Bundesgerichtshof bestätigt SCHUFA-Auskunft - Wie der Score berechnet wird bleibt ein Geheimnis
Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat aktuell in Karlsruhe bestätigt, dass die SCHUFA-Auskunft für Verbraucher den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die SCHUFA begrüßt, dass damit ihre besonderen Bemühungen um mehr Transparenz letztinstanzlich anerkannt werden. Jeder Verbraucher erhält von der SCHUFA Auskunft darüber, welche Daten zu seiner Person für die Berechnung von Scores verwendet werden. Dies ermöglicht unter anderem eine Prüfung der Datengrundlage. Außerdem informiert die SCHUFA detailliert über das Zustandekommen und die Bedeutung der Scores. Der BGH erkennt an, dass es sich bei dem zu Grunde liegenden mathematisch-statistischen Berechnungsverfahren um ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis handelt. Der BGH bekräftigt damit die bisherige Rechtsprechung aus vergleichbaren Verfahren.
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