Zum Hauptinhalt springen

Erste Länderverstetigung von »LIEBESLEBEN – Das Mitmach-Projekt« in Rheinland-Pfalz

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das Ministerium
für Bildung Rheinland-Pfalz, das Ministerium für Wissenschaft und
Gesundheit Rheinland-Pfalz und die Landeszentrale für Gesundheitsförderung
in Rheinland-Pfalz vereinbaren eine Zusammenarbeit zum nachhaltigen
Einsatz von »LIEBESLEBEN – Das Mitmach-Projekt« in Rheinland-Pfalz.

»LIEBESLEBEN – Das Mitmach-Projekt« ist ein interaktives, kostenfreies
Angebot der BZgA zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren
Infektionen (STI) sowie zur Förderung der sexuellen Gesundheit von
Schülerinnen und Schülern im Alter von 12 bis 18 Jahren aller
weiterführenden Schulen. Der Projekt-Parcours mit sechs Themenstationen
vermittelt Informationen und Handlungskompetenzen zu HIV und STI, Schutz
und Safer Sex, Körper und Gefühlen, Sexualität und Medien, Vielfalt und
Respekt sowie Freundschaft und Beziehung in Mitmach-Methoden,
altersgerechten Szenarien und in Gesprächen. Im Rahmen des Projekts
stattet die BZgA Beratungsstellen und Schulen mit einem Methoden- und
Materialkoffer aus, der im Unterricht und im Rahmen von Projekten
eingesetzt werden kann.

Gemeinsam entwickeln die BZgA und das Ministerium für Bildung Rheinland-
Pfalz eine bedarfs- und ressourcenorientierte Strategie, um »LIEBESLEBEN –
Das Mitmach-Projekt« Schulen der Sekundarstufe 1 langfristig zugänglich zu
machen. Ein weiterer Projektbestandteil ist die Qualifizierung
sexualpädagogischer Fachkräfte zur Weiterbildung schulischer Fach- und
Lehrkräfte, um Methoden und Materialien des Projekts in Schulen in
Rheinland-Pfalz zu verankern.

Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung Rheinland-Pfalz: „Insbesondere
über soziale Medien sind Informationen zu Sexualität heute für junge
Menschen leichter und in größerer Anzahl verfügbar als früher. Allerdings
heißt das noch lange nicht, dass diese Informationen zuverlässig sind –
oftmals ist sogar das Gegenteil der Fall. Deshalb ist die Schule mehr denn
je ein zentraler Ort für die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen zum
Thema Sexualität. Die eigene Intimsphäre wahren, Erfahrungen sammeln und
verarbeiten, Grenzen setzen, Drucksituationen verhindern – um all diese
sensiblen Themen geht es hier. Das Projekt ,LIEBESLEBEN‘ hilft, dieses
Wissen zu vermitteln, und zwar auf eine altersangemessene und damit
besonders wirksame Weise. Damit leistet es einen wertvollen Beitrag zur
Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und somit letztlich auch zu
gerechter Bildung für alle.“

Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz:
„Sexuelle Gesundheit, die Aufklärung über sexuell übertragbare Infektionen
und deren Entstigmatisierung sind wichtige gesundheitspolitische Ziele,
die die Landesregierung engagiert verfolgt. Mit der Umsetzung des Mitmach-
Projektes ‚LIEBESLEBEN‘ gehen wir genau diese Ziele an und nehmen hier
sogar eine Vorreiterrolle im Bundesgebiet ein. Nur durch Aufklärung in
Sachen Sexualität können Jugendliche handlungskompetent werden und
Verantwortung für sich und andere übernehmen. Insbesondere die frühe
Aufklärung von Jugendlichen ist hier eine der wichtigsten Maßnahmen im
Sinne der Prävention.“ Das Mitmach-Projekt „LIEBESLEBEN“ sei daher eine
sehr gute Ergänzung zu bereits bestehenden Maßnahmen im Land und baue auf
den bestehenden Strukturen auf, sodass das Projekt nachhaltig in den
Schulen verankert werden könnte, so Hoch.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Das Format
des Angebots ‚LIEBESLEBEN – Das Mitmach-Projekt‘ bezieht Jugendliche ein
und ermöglicht so, das Thema in der Lebenswelt Schule aktiv zu vermitteln.
Es dient der Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren
Infektionen (STI). Dafür unterstützen wir die Bundesländer, ein
landesspezifisches Konzept zur Verstetigung des Mitmach-Projekts zu
entwickeln und umzusetzen. In Rheinland-Pfalz sind wir dabei auf großes
Interesse und hohes Engagement gestoßen, darüber freuen wir uns sehr.“

Dr. Matthias Krell, Geschäftsführer der Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG): „Junge Menschen haben
heute einen so unmittelbaren Zugang zu sexuellen Darstellungen wie keine
Generation zuvor. Das heißt aber noch nicht, dass sie viel über Sexualität
wissen. Gerade im Hinblick auf die Prävention von HIV und anderen sexuell
übertragbaren Infektionen müssen wir daher mit geeigneten
Informationsformaten aktiv bleiben. Die Kampagne ,LIEBESLEBEN‘ ermöglicht,
mit Jugendlichen über sexuelle Gesundheit ins Gespräch zu kommen.“ Dabei
habe jede Generation ihre eigene Sprache oder neue Idole, die die
Sexualität prägen. Deshalb müsse bei der Konzeption der Präventionsarbeit
immer auch die aktuelle Lebenswelt der Jugendlichen einbezogen werden.
„Dies ist bei ,LIEBESLEBEN‘ gelungen“, so Krell. „Wir unterstützen die
Kampagne gerne, weil sie nicht nur punktuell wirkt, sondern durch die
Qualifizierung von Fach- und Lehrkräften dauerhaft gesundheitsförderliche
Strukturen im Setting Schule stärkt.“

»LIEBESLEBEN – Das Mitmach-Projekt«

»LIEBESLEBEN – Das Mitmach-Projekt« ist ein Kooperationsprojekt der BZgA
mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV). Um eine
größtmögliche bundesweite Reichweite und eine nachhaltige Stärkung
gesundheitsförderlicher Strukturen in Bezug auf sexuelle Gesundheit in
Schulen erzielen zu können, strebt die BZgA durch Modell-Kooperationen und
Fachkräfte-Schulungen in den Bundesländern die nachhaltige Verankerung von
»LIEBESLEBEN – Das Mitmach-Projekt« an. Das Projekt ist Teil der BZgA-
Initiative LIEBESLEBEN zur Förderung sexueller Gesundheit.

Weiterführende Informationen der BZgA-Initiative LIEBESLEBEN:
https://www.liebesleben.de

Informationen zu »LIEBESLEBEN – Das Mitmach-Projekt«:
https://www.liebesleben.de/fachkraefte/das-liebesleben-mitmachprojekt/

  • Aufrufe: 3

Uniklinikum Dresden setzt Strahlentherapie gegen Herzrhythmusstörungen ein

Ein Team der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie am
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden hat erstmals einen
Patienten mit schweren Herzrhythmusstörungen mittels Strahlentherapie
behandelt. Bei dem 72-Jährigen, der an einer strukturellen Herzerkrankung
– der sogenannten nicht-ischämischen Kardiomyopathie – leidet, konnte
mithilfe der Photonen die für die Störungen kritischen Areale im Herzen
lahmgelegt werden.

„Innerhalb von wenigen Tagen haben wir den Fokus für die
Herzrhythmusstörung in Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem
Herzzentrum an unserem hochmodernen Linearbeschleuniger bestrahlt“,
berichtet Prof. Esther Troost. Seitdem hat sich der Zustand des Patienten
insoweit stabilisiert, dass er keine lebensgefährlichen
Kammerrhythmusstörungen mehr hat. Nun hoffen die Medizinerinnen und
Mediziner, dass sich die in der Literatur beschriebenen positiven
Auswirkungen der experimentellen Behandlungsmethode auch bei ihm dauerhaft
einstellen. Weltweit haben bislang nur um die 300 Patientinnen und
Patienten eine solche Therapie erhalten, hier in Dresden war es die erste
Bestrahlung ihrer Art.

Mit Strahlen gegen Herzrhythmusstörungen – dieses innovative Verfahren hat
ein Team aus der Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie und
Radioonkologie am Uniklinikum Dresden jetzt erstmalig angewendet. Der
Patient leidet seit Langem an einer strukturellen Herzerkrankung, der
sogenannten nicht-ischämischen Kardiomyopathie. Diese ist von einer
ausgeprägten Herzschwäche begleitet, was zu lebensgefährlichen
Kammerrhythmusstörungen führen kann. „Sein implantierter Defibrillator
löste deshalb mehrfach aus, um das Herz wieder in Takt zu bringen – bei
teilweise vollem Bewusstsein. Das ist ein mitunter sehr traumatisches
Ereignis für die Betroffenen“, sagt Dr. Micaela Ebert, Oberärztin der
Klinik Innere Medizin und Kardiologie im Herzzentrum Dresden der
Universitätsklinik. Eine medikamentöse Behandlung der Störungen konnte ihm
ebenso wenig helfen, wie die Verödung der für die Störungen
verantwortlichen Bereiche im Herzmuskel per Katheterbehandlung. „Das
Zielgebiet der Störung liegt bei dem Patienten sehr tief in der muskulären
Wand der Herzbasis, also dort, wo die Herzkammer häufig am dicksten ist.
Mit konventionellen Therapien konnten wir hier nicht helfen“, sagt Prof.
Sergio Richter, Sektionsleiter der Rhythmologie im Herzzentrum.

An dieser Stelle haben die Expertinnen und Experten aus dem Herzzentrum
Rat in der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie gesucht. Denn
schon seit längerem wird an Möglichkeiten geforscht, Strahlentherapie
neben der Tumorbehandlung auch zur Therapie anderer Erkrankungen
einzusetzen. Die Hochschulmedizin Dresden ist unter anderem eins von
sieben Studienzentren in Deutschland, die sich an der RAVENTA Studie
beteiligen. Gemeinsam wollen sie die Durchführbarkeit und Sicherheit einer
Hochpräzisionsbestrahlung (die sogenannte stereotaktische
Strahlentherapie) für Patientinnen und Patienten mit anhaltenden und
austherapierten Herzrhythmusstörungen im Bereich der Herzkammern
(ventrikuläre Tachykardien) untersuchen. Weltweit wurde diese Methode erst
bei 300 Menschen angewandt. In der Studie sollen Behandlungsergebnisse von
20 Patientinnen und Patienten berücksichtigt und ausgewertet werden. In
Dresden wurde nun der erste Patient im Rahmen dieser Studie behandelt.

Bisher wird diese Form von Herzrhythmusstörungen entweder mit
Medikamenten, einem eingesetzten Herzschrittmacher mit der Fähigkeit zur
Schockabgabe oder der Verödung der betroffenen Herzmuskelareale über
spezielle Katheter behandelt. Dennoch kommt es bei bis zu 50 Prozent der
Betroffenen auch danach noch zu wiederholten Rhythmusstörungen. „Im
vorliegenden Fall war die Behandlung der Herzrhythmusstörungen mit
Bestrahlung die letztmögliche Therapieoption“, sagt Prof. Esther Troost.
Ziel des experimentellen Verfahrens ist ähnlich wie bei einer
Katheterablation, die Stellen im Herzen „lahmzulegen“, von der die
fehlerhaften Erregungssignale ausgehen, die zu den potentiell tödlichen
Kammerrhythmusstörungen führen. Während der vorherigen Katheterablation
wurde von den Rhythmologinnen und Rhythmologen eine hochauflösende
3-D-Darstellung der Herzkammer (Mapping) erzeugt, um diese Stelle genau zu
lokalisieren und zu markieren. Diese Daten wurden in das anschließend
durchgeführte 4-D-Planungs-CT integriert. Auf dieser Grundlage konnten die
Strahlentherapeutinnen und -therapeuten Prof. Esther Troost, Dr. Annika
Lattermann und Dr. Fabian Lohaus – ähnlich wie bei der Bestrahlungsplanung
von zum Beispiel bösartigen Tumoren – ihre strahlentherapeutische Planung
und letztlich die Therapie durchführen. „Dabei galt es vor allem, das
umliegende sehr sensible Gewebe wie Herz, Herzmuskel oder die Herzklappen
nicht zu beschädigen. Das ist uns gelungen. In der regelmäßigen Nachsorge
begleiten wir den Patienten weiterhin und wünschen alles Gute für die
weitere Genesung“, sagt die behandelnde Ärztin Dr. Annika Lattermann.

„Wissenschaft und Patientenversorgung gehen an der Hochschulmedizin
Dresden Hand in Hand. Der vorliegende Fall verdeutlicht dies erneut
hervorragend. Nicht nur, dass wir mit innovativer, moderner Therapie dem
Patienten helfen konnten. Wir leisten damit auch einen großen Anteil für
die Forschung. Die RAVENTA Studie hilft dabei, die Methode in der
Patientenversorgung zu etablieren“, sagt Prof. Esther Troost, Dekanin der
Medizinischen Fakultät an der TU Dresden.

„Das Beispiel zeigt: Die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen
Medizinerinnen und Medizinern aus dem Universitätsklinikum und der Klinik
für Innere Medizin und Kardiologie des Herzzentrums Dresden des
Universitätsklinikums funktioniert und ist im Sinne der Patientinnen und
Patienten erfolgreich“, sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer
Vorstand am Universitätsklinikum. „Enge Absprachen, kurze Wege und eine
räumliche Nähe auf dem Campus in der Johannstadt bedingen dieses
Erfolgsmodell.“

„Insbesondere bei einem hochkomplex erkrankten Patienten zeigt sich der
Mehrwert der interdisziplinären Versorgung an einer Exzellenzuniversität.
Diese neue Behandlungsmethode, die wir im Team anbieten können, müssen wir
Hilfesuchenden durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit bewusstmachen“,
sagt Prof. Axel Linke, Ärztlicher Direktor des Herzzentrums Dresden

  • Aufrufe: 1

KI-Kompetenz für den Mittelstand – kompakt, praxisnah, ganzheitlich

Nach einer zweijährigen Entwicklungs- und Erprobungsphase bietet der
Projektverbund „en[AI]ble“ mittelständischen Unternehmen ab sofort eine
auf ihre Bedarfe zugeschnittene KI-Weiterbildung an. Die zweitägige
Weiterbildung „KI erkennen, bewerten und einführen – Kriterien und Aspekte
der Arbeitsgestaltung“ vermittelt praxisnah, wie künstliche Intelligenz
funktioniert, welche KI-Anwendungen KMU sinnvoll einsetzen und wie sie KI-
Anwendungen produktiv und gesundheitsgerecht gestalten können.

Das Besondere dieser KI-Weiterbildung besteht in der Kombination ihrer
Inhalte: Sie verbindet eine praxisnahe, leicht verständliche Einführung
von technischem Grundwissen zu KI mit der Vermittlung von konkretem
arbeits- und organisationsbezogenem Gestaltungswissen für Betriebe, die
KI-Anwendungen einführen möchten. Durch diese Verknüpfung von technischen
und sozialen Aspekten erhalten Teilnehmende das grundlegende Rüstzeug, das
sie zu einer sowohl produktiven Nutzung von künstlicher Intelligenz als
auch zu einer menschzentrierten Integration von KI-Anwendungen in die
Arbeit, Organisation und Unternehmenskultur befähigt. Teilnehmende an der
en[AI]ble-Weiterbildung werden in die Lage versetzt, KI-Vorhaben
eigenständig anzugehen, bedarfsbezogen Unterstützung einzuholen und sich
gezielt weiterführendes Wissen zu beschaffen.

Das Weiterbildungsangebot ist das Ergebnis der kooperativen
Entwicklungsarbeit eines interdisziplinär und sozialpartnerschaftlich
zusammengesetzten Teams. Sieben Forschungspartner und vier Betriebspartner
haben die Inhalte und das Konzept in den vergangenen zwei Jahren gemeinsam
erarbeitet sowie in betrieblichen und außerbetrieblichen Schulungen
praktisch erprobt und stetig weiterentwickelt.

Das Weiterbildungsangebot von en[AI]ble versteht sich als
Grundlagenqualifizierung, die sich an Führungskräfte, Beschäftigte und
Betriebsräte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie an ihre externen
Beraterinnen und Berater richtet. Das Angebot ist so konzipiert, dass es
an die jeweilige (Fach-)Expertise dieser Zielgruppen anschließt. Die
innerbetrieblichen Akteure sowie die betriebsexternen Beratungsakteure von
KMU werden sich die KI-bezogenen Kenntnisse aneignen können, die sie
benötigen, um in ihrer jeweiligen Funktion und Rolle agieren zu können.

Das Projekt en[AI]ble befindet sich in der abschließenden Transferphase.
Unternehmen, Betriebsräte und Beratende, die Interesse an einer
Weiterbildung oder an weiteren Informationen haben, können mit jedem der
elf Projektpartner Kontakt aufnehmen. Gleiches gilt für Multiplikatoren
und intermediäre Organisationen, die die Weiterbildung in ihr
Bildungsangebot aufnehmen möchten.

Das Verbundprojekt en[AI]ble ist eines der elf innovativen KI-Lernprojekte
des Förderprogramms „Lern- und Experimentierräume KI“ der Initiative Neue
Qualität der Arbeit (INQA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS).

Beteiligte Verbundpartner
•       ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. –
Düsseldorf
•       G-IBS mbH – Gesellschaft für Innovation, Beratung und Service –
Berlin
•       Stiftung „Mittelstand – Gesellschaft – Verantwortung – Heidelberg
•       RKW Kompetenzzentrum – RKW Rationalisierungs- und
Innovationszentrum der
Deutschen Wirtschaft e. V. – Eschborn
•       youCcom smartlion GmbH – Essen
•       ed-media e. V. – Institut für Innovation in Bildungs- und
Unternehmensprozessen –
Zweibrücken
•       IZAG gGmbH – Institut für zukunftsorientierte Arbeitsgestaltung –
Magdeburg

Außerdem die vier geförderten Betriebe BKK ProVita, Creatio GmbH, Syslog
GmbH und Franz Lorenz GmbH sowie eine Vielzahl an Valuepartnern.

Förderinformation

Das Projekt en[AI]ble wird unter der Projektnummer: EXP.01.00008.20 durch
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen der
Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) gefördert und durch die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fachlich
begleitet. Projektträger ist die Gesellschaft für soziale
Unternehmensberatung mbH (gsub). Laufzeit des Projekts: September 2020 –
September 2023.

  • Aufrufe: 6

UNTERHALTSREFORM NICHT FÜR ANWÄLTE, SONDERN FÜR KINDER UND GEMEINSAME ELTERLICHE VERANTWORTUNG

Die FDP-Fraktion diskutiert am 13.03.2023 mit Verbänden im Rahmen einer Familienrechtskonferenz zum Thema Unterhalt. Die letzten Reformen brachten nur mehr Streit und Mandate für Anwälte, kritisiert der Väteraufbruch für Kinder e.V. und fordert für die anstehenden Reformen einen deutlichen Kurswandel hin zu gemeinsamer Elternverantwortung und Deeskalation. Viele Väter könnten sich mehr Betreuung bei den geltenden Gesetzen schlicht nicht leisten.

 
 
Die Zahl der Umgangsverfahren weit mehr als verdoppelt, die Kosten für Eltern bei Unterhaltsstreitigkeiten durch Anwaltszwang massiv erhöht, gemeinsame elterliche Verantwortung behindert und Kinder unnötig belastet - so lautet die desaströse Bilanz der Unterhaltsrechtsreformen der letzten 25 Jahre.

 
Dazu Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK), der an der von der FDP-Bundestagsfraktion initiierten Familienrechtskonferenz teilnehmen wird:

 
„Wir haben die klare Erwartung, dass die Fehler der letzten Jahrzehnte korrigiert, Fehlanreize beseitigt werden und das Unterhaltsrecht sich endlich auf die Realitäten gemeinsamer Elternschaft einstellt. Dazu gehört ein unterhaltsrechtliches Leitbild gemeinsamer Elternschaft, weg von „einer betreut, einer zahlt“ hin zu „beide betreuen – beide bezahlen“, so Witt. Bisher wird es belohnt, wenn sich ein Elternteil überhaupt nicht um das Kind kümmert und den anderen Elternteil alleinerziehend zurücklässt. Dies sei anachronistisch und im Jahr 2023 den Menschen nicht mehr zu vermitteln.

 
Viele Väter wünschten sich ein stärkeres Engagement in der Betreuung ihrer Kinder, könnten es sich beim aktuellen Unterhaltsrecht nur schlicht nicht leisten oder werden aus finanziellen Gründen an einer umfangreichen Betreuung gehindert.

 
Auch der Deutsche Familiengerichtstag hatte bereits 2015 festgestellt, dass „die unterhaltsrechtliche Regelung nach dem Leitbild „eine(r) betreut und eine(r) bezahlt“ nicht mehr zeitgemäß ist und auch nicht mit den übrigen gesetzlichen Regeln in Einklang steht“ und „die unter dem traditionellen Familienmodell entwickelte Struktur der Düsseldorfer Tabelle für die Lösung der sich verändernden Lebensverhältnisse nicht gedacht und geeignet“ ist.

 
Der Verein hat bereits 2019 gemeinsam mit dem Verband berufstätiger Mütter e.V. im Rahmen des Bündnis doppelresidenz.org Leitlinien für ein neues Unterhaltsrecht erstellt, welche den Bedürfnissen von Vätern, Müttern und Kindern gerecht werden.

 
Der VAfK hat klare Erwartungen an die Politik: „Die Koalition aus FDP, SPD und Grünen ist als Fortschrittskoalition angetreten. Im Unterhaltsrecht kann sie beweisen, ob sie ihrem Motto ‚Mehr Fortschritt wagen‘ auch Taten folgen lässt“, so Witt.

 
Die aktuell diskutieren 3-Stufen-Modelle eines zukünftigen Unterhaltsrechts, wie sie der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Bundesfamilienministerium vorschlägt, lehnt der VAfK ab. Diese würden die Fehler der letzten Jahrzehnte noch potenzieren und zu noch mehr Streit und weniger gemeinsamer Verantwortungsübernahme führen.

 
Reformen im Unterhaltsrecht sind lange überfällig und werden von der Politik immer wieder verschleppt. Eine Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium hat ihre Arbeiten bereits 2018 abgeschlossen, ohne dass es jedoch zu Ergebnissen führte – die damalige SPD-Justizministerin Lambrecht habe dafür keine Zeit mehr gehabt.
 
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
Tel. 06627 – 91 50 434

  • Aufrufe: 2