorstand und Aufsichtsrat mit großer Mehrheit für das Geschäftsjahr 2017 entlastet.

Im Rahmen der Hauptversammlung berichtete der Vorstand den anwesenden Aktionären außerdem über die aktuelle Situation der Baumot vor dem Hintergrund der Unsicherheiten in den Märkten im Mittleren Osten und der Türkei und den im zweiten Halbjahr langsam anlaufenden Nachrüstprojekten bei Stadtbussen sowie von den Möglichkeiten, die sich durch die gerade erreichte Zulassung für die wichtigen Märkte in den USA ergeben. Ebenso vorgestellt wurde die zukünftige Strategie mit Fokus auf die anlaufende PKW-Nachrüstung und die kapitalschonende Markterschließung durch strategische Partnerschaften bei der Nachrüstung von Nutzfahrzeugflotten.

Das klare Ergebnis bei allen Abstimmungen wurde von den anwesenden Aktionären ebenso positiv aufgenommen wie die Tatsache, dass insbesondere die Hauptaktionärin RMK, in der die Anteile des ausgeschiedenen Vorstands Roger Kavena liegen, geschlossen alle Anträge des Managements unterstützt hat.

Über die Baumot Group AG:

Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit (Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

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Tipps für den Alltag Unfall im Ausland: Wie verhält man sich richtig? ● Fast die Hälfte aller Auslandsschäden ereignen sich im Sommer ● Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen Ländern ● Zuhause oder im Ausland repar

Jedes Jahr ereignen sich auf Urlaubsfahrten tausende von Unfällen: Ein Europäischer Unfallbericht gehört besonders bei Auslandsfahrten in jedes Handschuhfach. Foto: HUK-COBURG
Jedes Jahr ereignen sich auf Urlaubsfahrten tausende von Unfällen: Ein Europäischer Unfallbericht gehört besonders bei Auslandsfahrten in jedes Handschuhfach. Foto: HUK-COBURG

Ferien: ein unschlagbarer Dreiklang. Wer rechnet jetzt mit einem Unfall? Doch eine aktuelle Auswertung der HUK-COBURG zeigt, Urlaubszeit ist Unfallzeit. 43 Prozent aller Auslandsschäden des vergangenen Jahres ereigneten sich in den Sommermonaten Juli bis September - durchschnittliche Schadenhöhe 3.500 €. Im Schadenranking liegt Italien mit 17% knapp vor Österreich mit 16% und Frankreich mit 11% aller Kraftfahrthaftpflicht-Schäden. Aber egal, wohin die Reise geht, am gefährlichsten ist das Ein- und Ausparken. Zweithäufigste Schadenursache sind Auffahrunfälle.

Was ist zu tun, wenn es im Ausland gekracht hat? Die HUK-COBURG rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In vielen Ländern müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite.
Genauso wichtig wie die Weste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden.

Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie – wie mancherorts üblich – nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt -  ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.

Wichtig: In Frankreich oder den Benelux-Staaten kommt dem Europäischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht, gilt in der Regel nationales Recht: So stehen Geschädigten Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mietwagenkosten z.B. nicht in allen europäischen Staaten zu. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen darüber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Reparatur im Urlaub oder zu Hause

Natürlich trübt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er den Urlaub nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungeklärte Fragen oder Sprachschwierigkeiten: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft. Am besten speichert man die Notrufnummer vor Reiseantritt– gleich mit deutscher Vorwahl – auf dem Handy. Hat der Schutzbriefanbieter eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon.

Nach der Kontaktaufnahme kümmert sich der Schutzbriefanbieter um die Pannen- und Unfallorganisation. Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Auch bei Verständigungsproblemen helfen die Assistance-Mitarbeiter.

Verzögert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel auch Unterstützung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann durchaus für ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto später ab. Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines Pkw, eine der üblichen Kreditkarten gehört ins Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.

Ist der Unfallwagen fahrbereit, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten für die Regulierung haben.

Enthält die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause auch der Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit dem gegnerischen Autokennzeichen lässt sich der Schadenregulierungsbeauftragte finden. Selbstverständlich erfolgt die Schadenregulierung in der Muttersprache des Geschädigten. Hat die gegnerische Vesicherung oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.

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