Am vergangenen Samstag wurde die Sporthalle in Bochum zum Epizentrum der Kampfkünste. Unter der Schirmherrschaft der Budo Akademie Europa (BAE) fanden die hochkarätigen Dan-Prüfungen statt. Ausrichter dieser Großveranstaltung war der JSC Gerthe, der den perfekten Rahmen für einen Tag schuf, der als historisch in die Verbandsgeschichte eingehen sollte.
Witten (ots) Bei einem Verkehrsunfall in Witten am Freitag, 24. April, sind drei Personen zum Teil schwer verletzt worden.
Nach bisherigen Erkenntnissen war ein 47-jähriger Wuppertaler gegen 14 Uhr mit seinem Mopedauto auf der Bommerholzer Straße in Richtung Hiddinghausen unterwegs. Aus bisher unbekannter Ursache geriet er in Höhe der Hausnummer 81 nach links auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort frontal mit dem Pkw eines 34-jährigen Velberters und seines 22-jährigen Beifahrers aus Sprockhövel.
Das Trennungsjahr als rechtliche Voraussetzung.Eine Scheidung in Deutschland setzt grundsätzlich ein vollständiges Trennungsjahr voraus. Dies gilt selbstverständlich auch für Paare in Bochum, die ihre Ehe beenden möchten. Die einjährige Trennungsfrist beginnt, sobald die Eheleute getrennte Lebensbereiche führen und mindestens einer der Partner die Trennung dauerhaft wünscht.
Die räumliche Trennung muss dabei nicht zwingend in verschiedenen Wohnungen erfolgen. Auch innerhalb der gemeinsamen vier Wände ist eine Trennung möglich, sofern getrennte Schlafzimmer genutzt werden und keine gemeinsame Haushaltsführung mehr stattfindet. Wichtig ist die klare Abgrenzung der Lebensbereiche – von getrennten Mahlzeiten bis hin zu separaten Finanzen.
Das Trennungsjahr dient als Bedenkzeit und soll überstürzte Entscheidungen verhindern. Versöhnungsversuche von kurzer Dauer unterbrechen die Frist nicht, längere Unterbrechungen können jedoch zu einem Neubeginn der Trennungszeit führen. Das Familiengericht prüft vor der Scheidung, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist und das Trennungsjahr ordnungsgemäß eingehalten wurde.
Unterhaltsfragen während der Trennungsphase
Mit Beginn der Trennung entstehen oft unmittelbare finanzielle Fragen. Der wirtschaftlich schwächere Partner hat während des Trennungsjahres grundsätzlich Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Höhe richtet sich nach den Einkommensverhältnissen beider Ehepartner und den ehelichen Lebensverhältnissen.
Bei der Berechnung werden sämtliche Einkünfte berücksichtigt – vom Arbeitslohn über Mieteinnahmen bis zu Sozialleistungen. Der Unterhaltsberechtigte muss seinen Bedarf nachweisen, während der Unterhaltspflichtige seine Leistungsfähigkeit darlegen muss. Besondere Umstände wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit können die Unterhaltshöhe beeinflussen.
Die VHS lädt am Montag, 4. Mai, um 20 Uhr im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in Duisburg-Mitte zu einem Vortrag über das Institut für Umwelt und Energie, Technik und Analytik e. V. (IUTA) ein. Dipl.-Ing. Jochen Schiemann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer des IUTA, wird die Geschichte des Instituts und die wichtigsten Stationen bei der Entwicklung erfolgreicher Verfahren zum Recycling problematischer Stoffe vorstellen.