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„Worauf warten wir noch?“ – Intensivmediziner fordern sofortigen Lockdown in allen Bundesländern

Die deutschen Intensivmediziner appellieren an die Politik, unverzüglich
zu handeln! Jeder weitere Tag ohne durchgreifende und nachhaltige
Lockdown-Maßnahmen koste Menschenleben, sagt der Präsident der Deutschen
Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI),
Prof. Uwe Janssens. 30.000 Neuinfektionen am Tag. 600 Corona-Tote täglich.
Dazu das Wissen, dass selbst ein sofortiger Lockdown die Zahlen erst in
zwei bis drei Wochen deutlich sinken lasse – „Ein Zögern und Warten auf
Weihnachten ist schier unverantwortlich“, so Janssens, Chefarzt der Klinik
für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-
Hospital in Eschweiler.

„Worauf warten wir noch?“, fragt Janssens deshalb. „Weitere 14 Tage nach
dem Motto ‚Augen zu und durch!‘ erscheinen angesichts der heutigen Zahlen
nicht mehr nachvollziehbar.“ Er rechnet vor: „Wenn wir die kommenden zwei
Wochen jeden Tag im Schnitt 30.000 Neuinfektionen haben, verzeichnen wir
an Weihnachten etwa 420.000 Corona-Infizierte. Die sich daraus ableitenden
Zahlen an Krankenhauspatienten und schwerst erkrankten Patienten, die eine
intensivmedizinische Behandlung benötigen, wird dann nicht mehr adäquat zu
behandeln sein.“ Man bereite sich bereits auf Priorisierungs-Situationen
vor.

Maßnahmen in unseren Nachbarländern zeigen Wirkung

Auch der designierte Präsident der DIVI, Prof. Gernot Marx, Direktor der
Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care am
Universitätsklinikum Aachen pflichtet Janssens bei: „Es genügt der Blick
nach Belgien, Frankreich, Irland, um zu erkennen, dass harte Lockdown-
Maßnahmen tatsächlich in der Lage sind, die hohen Infektionszahlen zu
beherrschen.“ Diese Erkenntnisse müssten genügen, um endlich nach Wochen
des Zögerns durchgreifend das Virus zu bekämpfen.

Gemeinsam handeln – Ressourcen nicht verspielen

Wichtig ist den Medizinern ein konzertiertes und gemeinsames Handeln ALLER
Bundesländer. Auch der Norden Deutschlands, der derzeit noch wenig
betroffen sei, müsse mitziehen, erklärt DIVI-Vorstandsmitglied Prof.
Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin am
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. „Wir brauchen die Möglichkeit
einer Reserve, um Patienten in weniger belastete Regionen in Deutschland
verlegen zu können.“
Denn bereits jetzt müssen sich einzelne Kliniken in Deutschland von der
Notfallversorgung abmelden und sind teilweise lange Transportzeiten für
Notfallpatienten erforderlich, bis das nächste Krankenhaus mit freien
Behandlungskapazitäten erreicht wird. „Auch können dringend notwendige
Operationen zum Beispiel bei Krebserkrankungen oder Herzerkrankungen
bereits in einigen Versorgungsgebieten nicht mehr zeitnah durchgeführt
werden“, weiß Kluge.

„Am harten Lockdown führt kein Weg vorbei!“

DIVI-Präsident Janssens fordert deshalb mit Blick auf die Gesamtsituation
Deutschlands: „Die Belastungen auf den Intensivstationen haben ein Ausmaß
angenommen, das nicht mehr lange von Pflegern und Ärzten gestemmt werden
kann. Wir befürchten einen körperlichen und psychischen Kollaps der
Mitarbeiter, die nun schon seit Wochen diesen Anforderungen ausgesetzt
sind. Wir brauchen jetzt einen durchgreifenden Lockdown. Daran führt kein
Weg vorbei!“

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Beamte und Selbständige in Rentenversicherung integrieren

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil schlägt vor, ab dem Jahr 2024 Unternehmer unter 35 Jahren obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren. Dazu erklärt die Vorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation, Ilse Müller:

„Wir setzen uns für die Einführung einer Renten-Bürgerversicherung ein, die Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige gleichermaßen umfasst. Zur langfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung darf es angesichts der demografischen Entwicklung in der Zukunft keine Ausnahmen von der Versicherungspflicht mehr geben. Uns droht in den kommenden Jahren eine durch zahlreiche Sonderversicherungsmodelle und wachsende Bundeszuschüsse ausgelöste Vertrauenskrise in das staatliche Rentensystem. Mit seinem Vorstoß zur Altersvorsorgepflicht für junge Selbständige stößt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine fundamentale Debatte an. Die gesetzliche Rentenversicherung wird dem demografischen Stresstest auf lange Sicht nur dann standhalten, wenn es uns gelingt, die Zahl der Beitragszahler um Selbständige und Beamte zu erweitern. Eine so gestärkte Rentenversicherung kann den Kampf gegen die grassierende Altersarmut wirksam bestreiten und einen wesentlichen Beitrag zum Generationenausgleich leisten.“

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Politischer Abend "E-Rezept für PatientInnen"

Erster Politischer Abend der GMDS zur Masern-Impfpflicht am 15. Oktober 2019 in der Hörsaalruine der Berliner Charité  Lars Ziegenhain
Erster Politischer Abend der GMDS zur Masern-Impfpflicht am 15. Oktober 2019 in der Hörsaalruine der Berliner Charité Lars Ziegenhain

Das E-Rezept soll ab Januar 2022 eingeführt werden, so ist es unter
anderem im Patientendaten-Schutz-Gesetz geregelt. Das E-Rezept muss den
Patientinnen und Patienten einen unmittelbaren Nutzen bringen, das ist der
Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und
Epidemiologie (GMDS) besonders wichtig.

Die mit dem E-Rezept verordneten Medikamente müssen in der Elektronischen
Patientenakte (EPA) so dokumentiert sein, dass PatientInnen,
ApothekerInnen und ÄrztInnen darauf zugreifen können, wenn dies notwendig
ist. Auf diese Weise muss die Arzneimitteltherapiesicherheit gerade bei
Polymedikation verbessert werden.
Arzneimitteltherapiesicherheit ist aber auch auf wissenschaftliche
Forschung angewiesen, für die Daten aus dem Verordnungsprozess
datenschutzgerecht und interoperabel bereitgestellt werden müssen. Das
E-Rezept muss in einem vereinten Europa auch grenzüberschreitend die
sichere Versorgung mit Medikamenten ermöglichen. Gerade in der Pandemie
hat das E-Rezept eine besondere Bedeutung für die Telemedizin. Bei dem
politischen Abend „E-Rezept für PatientInnen“ werden PatientInnen die
Probleme beleuchten, die das bisherige Papierrezept und der damit
verbundene Medikationsprozess mit sich bringen. ExpertInnen aus Medizin,
Medizinischer Informatik und Epidemiologie werden Lösungsansätze
aufzeigen. Gemeinsam mit PolitikerInnen und PatientInnen werden wir
diskutieren, was die nächsten Schritte sein müssen.

Vorläufiges Programm:

Politischer Abend „E-Rezept für PatientInnen“
Donnerstag, 17. Dezember 2020, 18:00 - 20:00 Uhr
Webkonferenz über GoToMeeting

Gesamtmoderation: Prof. Dr. Sylvia Thun

Einführung: Prof. Dr. Alfred Winter (GMDS-Präsident):
E-Rezept kurz vor der technischen Realisierung, aber ungenutzte Chancen
für die Patienten und die Gesundheit.

Patientenstory:
Patientenvertreter: Günter Breitenberger, Selbsthilfeverein
Organtransplantierte NRW e. V.

Statements zur Patientenstory (Podiumsrunde):

Perspektive Patienten: Monja Gerigk, Institut Patientenerleben Essen

Perspektive MI und UseCasePOLAR: Prof. Dr. Thomas Ganslandt, Professor für
Medizinische Informatik

Perspektive Pharmakologie und POLAR : Prof. Dr. med. Renke Maas, Professor
für Pharmakologie

Perspektive Sicherheit: N.N.

Perspektive Pharmkoepidemiologie: Wiebke Schäfer, GMDS AG
Pharmkoepidemiologie

Wissenschaftlichen Beitrag: Dr. Kerstin Boldt, Leiterin der GMDS AG
Arzneimittelinformationssysteme

Zusammenfassung: Prof. Dr. Sylvia Thun

Diskussion

Fazit: GMDS-Memorandum zum E-Rezept: Prof. Dr. Alfred Winter

Den Link zur Teilnahme für die Veranstaltung senden wir Ihnen rechtzeitig
vor der Veranstaltung per E-Mail zu.

Bitte melden Sie sich unter dem folgenden Link für die Veranstaltung an:

https://www.gmds.de/de/ueber-uns/organisation/praesidiumskommissionen
/gesundheitsstrategie-der-bundesregierung/

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Anpassung des Unterhalts: Dieses Jahr hat Papa kein Geld für Weihnachtsgeschenke

Zum 1. Januar 2021 wird der Kindesunterhalt massiv erhöht. Der Selbstbehalt, also das Minimum, welches Unterhaltszahlenden verbleiben muss, wird aber wieder nicht angepasst. Dies führt zu steigender Armut bei Unterhaltszahlern und Unterhaltszahlerinnen. 


Der Kindesunterhalt steigt um 6,5% und damit deutlich stärker als die Lebenshaltungskosten. Die Reallöhne dagegen sinken aktuell um 4,7% unter Vorjahresniveau. Woher also soll das Geld für den höheren Kindesunterhalt kommen? 

„Diese massive Erhöhung des Kindesunterhalts mitten in einer der elementarsten Wirtschaftskrisen, die unser Land jemals erlebt hat, ist unverantwortlich wird zu Armut bei Unterhaltszahlenden und zu einer höheren Belastung der Unterhaltsvorschusskassen führen“, meint Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. Problematisch sei, dass der notwendige Selbstbehalt, der einem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, nicht angepasst wird. „Wenn auf der einen Seite das Existenzminimum für Kinder angeblich derart steigt, dann müsse dies gleichzeitig auch beim Existenzminimum für Unterhaltspflichtige zu sehen sein. Dieser Schritt fehlt aber wieder einmal“, kritisiert Witt und weist darauf hin, dass dadurch immer mehr Unterhaltszahlende in Armut getrieben werden.

Notwendig wäre seit vielen Jahren eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechts, welches auch die Betreuungsleistungen des unterhaltszahlenden Elternteils berücksichtigt. Darin stimmen Juristen, Verbände und Anwaltschaft seit langem überein, denn bisher zahlt derjenige, der sein Kind umfangreich betreut und auch ein Kinderzimmer bereithält genau dasselbe wie derjenige, der sich überhaupt nicht um sein Kind kümmert oder kümmern kann. Eine schreiende Ungerechtigkeit.

Die Politik verweigert sich einer Unterhaltsreform bereits seit mehreren Legislaturperioden. Erst jüngst ließ Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) verkünden, dass für die notwendige große Reform des Familienrechts nicht genügend Zeit gewesen wäre, obwohl das Vorhaben im Koalitionsvertrag eigentlich fest vereinbart war. So wird das Problem nach 8 Jahren großer Koalition erneut in die nächste Legislaturperiode verschoben.

Das Problem für Unterhaltszahlende: selbst wenn diese mittlerweile weniger verdienen, können sie ihre Unterhaltsverpflichtung nicht einfach reduzieren. In der Regel ist dafür eine langwierige und kostspielige Abänderungsklage erforderlich – für die sie weder Zeit noch Geld haben. Sie müssen damit oftmals ein Leben unterhalb des Existenzminimums führen, mitten in Deutschland und von der Öffentlichkeit unbeachtet.

Ihren Kindern werden viele dieses Jahr keine Geschenke unterm Weihnachtsbaum präsentieren können, da für Baum und Geschenke einfach das Geld nicht da ist und selbst das Weihnachtsessen das Budget sprengen würde.

Alle Unterhaltszahlenden, bei denen der Unterhalt verbindlich und vollstreckbar geregelt ist, sollten darauf achten, die Unterhaltszahlungen rechtzeitig zum Januar 2021 anzupassen, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. Wie sie dies leisten sollen, darauf liefert die Politik keine Antworten. ERGÄNZENDE INFORMATIONEN:

Reallöhne: 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/152761/umfrage/entwicklung-der-loehne-in-deutschland/


WEITERE INFORMATIONEN: 

Väteraufbruch für Kinder e.V.: www.vaeteraufbruch.de
Der Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt und 4.000 Mitgliedern in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter 10 % Frauen. 

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