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Politik

Doppelresidenz (Wechselmodell) für Kinder soll gesetzlich geregelt werden Sitzung der Justizministerkonferenz

Auf Initiative Sachsens [1] hat sich die Justizministerkonferenz am 22.06.2017 dafür ausgesprochen, dass die Doppelresidenz [2] gesetzlich geregelt werden soll. Es brauche einheitliche klare Vorgaben und eine Anpassung der Gesetze an die gesellschaftliche Realität.


Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes [3] zur Doppelresidenz aus Februar 2017, dem Beschluss des FDP-Bundesparteitages [4], die Doppelresidenz als Leitmodell zu etablieren und der Verankerung eben dieses Zieles im NRW-Koalitionsvertrag [5] von CDU und FDP ist dies nun ein weiterer wichtiger Schritt, um das Leben von Kindern getrennter Eltern in Deutschland endlich zeitgemäß zu regeln.

„Was uns bevor steht ist nicht weniger als ein lange überfällige, gesetzliche Anpassung an den gesellschaftlicher Wandel. Von alleinerziehend zu getrennterziehend, von „einer betreut, einer zahlt“ zu gemeinsamer Betreuungs- und finanzieller Verantwortung auch nach einer Trennung“ erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V.. Dort setzt man sich seit fast 30 Jahren dafür ein, dass Mütter und Väter nach einer Trennung auf Augenhöhe gemeinsam für ihre Kinder sorgen können und dürfen.

„Bis heute ist eine gleichberechtigte Elternschaft nach einer Trennung rechtlich ausgeschlossen, die rechtlichen Hindernisse ein riesiges Problem. Die Weichenstellung der Justizministerkonferenz lässt hoffen, dass sich dies zumindest in der nächsten Legislaturperiode ändern wird“ so Witt weiter. Deutschland hat in dieser Hinsicht einen erheblichen Nachholbedarf gegenüber seinen europäischen Partnern und hat sich bisher nicht einmal bereit erklärt, entsprechende europäische Empfehlungen [6] umzusetzen. Aktuell befinden sich die Bundesparteien in der Programmfindungsphase. Es bleibt spannend, welche Parteien sich der Realität von Trennungsfamilien stellen und politische Initiativen fordern werden. Der Verein wird rechtzeitig vor der Bundestagswahl interessierten Eltern anhand seiner Wahlprüfsteine [7] die Position der Parteien als Orientierungshilfe zur Verfügung stellen.


1)  https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/211678
2)  http://www.doppelresidenz.org/
3)  http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=77517&linked=pm
4)  https://www.welt.de/politik/deutschland/article164163192/Einer-betreut-der-andere-zahlt-das-kann-nicht-mehr-gelten.html
5)  https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjwndG47tPUAhUJnRoKHZY1DFUQFgg_MAM&url=https://www.cdu-nrw.de/sites/default/files/media/docs/vertrag_nrw-koalition_2017.pdf&usg=AFQjCNHxi5_Fj0Edi57Lk1HnfVFBnln8pA
6)  So beispielsweise die einstimmig angenommene Resolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 2. Oktober 2015
7)  https://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=2271

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Ohne die USA muss der Rest der Welt nun stärker beim Thema Klimaschutz zusammenarbeiten

Der US-Ausstieg aus dem Pariser Klimaschutzabkommen ist eine Bürde für die
internationale Klimapolitik, aber nicht deren Ende. Den Paradigmenwechsel,
der mit dem Paris Agreement eingeleitet wurde, wird auch Trump nicht
revidieren können. Am Ende könnten die USA selbst als größter Verlierer
dastehen. Für die internationalen Verhandlungen ist nun die Reaktion der
Staatengemeinschaft entscheidend. Als Gastgeber des G20-Gipfels kommt
Deutschland dabei eine entscheidende Rolle zu. Mittelfristig könnte der
Schulterschluss mit ambitionierten Bundesstaaten – allen voran Kalifornien
– den Schaden begrenzen.

Entscheidend für die Zukunft der internationalen Klimapolitik wird nun die
Reaktion der Weltöffentlichkeit sein. "Hier gibt es bislang positive
Signale", sagt Prof. Dr. Manfred Fischedick, Vizepräsident des Wuppertal
Instituts. "Bisher sieht es so aus, als habe die US-Regierung weltweit als
einzige die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Die Reaktionen der EU, China
und vieler weiterer Länder lassen darauf hoffen, dass es nicht zu einem
Dominoeffekt kommt und andere Länder dem Beispiel der USA folgen."
Diese Reaktionen zeigen, dass das Paris Agreement Ausdruck eines
Paradigmenwechsels ist. "Klimaschutz wird vom Rest der Welt nicht länger
als Bürde gesehen, sondern auch als Chance, eine ganze Reihe von anderen
Politikzielen zu erreichen. Dies verdeutlichen auch die Diskussionen
darüber, die internationale Klimapolitik und die Nachhaltigkeitsziele der
Vereinten Nationen stärker zu verknüpfen. Klimaschutz ist
Industriepolitik, Politik für saubere Luft in von Smog geplagten
Großstädten und Entwicklungspolitik, zum Beispiel bei der Versorgung
ländlicher Bevölkerung mit elektrischem Strom aus dezentralen erneuerbaren
Energien", sagt Lukas Hermwille, wissenschaftlicher Mitarbeiter für
internationale Klimapolitik am Wuppertal Institut.
Der G20-Gipfel könnte zur Nagelprobe für die internationale Klimapolitik
werden. Auf Deutschland kommt dabei als Gastgeber eine besondere Rolle zu.
Im Vorfeld des Gipfels hat Deutschland stets betont, dass Klimapolitik ein
zentrales Thema des Gipfels werde. Für die Zukunft des internationalen
Klimaregime wäre es äußerst wichtig, dass das so bleibt, auch wenn dies
den Eklat mit den USA provozieren könnte. "Wenn Deutschland klein bei gibt
und das Thema von der Agenda nimmt, wäre das ein verheerendes Zeichen für
die internationale Klimapolitik", so Hermwille.

Mit dem Austritt schaden die USA am meisten sich selbst. Sie schaden damit
aber auch indirekt der gesamten Weltgemeinschaft, denn als starker Partner
hätten die USA einen wichtigen Beitrag zur Herausforderung der globalen
Dekarbonisierung leisten können. Sie schaden sich, weil sie ihre gute
Ausgangslage in Sachen erneuerbare Energien zu verspielen drohen, wo sie
bisher auch technologisch zu den Vorreitern zählen. Wolfgang Obergassel,
Projektleiter der Forschungsgruppe Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik:
"Das ist nicht nur industriepolitisch äußerst kurzsichtig, sondern auch in
Sachen Beschäftigung: Schon jetzt arbeiten in der Solarbranche in den USA
mehr als doppelt so viele Menschen wie in der Kohleindustrie. Am Ende
könnten die USA deshalb der größte Verlierer sein."
Hinzu kommt, dass auch Trump den Niedergang der Kohleindustrie in den USA
nicht wird verhindern können. Kohle ist gegenüber billigem Erdgas und
insbesondere den erneuerbaren Energien nicht länger konkurrenzfähig. Die
Entwicklung hin zu dramatisch gefallenen Preisen bei Wind- und
Solarenergie sowie bei Speichertechnologien wird Trump nicht zurückdrehen
können. Sie wird inzwischen vor allen Dingen von der Nachfrage in
Schwellenländern getrieben. Ohne die USA könnte die globale Energiewende
allerdings verlangsamt werden.

Der Austritt aus dem Paris Agreement wird auf Grund von entsprechenden
Sperrfristen erst in vier Jahren – kurz nach den nächsten
Präsidentschaftswahlen – gültig. Solange behalten die USA auch ihren Platz
am Verhandlungstisch. Ob sie diese Position nutzen werden, um die
Verhandlungen von innen heraus zu torpedieren oder ob sie den Prozess
weitgehend ignorieren und umgekehrt vom Rest der Welt ignoriert werden,
wird sich erst bei der nächsten Runde der Klimaverhandlungen zeigen.

"Um den Schaden für das Klima möglichst gering zu halten, sollten
Deutschland und die EU jetzt versuchen, sehr viel stärker mit pro-aktiven
Akteuren etwa auf Ebene der US-Bundesstaaten zusammen zu arbeiten", so
Prof. Dr. Hermann E. Ott, Senior Advisor für globale Nachhaltigkeits- und
Wohlfahrtsstrategien am Wuppertal Institut. Schon seit einigen Jahren gibt
es im Rahmen der UN-Klimaverhandlungen den Versuch, nicht-staatliche und
subnationale Akteure stärker mit einzubeziehen. Diese Bemühungen müssen
nun gestärkt werden. Darüber hinaus könnte es sinnvoll sein, den UN-
Prozess mit Vorreiterallianzen von ambitionierten Ländern, aber eben auch
Bundesstaaten wie etwa Kalifornien, zu bilden. "Der Vorteil wäre, dass
solch ein Club nicht auf das bisher angewendete Konsensprinzip angewiesen
sein müsste und so geschützt wäre vor etwaigen Sabotageversuchen der US-
Regierung", erklärt Ott.

Das Wuppertal Institut verfolgt und bewertet seit mehr als 20 Jahren die
Ergebnisse der internationalen Klimaschutzverhandlungen und setzt sich in
seiner Forschung mit den Möglichkeiten der Umsetzung von Klimaschutzpfaden
auf nationaler und globaler Ebene auseinander.

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Millionen Bürger ausgespäht - Handy-Ortung: PIRATEN wollen’s wissen! PIRATEN starten bundesweite Aktion ‚Handy-Ortung: Wir wollen's wissen!’zu Funkzellenabfragen

Mit der bundesweiten Aktion ‚Handy-Ortung: Wir wollen's wissen!’ der PIRATEN können Bürger eine Benachrichtigung von Ortungen ihres Handys fordern.

Handy-Ortungen durch Funkzellenabfragen sind sehr beliebt bei den Ermittlern von Polizei und Staatsanwaltschaften. Alleine in Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr statistisch gesehen 13 Millionen Mobilfunknutzer dadurch ins Visier der Ermittler gerückt – ohne darüber informiert worden zu sein. „Bisher behaupten die Staatsanwaltschaften einfach, die Bürger hätten kein Interesse daran, von einer Ortung ihres Handys benachrichtigt zu werden. Mit der Initiative ‚Handy-Ortung: Wir wollen's wissen!’ treten wir diesem Irrglauben nun entgegen. Wann sich unverdächtige Bürger wo aufhalten, betrifft unsere Privatsphäre und geht niemanden etwas an!“, betont Dr. Patrick Breyer, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag von Schleswig-Holstein und Sprecher für Datenschutz und Privatsphäre der Piratenpartei Deutschland. 

 
Von den PIRATEN in Kiel initiiert, greift die Piratenpartei Deutschland die Initiative nun bundesweit auf. Bürgerinnen und Bürgern im ganzen Land sollen herauszufinden können, ob und wann Behörden ihre privat oder geschäftlich genutzten Mobiltelefone geortet haben. Auch Journalisten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Manager und andere Geheimnisträger dürfte interessieren, ob staatliche Stellen sie überwacht haben. „Wir stellen daher insgesamt 24 Formulare bereit, mit denen bundesweit alle Interessierten ihrer jeweiligen Staatsanwaltschaft mitteilen können, dass sie informiert werden möchten, sollte ihre Handynummer geortet werden“, betont Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland zur Bundestagswahl. 
 
Patrick Breyer ergänzt: „Wir hoffen auf viele Teilnehmer, um Druck zu machen und eine Benachrichtigung der georteten Personen durchzusetzen. Seit Jahren werden Zeit, Ort und Dauer durchgeführter Funkzellenabfragen nicht veröffentlicht – von einer individuellen Benachrichtigung ganz zu schweigen. Diese massenhafte Handyortung unbescholtener Bürger muss aus unserer Sicht verboten, mindestens aber massiv eingeschränkt werden.“
 
Die Piratenpartei sieht es als unverhältnismäßig an, mit geringer Erfolgsaussicht ins Blaue hinein eine massenhafte Kompletterfassung aller Menschen im Umkreis eines Tatorts vorzunehmen. Zumal aufgrund einer Funkzellenabfrage leicht zu Unrecht einer Straftat verdächtigt werden kann, wer zur falschen Zeit am falschen Ort war.
 
Zum Hintergrund: Große Anfrage der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein
 
Eine Große Anfrage der Piratenfraktion hatte ergeben, dass nicht einmal jede 20. Funkzellenabfrage zu einer Verurteilung geführt hat. Eine Untersuchung durch das Landesdatenschutzzentrum ergab, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit "oftmals nur unzureichend dokumentiert" wurde. Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgte "in mehreren Fällen nicht". Die Landesdatenschutzbeauftragte arbeitet an einem Verfahren zur automatisierten Benachrichtigung georteter Personen.
 
Die Polizei in Schleswig-Holstein hat demnach seit 2009 in 850 Funkzellenabfragen massenhaft Verbindungs- und Standortdaten von Mobilfunkteilnehmern erfasst – von nahezu ausschließlich unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern. Diese wissen bis heute nicht, dass sie überwacht und ihre Daten durch die Behörden gesammelt wurden. Durch die Funkzellenabfragen kam es bisher nur in 36 Fällen zu einer Verurteilung. Die Zahl der betroffenen Handynutzer konnte in nur 129 Verfahren auf über zwei Millionen Anschlüsse beziffert werden, so dass insgesamt von rund sieben Millionen georteten Handys seit 2009 auszugehen ist. Statistisch gesehen war danach jeder Mensch im Land schon mehrfach im Visier der Ermittler. Wer also zur falschen Zeit am falschen Ort war, kann somit leicht zu Unrecht einer Straftat verdächtigt werden. Nach Angaben der Landesregierung bleiben die überwachten Bewegungen der Handynutzer oft jahrelang gespeichert, selbst wenn die Ermittlungen längst eingestellt sind.

In diesem Zusammenhang kritisieren die PIRATEN bereits seit Jahren generell, dass viele Handynetzbetreiber Bewegungsdaten ihrer Kunden auf Vorrat speichern, ohne dass dies technisch für die Abrechnung erforderlich ist. Die Netzbetreiber speichern Nutzerdaten in einer ausufernden und grundrechtsverletzenden Weise, die den gläsernen Bürger Realität werden lässt, und der Gesetzgeber unternimmt nichts dagegen. Dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Anbieter einzeln auf Nichtspeicherung verklagen müssten, ist für PIRATEN ein unhaltbarer Zustand. Nicht nur anlassbezogene Funkzellenabfragen, sondern ebenso die Bewegungserfassung durch die Anbieter muss sofort gestoppt werden. Mit letzterem entfällt zudem die Grundlage für die umstrittenen rückwirkenden Massenabfragen der Polizei. So lange es keine funktionierenden Kontrollmechanismen gibt, die verhindern, dass Menschen ohne ihr Wissen in ein Überwachungsraster fallen, sind Funkzellenabfragen eine systematische Grundrechtsverletzung und ein Einbruch in unsere informationelle Selbstbestimmung in ganz großem Stil

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FDP: Wechselmodell im Gesetz verankern - Wechselmodell als Regelfall?

Daniel Foest, FDP-Generalsekretär in BayernEs sind bald Wahlen. Wie üblich im Vorfeld, alle Parteien nehmen sich des Themas Familie an. Schließlich betrifft das alle Bürger, denn alle werden in Familien hineingeboren und geprägt. Viele sind von Trennung und Scheidung betroffen. In Deutschland tobt ein spezifisch deutscher Kampf ums Kindeswohl: Ist es dem Kindeswohl abträglich, wenn Kinder zwei Zuhause haben?

 
Daniel foest 01 passfoto
Daniel Foest, FDP-Generalsekretär in Bayern

FDP will modernes Profil zeigen: Wechselmodell soll nach Trennung und Scheidung Regelfall werden?

Nürnberg (ISUV) Gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung das kommt allen Parteien jetzt gerne von den Lippen. Aber wenn es praktisch wird, gibt es große Unterschiede. Die FDP hat sich seit zwei Jahren in den Gremien intern mit dem Wechselmodell befasst. Auf dem Bundesparteitag am Wochenende kommt es zum Stechen. Es liegen zwei Anträge vor. Wir fragten nach bei Daniel Föst, FDP-Generalsekretär in Bayern.

Worin liegt der Unterschied zwischen beiden Anträgen? 

Föst: Beide Varianten wollen die Verankerung des Wechselmodells im Recht und die Rechtssicherheit, aber nur Variante B möchte die Annahme gemeinsamer Elternschaft nach Trennung auch in der Betreuung zur Regel machen. Für meine Kinder ist es vollkommen normal, täglich mit meiner Frau und mir "um zu gehen". Warum das bei getrennten Eltern in der politischen Debatte auf so große Widerstände stößt, ist kaum nachzuvollziehen.

 

Das Wechselmodell ist nicht zuletzt Dank ISUV auf der politischen Agenda angekommen. SPD-Kanzlerkandidat Schulz hat sich für das Wechselmodell ausgesprochen. Wodurch unterscheidet sich die Position der FDP von der SPD-Position?

Föst:(Lacht): Herr Schulz ist Kanzlerkandidat der SPD. Ich freue mich, wenn er und andere Sozialdemokraten wahrnehmen, dass hier Handlungsbedarf ist. Aber sind wir mal ehrlich: Die FDP hat das Thema Wechselmodell nun jahrelang durch Gremien und Ausschüsse getragen, sowohl im Bund als auch auf Landesebene. Wir haben Expertenhearings unternommen, Für und Wider diskutiert, wir hatten wichtige Protagonisten in der Partei zum Vortrag, und wir haben auch engagierte und kompetente Fachpolitiker, die sich auch außerhalb unserer Partei für das Thema engagieren. Und das hat dazu geführt, dass wir heute bereits klare Beschlusslagen zur Doppelresidenz als Regelfall in den FDP Landesverbänden: Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben. Haben Sie etwas vom Agenda Setting der SPD innerhalb der Partei gehört? Ich erinnere mich an ein schönes Papier der SPD-Bundestagsfraktion von Anfang März, aber auch da habe ich von Regelmodell nichts gelesen.  

 

Der Großteil der GRÜNEN und ein Teil der LINKEN fürchtet, dass durch die Festschreibung eines Wechselmodells im Gesetz „Frauenrechte“ eingeschränkt werden. Was sagen Sie dazu? 

Föst: Das kann ich so nicht nachvollziehen. Wenn die Gesellschaft von Frauen grundsätzlich nach Trennung ein Alleinerziehen erwartet, kann man das doch fast als frauenfeindlich bewerten, oder? Wir wollen Politik machen, um Selbstbestimmung in allen Lebenslagen zu fördern. Ich finde, dass gerade Frauen durch die Gleichstellung von Männern auch in der Familie viel mehr Freiräume gewinnen.

 

ISUV meint, das Wechselmodell ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Stimmen Sie dem zu?

Föst: Absolut. Im Prinzip hat unser Gesetzgeber ja mal abstrakt die Eltern nach Trennung in „Unterhaltszahler“ und „Betreuerinnen“ eingeteilt. Im 21. Jahrhundert nehmen getrennte Eltern längst beide Rollen wahr, in ganz unterschiedlichen individuellen Arrangements, und das darf kein Luxus für Reiche oder Privilegierte sein, sondern das ergibt sich aus der Notwendigkeit der Biographien der Eltern. Die Politik muss dafür Rahmenbedingungen schaffen. Eine liberale Bürgergesellschaft im 21. Jahrhundert kommt an der Gestaltung von sozial notwendigen familien- und kindschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht vorbei. Hier wollen wir Meinungsführer sein und klares Profil zeigen.

 

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