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Klare Regeln für Insekten als Lebensmittel

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Umfassende Sicherheitsbewertung vor der Zulassung – Kennzeichnung auf dem
Etikett vorgeschrieben

Seit einiger Zeit dürfen Insekten auch in der Europäischen Union legal als
Lebensmittel angeboten werden. Voraussetzung: Als neuartige Lebensmittel
müssen sie – im Gegensatz zu herkömmlichen Lebensmitteln – vorher von der
Europäischen Kommission zugelassen worden sein. Diese Zulassung ist zudem
an klare Kennzeichnungsvorschriften gebunden, wie das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anlässlich des
Weltverbrauchertages (15. März) mitteilt.

Im Gegensatz zu anderen Teilen der Welt sind Insekten in Europa noch nicht
Teil der üblichen Ernährung. Sie gelten in der EU als neuartige
Lebensmittel und müssen nach der sogenannten Novel-Food-Verordnung
zugelassen werden. Die Hersteller müssen für jedes einzelne Insekt einen
Zulassungsantrag stellen und wissenschaftliche Daten liefern. Auf dieser
Basis wird ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft, bevor Insekten
als Lebensmittel auf den Markt gelangen.

In der EU sind bisher vier Insektenarten als Lebensmittel zugelassen:
•       Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) – auch Mehlwurm genannt
•       Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)
•       Hausgrille (Acheta domesticus)
•       Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – auch
Buffalowurm genannt

Hinweis auf mögliche allergische Reaktion
Bei Lebensmitteln, die diese Insekten enthalten, muss in der Zutatenliste
auf dem Etikett stehen, um welche Insektenart es sich handelt. Darüber
hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass diese Zutat bei Menschen, die
gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder ggf. Weichtiere allergisch sind,
allergische Reaktionen auslösen kann. Außerdem werden im
Zulassungsverfahren Kriterien für die sichere Verarbeitung der Insekten
festgelegt. Auch im Nationalen Rückstandskontrollplan, der Lebensmittel
tierischer Herkunft systematisch auf Rückstände unerwünschter Stoffe
untersucht, sind Insekten berücksichtigt. Regelungen für die Einfuhr von
Insekten für den menschlichen Verzehr von außerhalb der EU sind ebenfalls
getroffen worden.

Weiterführende Informationen
•       Informationen des BVL zu Insekten:
www.bvl.bund.de/SharedDocs/FAQ/DE/02_Unternehmer/01_Lebensmittel/06_FAQ_NovelFood/02_FAQ_NovelFood.html
•       Informationen des BVL zu neuartigen Lebensmitteln:
www.bvl.bund.de/novelfood
•       Fragen und Antworten der Europäischen Kommission zu Insekten:
https://germany.representation.ec.europa.eu/insekten-lebensmitteln-die-
fakten_de
•       Fragen und Antworten zu Insekten in Lebensmitteln auf der
Internetseite des BMEL: www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-insekten-
lebensmittel/FAQList.html