Stadt Duisburg beabsichtigt Einführung einer Beherbergungssteuer
Die Stadt Duisburg beabsichtigt, zum 1. Januar 2027 eine
Beherbergungssteuer einzuführen. Vorgesehen ist ein Betrag von drei
Euro pro Gast und Übernachtung. Ein entsprechender
Satzungsentwurf wird dem Rat der Stadt Duisburg zur Beratung und
Beschlussfassung in seiner kommenden Sitzung am 2. Juli vorgelegt.
In vielen anderen Städten und Gemeinden gibt es eine solche Steuer
bereits.
Die Steuer soll für alle entgeltlichen Übernachtungen in
Beherbergungsbetrieben gelten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der
Aufenthalt aus privaten, touristischen oder beruflichen Gründen
stattfindet. Erfasst werden sollen unter anderem Übernachtungen in
Hotels, Hostels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern und
Privatwohnungen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels,
Campingplätzen, Schiffen und vergleichbaren Einrichtungen.
Zahlen muss die Steuer der jeweilige Beherbergungsgast. Die
Beherbergungsbetriebe müssen die Steuer jedoch berechnen,
einbehalten und an die Stadt abführen. Die geplante Satzung sieht
außerdem Melde- und Erklärungspflichten für die Betriebe vor.
Betreiberinnen und Betreiber, die am 1. November 2026 in Duisburg
tätig sind, müssen ihren Betrieb bis spätestens 30. November 2026 bei
der Stadt Duisburg anmelden. Zuständig ist das Amt für
Rechnungswesen und Steuern. Auch Betreiberwechsel,
Betriebsschließungen und andere relevante Änderungen müssen der
Stadt gemeldet werden.
Die Betriebe müssen künftig jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf eines
Kalendervierteljahres eine Steueranmeldung einreichen. Das soll über
einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck oder über eine zugelassene
elektronische Steueranmeldung möglich sein. Die Höhe der
abzuführenden Beherbergungssteuer müssen die Betriebe selbst
berechnen. Die Stadt Duisburg wird die notwendigen Formulare und
digitalen Möglichkeiten rechtzeitig vor dem Start bereitstellen.
Stimmt der Rat der Stadt dem Satzungsentwurf zu, tritt die
Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Stadt Duisburg
erwartet dadurch zusätzliche Einnahmen, die zur Finanzierung
kommunaler Aufgaben beitragen sollen.
