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Wirtschaft

Schwacher Eurokurs: Tchibo erhöht Kaffeepreise

KaffeeWegen des schwachen Euro-Kurses wird der Kaffee in Deutschland teurer. Der Marktführer Tchibo will Anfang März die Preise für 500 Gramm Kaffee um bis zu 30 Cent erhöhen. Über entsprechende Pläne informiert das Hamburger Unternehmen in Kunden-Rundschreiben, die der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vorliegen. Zur Begründung für die Preiserhöhung verweist Tchibo darauf, dass Rohkaffee in Dollar gehandelt wird. "Der amerikanische Dollar wird teurer. Dadurch wird Kaffee teurer. Leider", schreiben die Tchibo-Geschäftsführer Markus Conrad und Patrick Raming.

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Mindestlohn: Dokumentation von Arbeitszeiten ''sollte Normalfall sein''

ArbeitszeiterfassungDas Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, hat sich im Streit um die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn für die Erfassung von Arbeitszeiten als Normalfall ausgesprochen. "Das sollte doch wohl der Normalfall sein - nicht nur, wenn es um den Mindestlohn geht", sagte Alt der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post. "Ich bin kein Experte auf dem Gebiet der Arbeitszeiterfassung, aber ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Arbeitszeiten festgehalten werden, wenn nach geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet wird. Von daher verstehe ich die hitzige Debatte nicht ganz", sagte Alt.

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Mindestlohn: Bürokratieaufwand für die Arbeitgeber hält sich in Grenzen

Mindestlohn Probleme blieben ausZwei Monate nach der Einführung des Mindestlohns hat der Wirtschaftsexperte der Gewerkschaft ver.di, Dierk Hirschel, das Gesetz als Erfolg bezeichnet. Sämtliche Beschäftigungs-Statistiken belegten, dass die Zahl der Arbeitsplätze in Deutschland nicht zurückgehe, sondern sogar steige, sagte Hirschel am Mittwoch dem rbb-Inforadio.

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Karstadt verschickt im März die Kündigungen - Betroffene Mitarbeiter erhalten Abfindung

Karstadt zahlt bis zu 40.000 Euro AbfindungSchon im März sollen etwa 1400 Karstadt-Mitarbeiter eine Kündigung erhalten. Das berichtet die in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung unter Berufung auf die Gewerkschaft Verdi. Für die Betroffenen seien Abfindungen vereinbart worden. "Grundsätzlich gilt die Formel: Bruttomonatsgehalt mal Betriebszugehörigkeit mal 0,5. Das heißt: Eine Verkäuferin, die 20 Jahre im Unternehmen ist, erhält bei ihrem Bruttomonatsgehalt von 2248 Euro in NRW eine Abfindung in Höhe von 22.480 Euro", sagte Verdi-Experte Arno Peukes der WAZ. Die Obergrenze für Abfindungen liege bei 18 Bruttomonatsgehältern. Für eine Verkäuferin in NRW wäre dies eine Abfindung von in Höhe von 40.464 Euro.

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