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Umsatz im Handwerk sank um 6,5% im ersten Quartal 2013

Umsatz im deutsche Handwerk rückläufigIm ersten Quartal 2013 sanken die Umsätze im zulassungspflichtigen Handwerk um 6,5 % gegenüber dem ersten Quartal 2012. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mit. Zugleich waren Ende März 2013 im zulassungspflichtigen Handwerk 0,7 % weniger Personen tätig als Ende März 2012.In allen sieben Gewerbegruppen des Handwerks gab es im ersten Quartal 2013 jeweils niedrigere Umsätze verglichen mit dem ersten Quartal 2012. Damit sanken die Quartalsumsätze in allen Gewerbegruppen zum vierten Mal in Folge gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal. Im ersten Quartal 2013 ist der Rückgang der Umsätze teilweise darauf zurückzuführen, dass es drei Arbeitstage weniger als im ersten Quartal 2012 gab.

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17 Millionen Euro Schaden durch Kupferdiebe bie der Deutschen Bahn

Kupferdiebe schädigen Deutsche BahnDie Deutsche Bahn muss immer mehr Geld für Schäden ausgeben, die durch Kupferdiebe entstehen. Durch solche Diebstähle sei der Bahn im vergangenen Jahr ein Schaden in Höhe von 17 Millionen Euro entstanden, sagte eine Sprecherin dem Bremer WESER-KURIER. Ein Jahr zuvor waren es nach Unternehmensangaben noch 15 Millionen Euro. Dabei handelt sich rein um den Materialschaden. Die Zahl der Diebstähle sei im Vergleich zum Vorjahr erstmals nach längerer Zeit um zehn Prozent auf 2700 zurückgegangen, sagte die Sprecherin. Ihren Angaben zufolge wurden im vergangenen Jahr 558 Kupferdiebe festgenommen.

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DGB-Chef Sommer ruft Arbeitgeber zu Rücksichtnahme auf Hochwasser-Opfer und Helfer auf

Michael SommerDGB-Chef Michael Sommer hat die Arbeitgeber in Deutschland im Zusammenhang mit der Hochwasser-Katastrophe zu einem großzügigen Umgang mit Fehlzeiten von Betroffenen und Helfern aufgerufen. "Ich appelliere an alle Arbeitgeber, sich in dieser Notsituation bei Urlaubsreglungen oder Dienstbefreiungen kulant zu zeigen", sagte Sommer der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Es sei nicht die Zeit, Anwesenheitslisten zu führen.

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Hochwasser: Kurzarbeitergeld für Betriebe mit Hochwasserschäden

Kurzarbeitergeld für Hochwasser-PferFür Arbeitsausfälle bei Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Das gilt für deren Arbeitnehmer und Auszubildende. Hochwasser und die resultierenden Schäden sind laut Gesetz ein unabwendbares Ereignis, das zu Arbeitsausfällen führen kann. Betroffene Betriebe können in diesem Fall schnell und unkompliziert bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld beantragen. Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld.

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