Zum Hauptinhalt springen

Politik

Nach 30 Jahren Wiedervereinigung – Ostdeutsche sind häufiger als Westdeutsche stolz darauf, deutsch zu sein

Eine aktuelle YouGov-Umfrage anlässlich 30 Jahre Wiedervereinigung über deutschen Stolz, die Bedeutung des 3. Oktobers als Feiertag und die Frage, für wen die deutsche Einheit mehr Vorteile gebracht habe Am 3. Oktober 2020 feiert Deutschland 30 Jahre Wiedervereinigung – 30 Jahre zuvor wurde am gleichen Tag der Wiedervereinigungsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik rechtskräftig. Die deutsche Teilung war überwunden. Die Identifikation mit Deutschland ist unter Deutschen hoch: 70 Prozent der Befragten geben an, dass sie stolz darauf seien, deutsch zu sein. Häufiger sagen dies in Ostdeutschland Lebende (75 Prozent). Unter den in Westdeutschland Lebenden sagen dies 69 Prozent. 15 Prozent der Deutschen sind nicht stolz darauf, deutsch zu sein.

Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage der internationalen Data & Analytics Group YouGov, für die 2.036 Personen zwischen dem 24. und 26.08.2020 mittels standardisierter Online-Interviews befragt wurden. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Wiedervereinigung häufiger für Ostdeutsche von persönlichem Vorteil

Dass die deutsche Einheit für sie persönlich mehr Vorteile gebracht habe, sagen knapp drei von zehn (29 Prozent) der deutschen Befragten. Dass Vor- und Nachteile sich die Waage halten, geben 38 Prozent an. Für 14 Prozent überwiegen für sie persönlich die Nachteile. Eine genauere Analyse zeigt, dass Ostdeutsche (46 Prozent) viel häufiger angeben, dass ihnen die Wiedervereinigung persönlich Vorteile gebracht habe, als Westdeutsche (24 Prozent).

Dass Mauerfall und deutsche Einheit für Gesamtdeutschland mehr Vorteile gebracht haben, sagen 46 Prozent der Befragten, davon Ostdeutsche (56 Prozent) häufiger als Westdeutsche (44 Prozent). Dass die Vorteile für Westdeutschland überwiegen, sagen 31 Prozent der Gesamtbevölkerung, davon Ostdeutsche häufiger (47 Prozent) als Westdeutsche (27 Prozent). Dass die Wiedervereinigung wiederum mehr Vorteile für Ostdeutschland gebracht habe, sagt die Mehrheit aller Befragten (61 Prozent). Dies sagen Westdeutsche häufiger (65 Prozent vs. 47 Prozent der Ostdeutschen).

Mehrheit der Deutschen kann Hintergründe zur deutschen Teilung benennen

71 Prozent der Deutschen geben an, die historischen Hintergründe der deutschen Teilung und des Mauerbaus benennen zu können, 21 Prozent wiederum sagen, dies nicht zu können. Ostdeutsche geben häufiger an (76 Prozent), die historischen Hintergründe zu kennen, als Westdeutsche (70 Prozent). Der Altersvergleich zeigt, dass Befragte ab 55 Jahren bei dieser Frage am besten informiert sind: 75 Prozent machen die Angabe, die historischen Hintergründe der deutschen Teilung zu kennen. Unter 18- bis 34-Jährigen sagen dies 64 Prozent.

Der Tag der Deutschen Einheit hat für Westdeutsche seltener eine Bedeutung als für Ostdeutsche

Die Hälfte aller Befragten (51 Prozent) gibt an, dass der 3. Oktober als Gedenktag für sie keine besondere Bedeutung habe. Westdeutsche sagen dies häufiger (52 Prozent) als Ostdeutsche (46 Prozent). Dass der Tag der Wiedervereinigung zum Feiertag erklärt wurde, findet ein Großteil der Deutschen richtig (70 Prozent). Knapp weniger als ein Fünftel (18 Prozent) findet es nicht richtig. Für 63 Prozent aller Befragten ist die deutsche Wiedervereinigung das wichtigste deutsche historische Ereignis im 20. Jahrhundert.

  • Aufrufe: 134

Anstehende Familienrechtsreformen: ein verfassungswidriger Totalausfall,zu den geplanten Reformen im Familienrecht

Lange wurden die überfälligen Reformen im Familienrecht angekündigt. Geliefert werden jetzt nur wenige, dazu noch verfassungswidrige Teilbereiche. Wichtige Reformen im Unterhaltsrecht oder zur Doppelresidenz (Wechselmodell) werden erneut nicht angegangen. Der Koalition droht im Familienrecht eine peinliche Null-Nummer, da sie nicht einmal ihre Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag einhält.


Politiker reden gerne über Kinderschutz, das Kindeswohl und die Kinderrechte und betonen deren Wichtigkeit. Wenn es aber ums konkrete Handeln geht, dann bleibt von solch medienwirksamen Phrasen nicht mehr viel übrig.

So könnte man kurz die vorliegenden Vorschläge aus dem Ministerium von SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zusammenfassen.

„Als wir die Entwürfe zum Abstammungs-, Sorge- und Unterhaltsrecht sahen, glaubten wir erst an einen schlechten Scherz“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. Jedoch stellte sich schnell heraus, dass es durchaus ernst gemeint war, was dort aus dem Justizministerium kam.

Grund für die Empörung sind zahlreiche Gesetzesvorhaben, mit denen das Justizministerium Änderungen im Familienrecht vornehmen möchte – es sei nur eine vorgezogene Teilreform, wie betont wird und es stellt sich unwillkürlich die Frage, wer denn nach einer Wahl im nächsten Jahr sich der noch offenen, unbequemen Themen annehmen soll.

Aktuell soll im Abstammungsrecht, welches bisher die Abstammung eines Kindes von Mutter und Vater regeln soll, die Mit-Mutterschaft geregelt werden – wohl wissend, dass ein Kind nicht von zwei Müttern abstammen kann. Der Vater würde in solchen Fällen zum reinen Samenspender degradiert werden, schwule Väter werden komplett aus den Entwürfen ausgeschlossen.

Und nicht nur das. Während man nicht mit der Mutter verheirateten Vätern das gemeinsame Sorgerecht nur mit Einverständnis der Mutter gewähren will, soll die lesbische Partnerin der Mutter, die mit dieser nicht verheiratet ist, das gemeinsame Sorgerecht mit Anerkennung der Mit-Mutterschaft automatisch erhalten. Das Justizministerium würde mit diesen Vorschlägen die auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erzielten Verbesserungen für unverheiratete Väter zurücknehmen und damit erneut gegen die Menschenrechte von leiblichen Vätern verstoßen. Es würde die nichteheliche Partnerin der Mutter im Sorgerecht besser als die leiblichen Väter stellen. „Wer auch immer im Justizministerium auf solche Ideen gekommen ist: diese sind väterfeindlich, diskriminierend und im völligen Widerspruch zu Grund-, Menschen- und Kinderrechten“, erklärt Witt, weshalb der Verein in seiner Stellungnahme zu den Entwürfen erstmals angekündigt hat, notfalls gegen das Gesetz bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Kritik übt der Verein auch an den Ansätzen, eine einvernehmliche Konfliktlösung zu stärken. „Der Gedanke ist grundsätzlich gut und wird von uns auch ausdrücklich unterstützt. Nur leider sind die Entwürfe wieder einmal so unverbindlich formuliert, dass sie letzten Endes wirkungslos bleiben müssen. Schlimmer noch: mit solchen Änderungen würde man dringend erforderliche Verbesserungen für die nächsten 5 – 10 Jahre blockieren“. So würde man dem Anliegen mehr schaden als nutzen.

Noch schlechter sieht es bei den Themen Doppelresidenz (Wechselmodell) und Unterhaltsrecht aus. Trotz vollmundiger Ankündigungen Anfang 2019 auf substantielle Änderungen, werden diese Punkte erst gar nicht behandelt, sondern in eine unbestimmte Zukunft verschoben. Das zum Unterhaltsrecht Änderungen bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurden und dringender Handlungsbedarf schon seit 2015 gesehen wird, wird völlig ignoriert. Die positiven gesellschaftlichen Entwicklungen hin zur Wahrnehmung gemeinsamer Elternschaft werden so durch den Gesetzgeber wieder einmal blockiert und längst überfällige Reformen verschleppt.

„Wenn Justizministerin Lambrecht jetzt nicht doch noch die Kurve kriegt und notwendige und grundrechtskonforme Reformentwürfe vorlegt, dann bleibt als Fazit aus 8 Jahren großer Koalition nur, dass klientelpolitisches Klein-Klein betrieben und dringend notwendige Reformen verhindert wurden. Das ganze versehen mit einer ordentlichen Portion Väter-Diskriminierung“, meint Witt und weist darauf hin, dass die notwendigen Korrekturen dann wohl durch das Bundesverfassungsgericht oder erneut durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgenommen werden müssten. Vielleicht denken sich die federführenden, SPD-geführten Ministerien Familie und Justiz ja, dass diese Misere dann ja eine andere Koalition auslöffeln muss, wenn die jetzt amtierenden Ministerinnen Giffey und Lambrecht sich, wie angekündigt, bereits anderen Aufgaben zugewandt haben. Auch wenn dies stimmen mag, übersieht eine solche Sicht eines: es sind vor allem die Kinder, die unter dem Totalversagen von Justiz- und Familienministerium im Bereich des Familienrechts zu leiden haben.

Kinderschutz, Kindeswohl und Kinderrechte? Trotz aller Beteuerungen, genau diese scheinen Lambrecht und Giffey völlig aus den Augen verloren zu haben.

Die Referentenentwürfe sowie eine ausführliche Stellungnahme dazu, welche die Auswirkungen der Vorschläge aufzeigt und Vorschläge zu wirkungsvollen, verfassungskonformen Gestaltungsoptionen liefert, hat der Verein auf seiner Homepage veröffentlicht.

  • Aufrufe: 124

Brandbrief an Ministerin Giffey: Es reicht! Verfassungswidrige Rückschritte im Familienrecht jetzt verhindern!

m letzten Frühjahr kündigte die Bundesfamilienministerin umfassende Reformen im Unterhalts- und Sorgerecht an. Jetzt sind Entwürfe aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium aufgetaucht, die gegen die Rechte der Kinder verstoßen, gegen die Verfassung, die Väter diskriminieren und in vielen Fällen einen Rückschritt bedeuten. Schlimmer noch: einige auf den ersten Blick gut klingende Ansätze sind bei genauer Betrachtung wirkungslos. Von den großen Ankündigungen ist nichts geblieben


In einem offenen Brandbrief forderte der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. Bundesfamilienministerin Giffey auf, Wort zu halten und sich dafür einzusetzen, dass die angekündigten Reformen im Familienrecht rund um Unterhalt, Sorgerecht und der Deeskalation familiengerichtlicher Verfahren endlich umgesetzt werden. Anlass hierfür sind Entwürfe aus dem Bundesjustizministerium, die nach 7 Jahren SPD-Führung weite Teile der anstehenden Reformen „aufgrund Zeitmangels“ wieder einmal vertagen wollen. Das, was man jetzt angehen möchte, sei überwiegend wirkungslose Symbolpolitik oder, wie die Vorschläge zur Regelung der Mit-Mutterschaft mit gleichzeitiger Diskriminierung schwuler Paare im Abstammungsrecht, einfach verfassungswidrig.

„Im ersten Moment dachten wir, diese Entwürfe wären ein Scherz, aber nein, sie stammen tatsächlich aus dem Bundesjustizministerium“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V., noch immer ziemlich aufgebracht. SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat in ihrer kurzen Amtszeit nach den völlig verkorksten Vorschlägen zu Strafverschärfungen in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nun erneut Entwürfe in ihrem Ministerium erstellen lassen, die bestenfalls als wirkungslose Symbolpolitik und in weiten Teilen ideologiegesteuert bezeichnet werden können. Dies gilt auch für bereits offiziell vorliegende Entwürfe, mit denen die Qualifizierung von Familienrichtern geregelt werden soll. Diese sind so formuliert, dass sie in der Praxis keinerlei Wirkung zeigen werden. Angesichts der seit langem anhaltenden Forderungen aus der Zivilgesellschaft und auch von den Richtern selbst, dass der Gesetzgeber endlich tätig werden soll, sei ein solches Vorgehen nur als schockierend und verantwortungslos zu bezeichnen.

Die Entwürfe gehen an der gesellschaftlichen Realität und gesetzgeberischen Notwendigkeit völlig vorbei. „Offensichtlich ist Ministerin Lambrecht nicht gewillt oder in der Lage, in ihrem Ministerium Gesetzesvorschläge zu erarbeiten, welche den Ankündigungen und auch den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag entsprechen. Wir haben daher in einem offenen Brandbrief Bundesfamilienministerin Giffey aufgefordert, Wort zu halten und dafür zu sorgen, dass die vorliegenden Entwürfe ihrer SPD-Genossin gestoppt und grundlegend überarbeitet werden“.

Witt weist auch darauf hin, dass die Zeit drängt. Wolle die große Koalition noch mit nachweisbaren Ergebnissen im Familienrecht aufwarten, so müsse schnell gehandelt werden. „Ansonsten haben wir erneut eine familienrechtliche Null-Nummer der großen Koalition“.

In dem Brandbrief wird ausführlich darauf eingegangen, dass es insbesondere die SPD-geführten Ministerien sind, die entgegen ihren öffentlichen Bekundungen zu einer massiven Behinderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau gesorgt haben. Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt, Abschaffung des Ehegattensplittings, die Doppelresidenz (Wechselmodell) für Kinder getrennter Eltern – selbst, wenn Expertenrunden der Ministerien einstimmige Empfehlungen abgaben, stellten sich die SPD-Ministerien dagegen und fielen eher damit auf, den Geschlechterkampf anzuheizen und tradierte Rollenmodelle zu verfestigen.

„Wir brauchen keinen Geschlechterkampf und Politiker, die diesen anheizen. Wir brauchen menschenrechtskonforme Lösungen, die Familien in Krisen unterstützen und ein Miteinander von Müttern und Vätern im Sinne der Kinder fördern“, fordert Witt.

Der Verein, der sich seit über 30 Jahren ehrenamtlich dafür einsetzt, dass Kindern nach einer Trennung der Kontakt zu beiden Eltern erhalten bleibt, wird in Kürze detaillierte Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen



Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
Tel. 06627 – 91 50 434
mobil 0162 - 83 99 123
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.



Allen Kindern beide Eltern !!


Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Herzogstr. 1a, 60528 Frankfurt/M.
Tel.  069 - 13 39 62 90
Fax  0321 - 21 42 53 72
eMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beitrags- und Spendenkonto: 
Frankfurter Volksbank eG
DE31 5019 0000 7700 0180 70

Infomöglichkeiten:
kostenloses Abo Newsletter:  https://www.vaeteraufbruch.de/newsletter

  • Aufrufe: 170

»Sport macht Gesellschaft« – Start des 27. Geschichtswettbewerbs Bundespräsident Steinmeier ruft zur Teilnahme auf

Bewegte Zeiten. Sport macht Gesellschaft« lautet das Thema der
27. Ausschreibung des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten. Vom 1. September 2020 bis zum 28. Februar 2021 können Kinder und Jugendliche, vom Grundschulalter bis 21 Jahren, auf historische Spurensuche gehen und die gesellschaftliche Rolle des Sports ergründen. Die Körber-Stiftung richtet den Wettbewerb aus und lobt 550 Geldpreise auf Landes- und Bundesebene aus.
 

Sport im Großen und im Kleinen erforschen

»Sport hat auch eine politische Dimension: Er kann die Welt um ein einzelnes Ereignis wie die Olympischen Spiele versammeln, er kann aber auch für Propaganda missbraucht und instrumentalisiert werden. All das im Großen wie im Kleinen zu erforschen und dessen Geschichte darzustellen, das finde ich hochinteressant«, sagt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
»Die Bedingungen für die historische Spurensuche werden in diesem Jahr auch von der Corona-Pandemie bestimmt. Auch für den Wettbewerb gilt deshalb, was wir gegenwärtig vielerorts erfahren: Manche kreative und digitale Lösung ist gefragt, wenn herkömmliche Wege nicht weiterführen«.
 

Ein breites Themenspektrum gilt es im diesjährigen Wettbewerb zu erforschen: vom Turnierreiten und Fechten im Mittelalter über die Turnbewegung im 19. Jahrhundert bis zur Entwicklung der Paralympischen Spiele und Special Olympics. In welcher Form die Schülerinnen und Schüler eine historische Fragestellung ausarbeiten und ob alleine, in Gruppen oder im Klassenverband, ist ihrer Kreativität überlassen. Bis zum 28. Februar 2021 haben sie Zeit, einen Beitrag einzureichen.  

Historische Spurensuche vor Ort

Die Ausschreibung 2020/21 fordert junge Menschen dazu auf, die Bedeutung des Sports für den Alltag und die Gesellschaft in den Blick zu nehmen. Anhand historischer Beispiele können aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Problemstellungen, etwa Fragen nach Teilhabe, Ausgrenzung und gesellschaftlichem Engagement, analysiert und reflektiert werden. Welche Rolle der Sport
– insbesondere für das gesellschaftliche Zusammenleben – spielt, hat uns auch die gegenwärtige Corona-Krise verdeutlicht.
 

Über den Geschichtswettbewerb

Seit 1973 richtet die Körber-Stiftung den Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten aus.
Mit bislang über 147.000 Teilnehmenden und rund 33.500 Projekten ist er der größte historische Forschungswettbewerb für junge Menschen in Deutschland. Der Geschichtswettbewerb gehört zu den von der Kultusministerkonferenz besonders geförderten Schülerwettbewerben. Er ermuntert junge Menschen, sich mit der Geschichte »vor der eigenen Haustür« auseinanderzusetzen. Der Wettbewerb fördert Kompetenzen im Umgang mit Medien und beim wissenschaftlichen Arbeiten,
er weckt Kreativität bei der Darstellung der Forschungsergebnisse und aktiviert das forschende und entdeckende Lernen –  auch an außerschulischen Lernorten wie Archiven, Museen, Gedenkstätten und im generationsübergreifenden Dialog.
 

  • Aufrufe: 181